Anträge & Mitteilungen
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Könnte ein "erfahrenes Mitglied" der Bundesversammlung wie eigentlich fast alle Jedinstvo-Abgeordneten nach §1 (3) der Geschäftsordnung der Bundesversammlung beginnen die Geschäfte des Hauses zu übernehmen und/oder die konstituierende Sitzung zu starten? Oder sind gerade alle in Banja Urlaub machen?
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Die Jedinstvo behindert hier den rechtsstaatlichen Ablauf und verbleibt im Modus Status quo sichern.
Ich beantrage eine Debatte über die Wahl eines Präsidenten der Bundesversammlung. Ich bitte darum, dass ein "erfahrenes Mitglied" (also so ugf. alles außer meiner Wenigkeit) diese Debatte und anschließende Wahl beginnen möge.
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Nun werden Sie mal nicht komisch.
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Parlamentarische Sommerpause wegen Hitzeschutz.
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Wir verbrennen alle!!
/* SimOff: Sagte ich während ich im Flieger nach Zadar saß */
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Parlamentarische Sommerpause wegen Hitzeschutz.
Als Gouverneuer Kaysterans würde ich mich kurz einmischen und vorschlagen, dass entweder Gospodin Handanović oder Gospodin Stanković als erfahrene Mitglieder sich zur Wahl des Predsednik Savezne skupštine aufstellen lassen oder entsprechend die Sitzung beginnen zur Findung eines Predsednik.
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Ich würden dem Genossen Handanović, der in den vergangenen Legislaturperioden hervorragende Arbeit geleistet hat, selbstverständlich den Vortritt lassen. Ich stehe aber ansonsten auch gerne zur Verfügung!
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Ich beantrage folgende Änderung des Republiksvertretungsgesetz (RepVertG)
Zitat
§1 - Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die kollektive Übernahme der Aufgaben der Verfassungsorgane durchden Bundesratdie Bundesversammlung Severaniens gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.
§2 - Einleitung des Verfahren zur Wiederherstellung der staatlichen Gewalt
(1) Eine Teilrepublik ist nicht in der Lage, die ihr zustehende staatliche Gewalt auszuüben, wenn ihr länger als drei Wochen kein Staatsoberhaupt vorsteht.
(2) Der Präsident Severaniens stellt diesen Zustand fest und beruft einen Gouverneur (guverner) zur Ausübung der Pflichten der ausführenden Gewalt in der Teilrepublik.
(2b) Die Bundesversammlung hat das Recht, der Berufung des Gouverneurs mit qualifizierter Mehrheit zu widersprechen. In diesem Fall wähltder Bundesratdie Bundesversammlung mit einfacher Mehrheit den Gouverneur.
(3) Der Präsident Severaniens hat die Dienstaufsicht über den Gouverneur.
§3 - Verfahren zur Wiederherstellung der staatlichen Gewalt
(1) Der Gouverneur schreibt in der Teilrepublik Wahlen zum Staatsoberhaupt der Teilrepublik aus.
(2) Solange kein passiv Wahlberechtigter seine Kandidatur erklärt, verlängert sich die Frist der Ausschreibung solange, bis ein solcher Kandidat gefunden ist.
(3) Hat ein Einzelkandidat die erforderliche Mehrheit der Stimmen verfehlt, so schreibt der Gouverneur die Wahlen erneut aus.
§4 - Ende des Verfahrens zur Wiederherstellung der staatlichen Gewalt
(1) Das Verfahren und das Amt des Gouverneurs endet ordentlich bei erfolgreicher Wahl eines neuen Staatsoberhauptes der Teilrepublik.
(2) Die Bundesversammlung kann das Verfahren jederzeit mit qualifizierter Mehrheit außerordentlich beenden und den Gouverneur abberufen.
§5 - Aufgaben(1) Dem Gouverneur obliegen keine Rechte zur Stimmabgabe in der Bundesversammlung noch des Erlasses von Verordnungen in der Republik die über die Zielerreichung in §3 hinaus gehen.
(2) Soweit es die Gesetze der jeweiligen Republik vorsehen, kann der Gouverneur die dem Staatsoberhaupt zugewiesenen prozessualen Aufgaben in der Legislative übernehmen.
(3) Der Gouverneur ist dazu berechtigt, Gesetze die durch die Legislative der Republik verabschiedet wurden zu verkünden bzw. diese zu veröffentlichen.
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Nach meiner Wahl zum Premijer Vesterans bin ich qua Amt Mitglied des Rates der Republiken. Ich verzichte daher auf meinen Sitz im Rat der Bürger.
Ich stelle fest, dass Đorđe Radošević an nächster Stelle auf der Liste der Jedinstvo steht und nachrückt. Seinen Amtseid hat er bereits geleistet.
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Nach meiner Wahl zum kaysteranischen Präsidenten, werde ich das Mandat aus dem Bürgerrat ebenso abgeben und meinen Sitz in der Bundesversammlung über den Rat der Republik ausüben.
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Ich stelle fest, dass aktuell folgende Bürger Mitglied der Bundesversammlung sind:
VEĆE REPUBLIKA - Rat der Republiken
Dr. Nuraga Ahmetšpahić (JED) für Aressinien
Marko Boban (PRO) für Kaysteran
Dimitar Ilievski (JED) für Pelagonien
Boris Stanković (JED) für Vesteran
VEĆE GRAĐANA - Rat der Bürger
Đorđe Radošević (JED)
Edin Handanović (JED)
Aleksandar Mažuranić (JED)
Milutin Petrovic (JED)
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Ich beantrage die Debatte über folgende neue Geschäftsordnung, der Übersicht halber sind die Änderung hervorgehoben, statt einem Änderungsgesetz.
