Beiträge von Bogoslav Trajanovski

    Bogoslav Trajanovski tritt vor die Fernsehkameras. Blitzlichter zucken. Er nimmt seine Sonnenbrille ab und setzt an zu einer kurzen Erklärung:


    Добра вечер,


    Bürgerinnen und Bürger Pelagoniens,

    Bürgerinnen und Bürger Severaniens,


    ich habe beim Obersten Gericht die Prüfung des MOV-Gesetzes beantragt.


    Ich sage zuerst: Ich bin nicht gegen Entwicklung. Не сум против.


    Severanien braucht moderne Betriebe. Unsere Gemeinden brauchen Investitionen. Junge Menschen brauchen Arbeit und Chancen. Das ist richtig.


    Aber Fortschritt braucht klare Regeln.


    Das neue Gesetz schafft Regionale Innovationszonen. Dort können Sonderregeln gelten. Für Unternehmen, für Steuern, für Arbeitsrecht und für Gesellschaftsrecht.


    Das kann man machen. Aber dann muss klar sein, wo die Ausnahme endet.


    Genau das ist aus meiner Sicht nicht ausreichend geregelt.


    Das Gesetz begrenzt die Zahl der Zonen. Aber es begrenzt nicht ihre Wirkung. Eine Republik kann wenige Zonen schaffen und trotzdem große Teile ihrer Betriebe, Beschäftigten und Wertschöpfung unter Sonderregeln stellen.


    Dann steht auf dem Papier: Ausnahme.


    Aber für die Arbeiter, работниците, wird es vielleicht die neue Regel.


    Das darf nicht passieren.


    Wir dürfen den Kapitalismus nicht durch die Hintertür einführen und ihn dann Innovation nennen.


    Die Verfassung schützt die Werktätigen. Sie schützt die Republiken. Sie schützt unsere sozialistische Ordnung. Als Präsident Pelagoniens habe ich die Pflicht, darauf zu achten.


    Darum bitte ich das Oberste Gericht um Prüfung.


    Nicht gegen Modernisierung.

    Sondern für klare Grenzen.


    За работниците. За народот.

    Für die Arbeiter. Für das Volk.


    Ви благодарам.

    :pelflagge:

    Vrhovni sud Socijalističke Savezne Republike Severanije

    Oberstes Gericht der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien


    Zahtjev za ocjenu ustavnosti Zakona o modernizaciji i uređenju narodne privrede

    Antrag auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Modernisierung und Ordnung der Volksökonomie


    Antragsteller:

    Bogoslav Trajanovski, Präsident der Volksrepublik Pelagonien


    Antragsgegner:

    Sozialistische Bundesrepublik Severanien, vertreten durch die zuständigen Bundesorgane


    I. Predmet zahtjeva

    Gegenstand des Antrags


    Der Antragsteller beantragt die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Modernisierung und Ordnung der Volksökonomie (MOV-Gesetz), insbesondere seines Artikels 9.


    Der Antrag richtet sich nicht gegen die Modernisierung der Volksökonomie als solche. Er richtet sich gegen die Ausgestaltung der Regionalen Innovationszonen, soweit diese ohne hinreichende Begrenzung, ohne ausreichende Normenklarheit und mit zu weitgehender Übertragung bundesrechtlicher Regelungsbereiche an die Republiken ausgestaltet sind.


    II. Zahtjevi

    Anträge


    Der Antragsteller beantragt,

    • festzustellen, dass Artikel 9 Absätze 2 bis 9 des MOV-Gesetzes mit der Bundesverfassung unvereinbar und nichtig sind;

    hilfsweise,

    • festzustellen, dass Artikel 9 Absätze 2, 3, 8 und 9 des MOV-Gesetzes mit der Bundesverfassung unvereinbar sind, soweit sie den Republiken ausschließliche Zuständigkeiten für arbeits-, gesellschafts- und steuerrechtliche Sonderregelungen einräumen, eine Anhebung des Schwellenwertes bis zum Zwanzigfachen und darüber hinaus Sonderfaktoren zulassen, die Fortgeltung durch bloßes Ausbleiben eines Widerspruchs ermöglichen oder keine messbare Begrenzung nach wirtschaftlicher Wirkung, Beschäftigtenzahl, Zahl der Betriebe oder Wertschöpfung enthalten;

    weiter hilfsweise,

    • Artikel 9 MOV-Gesetz verfassungskonform dahin auszulegen, dass Regionale Innovationszonen nur als eng begrenzte Ausnahme zulässig sind und weder einzeln noch insgesamt den überwiegenden Teil der Beschäftigung, der Betriebe oder der Wertschöpfung einer Republik erfassen dürfen.

