Gesetz zur Modernisierung und Ordnung der Volksökonomie (MOV-Gesetz)

  • Die Antworten des Herrn Bundespräsidenten stellen mich zufrieden.In dieser Form kann ich diesem Gesetzentwurf zustimmen.

    Präsident der Nationalversammlung sowie Wahlleiter Vesterans

    Mitglied der Bundesversammlung (PROGRES)

  • Gospodine pretsedatele,

    Wer die gesamte Republik zur Zone erklärt, bricht das Gesetz, weil er den Begriff der Regionalität ad absurdum führt.

    wo steht das? Wenn in einer Republik eine rechtsextreme Regierung die Macht ergreift und dies tut, auf welcher Grundlage soll dies verhindert werden?


    Daher ist die Idee dahinter richtig. Was ich allerdings vorschlagen würde ist eine Definition eines Faktors für die Anzahl der Angestellten/Arbeiter, bis wohin solche Ausnahmen zur Vergenossenschaftlichung möglich sind. Beispielsweise bis zu Faktor 10 für Unternehmen und Faktor 25 für Holdings der für Säule II definierten Anzahl an maximalen Mitarbeitern. Somit hat man eine Kappungsgrenze und gleichermaßen flexible als auch klare Regeln. Der Bund gibt einen großzügigen Rahmen.

    Können Sie das an einem Beispiel erklären, kolegata?

    Богослав Трајановиски
    Претседател на Народна Република Пелагонија


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  • Gospodine pretsedatele,

    wo steht das? Wenn in einer Republik eine rechtsextreme Regierung die Macht ergreift und dies tut, auf welcher Grundlage soll dies verhindert werden?

    Ich glaube sie haben ganz andere Probleme als die Wirtschaftszonen, wenn eine rechtsextreme Regierung die Macht ergreift.


    Eine Republik ist keine Region. So wie ein Kasten Bier keine einzelne Flasche Bier ist. Das ist ziemlich eindeutig und das kann ein Gericht genauso auch erfassen.


    Wenn ihnen der Begriff regional zu groß wirkt, könnte man darüber sprechen ob man das in etwas anderes ändert wie bspw. gespanschaftlicher/kommunaler Ebene.

  • Eine ganze Republik kann keine Innovationszone sein. Vielleicht ist das so gemeint.


    Aber wo steht das? Wenn es nicht im Gesetz steht, dann steht es eben nicht im Gesetz.


    Wenn eine Republik nicht als Ganzes zur Innovationszone erklärt werden kann, kann sie dann fast alle Gemeinden einzeln dazu erklären?


    Eine Gemeinde hier.

    Eine Gemeinde dort.

    Noch eine Gemeinde.

    Am Ende ist es nicht die ganze Republik. Aber es sieht fast so aus.


    Das ist kein sauberer Rahmen.


    Eine Grenze, die nicht im Gesetz steht, ist keine Grenze. Das wissen auch die Arbeiter.


    Ich bitte Sie, das nachzubessern.

    Богослав Трајановиски
    Претседател на Народна Република Пелагонија


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  • Können Sie das an einem Beispiel erklären, kolegata?

    "Die Befugnis der Republiken zur Anhebung des Schwellenwertes in Regionalen Innovationszonen wird bundesweit auf ein Maximum vom Zehnfachen (Faktor 10) des Basis-Schwellenwertes gemäß Artikel 10 Absatz 1 beschränkt. Für kapitalintensive Schlüsseltechnologien und Forschungssektoren kann die Bundesbehörde auf Antrag einen gesonderten Strukturfaktor genehmigen.“


    -> Beispielsweise durch eine Regelung, die erlaubt, dass in diesen Zonen bis zu 1000 Angestellte in einem Unternehmen sein könnten - man hat praktische einen Cap. Ob die 1000 reichen kann ich nicht ganz einschätzen. Vielleicht ist 15 besser. Den Faktor schlage ich vor, damit wir immer von der ursprünglichen Größe ausgehen in Artikel 10. Damit hat der Bund zum einen weiter eine Hoheit über den maximalen Wert und jede Innovationszone auch die Möglichkeit durchaus einen geringeren Faktor nur zu erlauben.

