Beiträge von Ivica Novak


    Die Ermittler der Finanzpolizei Drugi Be werten das gesammelte Material aus Gradec aus. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse hatte man sich zunächst gegen einen Zugriff entschieden. Es scheint mehr dahinter zu stecken.
    Die Behörden hatten zunächst nicht damit gerechnet, dass die Fahrten hier enden könnten. Man wusste zwar durch Tippgeber, dass der Standort nahe Portograd wichtig sei, aber dass es die Insel Bastina, genauer Gradec ist, Heimat der ehemaligen Bundespräsidentin, damit war das Ermittlungsteam zunächst überfordert.

    Man konnte mit dem deutlich zu kleinen Team aufgrund der Insellage dem Transporter später nicht weiter verfolgen. Aus bislang ungeklärten Gründen verschwand das Vehikel plötzlich im Tunnel.

    Vinaši, den 21.06.2026

    OČITOVANJE / ERWIDERUNG DER BUNDESREGIERUNG

    im Verfahren über den Antrag auf Verfassungskonformitätsprüfung des MOV-Gesetzes

    In dem Verfahren des Antragstellers Präsident Bogoslav Trajanovski gegen das von der Bundesversammlung rechtmäßig beschlossene Gesetz zur Modernisierung und Ordnung der Volksökonomie (MOV-Gesetz) erwidert die Bundesregierung wie folgt:

    1. ANTRAG: Abweisung des Eilantrags auf Aussetzung

    Die Bundesregierung beantragt, den Antrag auf einstweilige Aussetzung von Artikel 9 MOV-Gesetz vollumfänglich abzuweisen.

    Es besteht keine irreversible Gefahr des Missbrauchs: Durch das neu installierte Zentrale Volksökonomieregister (Art. 11) hält der Bund zu jeder Sekunde die lückenlose Kontrolle über jede einzelne Zone. Es droht kein rechtsfreier Raum, der ein eiliges Eingreifen des Gerichts vor der Hauptsache rechtfertigen würde. Auch eine faktische Gefahr im Vorfeld ist ausgeschlossen: Eine Republik, die unter den ungeklärten Umständen des schwebenden Verfahrens voreilig Zonen einrichten würde, könnte zwar administrative Rahmenbedingungen schaffen, ökonomisch jedoch aufgrund der offenen Klage ohnehin kein Investitionskapital gewinnen. Die Klage selbst wirkt bereits als temporäres Regulativ.

    2. IN DER HAUPTSACHE: Die evolutionäre Verteidigung der Wirtschaftsordnung

    Der Vorwurf, Artikel 9 höhle die „selbstverwalteten Wirtschaftsgrundlagen“ aus, verkennt sowohl die Intention des Gesetzgebers als auch die ökonomische Realität des Jahres 2026.

    Das MOV-Gesetz ist keine Abkehr von den historischen Errungenschaften Severaniens. Im Gegenteil: Es baut direkt auf dem Fundament des historischen Gesetzes über die vereinte Arbeit auf.

    Der im Gesetz verankerte Faktor 20 für Innovationszonen ist kein Einknicken vor dem Großkapital, sondern ein Schutzschild für unsere Industrie. Er erlaubt es severanischen Betrieben, die nötigen Muskeln und Skalenerträge aufzubauen, um international konkurrenzfähig zu bleiben.

    Gleichzeitig wird die Würde der Arbeiter durch Artikel 9 Absatz 4 rigoros geschützt: Ab dem 101. Beschäftigten greift in den Zonen eine zwingende, paritätische Mitbestimmung im Unternehmensrat. Die Werktätigen erhalten damit erstmals echte strategische Macht im privaten Sektor der Säule II.

    Die Bedenken des Klägers hinsichtlich einer angeblich mangelnden räumlichen Begrenzung erweisen sich bei genauer Textanalyse als konstruiert und kleinlich. Der Kläger argumentiert, die Innovationszonen würden ganze „regionale Großzentren“ und miteinander verknüpfte Ballungsräume verschlingen.


    Diese Argumentation ignoriert geflissentlich den klaren, restriktiven Wortlaut von Artikel 9 (9). Das Gesetz spricht unmissverständlich von „Gemeinden und Gemeindeteilen“. Dies sind scharf abgegrenzte, mikroökonomische Räume.