    Ferner wird beantragt, bis zur Entscheidung in der Hauptsache die Anwendung von Artikel 9 MOV-Gesetz auszusetzen, soweit auf seiner Grundlage Regionale Innovationszonen eingerichtet oder Schwellenwerte abweichend von Artikel 10 MOV-Gesetz festgelegt werden.


    III. Dopuštenost

    Zulässigkeit


    Der Antragsteller ist Präsident der Volksrepublik Pelagonien und damit Organ einer Republik innerhalb der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.


    Artikel 9 MOV-Gesetz betrifft unmittelbar die bundesstaatliche Wirtschaftsordnung, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Republiken, die rechtliche Stellung der Werktätigen sowie die Reichweite der sozialistischen Wirtschaftsverfassung.


    Der Antragsteller macht nicht lediglich politische Bedenken geltend. Er rügt eine Verletzung der Verfassung durch ein Bundesgesetz. Das Oberste Gericht ist zur Prüfung der Übereinstimmung eines Gesetzes mit der Verfassung berufen.


    IV. Osnovanost zahtjeva

    Begründetheit des Antrags


    1. Povreda jasnoće pravnih normi

    Verletzung der Normenklarheit


    Artikel 9 MOV-Gesetz erlaubt den Republiken die Einrichtung Regionaler Innovationszonen. Innerhalb dieser Zonen erhalten die Republiken ausschließliche Zuständigkeit für Förderrichtlinien, steuerliche Anreize sowie arbeits- und gesellschaftsrechtliche Sonderregelungen.


    Damit schafft das Gesetz Sonderrechtsräume von erheblicher wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung. Zugleich bleibt unklar, welche Grenzen diese Sonderrechtsräume haben.


    Das Gesetz begrenzt zwar die Anzahl der Innovationszonen nach der Bevölkerungszahl der Republik. Es regelt aber nicht, welcher Anteil der Beschäftigten, Betriebe oder Wertschöpfung einer Republik von solchen Zonen erfasst werden darf.


    Eine Republik kann dadurch formal nur die zulässige Zahl von Zonen einrichten, materiell aber den wirtschaftlichen Kern ihrer Volksökonomie unter Sonderregeln stellen.


    Eine Grenze, die das Gericht erst nachträglich suchen muss, ist keine hinreichend klare gesetzliche Grenze.


    2. Preširok prenos nadležnosti na republike

    Zu weitgehende Übertragung von Kompetenzen auf die Republiken


    Artikel 9 Absatz 2 MOV-Gesetz räumt den Republiken innerhalb Regionaler Innovationszonen ausschließliche Zuständigkeiten für arbeits-, gesellschafts- und steuerrechtlich bedeutsame Sonderregelungen ein.


    Diese Bereiche betreffen den Kern der wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Ordnung des Bundes. Eine Übertragung von Teilkompetenzen auf die Republiken muss bestimmt, begrenzt und verfassungsrechtlich kontrollierbar sein.


    Artikel 9 MOV-Gesetz beschränkt sich aber nicht auf eine klar umrissene Ausführungskompetenz. Er eröffnet den Republiken die Möglichkeit, eigene Sonderordnungen zu schaffen, ohne hinreichend festzulegen, welche bundesrechtlichen Mindeststandards unantastbar bleiben und welche wirtschaftliche Reichweite solche Sonderordnungen haben dürfen.


    3. Slabljenje samoupravne privredne osnove

    Aushöhlung der selbstverwalteten Wirtschaftsgrundlage


    Das MOV-Gesetz stellt selbst fest, dass vereinigte Arbeit, Selbstverwaltung und gesellschaftliches Eigentum Grundlage der sozialistischen Wirtschaftsordnung bilden.


    Artikel 10 MOV-Gesetz sieht deshalb vor, dass eine Einheit der Innovationswirtschaft ab 100 Beschäftigten grundsätzlich in eine Arbeitnehmergenossenschaft umzuwandeln ist.


    Artikel 9 MOV-Gesetz erlaubt jedoch in Regionalen Innovationszonen eine Anhebung dieses Schwellenwertes bis zum Zwanzigfachen. Damit kann ein privatwirtschaftlich organisierter Betrieb bis zu 2.000 Beschäftigte umfassen, bevor die volle genossenschaftliche Transformation einsetzt. Für Schlüsseltechnologien und Forschungssektoren kann sogar ein zusätzlicher Strukturfaktor genehmigt werden.