  • Eine Grenze, die nicht im Gesetz steht, ist keine Grenze. Das wissen auch die Arbeiter.


    Ich bitte Sie, das nachzubessern.

    Werter Kollege, wenn alles eine Region ist, ist nichts mehr eine Region. Wenn die Ausnahme das Ganze schluckt, verliert das Wort 'regional' seine rechtliche Existenz. Ein rein administratives „Slicing“ ohne strukturellen Grund hält keiner verwaltungsrechtlichen Prüfung stand.
    Wenn eine Republik durch ihren Trick sagen wir 70 Mini-Zonen diesen Standard auf ihrem gesamten Territorium aushebelt, bricht sie den Geist des Bundesgesetzes. Ein solcher Akt ist eine bewusste Umgehung des Gesetzgebers und damit rechtswidrig vor dem Obersten Gericht.

    Ein Territorium arbeitet nicht. Es sind die Menschen, die Werte schaffen. Wer Innovationszonen nach Quadratkilometern begrenzen will, betreibt Geographie-Politik, aber keine Volksökonomie. Durch strikte Strukturfaktoren begrenzen wir die Macht des Kapitals direkt am Arbeitsplatz. Es ist vollkommen egal, wie groß eine Zone auf der Landkarte ist. DAher ist der Vorschlag von Prezidentij Grgić der bessere Hebel.

  • „Rechtswidrig vor dem Obersten Gericht“ ist mir zu wenig.


    Wenn eine Grenze gemeint ist, muss sie im Gesetz stehen.


    Der Arbeiter kann nicht warten, bis irgendwann ein Gericht erklärt, was der Geist des Gesetzes war.


    Wie viele Zonen?

    Wie groß?

    Wie lange?

    Welche Rechte gelten immer?


    Das ist Gesetzgebung, nicht Hoffnung auf spätere Auslegung.

    Богослав Трајановиски
    Претседател на Народна Република Пелагонија


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  • Wer nicht auf die substanziellen Punkte der Verhandlung eingeht - obwohl die Regierung die Positionen von Prezidentij Grgić bereits integrieren würde, mit dem ist schwer zu verhandeln.

    Die pure Anzahl oder geografische Größe der Zonen hat auf den Schutz der Werktätigen keine Auswirkung, solange unser Beschäftigten-Cap die Unternehmensgröße unerbittlich deckelt. Die Grundrechte stehen im Gesetz. Ihre ganz eigene rechtliche Philosophie in allen Ehren, aber das ist die Überregulation einer ohnehin klaren Regulierung.

    Dass Sie auf unsere konkreten Formulierungsvorschläge mit keinem Wort eingehen, spricht leider nicht für das Suchen nach einer gemeinsamen Lösung, sondern für ein taktisches Bremsen auf Kosten der severanischen Wirtschaftsentwicklung.

  • Predsjednice Bajramović,


    ich sage es offen: Diese Lücke wirkt nicht zufällig.


    Wenn eine Republik heute eine Innovationszone ausweist, morgen die nächste und nächstes Jahr noch zehn weitere, dann haben wir keine regionale Ausnahme mehr. Dann haben wir Salami-Taktik.


    Und dann frage ich: Welche Zone soll das Gericht später aufheben?


    Die erste?

    Die fünfte?

    Die letzte?


    Und was ist mit den Unternehmern, die im Vertrauen auf diese Regeln Betriebe gegründet haben? Wer entschädigt sie dann? Die Republik? Der Bund? Oder wieder niemand?


    Das ist keine saubere Ordnung.


    Wenn die Regierung eine Grenze meint, soll sie sie ins Gesetz schreiben.


    Wie viele Zonen?

    Wie groß?

    Wie lange?

    Welche Rechte gelten immer?


    Nicht später das Gericht.

    Nicht der Geist des Gesetzes.

    Die Regierung soll ihren Entwurf nachbessern!


    Danke.

    Ви благодарам.

    Богослав Трајановиски
    Претседател на Народна Република Пелагонија


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  • Dann reichen Sie doch einen Änderungsantrag ein.

    Колега Дубел-Хацак,


    das ist interessant.