    Eine Gemeinde oder ein Teil davon kann nicht durch interpretationstechnische Willkür zu einer gesamten Wirtschaftsregion aufgeblasen werden, da sie sonst in die verwaltungstechnische Größe von Oblasten (VES/ARS/PEL) oder Gespanschaften (KAY) übergehen würden.

    Natürlich schafft das Gesetz die Möglichkeit Grenzziehungen interkommunal zu ermöglichen, wohl wissentlich, dass gewerbliche Gebiete manchmal nicht nur nach Verwaltungsgrenzen vorhanden sind.

    Das Gesetz sieht ein Skalpell vor, wo der Kläger fälschlicherweise einen Bulldozer herbeiredet. Seine Befürchtung einer schleichenden, flächendeckenden Parallelordnung entbehrt somit jeder textlichen Grundlage.

    3. ZUSAMMENFASSUNG

    Das MOV-Gesetz schafft keine zweite Wirtschaftsordnung, sondern es nutzt die verfassungsmäßig garantierte Eigentumsordnung (Art. 3 BV), um punktuelle, kontrollierte Innovationslabore nach modernem Vorbild einzurichten. Es ist das legitime Recht des demokratisch gewählten Gesetzgebers, die Ausnahmen nach demografischen Kriterien (4 Millionen Einwohner pro Zone) unbestechlich und messbar festzulegen.


    Die Bundesregierung beantragt daher, die Klage in allen Punkten als unbegründet abzuweisen.

    Werte Mitglieder der Bundesversammlung!


    Die neue Bundesanwaltschaft wird kein Spielball parlamentarischer Fraktionen mehr sein. Wir überführen sie in eine stabile, professionelle Struktur, die direkt dem vom Volk legitimierten Justizministerium untersteht. Das bringt mehr Kontinuität, mehr Professionalität und vor allem: eine klare demokratische Verantwortung im Sinne unserer Rechtsordnung!

    Hohes Haus, auch von einer echten Machtverschiebung zu sprechen, würde an der Realität vorbei gehen: Schon nach geltendem Recht übernimmt das Justizministerium ohnehin vollumfänglich alle Aufgaben der Anklagebehörde, sobald das Amt vakant ist.


    Wir überführen also nur eine ohnehin bestehende Praxis in eine dauerhafte, stabile Struktur. Zudem gilt: Die Bundesanwaltschaft klagt lediglich an. Das letzte Wort im Gerichtssaal behalten die völlig unabhängigen Richter. Die Budgethoheit und Gesetzgebungskompetenz verbleiben zudem vollständig bei der Bundesversammlung.

    Gesetz zur Änderung des Gerichtsgesetzes (Regelung zur Bundesanwaltschaft)

    Artikel 1 – Änderung des Gerichtsgesetzes


    Das Gerichtsgesetz (GerichtsG) vom 14.05.2004, zuletzt geändert am 04.07.2008, wird wie folgt geändert:


    Globale Namensanpassung

    In § 3 Absatz 2 , § 5 Absatz 5 , § 6 Absatz 3 und § 7 werden das Wort „Staatsanwaltschaft“ durch das Wort „Bundesanwaltschaft“ und das Wort „Staatsanwalt“ durch das Wort „Bundesanwalt“ (sowie deren grammatikalische Deklinationsformen) ersetzt.


    Neufassung von § 4

    § 4 erhält folgende neue Fassung:


    § 4 Bundesanwaltschaft


    (1) Der Vertreter des Volkes und der Leiter der Ermittlungen in den Verhandlungen ist der Bundesanwalt. Ist kein Bundesanwalt im Amt, übernimmt das Justizministerium oder ein anderer Beauftragter des Präsidenten dessen Aufgaben.


    (2) Der Bundesanwalt sammelt im Vorfeld der Verhandlung die Beweise aus den polizeilichen Ermittlungen und lässt diese dann dem Richter zukommen.


    (3) Der Bundesanwalt sucht Zeugen, die im Sinne der Urteilsfindung aussagen können. Die Liste seiner Zeugen lässt er dem Richter zukommen.


    (4) Nachdem der Richter mit der Befragung der Zeugen geendet hat, dürfen Bundesanwalt und Verteidigung, ohne sich dabei zu unterbrechen, mit ihrer Befragung beginnen.