    Paritätische Mitspracherechte ab 100 Beschäftigten ersetzen die Arbeitnehmergenossenschaft nicht. Mitspracherecht ist nicht Eigentum. Paritätische Beteiligung ist nicht volle Selbstverwaltung.


    Solange Innovationszonen eng begrenzte Ausnahmebereiche bleiben, kann eine solche Regelung möglicherweise gerechtfertigt werden. Wenn aber ein großer Teil der Beschäftigung, Betriebe oder Wertschöpfung einer Republik erfasst werden kann, wird aus der Ausnahme eine Parallelordnung.


    4. Ograničenje po broju zona nije dovoljno

    Die Begrenzung nach Anzahl der Zonen reicht nicht aus


    Artikel 9 Absatz 5 MOV-Gesetz begrenzt die Anzahl der Innovationszonen auf eine Zone pro angefangene vier Millionen Einwohner der jeweiligen Republik.


    Diese Regelung begrenzt nur die Zahl der Zonen. Sie begrenzt nicht deren wirtschaftliche Wirkung.


    Eine bevölkerungsreiche Republik kann mehrere Zonen einrichten. Jede Zone kann aus mehreren benachbarten Gemeinden oder Gemeindeteilen bestehen und entlang funktional-wirtschaftlicher Kriterien abgegrenzt werden. So können die wesentlichen Industrie-, Hafen-, Verwaltungs-, Technologie- und Dienstleistungsräume einer Republik erfasst werden.


    Formal wären dies einzelne Regionale Innovationszonen. Materiell könnte aber der überwiegende Teil der wirtschaftlichen Substanz der Republik unter Sonderregeln fallen.


    5. Spornost pravila o produženju

    Bedenken gegen die Fortgeltungsregelung


    Artikel 9 Absätze 6 und 7 MOV-Gesetz sehen eine Laufzeit von zwölf Jahren und eine Revision nach acht Jahren vor. Absatz 8 ordnet jedoch an, dass eine Verlängerung gegeben ist, wenn die Bundesversammlung nicht aktiv widerspricht oder eine Neuregelung verabschiedet.


    Damit endet die Sonderordnung nicht zwingend. Sie kann durch bloßes Untätigbleiben fortgelten.


    Eine so weitreichende Ausnahmeordnung darf nicht durch Schweigen verlängert werden. Ihre Fortgeltung muss aktiv beschlossen werden.


    V. Primjer mogućeg dejstva

    Beispielhafte Wirkung


    Das Problem ist nicht theoretisch. Eine bevölkerungsreiche Republik kann mehrere Innovationszonen einrichten und diese um ihre wichtigsten Wirtschaftsachsen bilden. Dadurch können große Teile der Beschäftigung und Wertschöpfung erfasst werden, ohne dass das Gesetz eine wirksame Grenze vorsieht.


    So kann der Kapitalismus nicht offen, aber durch die Hintertür eingeführt werden: nicht durch Aufhebung der sozialistischen Grundsätze, sondern durch Ausdehnung von Ausnahmen auf den wirtschaftlichen Kern einer Republik.


    VI. Zaključak

    Ergebnis


    Artikel 9 MOV-Gesetz ist verfassungswidrig, weil er Regionale Innovationszonen nicht hinreichend bestimmt begrenzt, den Republiken zu weitgehende Sonderzuständigkeiten einräumt, die Transformation in Arbeitnehmergenossenschaften erheblich hinausschiebt, keine Grenze nach wirtschaftlicher Wirkung enthält und eine Fortgeltung durch bloßes Nichtstun ermöglicht.


    Das MOV-Gesetz ist nicht in seinem gesamten Ansatz zu beanstanden. Die Modernisierung der Volksökonomie und die Ordnung der zugelassenen Rechtsformen können verfassungsgemäß ausgestaltet werden.


    Verfassungswidrig ist aber die konkrete Ausgestaltung der Regionalen Innovationszonen in Artikel 9.


    Der Antragsteller beantragt daher, Artikel 9 MOV-Gesetz ganz oder teilweise aufzuheben, hilfsweise ihn verfassungskonform auf eng begrenzte, messbare und nicht wirtschaftlich dominierende Ausnahmezonen zu beschränken.


    Veligrad, 20.06.2026


    Bogoslav Trajanovski

    Pretsedatel na Narodna Republika Pelagonija

    Volksrepublik Pelagonien

    Народна Република Пелагонија



    Ernennungsurkunde

    Указ за именување


    Auf Grundlage des Gesetzes über die Oblaste der Volksrepublik Pelagonien und in Ausübung der verfassungsmäßigen Befugnisse des Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien wird


    Dragomir Petrovski

    Драгомир Петровски


    mit Wirkung vom heutigen Tage zum


    Oblastverwalter der Oblast Tripolja

    обласен управител на Областа Трипоља


    ernannt.


