Gedenkt man da auch dem Massenmörder Mladić?
Beiträge von Vaclav Dubel-Hacac
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Reist zufrieden ab und richtet als Abgeordneter die besten Wünsche aus. Ein paar Interessierten bietet er Praktikumsplätze in seinem Büro an
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Bürger des Landes,
ich rufe auf die Aussprache über den Gesetzentwurf der Regierung, der da heißt Gesetz über den Amtlichen Gebrauch von Sprachen und Schriften.
Gesetz über den amtlichen Gebrauch von Sprachen und Schriften
§ 1 – Amtssprache und Amtsschrift
(1) Amtssprache der Republik Vesteran ist Severostaranisch.
(2) Im amtlichen Gebrauch der severostaranischen Sprache ist die kyrillische Schrift (Ćirilica) die Amtsschrift der Republik Vesteran.
(3) Der freie Gebrauch anderer Sprachen und Schriften nach Maßgabe der Verfassung und der Gesetze bleibt unberührt.
§ 2 – Amtlicher Gebrauch
(1) Die Behörden, Einrichtungen und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts der Republik Vesteran verwenden im amtlichen Verkehr die severostaranische Sprache in kyrillischer Schrift.
(2) Gesetze, Verordnungen, amtliche Bekanntmachungen, öffentliche Urkunden, Siegel, Formulare und sonstige amtliche Veröffentlichungen sind in kyrillischer Schrift auszufertigen.
(3) Die Namen und Bezeichnungen von Behörden und öffentlichen Einrichtungen sowie amtliche Beschilderungen sind in kyrillischer Schrift anzubringen.
(4) Zusätzliche Fassungen in lateinischer Schrift oder in anderen Sprachen und Schriften sind zulässig.
§ 3 – Verkehr mit den Behörden
(1) Jedermann ist berechtigt, sich gegenüber den Behörden und öffentlichen Einrichtungen der Republik Vesteran der severostaranischen Sprache in kyrillischer oder lateinischer Schrift zu bedienen.
(2) Eingaben, Anträge und sonstige Erklärungen dürfen nicht allein deshalb zurückgewiesen oder nachteilig behandelt werden, weil sie in lateinischer Schrift abgefasst sind.
(3) Die Antwort der Behörde erfolgt grundsätzlich in severostaranischer Sprache und kyrillischer Schrift. Auf Verlangen kann zusätzlich eine Fassung in lateinischer Schrift ausgefertigt werden.
§ 4 – Sprachen und Schriften der nationalen Minderheiten
(1) Das Recht der Angehörigen der nationalen Minderheiten auf den freien Gebrauch ihrer Sprache und Schrift bleibt unberührt.
(2) In Städten und Gemeinden, in denen eine nationale Minderheit traditionell oder in erheblichem Umfang ansässig ist, kann deren Sprache und Schrift neben der severostaranischen Sprache und der kyrillischen Schrift im amtlichen Gebrauch verwendet werden.
(3) Die Verwendung einer Minderheitensprache oder ihrer Schrift darf zu keiner Benachteiligung führen.
§ 5 – Öffentliche Bezeichnungen
(1) Ortsnamen, Straßennamen und Bezeichnungen öffentlicher Plätze und Gebäude sind in kyrillischer Schrift auszuweisen.
(2) Eine zusätzliche Wiedergabe in lateinischer Schrift ist zulässig.
(3) In Gebieten nach § 4 Absatz 2 können Bezeichnungen zusätzlich in der Sprache und Schrift der jeweiligen nationalen Minderheit geführt werden.
§ 6 – Bildungseinrichtungen
(1) Öffentliche Zeugnisse, Bescheinigungen und sonstige amtliche Dokumente staatlicher und kommunaler Bildungseinrichtungen sind in severostaranischer Sprache und kyrillischer Schrift auszufertigen.
(2) Auf Verlangen kann zusätzlich eine Ausfertigung in lateinischer Schrift ausgestellt werden.
(3) Die Rechte nationaler Minderheiten sowie die Freiheit der Unterrichtsgestaltung nach Maßgabe des Schulgesetzes bleiben unberührt.
§ 7 – Übergangsbestimmungen
(1) Bestehende Formulare, Beschilderungen und sonstige amtliche Veröffentlichungsmittel dürfen bis zu ihrer planmäßigen Erneuerung weiterverwendet werden.
(2) Neue oder zu erneuernde Formulare, Beschilderungen und Veröffentlichungsmittel sind nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nach dessen Bestimmungen auszugestalten.
§ 8 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik Vesteran in Kraft.
Das Wort zur Begründung hat die ehrenwerte Frau Premijerka Snežana Jelić.
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Ich schlage den Futunen vor
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Fragt Petrović angesichts der Karte, um was für eine Art von Politischer Bildung es sich hier handelt.
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Ist mit Budimir Živić hergekommen, um sich ein Bild von den Zuständen im Camp zu machen. Dies wurde natürlich vorher abgesprochen; Dubel-Hacac verspricht Petrović, sich auch auf Bundesebene für die Neuankömmlinge einzusetzen.
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Ist die Partei heute noch öffentlich ansprechbar, etwa für Kandidaturen?
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Als Metapher für die Lage des Landes schläft Vaclav heute bis 13:00
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Nein, will ich nicht, hau ab!
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Bucht hier für die Dauer der Sommerpause der Savezna skupštinaein Zimmer.
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Einen sehr guten Podcast:
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Wann wird eigentlich die Wahl in Vinasy beendet?
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Eine jüdische Sängerin und Schauspielerin im Ägypten der 50er Jahre.
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Möge er in Frieden ruhen.
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Geht Dokumente durch zum MOV-Gesetz und der Verfassungsbeschwerde dagegen.