    (5) Der Bundesanwalt wird direkt durch das Justizministerium ernannt.


    (6) Für die Zeit seines Amtes muss der Bundesanwalt sämtliche öffentlichen und politischen Ämter, sowie die Mitgliedschaft in politischen Parteien ruhen lassen, um seine Unabhängigkeit zu gewährleisten.“


    Artikel 2 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.




    Das Bundesjustizministerium möchte eine Debatte zu diesem Thema beantragen.



    Die Finanzpolizei (die berüchtigte Drugi Be) besuchte heute morgen um 6:02 Uhr Ortszeit den Nachtclub um den Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung nachzugehen. Aufgrund von Auffälligkeiten bei einer vorangegangenen Betriebsprüfung und Kontrollmitteilungen durch Ermittlungen gegen einen Lieferanten wurde am Vorabend die richterliche Erlaubnis eingeholt.

    Bestätigung des Eingangs und Aufnahme von weiteren Ermittlungen

    Im Rahmen der Zuständigkeit des Justizministeriums, wird bis zur Berufung einer neuen Staatsanwaltschaft, das Verfahren durch das Ministerium aufgenommen.


    gez. Ivica Novak

    Vinaši, 14. maja 2026.

    Werte Abgeordnete!

    Bereits im Sommer letzten Jahres wurde seitens der Regierung Mijatović Änderungen bzgl. der Verfassung eingebracht, welche die Bundesversammlung betreffen. Schon damals hat die PROGRES angemerkt, dass auch weitere Gesetze zu ändern seien. Wir wollen das nun nachholen.


    Zudem ist aufgrund des weggefallenen Bundesrat nun die Regelungen zu den Staatssymbolen ebenfalls notwendig zur Neuregelung.

    Ich bitte um die Zustimmung, dieses eher technischen Artikelgesetzes.

    Änderungsgesetz zur Anpassung der Bundesgesetzgebung an die neue Verfassungsstruktur von 2025


    Artikel 1 - Änderung des Gesetzes über die Volksverteidigung

    In Artikel 8 Absatz 2 wird das Wort „Rat der Republiken“ durch „Bundesversammlung“ ersetzt.



    Artikel 2 - Änderung des Referendumsgesetzes (RefG)

    Das Referendumsgesetz wird wie folgt geändert:


    In § 2 Absatz 2 wird das Wort „Bundesrat“ durch „Bundesversammlung“ ersetzt.

    In § 4 Absatz 1 wird das Wort „Bundesrat“ durch „Bundesversammlung“ ersetzt.



    Artikel 3 - Änderung des Republiksvertretungsgesetzes (RepVertG)


    In § 1 wird das Wort „Bundesrat“ durch „Bundesversammlung“ ersetzt.



    Artikel 4 Neufassung des Staatssymbolgesetzes (StaatSymbG)


    § 7 erhält folgende Fassung:

    „§ 7 Siegel der Bundesversammlung

    (1) Das Siegel der Bundesversammlung Severaniens ist rund und stellt auf silbernen Grund eine blaue Illustration des Gebäudes der Bundesversammlung dar, über der ein roter Stern schwebt. Der Rand des Siegels ist blau und zeigt in kyrillischer Schrift die Worte »Savezna skupština« in der oberen Hälfte und »Socijalistička Savezna Republika Severanija« in der unteren Hälfte.

    (2) Die konkrete Gestaltung des Siegels wird von der Bundesversammlung Severaniens bestimmt.

    (3) Das Führen des Siegels ist der Bundesversammlung Severaniens vorbehalten. Seine Herstellung darf nur auf dessen Anordnung geschehen.“


    Artikel 5 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.


    Ich bitte um eine Debatte für das eingebrachte Änderungsgesetz.

    Ich gelobe bei meiner Ehre und meinem Gewissen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien Treue. Meine Pflichten werde ich zum Nutzen der Bürger erfüllen. Ich werde die Verfassung und die übrigen Gesetze wahren und so arbeiten, dass sie verwirklicht werden.

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    Pivovara Lozačko ist seit 1882 das Herzstück der Bierkultur in Lozka. Gegründet von der Familie Novak, die ihre Braukunst in Lüderitz (Freistein) erlernte, entwickelte sich das Unternehmen von einer kleinen Braustätte in einer Weinregion zum Marktführer in ganz Kaysteran. Heute produziert die Brauerei rund 300 Millionen Liter Bier pro Jahr und beschäftigt über 500 Menschen – viele von ihnen bereits in zweiter oder dritter Generation.