    Erst soll das Gericht erklären, was im Gesetz nicht steht.

    Jetzt soll ich erklären, was die Regierung nicht geschrieben hat.


    Das kann man machen. Aber normalerweise bessert der Antragsteller seinen Antrag nach.


    Ich habe keine neue Idee eingebracht.

    Ich frage nach der Grenze seiner Ausnahme.


    Wenn die Regierung diese Grenze kennt, soll sie sie aufschreiben.

    Богослав Трајановиски
    Претседател на Народна Република Пелагонија


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  • Interessanterweise hat die Jedinstvo vor 10 Jahren bei der Zwangskollektivierung keinerlei Entschädigung definiert! Das ist der Punkt, bei dem Sie jetzt auch noch mal genau mitlesen sollten Präsident Trajanovski… ich zitiere die Bundesverfassung:

    Das Recht auf Eigentum wird gewährleistet. …Beschränkungen des Eigentums und Enteignungen können nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage, welche auch Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, vorgenommen werden.


    Wissen Sie, was das bedeutet? Das bedeutet, dass wir nicht ins Blaue hinein für Eventualitäten in zwanzig Jahren planen können. Es gibt ein einklagbares Recht auf Entschädigung, und dieses muss in dem konkreten Gesetz definiert werden, das eine Transformation einleitet. Nicht früher, nicht später. Sie fordern, dass heute schon den Preis für ein Haus festgelegt wird, das vielleicht niemals abgerissen wird. Das ist keine Gesetzgebung, das ist Wahrsagerei. Sie sehen hier keine reale Gefahr für die "Werktätigen" … Sie sehen eine Phantomlücke, um eine notwendige Modernisierung zu blockieren.

  • Es ist doch eigentlich egal,was Sie hier ohne Ahnung,aber mit viel Meinung schwafeln.

    Wir haben die Mehrheit,also könnten wir einfach unser Gesetz durchdrücken ohne Rücksicht.Das hat Jedinstvo oft so gebracht und dabei noch von Solidarität und Demokratie geschwafelt.

    Präsident der Nationalversammlung sowie Wahlleiter Vesterans

    Mitglied der Bundesversammlung (PROGRES)

  • Gesetz zur Modernisierung und Ordnung der Volksökonomie (MOV-Gesetz)

    Zakon o modernizaciji i uređenju narodne privrede


    Präambel

    Die vereinigte Arbeit bildet das Fundament der sozialistischen Wirtschaftsordnung in der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien. Sie gründet auf der Selbstverwaltung der Arbeiter und Angestellten sowie dem gesellschaftlichen Eigentum an den Produktionsmitteln.


    Zur Verteidigung der nationalen Unabhängigkeit und zur Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der severanischen Volkswirtschaft wird hiermit ein dynamischer Rahmen geschaffen, der die föderale Eigenverantwortung der Republiken bei der Gestaltung moderne Wirtschaftsräume stärkt und die sozialistischen Grundpfeiler sichert. Als weitere Säule der Volksökonomie besteht die Innovationswirtschaft, um Innovation, technologischen Fortschritt und hochwertige Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Kleinbetriebe, zu ermöglichen.

    Dieses Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Organisationen der Volksökonomie sowie für die Entwicklung der gesellschaftlichen Beziehungen, die sich aus ihr ergeben. Ziel dieses Gesetzes ist die Förderung der schöpferischen Initiative der Arbeiter und Angestellten sowie eines verantwortungsbewussten Unternehmertums, die stetige Steigerung der Produktivität und die Verwirklichung der ganzheitlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung Severaniens.

    Abschnitt 1 – Allgemeine Grundlagen und Sektoren

    Artikel 1 – Zweck und duale Struktur

    (1) Dieses Gesetz regelt umfassend die Organisation, Verwaltung und staatliche Aufsicht aller Wirtschaftsakteure in der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.

    (2) Die Volksökonomie gliedert sich in zwei komplementäre Säulen: die Solidarwirtschaft (Arbeitnehmergenossenschaften, Produktionsgenossenschaften, Öffentliche Unternehmen) und die Innovationswirtschaft (Zweckgebundene Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen).