    Der Ernannte ist berufen, die Interessen des werktätigen Volkes, die Ordnung der Volksrepublik und die Entwicklung der Oblast Tripolja gewissenhaft zu vertreten.


    Именуваниот е должен својата должност да ја врши совесно, народно и во духот на социјалистичкото самоуправување.


    Die Verwaltung der Oblast Tripolja soll den Bürgerinnen und Bürgern dienen, die örtlichen Bedürfnisse aufnehmen und die Beschlüsse der Volksrepublik mit Klarheit, Pflichtbewusstsein und Nähe zum Volk umsetzen.


    Во служба на народот, за напредокот на Трипоља и за силата на Пелагонија.


    Tripolja, den 11. Juni 2026


    Bogoslav Trajanovski

    Präsident der Volksrepublik Pelagonien

    Претседател на Народна Република Пелагонија

    Verfassung der Volksrepublik Pelagonien


    Konsolidierte Fassung.


    Ursprünglich in Kraft getreten am 8. Dezember 2022.


    Kapitel I – Die Volksrepublik Pelagonien


    Artikel 1.

    Die Volksrepublik Pelagonien ist ein sozialistischer Staat des souveränen und werktätigen pelagonischen Volkes, das gemeinsam und nach freiem Willen mit den Völkern der anderen Republiken der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien einen Staat gleicher und souveräner Völker bildet.


    Artikel 2.

    Alle Gewalt in der Volksrepublik Pelagonien steht dem werktätigen Volke zu.

    Das werktätige Volk übt seine Gewalt aus und vollzieht seine gesellschaftlichen Geschäfte durch seine Vertreter in den Volksräten und der Volksversammlung der Volksrepublik Pelagonien, in Arbeiterräten und in anderen Selbstverwaltungsorganen sowie auch unmittelbar durch Wahlen, Abberufung, Volksentscheid, durch Beteiligung der Bürger an der Verwaltung und Rechtsprechung und durch andere Formen unmittelbarer Beteiligung.


    Artikel 3.

    Das gesellschaftliche Eigentum an Produktionsmitteln, die Selbstverwaltung der Produzenten in der Wirtschaft und die Selbstverwaltung des werktätigen Volkes in Gemeinde und Bezirk sind die Grundlagen der gesellschaftlichen und politischen Organisation des Staates.


    Kapitel II – Die Volksversammlung


    Artikel 4.

    Die Volksversammlung ist Repräsentant der Volkssouveränität und oberstes Organ der Staatsgewalt der Volksrepublik Pelagonien.


    Artikel 5.

    Die Volksversammlung umfasst alle Bürger der Volksrepublik Pelagonien, die seit mindestens 14 Tagen ihren Wohnsitz in Pelagonien haben.


    Anmerkung: Artikel 5 neu gefasst durch Verfassungsänderungsgesetz Volksversammlung vom 19. November 2024, in Kraft seit dem 20. November 2024. Frühere Fassung: „Die Volksversammlung wird von den Bürgern der Volksrepublik Pelagonien auf vier Monate nach Wahlkreisen gewählt, und zwar nach der Norm: ein Volksdeputierter auf 50 000 Einwohner.“


    Artikel 6.

    Die Volksversammlung ist das einzige gesetzgebende Organ der Volksrepublik Pelagonien.


    Artikel 7.

    Für die Leitung der Sitzungen wählt die Volksversammlung ihren Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.


    Artikel 8.

    Das Recht der Gesetzesinitiative haben der Präsident der Volksrepublik Pelagonien und die Abgeordneten.


    Kapitel III – Der Präsident der Volksrepublik Pelagonien


    Artikel 9.

    Das höchste vollziehende und verfügende Organ der Staatsgewalt ist der Präsident der Volksrepublik Pelagonien.


    Artikel 10.

    Der Präsident der Volksrepublik Pelagonien ist der Volksversammlung verantwortlich und rechenschaftspflichtig.


    Artikel 11.

    Der Präsident der Volksrepublik Pelagonien erlässt Dekrete und Verfügungen aufgrund und in Ausführung der geltenden Gesetze und überwacht den Vollzug.


    Artikel 12.

    Der Präsident der Volksrepublik Pelagonien wird auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes direkt und geheim für die Dauer von sechs Monaten gewählt.