    Bekannt ist Pivovara Lozačko für ihre beiden Sorten: das klassische Lozačko Svijetlo pivo und das Premium-Lozačko Lager. Beide werden fast ausschließlich in Kaysteran verkauft und stehen für Tradition, Beständigkeit und regionale Identität. Mit einer einzigartigen Mischung aus Familienführung, genossenschaftlicher Produktion und tiefer Verwurzelung in der Gesellschaft gilt Lozačko als das Bier „aus der Gemeinschaft für die Gemeinschaft“.


    https://wiki.severanija.net/Pivovara_Loza%C4%8Dko


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    Die Bundesregierung schlägt erneut eine Initiative aus einer vorigen Legislatur vor.


    Die §1 und 3 korrigieren die falsche Zuordnung vom Bundesrat hin zur Bundesversammlung


    §2 ist aus Sicht der Regierung eine zwingende Definition auf Bundesebene. Wenn gleich wir Reformen in den Republiken erkannt haben und seit langem der Bundesrat auch wieder faktisch voll besetzt ist haben nicht alle Republiken Lösungen installiert um aus ungünstigen Szenarien eigenständig herauszukommen. Nichts anderes soll hier den Rahmen eben auch bundespolitisch regeln, denn ein Guverneurs nimmt im Zweifel auch wichtige administrative Rechte in der Republik wahr und Partizipationspriviligien im Bund.


    Die Regelung wird eben nicht dazu führen, wie es manch Jedinstvo-Anhänger in der Vergangenheit formulierte, dass der Bund schalten und walten kann wie er will. Es soll nur definieren, wann der Bund handeln muss. Eine Entfernung eines Präsidenten aus dem Amt einer Republik ist weiterhin nicht möglich.

    Sehr verehrte Abgeordnete und gewählte Vertreter der Republiken,

    ich wende mich an Sie am heutigen Tag um eine Debatte anzustoßen die unser Wahlrecht noch etwas verändern wird: statt der Vergabe einer, meist statischen Stimme, da sie vor allem nur einer Partei dient, nicht aber tatsächlich nur einer Person, empfehlen wir, dass eine Wahlberechtigter in Zukunft drei unabhängige Stimmen vergeben darf.


    Warum schlagen wir so etwas vor? Wir glauben an das Personenwahlrecht. Wir glauben daran, dass Stimmen nicht nur für Konstrukte wie Parteien vergeben werden sollten, sondern für Personen so dass sie wahre Vertreter des Volkes sind. Wir möchten damit die Diversität fördern: denn nicht nur die Parteizugehörigkeit spricht für einen Kandidaten, wir möchten genau das herauslösen aus der Wahlentscheidung. Personen sind so in der Lage, regional zu wählen oder bestimmten Strömungen aus mehreren Parteien das Recht auf parlamentarische Mitarbeit zu ermöglichen. Mit dem Panaschieren wird das möglich.


    Wir haben uns bewusst gegen eine Kumulieren entschieden. Bei - lediglich - drei Stimmen macht dies in dieser Form keinen Sinn.

    Ich beantrage eine Debatte über folgendes Gesetz:



    Änderungsgesetz zum Republiksvertretungsgesetz


    §1

    Der §1 des Republiksvertretungsgesetz wird wie folgt geändert:

    Dieses Gesetz regelt die kollektive Übernahme der Aufgaben der Verfassungsorgane durch die Bundesversammlung Severaniens gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.


    §2

    Der §2(1) des Republiksvertretungsgesetz wird wie folgt geändert:

    Eine Teilrepublik ist nicht in der Lage, die ihr zustehende staatliche Gewalt auszuüben, wenn ihr länger als vier Wochen kein Staatsoberhaupt vorsteht.


    §3

    Der §2(2b) des Republiksvertretungsgesetz wird wie folgt geändert:

    Die Bundesversammlung hat das Recht, der Berufung des Gouverneurs mit qualifizierter Mehrheit zu widersprechen. In diesem Fall wähltdie Bundesversammlung mit einfacher Mehrheit den Gouverneur.


    §4

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.