    Artikel 2 – Schutz der strategischen Sektoren

    (1) Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Versorgungssicherheit verbleiben die in der Verfassung genannten Ressourcen und strategischen Sektoren – insbesondere natürliche Ressourcen, Energie, Wasser, Banken, Versicherungen, Gesundheit, Bildung und Infrastruktur – im unveräußerlichen Eigentum der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.

    (2) Diese Sektoren unterliegen der ausschließlichen Regelungskompetenz des Bundes.

    Artikel 3 – Katalog der zugelassenen Organisationsformen

    Zur Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeit in Severanien sind folgende Rechtsformen zugelassen:

    Modernisierte BezeichnungTechnische EntsprechungCharakteristik
    Öffentliches Unternehmen (ÖU)Javno poduzeće (J.p.)Staatlich geführt, gemeinwohlorientiert, Träger öffentlicher Aufgaben.
    Produktionsgenossenschaft (PG)Zadruga (Zad.)Kollektives Eigentum und demokratische Selbstverwaltung der Mitglieder.
    Arbeitnehmergenossenschaft (AG)Radnička zadruga (Rz.)Vollständige Führung und Eigentum durch die tätigen Arbeitnehmer.
    Zweckgebundene Kapitalgesellschaft (ZKG)Društvo s ograničenom odgovornošću (D.o.o.)Effizienzgesteuerte Kapitalbündelung zur spezialisierten Bedarfsdeckung.
    Einzelunternehmen (EU)Obrt (Ob.)Persönliche Tätigkeit und Haftung zur Förderung von Handwerk und Service.



    Abschnitt 2 – Die Solidarwirtschaft (Genossenschaften und Öffentliche Unternehmen)

    Artikel 4 – Grundsätze der Selbstverwaltung

    (1) Arbeitnehmergenossenschaften (AG) und Produktionsgenossenschaften (PG) basieren auf der Gleichberechtigung ihrer Mitglieder; jedes Mitglied verfügt über eine Stimme.


    (2) In der Arbeitnehmergenossenschaft (AG) ist die Mitgliedschaft zwingend an das Bestehen eines aktiven Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb gebunden. Das Eigentum und die Mitbestimmung liegen ausschließlich bei den im Unternehmen tätigen Beschäftigten.


    (3) In der Produktionsgenossenschaft (PG) bleibt die wirtschaftliche oder berufliche Selbstständigkeit der einzelnen Mitglieder außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes gewahrt. Die Genossenschaft dient hier als gemeinschaftliche Plattform für Beschaffung, Verarbeitung, Infrastrukturnutzung oder Vertrieb.


    (4) Die Genossenschaften werden durch Selbstverwaltungsvereinbarung (Samoupravni sporazum) der beteiligten ArbeitnehmerInnen oder ArbeiterInnen gegründet.

    (5) Die Selbstverwaltungsvereinbarung regelt:

    a) Zweck und Tätigkeitsbereich der Organisation;

    b) Zusammensetzung und Rechte der Organe;

    c) Regeln für Planung, Einkommen, Investitionen und Verwendung der Reserven;

    d) Verfahren zur Mitbestimmung der Werktätigen.

    Artikel 5 – Management und Einkommensverwendung

    (1) Die operative Leitung obliegt einer professionellen Geschäftsführung, die vom Unternehmensrat bestellt wird.

    (2) Das erwirtschaftete Einkommen wird nach Abzug von Steuern und Kosten in betriebliche Fonds (Investition, Soziales, Bildung) sowie in die persönliche Entlohnung nach dem Leistungsprinzip aufgeteilt.

    Artikel 6 – Rechte der ArbeitnehmerInnen und ArbeiterInnen

    (1) Die Werktätigen haben das Recht, aktiv an der Selbstverwaltung ihrer Genossenschaft teilzunehmen.

    (2) Insbesondere umfasst dieses Recht:

    a) Wahl und Abberufung der Organe und Geschäftsführung;

    b) Mitwirkung an der Planung der Produktion und der Verwendung des Einkommens;

    c) Kontrolle der Tätigkeit der Organe und Einforderung von Berichten;

    d) Einbringung von Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeit, der Organisation und der Arbeitsbedingungen;

    e) Mitbestimmung bei der Einrichtung und Nutzung sozialer und kultureller Einrichtungen für die Angestellten.