    Artikel 13.

    Im Falle des Todes, des Rücktritts oder einer dauernden Verhinderung des Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien, sein Amt auszuüben, übernimmt der Vorsitzende der Volksversammlung das Amt des vorläufigen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien.

    Endet die Amtszeit des Präsidenten regulär, ohne dass ein Nachfolger sein Amt antritt, übernimmt der Vorsitzende der Volksversammlung vorläufig das Präsidentenamt.


    Anmerkung: Absatz 2 eingefügt durch Verfassungsänderungsgesetz zur Amtszeit des Präsidenten vom 18. August 2025, in Kraft seit dem 19. August 2025.


    Die Wahl des neuen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien muss innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach der Amtsübernahme durch den vorläufigen Präsidenten der Volksrepublik Pelagonien durchgeführt werden.


    Kapitel IV – Die örtlichen Organe der Staatsgewalt


    Artikel 14.

    Die Gemeinde ist die grundlegende Einheit der territorialen Organisation und der politischen Selbstverwaltung in der Volksrepublik Pelagonien.


    Anmerkung: Artikel 14 neu gefasst durch Verfassungsänderungsgesetz vom 19. Juli 2025, in Kraft seit dem 20. Juli 2025. Frühere Fassung: „Die Volksräte als Organe der Selbstverwaltung sind die grundlegenden Organe der Staatsgewalt des werktätigen Volkes und die höchsten Organe der Gemeinden und Bezirke.“


    Artikel 15.

    Die Gemeinde verwirklicht die souveränen Rechte der werktätigen Bevölkerung und ihrer Organisationen in allen Angelegenheiten der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Entwicklung auf ihrem Gebiet.


    Anmerkung: Artikel 15 neu gefasst durch Verfassungsänderungsgesetz vom 19. Juli 2025, in Kraft seit dem 20. Juli 2025. Frühere Fassung: „Die Volksräte der Gemeinden und Bezirke sind Vertreter des Volkes in der Gemeinde oder des Bezirks und werden von den Bewohnern der Gemeinde oder des Bezirks gewählt und abberufen.“


    Artikel 16.

    In der Gemeinde verwirklichen die Bürger unmittelbar und über ihre gewählten Organe die Macht der werktätigen Menschen, auf der Grundlage der Selbstverwaltung, der Solidarität und der sozialistischen Demokratie.


    Anmerkung: Artikel 16 neu gefasst durch Verfassungsänderungsgesetz vom 19. Juli 2025, in Kraft seit dem 20. Juli 2025. Frühere Fassung: „Die Volksräte leiten in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Landes die Durchführung aller wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Maßnahmen von örtlicher Bedeutung. Sie sorgen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, für die Einhaltung der Gesetze und sie leiten die Tätigkeit der ihnen unterstellten vollziehenden und verfügenden Organe.“


    Artikel 17.

    Die Gemeinde garantiert die Gleichheit und die freie Entfaltung aller Nationalitäten sowie die Wahrung der Brüderlichkeit und Einheit aller Bürger.


    Anmerkung: Artikel 17 neu gefasst durch Verfassungsänderungsgesetz vom 19. Juli 2025, in Kraft seit dem 20. Juli 2025. Frühere Fassung: „Die Volksräte erledigen auf ihrem Hoheitsgebiet ihre Aufgaben durch Satzungen, die im Rahmen der Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien, der Verfassung der Volksrepublik Pelagonien, der Bundesgesetze, der Gesetze der Volksrepublik Pelagonien und der allgemeinen Vorschriften der höheren Organe der Staatsgewalt und der allgemeinen staatlichen Verwaltung und Staatsgewalt erlassen werden.“


    Artikel 18.

    Die Gemeinde besitzt das Recht auf selbständige Regelung und Leitung ihrer Angelegenheiten im Rahmen der Verfassung und der Gesetze der Volksrepublik Pelagonien.


    Anmerkung: Artikel 18 neu gefasst durch Verfassungsänderungsgesetz vom 19. Juli 2025, in Kraft seit dem 20. Juli 2025. Frühere Fassung: „Vollzugs- und Verwaltungsorgan des Volksrates ist, mit Ausnahme von kleineren Dörfern, der Vollzugsausschuss. Der Vollzugsausschuss besteht aus dem Vorsitzende, einem stellvertretende Vorsitzende und gegebenenfalls einem Sekretär und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Vollzugsausschusses werden von den Volksräten gewählt und abberufen. Der Vollzugsausschuss in kleineren Dörfern ist der Vorsitzende und der Sekretär.“


    Kapitel V – Volksgerichte und Staatsanwaltschaftliche Aufsicht


    Artikel 19.

