Beiträge von Bogoslav Trajanovski
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Boris Stanković
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Ich gelobe bei meiner Ehre und meinem Gewissen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien Treue. Meine Pflichten werde ich zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger erfüllen. Ich werde die Verfassung und die übrigen Gesetze wahren und so arbeiten, dass sie verwirklicht werden.
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Da živee našiot pretsedatel!
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Ich habe meine Signatur erfolgreich nordmazedonisiert.
Благодарам!
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Zur Debatte steht folgender Antrag:
ZitatGesetz über die Volksverteidigung
Član 1.
Die Verteidigung des Landes ist das Recht und die Pflicht der Bürger, der Arbeits- und sonstigen Organisationen, sowie des Bundes, der Republiken, der Gemeinden und sonstiger gesellschaftspolitischer Gemeinschaften.
Član 2.
Die Streitkräfte der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien bilden ein einheitliches Ganzes und setzen sich zusammen aus der Severanischen Volksarmee als den gemeinsamen Streitkräften aller Völker und Völkerschaften sowie aller arbeitenden Menschen und Bürger, und aus der Territorialverteidigung als umfassendster Form des organisierten bewaffneten allgemeinen Volkswiderstandes.
Član 3.
(1) Die Severanische Volksarmee besteht aus den Landstreitkräften, den Luft- und Luftverteidigungsstreitkräften und der Kriegsmarine.
(2) Die Severanische Volksarmee schützt die Unabhängigkeit, die Verfassungsordnung, die Unverletzlichkeit und die Integrität des Territoriums der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.
Član 4.
(1) Die Einheiten der Territorialverteidigung erfüllen folgende Aufgaben:
1. selbständig oder in Zusammenarbeit mit der Severanischen Volksarmee führen sie den bewaffneten Kampf gegen den Feind;
2. auf einem zeitweilig besetzten Gebiet führen sie den bewaffneten Kampf gegen den Feind und setzen den allgemeinen Volkswiderstand fort;
3. sie schützen die Bevölkerung, das Territorium, die Arbeits- und sonstigen Organisationen und Organe der gesellschaftspolitischen Gemeinschaften vor allen Formen der Feindeinwirkung.
(2) Die Einheiten der Territorialverteidigung erfüllen auch Aufgaben zum Schutz und zur Rettung der Bevölkerung und der materiellen Güter vor Kriegshandlungen.
(3) Im Falle einer unmittelbaren Kriegsgefahr und im Krieg können die Einheiten der Territorialverteidigung auch Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung und öffentlichen Sicherheit wahrnehmen.
Član 5.
(1) Die Einheiten der Territorialverteidigung werden von der Gemeinde, der Autonomen Provinz und der Republik aufgestellt.
(2) Eine kleinere gesellschaftspolitische Gemeinschaft ist verpflichtet, Einheiten der Territorialverteidigung auch gemäß dem Plan der größeren gesellschaftspolitischen Gemeinschaft zu bilden.
(3) Eine Arbeitsorganisation kann Einheiten der Territorialverteidigung bilden. Sie muss sie bilden, wenn dies im Plan der Gemeinde oder der größeren gesellschaftspolitischen Gemeinschaft vorgesehen ist.
Član 6.
(1) Die Einheiten der Territorialverteidigung werden gebildet von den gemäß Kriegsplan in diese Einheiten eingeteilten Wehrpflichtigen und von Freiwilligen.
(2) Die Einheiten der Territorialverteidigung der gesellschaftspolitischen Gemeinschaften werden gebildet von den Personen aus Absatz 1 dieses Artikels vom Territorium der Gemeinde bzw. der größeren gesellschaftspolitischen Gemeinschaft.
(3) Die Einheiten der Territorialverteidigung der Arbeitsorganisationen werden gebildet von den in der Arbeitsorganisation beschäftigten Personen aus Absatz 1 dieses Artikels.
Član 7.
(1) Die Stäbe der Territorialen Verteidigung koordinieren im Krieg auf ihrem Territorium die Operationen der Einheiten der Territorialverteidigung mit den Plänen und Operationen der Severanischen Volksarmee.
(2) Während gemeinsamer Aktionen mit der Severanischen Volksarmee unterstehen die Einheiten der Territorialverteidigung dem Vorgesetzten der Einheit der Severanischen Volksarmee, mit der sie an der Erfüllung der gemeinsamen Kampfaufgabe teilnehmen.
