*schmeißt erstmal die Waschmaschine an*
Beiträge von Bogoslav Trajanovski
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Zumeist finden Diskussionen rund um die Ausgestaltung in diesem Forum statt: http://forum.severanija.net/board.php?boardid=81
Folgende Vorbilder gelten grob für die Republiken:
Aressinien: Bosnien und Herzegowina
Kaysteran: Kroatien
Pelagonien: Mazedonien und Bulgarien
Vesteran: Serbien und MontenegroGerne dürfen auch Identitäten in den anderen Republiken angelegt werden. Die entsprechende Regelung ist hier zu finden: Staatsbürgerschaftsregelung
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Zitat
Original von Radovan Radenković
Nur wenn nicht die Sozialisten regieren.Das ist eine sozialistische Republik, Sie Hofschranze! Hier regiert das Volk und keine degenerierte Adelsclique.
Wandern Sie doch aus nach Dreiwürgen!
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Zitat
Original von Radovan Radenković
Es sollte mal wieder soweit sein?!Ich dachte, Sie wären generell gegen Wahlen?
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Zitat
Original von Dimitar Ilievski
Reine RL-Kopien sind nicht notwendig.
Und auch viel zu langweilig. Man sollte sich absprechen, damit keine Gebäude und Sehenswürdigkeiten doppelt verwendet werden. Für Pelagonien ist aber noch nicht allzu viel festgelegt. Gern kann auch Skopje Vorbild für Veligrad sein.
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Mazedonien ist relativ klein, hat nicht viele große Städte und ist zum Teil albanisch geprägt. Außerdem hat Mazedonien keine Küste. Die mazedonische Sprache wird von vielen Bulgaren als bulgarischer Dialekt angesehen, was auch damit zu tun hat, dass sie sehr spät kodifiziert wurde. Tito hatte zwichenzeitlich Ambitionen, Bulgarien zu einem Teil Jugoslawiens zu machen.
Es gab also viele Gründe, weshalb vor vielen Jahren festgelegt wurde, dass nicht nur Mazedonien, sondern auch Bulgarien Vorbild für Pelagonien sein soll.
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Zitat
Original von Augusto del Ghez
ja das dachte ich mir schon, werd mich mal meiner heimatstadt bissel annehmen.Das wäre toll!

sim off: Als Vorbild für Veligrad war bisher Sofia angedacht, soweit ich weiß.
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Ich fürchte, dass noch kein Stadtplan von Veligrad existiert.
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Gratulation, mein Präsident!
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Sitzt an der Theke.
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Zur Abstimmung steht der Antrag des Abgeordneten Handanović.
ZitatAlles anzeigenÄnderungsgesetz zum Gesetz über die Staatsbürgerschaft und weitere Formen der Aufenthaltserlaubnis (StaBüAufenthG)
§ 1
§ 3 des StaBüAufenthG wird wie folgt geändert:§ 3 – Verlust der Staatsbürgerschaft
(1) Die Staatsbürgerschaft endet durch:
- Entzug aufgrund eines richterlichen Beschlusses, wenn der Betroffene durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen Severaniens erheblich schädigt;
- Entzug bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit;
- Entzug bei Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates;
- Entzug, wenn der Betroffene seinen Meldepflichten nicht nachkommt;
- Verzicht.
(2) Einem Staatsbürger ist für den Fall des Erwerbes einer fremden Staatsangehörigkeit die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft zu bewilligen, wenn
- dies aus einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Interesse der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien liegt;
- es im Fall von Minderjährigen dem Kindeswohl entspricht.
(3) Ein severanischer Staatsangehöriger kann nur aus der Staatsbürgerschaft entlassen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat;
- dass keine Hindernisse hinsichtlich der Millitärpflicht vorhanden sind;
- dass er den Steuerverpflichtungen und anderen gesetzlichen Verpflichtungen nachgegangen ist;
- dass gegen ihn kein Strafverfahren aufgrund einer Straftat in Severanien geführt wird und, falls er in Severanien zur Gefängnisstrafe verurteilt wurde, dass er diese Strafe gebüßt hat.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.Stimmen Sie Da, Ne oder enthalten Sie sich der Stimme. Die Abstimmung dauert fünf Tage.
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Zur Diskussion steht folgender Antrag des Abgeordneten Handanović:
ZitatAlles anzeigenÄnderungsgesetz zum Gesetz über die Staatsbürgerschaft und weitere Formen der Aufenthaltserlaubnis (StaBüAufenthG)
§ 1
§ 3 des StaBüAufenthG wird wie folgt geändert:
[list]§ 3 – Verlust der Staatsbürgerschaft
Die Staatsbürgerschaft endet durch:
- Verzicht;
- Entzug aufgrund eines richterlichen Beschlusses, wenn der Betroffene durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen Severaniens erheblich schädigt;
- Entzug bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit;
- Entzug bei Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates;
- Entzug, wenn der Betroffene seinen Meldepflichten nicht nachkommt.§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.Die Aussprache dauert fünf Tage.
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Die Höhe der Mittel, die für die lokale Verwaltung aufgebracht werden, ist normalerweise in einem Haushaltsplan festgelegt.
Sim off: Die Besoldung könnte man noch regeln. Darüber hinaus glaube ich nicht, dass es Sinn macht, jetzt einen Haushaltsplan aufzustellen ohne WiSim. In den MNs kann keiner pleite gehen.

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Hör auf zu provozieren.

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Aus Steuergeld...? Wovon werden Sie denn bezahlt?