Anträge & Mitteilungen

  • Antrag auf Zustimmung zur Ernennung eines Obersten Richters

    An den Präsidenten der Bundesversammlung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien


    Poštovani gospodine predsjedniče,

    poštovani zastupnici Savezne skupštine,


    im Namen des Präsidenten der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien, gospodin Tin Mijatović, ersuche ich gemäß Artikel 8 Absatz IV der Bundesverfassung um die Zustimmung der Bundesversammlung zur Ernennung von gospodin Slobodan Tesla zum Obersten Richter Severaniens.


    Gospodin Tesla, der der Republik in herausfordernden Zeiten als Präsident gedient hat, steht wie kaum ein anderer für staatsbürgerliche Verantwortung, verfassungsrechtliche Klarheit und das unerschütterliche Bekenntnis zur Idee des sozialistischen Rechtsstaats. Sein juristischer Sachverstand, seine persönliche Integrität sowie seine politische und moralische Autorität machen ihn zu einer herausragenden Besetzung für dieses höchste Amt der rechtsprechenden Gewalt.


    S poštovanjem,

    Tomislav Batić

    Ministar pravde

    Tomislav Batić

    Član Savezne skupštine

    Ministar unutrašnjih poslova i pravde

    Generalni sekretar Jedinstva


  • Ich bitte den Präsidenten des Hauses, darauf hinzuwirken, dass der Abgeordnete Dubel-Hacac es unterlässt, wiederholt während Abstimmungen durch Zwischenrufe zu stören, im Zweifel auch durch die vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen.

    Tomislav Batić

    Član Savezne skupštine

    Ministar unutrašnjih poslova i pravde

    Generalni sekretar Jedinstva


  • Die Regierung beantragt hiermit eine Aussprache über den Friedensvertrag vom 23. April 2025.


    P.E.A.C.E. Treaty

    Pact for Engagement, Accord, Cooperation, and Endurance


    Between

    The United States of Astor

    The Kingdom of Albernia

    The Dominion of Cranberra

    The Kingdom of Gran Novara

    The Kingdom of Targa

    The Socialist Federal Republic of Severania


    And

    The Democratic Union Ratelon

    The Republic of Roldem

    The Republic Salbor


    Preamble


    Firmly believing that lasting peace is not merely the absence of conflict but the presence of active engagement, mutual understanding, and shared responsibility,

    driven by the will to overcome existing tensions, end human suffering, and promote stable relations based on trust among the signatory nations,

    the Parties to this Treaty reaffirm their commitment to:

    • sustained engagement in dialogue and de-escalation,
    • a mutual accord respecting each other’s obligations,
    • constructive cooperation to foster security, reconciliation, and reconstruction,
    • and the endurance to uphold these agreements with persistence and integrity.

    In this spirit, the signatory states enter into this Treaty,to open a new chapter of coexistence

    based on peace, stability, and mutual respect.



    Chapter I - Territorial


    Art. 1 - Dismantling of the Democratic UnionDie Vertragsparteien erkennen mit Inkrafttreten dieses Vertrages die Auflösung der Demokratischen Union Ratelon als abgeschlossen an. Ihre staatsrechtliche Existenz endet mit der Unterzeichnung dieses Vertrages durch alle Parteien.


    Art. 2 - Legal succession by Imperia-Freistein

    Imperia-Freistein wird von den Vertragsparteien als völkerrechtlicher Rechtsnachfolger der ehemaligen Demokratischen Union Ratelon bestimmt und anerkannt.

    Diese Anerkennung begründet die Verpflichtung Imperia-Freisteins zur Erfüllung sämtlicher in diesem Vertrag festgelegter Verpflichtungen.


    Art. 3 - Recognition of the successor states

    Die bisherigen Gliedstaaten Roldem und Salbor-Katista werden von allen Vertragsparteien als eigenständige, souveräne Republiken mit voller Völkerrechtssubjektivität anerkannt.