Geschäftsordnung der Bundesversammlung
§ 1 - Präsident der Bundesversammlung
(1) Der Präsident der Bundesversammlung führt ihre Geschäfte, vertritt sie nach außen und übt das Hausrecht aus.
(2) Der Präsident wird zu Beginn der Legislaturperiode des Rats der Bürger oder nach dem Rücktritt des bisherigen Präsidenten von den Mitgliedern der Bundesversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.
(3) Bis zur Wahl eines Präsidenten verständigen sich die Mitglieder der Bundesversammlung auf ein erfahrenes Mitglied aus ihren Reihen, welches die Geschäfte des Hauses führt und die Aufgabe hat, die Wahl des Präsidenten der Bundesversammlung einzuleiten.(3) Bis zur Wahl des Präsidenten ist ein Mitglied der Bundesverammlung der geschäftsführender Präsident. Die Qualifizierung zu diesem geschäftsführenden Amt erfolgt in folgender Reihenfolge:
1. letzter Präsident der Bundesversammlung
2. längste Amtszeit in der Bundesversammlung
3. Verständigung auf ein erfahrenes Mitglied4. der severanische Bundespräsident.
§ 2 - Rederecht
(1) Rederecht
imBundesratin der Bundesversammlung haben1. seine Mitglieder,
2. Mitglieder der Regierungen der Republiken,
3. Gouverneure der Republiken,
4. der Präsident Severaniens und
5. die Mitglieder der Bundesregierung.
(2) Weiteres Rederecht erteilt der Vorsitzende auf Antrag.
§ 3 - Anträge
(1) Anträge werden beim Präsidenten der Bundesversammlung gestellt.
(2) Antragsberechtigt sind die Mitglieder der Bundesversammlung, die Mitglieder der Bundesregierung und der Präsident Severaniens.
(3) Auf Antrag eröffnet der Präsident der Bundesversammlung eine Debatte.
(4) Wird innerhalb von drei Tagen nach Antragstellung keine Debatte beantragt, wird die Abstimmung eröffnet.
§ 4 - Debatten
(1) Debatten werden vom Präsidenten der Bundesversammlung auf Antrag eröffnet.
(2) Eine Debatte soll grundsätzlich fünf Tage dauern. Ihre Dauer richtet sich im Einzelfall nach dem Diskussionsbedarf der Mitglieder der Bundesversammlung.
(3) Besteht kein Diskussionsbedarf, kann der Präsident der Bundesversammlung die Debatte vorzeitig beenden.
§ 5 - Abstimmungen
(1) Die gemeinsamen Abstimmungen beider Kammern der Bundesversammlung laufen grundsätzlich fünf Tage.
(2) Die erforderlichen Mehrheiten werden getrennt nach Kammer ermittelt.
(3) Sofern die Verfassung und die Gesetze Severaniens nichts anderes vorsehen, ist ein Antrag angenomm
men, wenn er in beiden Kammern jeweils die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen kann.(4) Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist oder alle Stimmen abgegeben wurden.
§ 6 - Schlussbestimmungen
Die Geschäftsordnung tritt mit der Verabschiedung in Kraft.
Nachtrag:
Änderungsgesetz der Geschäftsordnung der Bundesversammlung
§1
Der bisherige §1 (2) ändert sich wie folgt:(2) Der Präsident wird zu Beginn der Legislaturperiode des Rats der Bürger oder nach dem Rücktritt des bisherigen Präsidenten von den Mitgliedern der Bundesversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.
§2
Der bisherige §1 (3) ändert sich wie folgt:
(3) Bis zur Wahl des Präsidenten ist ein Mitglied der Bundesverammlung der geschäftsführender Präsident. Die Qualifizierung zu diesem geschäftsführenden Amt erfolgt in folgender Reihenfolge:
1. letzter Präsident der Bundesversammlung
2. längste Amtszeit in der Bundesversammlung
3. Verständigung auf ein erfahrenes Mitglied
4. der severanische Bundespräsident.
§3
Der bisherige §2 (1) ändert sich wie folgt:
(1) Rederecht in der Bundesversammlung haben
1. seine Mitglieder,
2. Mitglieder der Regierungen der Republiken,
3. Gouverneure der Republiken,
4. der Präsident Severaniens und
5. die Mitglieder der Bundesregierung.
§4 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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*räusper* -
Ich stelle fest, dass aktuell folgende Bürger Mitglied der Bundesversammlung sind:
VEĆE REPUBLIKA - Rat der Republiken
Dr. Nuraga Ahmetšpahić (JED) für Aressinien
Marko Boban (PRO) für Kaysteran
Dimitar Ilievski (JED) für Pelagonien
Boris Stanković (JED) für Vesteran
VEĆE GRAĐANA - Rat der Bürger
Blagorodna Želeva (JED)
Bogoslav Trajanovski (JED)
Edin Handanović (JED)
Jasmina Bajramović (PRO)
Vaclav Dubel-Hacac (PRO)
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Ich beantrage eine Debatte zur Findung des Präsidenten.
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Ich beantrage,das Änderungsgesetz der Geschäftsordnung der Bundesversammlung zur Abstimmung zu stellen.
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Ich beantrage eine Regierungsbefragung zu Freistein,dem Verlauf des Krieges genauer gesagt.
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Wo kann man eigentlich den Rat der Republiken finden?
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Wo kann man eigentlich den Rat der Republiken finden?
Der Rat der Repubilken tagt gemeinsam mit dem Rat der Bürger in der Bundesversammlung. Sitzungen und Abstimmungen werden gemeinsamen durchgeführt.
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