    Die Volksgerichte werden von den Staatsbürgern eines Bezirks auf Grundlage des allgemeinen, direkten und gleichen Wahlrechts in geheimer Abstimmung auf die Dauer von sechs Monate gewählt.


    Artikel 20.

    Die Verhandlung ist bei allen Gerichten der Volksrepublik Pelagonien öffentlich, sofern nicht durch das Gesetz Ausnahmen vorgesehen sind. Dem Angeklagten wird das Recht auf Verteidigung gewährleistet.


    Artikel 21.

    Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.


    Artikel 22.

    Die oberste Aufsicht über die genaue Erfüllung der Gesetze durch die verschiedenen Staatsorgane und Staatsfunktionäre sowie durch die Bürger übt der Staatsanwalt der Volksrepublik Pelagonien aus.


    Artikel 23.

    Der Staatsanwalt der Volksrepublik Pelagonien wird von der Volksversammlung der Volksrepublik Pelagonien auf die Dauer von sechs Monaten ernannt.


    Kapitel VI – Wappen, Siegel, Flagge, Hymne und Hauptstadt


    Artikel 24.

    Das Wappen der Volksrepublik Pelagonien ist rund; in seiner Mitte wird die aufgehende Sonne dargestellt. In der unteren Hälfte des Wappens wird die Sonne von den Bergen Pelagoniens verdeckt, die goldfarben dargestellt werden.


    Artikel 25.

    Auf dem Staatssiegel ist das Staatswappen dargestellt. In seinem Rand steht Narodna Republika Pelagonija in kyrillischen Schriftzeichen.


    Artikel 26.

    Die Flagge der Volksrepublik ist rot. Ihre Höhe beträgt drei Fünftel ihrer Breite. Ein gelbes Band reicht vom linken bis zum rechten Rand der Flagge. Seine Höhe beträgt zwei Neuntel der Höhe der Flagge. In der linken oberen Ecke ist das Staatswappen dargestellt.


    Artikel 27.

    Die Hymne der Volksrepublik Pelagonien ist das Lied Denes nad Pelagonija.


    Artikel 28.

    Die Hauptstadt der Volksrepublik Pelagonien ist Veligrad.


    Kapitel VII – Schlussbestimmungen


    Artikel 29.

    Eine Verfassungsänderung kann nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das durch die Volksversammlung mit einer Stimmenmehrheit von mindestens zwei Dritteln beschlossen worden ist.


    Artikel 30.

    Diese Verfassung tritt mit dem Tag ihrer Kundmachung in Kraft.


    Ursprungsfassung: in Kraft seit dem 8. Dezember 2022.


    Änderungsnachweise

    • Verfassungsänderungsgesetz Volksversammlung vom 19. November 2024: Neufassung von Artikel 5; in Kraft seit dem 20. November 2024.
    • Verfassungsänderungsgesetz vom 19. Juli 2025: Neufassung der Artikel 14 bis 18; in Kraft seit dem 20. Juli 2025.
    • Verfassungsänderungsgesetz zur Amtszeit des Präsidenten vom 18. August 2025: Ergänzung von Artikel 13; in Kraft seit dem 19. August 2025.

    Herr Bundespräsident,

    колеги пратеници,


    ich mache es kurz.


    Kaysteran hat ungefähr 12 Millionen Einwohner. Nach diesem Entwurf kann Kaysteran vier Innovationszonen einrichten.


    Vier!


    Eine Zone für den Raum Duranje/Opta.

    Eine für die adrinische Küste.

    Eine für Katran/Lozka.

    Eine für den Osten um Vranja, Sastrovnik und Moltar.


    Das klingt alles vernünftig. Das kann man alles begründen, jede Zone für sich.


    Aber zusammen erfassen diese vier Zonen nicht irgendeinen Randbereich. Sie erfassen den wirtschaftlichen Kern der Republik. Dann ist vielleicht nicht ganz Kaysteran Innovationszone aber fast alles, was zählt: Industrie, Häfen, Verwaltung, Kapital, Beschäftigung, Wertschöpfung.


    Wir wollen nicht den Kapitalismus durch die Hintertür einführen und danach sagen: Es waren nur regionale Innovationszonen.


    Ich bin nicht gegen Entwicklung. Не сум против. Aber wenn eine Ausnahme große Teile der Volksökonomie erfassen kann, dann ist sie keine Ausnahme mehr.


    Dann brauchen wir eine Grenze, die man zählen kann.