    Art. 4 - Status Heroths

    Über den künftigen Status von Heroth entscheidet die dortige Bevölkerung in einer freien, geheimen und allgemeinen Wahl unter internationaler Aufsicht.Alle Vertragsparteien verpflichten sich, das Ergebnis dieser Volksabstimmung vorbehaltlos anzuerkennen und die daraus resultierende staatliche Ordnung zu respektieren.


    Art. 5 - Conference of Nations

    Imperia-Freistein und die in diesem Vertrag definierten weiteren Nachfolgestaaten werden verpflichtet, die Charta der Konferenz der Nationen binnen einer Frist von 30 Tagen nach Unterzeichnung dieses Vertrages zu ratifizieren. Es wird ihnen untersagt, binnen eines Zeitraumes von zwei Jahren aus der Konferenz der Nationen auszutreten.



    Chapter II - Security


    Art. 6 - Troop withdrawal

    Die Vertragsparteien bekräftigen den vollständigen und endgültigen Abzug aller severanischen Streitkräfte aus Freistein binnen einer Frist von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieses Vertrages.


    Art. 7 - Regulation on reparations payments

    Imperia-Freistein verpflichtet sich zur Leistung von Reparationen an die Staaten Astor und Cranberra.

    Die genaue Höhe, Art und Frist der Zahlung wird in einem bilateralen Zusatzabkommen geregelt, das innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten dieses Vertrages auszuhandeln ist.

    Die weiteren Vertragspartner verzichten großzügigerweise auf Reparationszahlungen, um den neuen Gebieten Frieden, Freiheit, Chancengleichheit und eine nachhaltige Entradikalisierung zu ermöglichen.


    Art. 8 - Armament restrictions

    Imperia-Freistein unterliegt für eine Dauer von zwei Jahren einer Bewaffnungsrestriktion, die insbesondere umfasst:

    1. das Verbot des Besitzes und der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen,
    2. eine Begrenzung der aktiven Truppenstärke auf 5.000 Soldaten,
    3. die Pflicht zur Transparenz in Rüstungsfragen gegenüber der internationalen Gemeinschaft.
    4. Die Bereitstellung von Küstenwachen und polizeilichen Verbänden wird hierdurch nicht eingeschränkt.

    Diese Beschränkungen unterliegen regelmäßiger Überprüfung durch eine unabhängige Beobachterkommission unter Schirmherrschaft der Konferenz der Nationen.


    Art. 9 - No arms freeze for Roldem and Salbor

    Angesichts ihres frühen Widerstands gegen die Eskalation des Konflikts unter der ehemaligen Regierung der Demokratischen Union wird den Republiken Roldem und Salbor keine rüstungspolitische Einschränkung auferlegt.

    Die Vertragsparteien erkennen ihr souveränes Recht auf Selbstverteidigung ausdrücklich an.



    Chapter III - Final provisions


    Art. 10 - Diplomatic recognition

    Alle Vertragspartner erkennen sich gegenseitig und ihre Grenzen diplomatisch an und verpflichten sich, friedliche und kooperative Beziehungen zu pflegen.


    Art. 11 - Arbitration Commission

    Die Vertragspartner einigen sich darauf, dass strittiges Vertragswerk durch eine neutrale Schiedskommission in Form des Internationalen Gerichtshofes der Konferenz der Nationen überwacht und verhandelt wird. Im Falle einer Nichtaufrechterhaltung des Betriebs der Schiedskommission einigen sich die Vertragspartner schnellstmöglich über eine neue unabhängige und neutrale Schiedskommission.



    Chapter IV - Signatures


    District of the Capital, USA

    23rd April 2025


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    Tamara Arroyo | The President of the United States



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    Safia al Talib | Princess of Targa

    Иларион Савићевић

    Савезни министар иностраних и одбрамбених послова


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  • Die Bundesregierung stellt folgenden Antrag:


    Gesetz zur Änderung der Regelung zur Amtszeit des Vorsitzenden Richters am Obersten Gericht


    Član 1 – Ziel der Verfassungsänderung

    Dieses Gesetz ändert die Bestimmungen zur Bestellung und Amtszeit des vorsitzenden Richters am Obersten Gericht der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien in Artikel 8 Absatz IV der Bundesverfassung.