(3) Im Krieg leitet und befehligt der Republikstab für die Territorialverteidigung alle Einheiten der bewaffneten Kräfte auf dem vom Feind zeitweilig besetzten Territorium.
(4) Wenn eine Einheit der Territorialverteidigung für eine Arbeitsorganisation Sicherungs- und Verteidigungsaufgaben erfüllt, wird diese Einheit vom zuständigen Organ der Arbeitsorganisation geleitet.
Član 8.
(1) Der Volksverteidigungsrat sorgt für die Organisation und Mobilisierung der für die Bedürfnisse der Volksverteidigung erforderlichen Quellen und Kräfte des Landes.
(2) Die Mitglieder des Volksverteidigungsrates werden auf Vorschlag des Präsidenten der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien vom Rat der Republiken ernannt und ihres Amtes enthoben.
(3) Der Präsident der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien ist Vorsitzender des Volksverteidigungsrates.
Član 9.
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Das Wehrgesetz wird aufgehoben.
Das Wort hat der Antragsteller!
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Zur Debatte steht folgender Antrag:
ZitatGesetz über die Wehrpflicht
Član 1.
Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig.
Član 2.
Die Wehrpflicht umfasst die Verpflichtung,
1. sich zur Erfassung zu melden;
2. zur Musterung und Diensttauglichkeitsuntersuchung zu erscheinen;
3. den Wehrdienst als aktiven Wehrdienst und Reservistenwehrdienst in den Streitkräften der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien abzuleisten;
4. Veränderungen zur Person mitzuteilen.
Član 3.
(1) Die Wehrpflicht endet mit Anlauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet. Bei Offizieren endet sie mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.
(2) Im Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensahr vollendet.
Član 4.
(1) Der auf Grund der Wehrpflicht zu leistende Wehrdienst umfasst:
1. den Grundwehrdienst (čl. 5);
2. Wehrübungen (čl. 6);
3. im Verteidigungsfall den unbefristeten Wehrdienst.
(2) Wehrpflichtige, die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben, gehören zur Reserve.
Član 5.
(1) Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate und wird zusammenhängend geleistet.
(2) Der Grundwehrdienst beginnt in der Regel in dem Kalenderjahr, in dem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet. Einem Antrag, vorzeitig zum Grundwehrdienst herangezogen zu werden, soll entsprochen werden.
Član 6.
(1) Eine Wehrübung dauert mindestens einen Tag und höchstens drei Monate.
(2) Die Gesamtdauer der Wehrübungen beträgt bei Mannschaften und Unteroffizieren sechs, bei Offizieren zwölf Monate.
Član 7.
Wehrpflichtige, die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben, können auf Grund freiwilliger Meldung nach den jeweiligen militärischen Erfordernissen zum Wehrdienst als Zeitsoldat in der Gesamtdauer von höchstens 25 Jahren herangezogen werden. Eine weitere Heranziehung ist nur aus zwingenden militärischen Interessen zulässig. Dieser Wehrdienst darf nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres geleistet werden, in dem der Zeitsoldat das 60. Lebensjahr vollendet.
Član 8.
Zum Wehrdienst wird nicht herangezogen,
1. wer für den Wehrdienst körperlich oder geistig dauernd untauglich ist oder
2. wer entmündigt ist.
Član 9.
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Das Wort hat der Antragsteller!
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Schreckt hoch, ist wohl kurz eingenickt.
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Herr Präsident, liebe Genossen,
dieser Verfassungsentwurf findet meine Zustimmung.
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Genosse Handanović, können Sie bitte erläutern, wie das Grabenwahlrecht funktioniert?
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Zur Debatte steht folgender Antrag des Abgeordneten Ilievski.
ZitatGesetz zur Änderung der Bundesverfassung
§ 1
Artikel 6 der Bundesverfassung wird wie folgt geändert:Artikel 6 – Der Rat der Republiken
I. Der Rat der Republiken ist der gewählte Vertretungskörper der Bürger und Träger der gesetzgebenden Gewalt auf gesamtstaatlicher Ebene. Er tagt öffentlich, sofern die Verfassung oder das Gesetz nichts anderes bestimmt. Der Präsident hat Rederecht auf all seinen Sitzungen.
II. Der Rat der Republiken wird aus der gleichen Anzahl von Vertretern gebildet, die in den Republiken gewählt werden, die unmittelbar der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien angehören. Näheres regelt ein Bundesgesetz.
III. Beratende Mitglieder des Rates der Republiken sind die Vertreter der Autonomen Provinzen. Sie haben auf allen Sitzungen Rederecht.
