Anträge & Mitteilungen

  • Könnte ein "erfahrenes Mitglied" der Bundesversammlung wie eigentlich fast alle Jedinstvo-Abgeordneten nach §1 (3) der Geschäftsordnung der Bundesversammlung beginnen die Geschäfte des Hauses zu übernehmen und/oder die konstituierende Sitzung zu starten? Oder sind gerade alle in Banja Urlaub machen?

  • Die Jedinstvo behindert hier den rechtsstaatlichen Ablauf und verbleibt im Modus Status quo sichern.

    Ich beantrage eine Debatte über die Wahl eines Präsidenten der Bundesversammlung. Ich bitte darum, dass ein "erfahrenes Mitglied" (also so ugf. alles außer meiner Wenigkeit) diese Debatte und anschließende Wahl beginnen möge.

  • Parlamentarische Sommerpause wegen Hitzeschutz.

    Als Gouverneuer Kaysterans würde ich mich kurz einmischen und vorschlagen, dass entweder Gospodin Handanović oder Gospodin Stanković als erfahrene Mitglieder sich zur Wahl des Predsednik Savezne skupštine aufstellen lassen oder entsprechend die Sitzung beginnen zur Findung eines Predsednik.

  • Ich würden dem Genossen Handanović, der in den vergangenen Legislaturperioden hervorragende Arbeit geleistet hat, selbstverständlich den Vortritt lassen. Ich stehe aber ansonsten auch gerne zur Verfügung!

  • Ich beantrage folgende Änderung des Republiksvertretungsgesetz (RepVertG)

  • Nach meiner Wahl zum Premijer Vesterans bin ich qua Amt Mitglied des Rates der Republiken. Ich verzichte daher auf meinen Sitz im Rat der Bürger.


    Ich stelle fest, dass Đorđe Radošević an nächster Stelle auf der Liste der Jedinstvo steht und nachrückt. Seinen Amtseid hat er bereits geleistet.

  • Nach meiner Wahl zum kaysteranischen Präsidenten, werde ich das Mandat aus dem Bürgerrat ebenso abgeben und meinen Sitz in der Bundesversammlung über den Rat der Republik ausüben.

  • Ich stelle fest, dass aktuell folgende Bürger Mitglied der Bundesversammlung sind:


    VEĆE REPUBLIKA - Rat der Republiken


    Dr. Nuraga Ahmetšpahić (JED) für Aressinien

    Marko Boban (PRO) für Kaysteran

    Dimitar Ilievski (JED) für Pelagonien

    Boris Stanković (JED) für Vesteran


    VEĆE GRAĐANA - Rat der Bürger


    Đorđe Radošević (JED)

    Edin Handanović (JED)

    Aleksandar Mažuranić (JED)

    Milutin Petrovic (JED)

  • Ich beantrage die Debatte über folgende neue Geschäftsordnung, der Übersicht halber sind die Änderung hervorgehoben, statt einem Änderungsgesetz.


    Geschäftsordnung der Bundesversammlung


    § 1 - Präsident der Bundesversammlung

    (1) Der Präsident der Bundesversammlung führt ihre Geschäfte, vertritt sie nach außen und übt das Hausrecht aus.

    (2) Der Präsident wird zu Beginn der Legislaturperiode des Rats der Bürger oder nach dem Rücktritt des bisherigen Präsidenten von den Mitgliedern der Bundesversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.

    (3) Bis zur Wahl eines Präsidenten verständigen sich die Mitglieder der Bundesversammlung auf ein erfahrenes Mitglied aus ihren Reihen, welches die Geschäfte des Hauses führt und die Aufgabe hat, die Wahl des Präsidenten der Bundesversammlung einzuleiten.

    (3) Bis zur Wahl des Präsidenten ist ein Mitglied der Bundesverammlung der geschäftsführender Präsident. Die Qualifizierung zu diesem geschäftsführenden Amt erfolgt in folgender Reihenfolge:

    1. letzter Präsident der Bundesversammlung

    2. längste Amtszeit in der Bundesversammlung
    3. Verständigung auf ein erfahrenes Mitglied

    4. der severanische Bundespräsident.