    Artikel 7 – Sonderregelungen zu Öffentlichen Unternehmen

    (1) Öffentliche Unternehmen (ÖU) dienen der Erfüllung gesellschaftlicher Bedürfnisse und der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen ohne primäre Gewinnorientierung.

    (2) Die Leitung eines Öffentlichen Unternehmens obliegt einem Direktor oder einem Verwaltungsrat.

    (3) Die Ernennung, Bestimmung und Abberufung der Leitung erfolgt durch die jeweils zuständige staatliche Behörde oder Gebietskörperschaft (Bund, Republik, Region oder Stadt), in deren Eigentum oder Zuständigkeitsbereich das Unternehmen steht.

    Abschnitt 3 – Die Innovationswirtschaft

    Artikel 8 – Unternehmerische Freiheit und Verantwortung

    (1) Zweckgebundene Kapitalgesellschaften (ZKG) und Einzelunternehmen (EU) agieren eigenverantwortlich nach Prinzipien der wirtschaftlichen Effizienz.

    (2) Sie sind zur Einhaltung der verfassungsmäßigen Sozial- und Umweltstandards verpflichtet.

    Abschnitt 4 – Föderale Autonomie, Schwellenwerte und Transformation

    Artikel 9 – Autonomie der Republiken und Innovationszonen

    (1) Gemäß Artikel 6 Abs. IX der Bundesverfassung überträgt der Bund den Republiken die Kompetenz zur detaillierten Ausgestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen innerhalb ihrer Gebiete.

    (2) Die Republiken sind berechtigt, Regionale Innovationszonen auszuweisen. Innerhalb dieser Zonen besitzen die Republiken die ausschließliche Zuständigkeit für die Festlegung von Förderrichtlinien, steuerlichen Anreizen sowie arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Sonderregelungen.

    (3) Die Befugnis der Republiken zur Anhebung des Schwellenwertes in Regionalen Innovationszonen wird bundesweit auf ein Maximum vom Zwanzigfachen (Faktor 20) des Basis-Schwellenwertes gemäß Artikel 10 Absatz 1 beschränkt. Für kapitalintensive Schlüsseltechnologien und Forschungssektoren kann die Bundesbehörde auf Antrag einen gesonderten Strukturfaktor genehmigen.

    (4) Die Einrichtung einer Regionalen Innovationszone darf unter keinen Umständen die in Artikel 4 garantierten Grundrechte der Beschäftigten auf gewerkschaftliche Organisation, genossenschaftliche Selbstverwaltung und Mitbestimmung einschränken oder suspendieren. Überschreitet eine Wirtschaftseinheit der Säule II innerhalb einer Innovationszone den Basis-Schwellenwert von 100 Beschäftigten, ist den Werktätigen zwingend ein paritätisches Mitspracherecht in strategischen Fragen einzuräumen, bis die finale Transformationsgrenze gemäß dem zulässigen Faktors erreicht ist.


    Artikel 10 – Schwellenwert und Transformation

    (1) Erreicht eine Einheit dieser Säule den Schwellenwert von 100 Beschäftigten im Jahresschnitt, ist innerhalb von sechs Monaten die Umwandlung in eine Arbeitnehmergenossenschaft (AG) gemäß den Strukturen dieses Gesetzes einzuleiten. Teilzeitbeschäftigte werden anteilig nach ihrer regelmäßigen Arbeitszeit als Bruchteil eines Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt.

    (2) Die staatliche Aufsicht begleitet diesen Prozess zur Sicherung der Betriebskontinuität.
    (3) Zur Sicherung der landwirtschaftlichen Erzeugung und saisonabhängiger Betriebe bleiben Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vertraglich auf maximal 90 Tage im Kalenderjahr befristet ist (Saisonarbeitskräfte), bei der Berechnung des Schwellenwerts nach Absatz 1 unberücksichtigt.