    Sonst stimmen wir heute über Zonen ab und bekommen morgen eine zweite Wirtschaftsordnung.


    Danke.

    Ви благодарам.

    Gospodine pretsedatele,


    ich will es noch einmal klar sagen.


    Mir geht es nicht darum, jede Innovationszone zu verhindern.


    Mir geht es darum, eine Hintertür zu schließen.


    Wenn eine Republik durch mehrere Zonen oder durch eine sehr große Zone einen großen Teil ihrer Wertschöpfung unter Sonderregeln stellt, dann wird aus der Ausnahme die Regel.


    Dann haben wir nicht mehr ein besonderes Instrument.

    Dann haben wir eine zweite Wirtschaftsordnung.


    Das kann man politisch wollen.

    Aber dann soll man es offen sagen.


    Wenn wir aber sagen: Innovationszonen sind begrenzte Ausnahmen, dann brauchen sie auch messbare Grenzen.


    Nicht nur nach Zahl.

    Sondern auch nach Wirkung.


    Wie viel Wirtschaft darf darunterfallen?

    Wie viele Beschäftigte?

    Wie viele Betriebe?


    Das kann man messen.

    Das kann man ins Gesetz schreiben.


    Ich werde einem Entwurf zustimmen, der diesem Punkt Rechnung trägt. Egal, wer ihn einbringt. Egal, wann er eingebracht wird. Und wenn ich es selbst machen muss.


    Das ist kein Stillstand. Sondern der Versuch, aus einer Reform ein sauberes Gesetz zu machen.


    Danke.

    Ви благодарам.

    Trajanovski besucht Drugar


    Präsident Bogoslav Trajanovski hat die Zigarettenfabrik Drugar in Višegrad besucht. Bei einem Rundgang sprach er mit Arbeitern, Genossenschaftsvertretern und Tabakbauern über Produktion, Arbeitsbedingungen und die Zukunft des Betriebs.


    Trajanovski lobte Drugar als Beispiel für eine Wirtschaft, „die nicht nur aus Kennzahlen besteht, sondern aus Menschen, Orten und Verantwortung“.


    „Drugar ist kein anonymer Konzern“, sagte er. „Hier weiß man noch, wer den Tabak anbaut, wer an der Maschine steht und wem der Betrieb am Ende dient.“


    Zugleich betonte Trajanovski, dass Tradition keine Ausrede gegen Modernisierung sei. Pelagonien müsse seine gewachsenen Betriebe erhalten, aber zugleich technisch weiterentwickeln.


    „Ein Land, das seine alten Betriebe verachtet, wird auch keine neuen aufbauen“, so Trajanovski. „Drugar heißt Kamerad. Und Kameraden lässt man nicht zurück.“

    Noch ein Punkt, wenn mir dies erlaubt ist.


    Es gibt Unternehmen, die sind beweglich. Ja. Die können schnell sagen: Heute hier, morgen dort. Gerade solche jungen, digitalen, innovativen Unternehmen wollen wir ja erreichen.


    Aber es gibt auch die andere Wirtschaft. Produktion. Handel. Werkstätten. Dienstleistungen vor Ort. Betriebe mit Maschinen, Hallen, Menschen, Kunden, Lieferwegen. Die ziehen nicht einfach um wie ein Schreibtisch.


    Darum ist die Angst, dass jetzt ganze Landesteile leergezogen werden, übertrieben. Eine Fabrik ist kein Briefkasten. Ein Betrieb ist kein Formular.


    Das ist für mich der Unterschied.

    Herr Bundespräsident,


    ich verstehe das Argument nicht ganz.


    Wenn eine klare Grenze nach Bevölkerung, Gemeinden oder Beschäftigten angeblich ungeeignet ist, weil sie nichts löst, dann kann sie auch nicht schaden.


    Dann kann man sie ins Gesetz schreiben.


    Wenn die Regierung sie aber nicht ins Gesetz schreiben will, dann scheint sie doch etwas zu begrenzen.


    Und genau darum geht es.


    Wir brauchen keine Grenze, die alles erklärt.

    Wir brauchen eine Grenze, die Missbrauch verhindert.


    Eine Innovationszone soll ein besonderes Instrument sein.

    Nicht eine Möglichkeit, große Teile einer Republik unter Sonderregeln zu stellen.


    Also: Wenn die Grenze wirklich wirkungslos ist, schreiben wir sie hinein.

    Wenn sie nicht wirkungslos ist, brauchen wir sie erst recht.


    Danke.

    Ви благодарам.