    § 2 - Rederecht

    (1) Rederecht im Bundesrat in der Bundesversammlung haben

    1. seine Mitglieder,

    2. Mitglieder der Regierungen der Republiken,

    3. Gouverneure der Republiken,

    4. der Präsident Severaniens und

    5. die Mitglieder der Bundesregierung.

    (2) Weiteres Rederecht erteilt der Vorsitzende auf Antrag.


    § 3 - Anträge

    (1) Anträge werden beim Präsidenten der Bundesversammlung gestellt.

    (2) Antragsberechtigt sind die Mitglieder der Bundesversammlung, die Mitglieder der Bundesregierung und der Präsident Severaniens.

    (3) Auf Antrag eröffnet der Präsident der Bundesversammlung eine Debatte.

    (4) Wird innerhalb von drei Tagen nach Antragstellung keine Debatte beantragt, wird die Abstimmung eröffnet.


    § 4 - Debatten

    (1) Debatten werden vom Präsidenten der Bundesversammlung auf Antrag eröffnet.

    (2) Eine Debatte soll grundsätzlich fünf Tage dauern. Ihre Dauer richtet sich im Einzelfall nach dem Diskussionsbedarf der Mitglieder der Bundesversammlung.

    (3) Besteht kein Diskussionsbedarf, kann der Präsident der Bundesversammlung die Debatte vorzeitig beenden.


    § 5 - Abstimmungen

    (1) Die gemeinsamen Abstimmungen beider Kammern der Bundesversammlung laufen grundsätzlich fünf Tage.

    (2) Die erforderlichen Mehrheiten werden getrennt nach Kammer ermittelt.

    (3) Sofern die Verfassung und die Gesetze Severaniens nichts anderes vorsehen, ist ein Antrag angenommmen, wenn er in beiden Kammern jeweils die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen kann.

    (4) Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist oder alle Stimmen abgegeben wurden.


    § 6 - Schlussbestimmungen

    Die Geschäftsordnung tritt mit der Verabschiedung in Kraft.


    Nachtrag:


    Änderungsgesetz der Geschäftsordnung der Bundesversammlung


    §1
    Der bisherige §1 (2) ändert sich wie folgt:

    (2) Der Präsident wird zu Beginn der Legislaturperiode des Rats der Bürger oder nach dem Rücktritt des bisherigen Präsidenten von den Mitgliedern der Bundesversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.


    §2

    Der bisherige §1 (3) ändert sich wie folgt:

    (3) Bis zur Wahl des Präsidenten ist ein Mitglied der Bundesverammlung der geschäftsführender Präsident. Die Qualifizierung zu diesem geschäftsführenden Amt erfolgt in folgender Reihenfolge:

    1. letzter Präsident der Bundesversammlung

    2. längste Amtszeit in der Bundesversammlung

    3. Verständigung auf ein erfahrenes Mitglied

    4. der severanische Bundespräsident.



    §3

    Der bisherige §2 (1) ändert sich wie folgt:


    (1) Rederecht in der Bundesversammlung haben

    1. seine Mitglieder,

    2. Mitglieder der Regierungen der Republiken,

    3. Gouverneure der Republiken,

    4. der Präsident Severaniens und

    5. die Mitglieder der Bundesregierung.


    §4 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

  • Ich stelle fest, dass aktuell folgende Bürger Mitglied der Bundesversammlung sind:


    VEĆE REPUBLIKA - Rat der Republiken


    Dr. Nuraga Ahmetšpahić (JED) für Aressinien

    Marko Boban (PRO) für Kaysteran

    Dimitar Ilievski (JED) für Pelagonien

    Boris Stanković (JED) für Vesteran


    VEĆE GRAĐANA - Rat der Bürger


    Blagorodna Želeva (JED)

    Bogoslav Trajanovski (JED)

    Edin Handanović (JED)

    Jasmina Bajramović (PRO)

    Vaclav Dubel-Hacac (PRO)

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