    Abschnitt 5 – Wirtschaftsverwaltung, Register und Zusammenschlüsse

    Artikel 11 – Zentrales Volksökonomieregister

    (1) Alle Einheiten sind zur Eintragung in das digitale Volksökonomieregister verpflichtet.

    (2) Die Registrierung erfordert die Vorlage der Satzung sowie den Nachweis der ordnungsgemäßen Organbestellung.

    Artikel 12 – Aufsicht und Revision

    (1) Das zuständige Bundesamt führt regelmäßige Prüfungen zur Einhaltung der gesetzlichen Organisationsformen und sozialen Standards durch.

    (2) Verstöße können mit Geldbußen oder der Entziehung der Geschäftserlaubnis geahndet werden.

    Artikel 13 – Verbundstrukturen und Zusammenschlüsse

    (1) Wirtschaftliche Einheiten beider Säulen haben das Recht, sich zur Bündelung technologischer, finanzieller oder logistischer Ressourcen zu Verbundstrukturen zusammenzuschließen. In Säule I (Solidarwirtschaft) erfolgt dies als Verbundgenossenschaft, in Säule II (Innovationswirtschaft) in der Rechtsform einer Holding.

    (2) Der Verbund-Unternehmensrat einer Verbundgenossenschaft setzt sich aus gewählten Delegierten der angeschlossenen Basiseinheiten zusammen. Er ist zuständig für:

    a) Die langfristige strategische Entwicklungsplanung und großskalige Investitionsprojekte;

    b) Die Koordination und effiziente Verteilung von Ressourcen zwischen den Mitgliedsorganisationen;

    c) Die Bestellung und Abberufung der Verbund-Geschäftsführung (Generaldirektion).


    (3) Operative Führung (Generaldirektion): Die laufenden Geschäfte des Verbundes werden von einer professionellen Generaldirektion geführt. Diese ist an die strategischen Vorgaben des Verbund-Unternehmensrats gebunden, agiert jedoch in operativen Marktfragen eigenständig, um eine hohe Agilität zu gewährleisten.

    (4) Autonomie der Basiseinheiten: Die rechtliche Selbstständigkeit der angeschlossenen Basiseinheiten bleibt gewahrt. Sie behalten die Verantwortung für ihr lokales Tagesgeschäft und ihre interne Selbstverwaltung, sofern die Verbundsatzung keine zwingenden gemeinschaftlichen Planungsaufgaben vorsieht.

    (5) Holdings in Säule II unterliegen den allgemeinen Regeln des Managements nach marktwirtschaftlichen Prinzipien. Sie dienen der effizienten Kapitalverwaltung und Förderung von Innovationen innerhalb eines Konzernverbundes.

    Abschnitt 6 – Sonderbestimmungen

    Artikel 14 – Sprachliche Gleichstellung

    (1) In den Republiken der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien können die Bezeichnungen der in diesem Gesetz genannten Organisationen und Organe in der jeweiligen Landessprache verwendet werden.

    (2) Die sprachliche Gleichstellung ist hierbei zu gewährleisten.

    Artikel 15 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Das Gesetz über Wirtschaftliche Organisationsformen (WOG) wird hiermit aufgehoben.


    Werte Abgeordnete!

    Als Bundespräsident möchte hier vor allem klar sagen, dass ich einen möglichst breiten, gesellschaftlichen Konsens verabschieden möchte. Ich bin der Überzeugung dass die markierten Neudefinitionen, die hier aufgekommen sind bereits eine Verbesserung hierfür bringen.


    In 9 (3) regeln wir neu einen Cap, den der Bund bestimmt. Gleichzeitig wünschen wir uns dafür aber dass auch hier der Bund für bestimmte Bereiche Ausnahmen genehmigen kann, nicht muss.

    In 9 (4) gehen wir auf die Forderung Präsident Trajanovskis ein, was die Basis ist, und dass wir eben bereits ab 100 Mitarbeitenden paritätisches Mitspracherecht dieser haben. Das heißt wir bauen bereits in Betreiben die Struktur auf die Genossenschaften ausmacht.