    Herr Bundespräsident,


    ich danke Ihnen für Ihr Entgegenkommen. Aber die „regional-kommunale Ebene“ ist nicht präzise. Es ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.


    Da beschwört das Gericht wieder den Geist des Gesetzes, während der Arbeiter im seine Rechte gebracht wird.


    Ich mache es konkret.


    Wenn wir Innovationszonen wollen, dann soll im Gesetz stehen:


    Erstens: Eine Innovationszone umfasst eine oder mehrere benachbarte Gemeinden oder klar abgegrenzte Gemeindeteile.


    Zweitens: Alle Innovationszonen einer Republik dürfen zusammen höchstens ein Drittel der Gemeinden und höchstens ein Viertel der Bevölkerung dieser Republik erfassen.


    Drittens: Die Ausweisung gilt höchstens acht Jahre. Eine Verlängerung braucht einen neuen Beschluss.


    Viertens: Die Rechte der Werktätigen auf Mitbestimmung, Genossenschaftsbildung und Unternehmensrat gelten auch dort. Immer.


    Dann haben wir eine echte Zone.

    Nicht eine Republik mit einem kapitalistischen Wirtschaftssystem durch die Hintertür.


    Das ist messbar.

    Das ist kontrollierbar.

    Das kann man ins Gesetz schreiben.


    Danke.

    Ви благодарам.

    Колега Дубел-Хацак,


    wenn Sie über meinen Durst sprechen wollen, machen wir das später in der Kantine. Hier geht es um das Gesetz.


    Sie sagen: Das Gericht wird es richten.

    Ich sage: Das Gesetz soll es regeln.


    Das ist keine ewiggleiche Platte. Das ist die gleiche offene Frage.


    Wie viele Innovationszonen?

    Wie groß?

    Wie lange?

    Welche Rechte gelten immer?


    Wenn der Entwurf geändert wurde, dobro. Dann schauen wir ihn uns an.

    Aber wenn diese Punkte weiter offen bleiben, dann bleiben sie offen.


    Die Arbeiter brauchen nicht Ihre Belehrung über Konjunktiv, sondern klare Rechte. Das ist nicht zuviel verlangt.


    Danke.

    Ви благодарам.

    Es ist doch eigentlich egal,was Sie hier ohne Ahnung,aber mit viel Meinung schwafeln.

    Wir haben die Mehrheit,also könnten wir einfach unser Gesetz durchdrücken ohne Rücksicht.Das hat Jedinstvo oft so gebracht und dabei noch von Solidarität und Demokratie geschwafelt.

    Колега Дубел-Хацак,


    das ist ein merkwürdiges Verständnis von Parlament.


    Wenn ich eine Lücke im Gesetz benenne, sagen Sie: keine Ahnung.

    Wenn ich nach einer Grenze frage, sagen Sie: Mehrheit.


    Danke, jetzt ist wenigstens klar, worüber wir reden.


    Wenn die Antwort der Regierung lautet: Wir können es auch einfach durchdrücken, dann braucht dieses Gesetz erst recht klare Grenzen.

    Gospodine predsjedniče,


    ich erkenne an, dass die Regierung sich bewegt hat.


    Das paritätische Mitspracherecht ab 100 Beschäftigten ist ein richtiger Schritt. Auch der ausdrückliche Schutz von gewerkschaftlicher Organisation, genossenschaftlicher Selbstverwaltung und Mitbestimmung ist wichtig.


    Das sage ich klar.


    Aber mein anderer Punkt bleibt offen.


    Wir wissen jetzt besser, was im Betrieb gilt.

    Wir wissen noch immer nicht, was mit der Zone selbst gilt.


    Wie viele Innovationszonen darf eine Republik ausweisen?

    Wie groß dürfen sie sein?

    Wie lange dürfen sie bestehen?


    Der Faktor 20 begrenzt das Unternehmen.

    Er begrenzt nicht die Ausnahme.


    Wenn die Regierung hier noch eine klare Grenze einfügt, sind wir wirklich weiter.


    Danke.

    Ви благодарам.

    Dann reichen Sie doch einen Änderungsantrag ein.

    Колега Дубел-Хацак,


    das ist interessant.


    Erst soll das Gericht erklären, was im Gesetz nicht steht.

    Jetzt soll ich erklären, was die Regierung nicht geschrieben hat.


    Das kann man machen. Aber normalerweise bessert der Antragsteller seinen Antrag nach.


    Ich habe keine neue Idee eingebracht.

    Ich frage nach der Grenze seiner Ausnahme.


    Wenn die Regierung diese Grenze kennt, soll sie sie aufschreiben.