IV. Die Mitglieder des Rates der Republiken können wegen einer Meinungsäußerung oder Abstimmung strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen, inhaftiert oder bestraft werden. Sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.
V. Der Rat der Republiken
- entscheidet über die Änderung der Verfassung;
- ratifiziert internationale Verträge;
- verabschiedet im Rahmen seiner Zuständigkeit Gesetze;
- verabschiedet den Haushalt der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien;
- verhängt und beendet auf Antrag des Präsidenten den Notstand;
- entscheidet über Krieg und Frieden;
- entscheidet über Änderung der Grenzen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien;
- beaufsichtigt in Einklang mit der Verfassung und dem Gesetz die Tätigkeit des Präsidenten und anderer dem Bundesrat verantwortliche Träger öffentlicher Pflichten;
- übt andere, durch die Verfassung und das Gesetz festgelegte Zuständigkeiten aus.
VI. Zur Kompetenz des Rates der Republiken gehören:
- die Außenpolitik, die Vertretung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien im Rahmen der internationalen Beziehungen und die Entscheidung in Fragen von Krieg und Frieden;
- die Landesverteidigung und der Grenzschutz;
- die Staatsbürgerschaft und das Passwesen;
- Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, der Rechtspflege und des Strafvollzugs;
- die Währungs- und Finanzpolitik einschließlich der Erhebung von Steuern und Zöllen;
- Handel und Gewerbe sowie republiküberschreitender Verkehr;
- das Zivilrecht;
- die Post und das Fernmeldewesen;
- die Angelegenheiten der Presse und der anderen Informationsmedien;
- ihr von den Republiken übertragende Zuständigkeiten.
VII. Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich dem Zuständigkeitsbereich des Bundes zugewiesen sind, gehören zum Zuständigkeitsbereich der Teilrepubliken.
VIII. Der Rat der Republiken kann durch Gesetz Teilkompetenzen aus der ausschließlichen Bundeskompetenz an die Republiken übergeben.
IX. Soweit die Verfassung nichts anderes bestimmt, erfolgt die Beschlussfassung des Rates der Republiken mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. -
*schmeißt erstmal die Waschmaschine an*
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Zumeist finden Diskussionen rund um die Ausgestaltung in diesem Forum statt: http://forum.severanija.net/board.php?boardid=81
Folgende Vorbilder gelten grob für die Republiken:
Aressinien: Bosnien und Herzegowina
Kaysteran: Kroatien
Pelagonien: Mazedonien und Bulgarien
Vesteran: Serbien und MontenegroGerne dürfen auch Identitäten in den anderen Republiken angelegt werden. Die entsprechende Regelung ist hier zu finden: Staatsbürgerschaftsregelung
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Zitat
Original von Radovan Radenković
Nur wenn nicht die Sozialisten regieren.Das ist eine sozialistische Republik, Sie Hofschranze! Hier regiert das Volk und keine degenerierte Adelsclique.
Wandern Sie doch aus nach Dreiwürgen!
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Zitat
Original von Radovan Radenković
Es sollte mal wieder soweit sein?!Ich dachte, Sie wären generell gegen Wahlen?
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Zitat
Original von Dimitar Ilievski
Reine RL-Kopien sind nicht notwendig.Und auch viel zu langweilig. Man sollte sich absprechen, damit keine Gebäude und Sehenswürdigkeiten doppelt verwendet werden. Für Pelagonien ist aber noch nicht allzu viel festgelegt. Gern kann auch Skopje Vorbild für Veligrad sein.
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Mazedonien ist relativ klein, hat nicht viele große Städte und ist zum Teil albanisch geprägt. Außerdem hat Mazedonien keine Küste. Die mazedonische Sprache wird von vielen Bulgaren als bulgarischer Dialekt angesehen, was auch damit zu tun hat, dass sie sehr spät kodifiziert wurde. Tito hatte zwichenzeitlich Ambitionen, Bulgarien zu einem Teil Jugoslawiens zu machen.
Es gab also viele Gründe, weshalb vor vielen Jahren festgelegt wurde, dass nicht nur Mazedonien, sondern auch Bulgarien Vorbild für Pelagonien sein soll.
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Zitat
Original von Augusto del Ghez
ja das dachte ich mir schon, werd mich mal meiner heimatstadt bissel annehmen.Das wäre toll!
sim off: Als Vorbild für Veligrad war bisher Sofia angedacht, soweit ich weiß.