    In 10(3) haben wir nun eine zusätzliche Regelung. Mein landwirtschaftspolitischer Sprecher hat mich darauf hingewiesen, dass dem Bauernverband weiterhin eine Sonderregelung fehlt für Saisonarbeit. Diese müssen wir vor allem ohne Innovationszonen betrachten, also bereits ab 100 Arbeitern. Hierfür erfolgt diese Neuregelung.

    Ich hoffe, dass wir über diese Punkte bereits Einigkeit finden können.

  • Gospodine predsjedniče,


    ich erkenne an, dass die Regierung sich bewegt hat.


    Das paritätische Mitspracherecht ab 100 Beschäftigten ist ein richtiger Schritt. Auch der ausdrückliche Schutz von gewerkschaftlicher Organisation, genossenschaftlicher Selbstverwaltung und Mitbestimmung ist wichtig.


    Das sage ich klar.


    Aber mein anderer Punkt bleibt offen.


    Wir wissen jetzt besser, was im Betrieb gilt.

    Wir wissen noch immer nicht, was mit der Zone selbst gilt.


    Wie viele Innovationszonen darf eine Republik ausweisen?

    Wie groß dürfen sie sein?

    Wie lange dürfen sie bestehen?


    Der Faktor 20 begrenzt das Unternehmen.

    Er begrenzt nicht die Ausnahme.


    Wenn die Regierung hier noch eine klare Grenze einfügt, sind wir wirklich weiter.


    Danke.

    Ви благодарам.

    Богослав Трајановиски
    Претседател на Народна Република Пелагонија


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  • Es ist doch eigentlich egal,was Sie hier ohne Ahnung,aber mit viel Meinung schwafeln.

    Wir haben die Mehrheit,also könnten wir einfach unser Gesetz durchdrücken ohne Rücksicht.Das hat Jedinstvo oft so gebracht und dabei noch von Solidarität und Demokratie geschwafelt.

    Колега Дубел-Хацак,


    das ist ein merkwürdiges Verständnis von Parlament.


    Wenn ich eine Lücke im Gesetz benenne, sagen Sie: keine Ahnung.

    Wenn ich nach einer Grenze frage, sagen Sie: Mehrheit.


    Danke, jetzt ist wenigstens klar, worüber wir reden.


    Wenn die Antwort der Regierung lautet: Wir können es auch einfach durchdrücken, dann braucht dieses Gesetz erst recht klare Grenzen.

    Богослав Трајановиски
    Претседател на Народна Република Пелагонија


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  • Haben Sie einen über den Durst getrunken? Ich sprach im Konjunktiv.


    Sie machen hier Hätte-Wäre-Wenn-Szenarios auf,die für die Realität ohne Belang sind. Severanien hat (übrigens auch dank PROGRES!)ein funktionierendes Oberstes Gericht mit aktivem Richter.Wenn Sie etwas gegen das Gesetz haben,reichen Sie Klage oder einen Änderungsantrag ein.


    Die Frau Kollegin Bajramović versucht seit ewigen Zeiten Sie von der Realität zu überzeugen.Der Herr Bundespräsident Boban hat sogar den Entwurf abgeändert! Aber auf beides gehen Sie null ein.Von Ihnen kommt nur die ewiggleiche Platte.

    Präsident der Nationalversammlung sowie Wahlleiter Vesterans

    Mitglied der Bundesversammlung (PROGRES)

  • Колега Дубел-Хацак,


    wenn Sie über meinen Durst sprechen wollen, machen wir das später in der Kantine. Hier geht es um das Gesetz.


    Sie sagen: Das Gericht wird es richten.

    Ich sage: Das Gesetz soll es regeln.


    Das ist keine ewiggleiche Platte. Das ist die gleiche offene Frage.


    Wie viele Innovationszonen?

    Wie groß?

    Wie lange?

    Welche Rechte gelten immer?


    Wenn der Entwurf geändert wurde, dobro. Dann schauen wir ihn uns an.

    Aber wenn diese Punkte weiter offen bleiben, dann bleiben sie offen.


    Die Arbeiter brauchen nicht Ihre Belehrung über Konjunktiv, sondern klare Rechte. Das ist nicht zuviel verlangt.


    Danke.

    Ви благодарам.

    Богослав Трајановиски
    Претседател на Народна Република Пелагонија


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