    Član 2 – Änderung der Bundesverfassung

    Artikel 8 Absatz IV der Bundesverfassung erhält folgende neue Fassung:

    "Der Vorsitzende Richter des Obersten Gerichts wird vom Präsidenten mit Zustimmung der Bundesversammlung für die Dauer von sechs Monaten ernannt. Die Amtszeit verlängert sich nach Ablauf automatisch jeweils um weitere sechs Monate, sofern die Bundesversammlung nicht vor Ablauf der Amtszeit einen Nachfolger wählt. Eine Abberufung während der laufenden Amtszeit ist nur durch Beschluss der Bundesversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen zulässig. Das Weitere regelt ein Bundesgesetz."


    Član 3 – Übergangsregelung

    Die neue Regelung zur Amtszeit gilt auch für den bei Inkrafttreten dieses Gesetzes amtierenden vorsitzenden Richter. Dessen bisherige Amtszeit verlängert sich mit Inkrafttreten dieses Gesetzes auf sechs Monate und unterliegt ebenfalls der automatischen Verlängerung gemäß Član 2.


    Član 4 – Inkrafttreten

    Diese Verfassungsänderung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.

    Tomislav Batić

    Član Savezne skupštine

    Ministar unutrašnjih poslova i pravde

    Generalni sekretar Jedinstva


  • Die Bundesregierung stellt folgenden Antrag:


    Gesetz zur sprachlichen Bereinigung der Bundesverfassung und des Wahlgesetzes nach Auflösung des Bundesrates


    Član 1 – Ziel der Verfassungs- und Gesetzesänderung

    Dieses Gesetz ersetzt die Bezeichnung „Bundesrat“ in der Bundesverfassung sowie die Bezeichnung „Rat der Bürger“ im Bundeswahlgesetz jeweils durch „Bundesversammlung“, sofern damit das oberste gesetzgebende Organ des Bundes gemeint ist.


    Član 2 – Änderungen der Bundesverfassung

    1. In Artikel 6 Absatz VI Unterpunkt 8 wird „dem Bundesrat“ ersetzt durch „der Bundesversammlung“.
    2. In Artikel 7 Absatz IV wird „der Bundesrat“ersetzt durch „die Bundesversammlung“.
    3. In Artikel 7 Absatz V wird „vom Bundesrat“ersetzt durch „von der Bundesversammlung“.
    4. In Artikel 7 Absatz VI wird „vom Bundesrat“ersetzt durch „von der Bundesversammlung“.

    Član 3 – Änderungen des Bundeswahlgesetzes

    1. In § 1 wird „des Rates der Bürger“ ersetzt durch „der Bundesversammlung“.
    2. In § 3 wird „zum Rat der Bürger“ ersetzt durch „zur Bundesversammlung“.
    3. In § 4 Absatz 2 wird „für den Rat der Bürger“ersetzt durch „für die Bundesversammlung“.
    4. In § 8 wird in der Überschrift sowie im gesamten Paragrafen „Rat der Bürger“ ersetzt durch „Bundesversammlung“.

    Član 4 – Klarstellung

    Diese Änderungen haben rein deklaratorischen Charakter. Sie betreffen ausschließlich die institutionelle Terminologie und begründen weder neue Rechte noch Pflichten.


    Član 5 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Tomislav Batić

    Član Savezne skupštine

    Ministar unutrašnjih poslova i pravde

    Generalni sekretar Jedinstva


  • Aufgrund der GO und der unpräzisen, gewählten Formulierung durch den Antragssteller Batić beantrage ich Aussprache über das "Gesetz zur Änderung der Regelung zur Amtszeit des Vorsitzenden Richters am Obersten Gericht" und das "Gesetz zur sprachlichen Bereinigung der Bundesverfassung und des Wahlgesetzes nach Auflösung des Bundesrates".

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