👍👎 Abkommen zur Etablierung diplomatischer Beziehungen und Förderung der Zusammenarbeit

  • Abkommen zur Etablierung diplomatischer Beziehungen und Förderung der Zusammenarbeit

    zwischen


    der Regierung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien

    und

    der Regierung der Verbundsrepublik Gurkistan


    im Folgenden jeweils „die Vertragsparteien“ genannt,


    Präambel

    In Übereinstimmung mit den Grundsätzen des internationalen Gewohnheitsrechts und in Anerkennung der Bedeutung der Förderung friedlicher, stabiler und produktiver bilateraler Beziehungen haben die Vertragsparteien beschlossen, ihre diplomatische Anerkennung formal zu bekunden und die Grundlage für eine langfristige Zusammenarbeit zu schaffen. Dieses Dokument dient als Grundlage für die Entwicklung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen den beiden Staaten und der Schaffung eines respektvollen, konstruktiven Dialogs.

    Artikel 1: Diplomatische Anerkennung

    1. Die Vertragsparteien erkennen einander als souveräne, unabhängige und gleichberechtigte Staaten an.
    2. Die Regierung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien und die Regierung der Verbundsrepublik Gurkistan bestätigen ihre Absicht, die bestehenden diplomatischen Beziehungen auszubauen und die freundschaftliche Zusammenarbeit auf allen relevanten politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Ebenen zu intensivieren.

    Artikel 2: Etablierung diplomatischer Beziehungen

    1. Die Vertragsparteien erklären die gegenseitige Absicht, diplomatische Vertretungen im jeweils anderen Land zu etablieren.
    2. Jede der Vertragsparteien wird nach Möglichkeit einen Botschafter entsenden, der für die diplomatischen Beziehungen und die Förderung des Dialogs verantwortlich ist.
    3. Die Details zur Einrichtung der diplomatischen Vertretungen und zum Austausch von Vertretern werden in separaten Vereinbarungen geregelt.

    Artikel 3: Zusammenarbeit in internationalen Foren

    1. Die Vertragsparteien bekräftigen ihr Engagement, in internationalen Organisationen und auf multilateraler Ebene in Übereinstimmung mit den grundlegenden Normen des internationalen Rechts zusammenzuarbeiten.
    2. Sie verpflichten sich, den Dialog in regionalen und internationalen Angelegenheiten fortzusetzen, um die Wahrung des Friedens, die Förderung der internationalen Sicherheit und die Entwicklung gemeinsamer Lösungen für globale Herausforderungen zu gewährleisten.

    Artikel 4: Bilaterale Vereinbarungen und Kooperationen

    1. Beide Staaten beabsichtigen, auf Grundlage dieses Vertrages weitere bilaterale Vereinbarungen zu unterzeichnen, die die Kooperation in verschiedenen Bereichen wie Handel, Sicherheit, Wirtschaft, Kultur, Bildung und Technologie fördern.
    2. Die Vertragsparteien werden sich auch der Förderung einer stabilen und offenen Handelsbeziehung widmen und ein Umfeld schaffen, das die wirtschaftliche Zusammenarbeit begünstigt.

    Artikel 5: Lösung von Differenzen

    1. Sollte es zwischen den Vertragsparteien zu Differenzen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung oder Durchführung dieses Abkommens kommen, verpflichten sich die Parteien, diese Differenzen auf diplomatischem Wege und im Geiste des gegenseitigen Respekts zu lösen.
    2. Falls notwendig, können die Vertragsparteien ein neutrales Forum zur Beilegung von Streitigkeiten vereinbaren.

    Artikel 6: Inkrafttreten und Gültigkeit

    1. Dieses Abkommen tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und bleibt gültig, solange es von keiner der Vertragsparteien gemäß den Bestimmungen dieses Abkommens gekündigt wird.
    2. Jede Vertragspartei kann das Abkommen unter Berücksichtigung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

    Artikel 7: Schlussbestimmungen

    1. Dieses Abkommen wurde in zwei Originalen verfasst, eines für jede der Vertragsparteien, und ist in den Sprachen der Vertragsparteien, Severostaranisch und Gurkistanisch, abgefasst. Beide Texte sind gleichermaßen verbindlich.
    2. Das Abkommen kann jederzeit durch gegenseitige schriftliche Vereinbarung geändert oder ergänzt werden.



    Für die Regierung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien:


    _________________________

    Milica Urošević

    Außenministerin der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien

    Datum: _______________


    Für die Regierung der Verbundsrepublik Gurkistan:


    _________________________

    Tin Velic

    Außenminister der Verbundsrepublik Gurkistan

    Datum: _______________


    Stimmen Sie Da, Ne oder enthalten Sie sich der Stimme.

    Die Abstimmung dauert fünf Tage.

  • Da jeder abgestimmt hat und Pelagonien unter Bundesverwaltung steht, ist die Abstimmung beendet.


    Das Abkommen wurde parlamentarisch bestätigt.

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