Ich habe meine Sichtweise dargelegt, sie ihre. Die Vergangenheit ist nicht immer das Maß aller Dinge, wenn der Kandidat soweit geeignet ist, dann spricht prinzipiell auch nichts gegen ihn. Eine (ehem.) Parteimitgliedschaft ist dennoch ein Indiz, und hilft dabei auch ihn einzuordnen.
Wir können festhalten, dass wir zumindest darin einig sind, dass die Thematik in eine Reform, durchaus angebracht ist. Wir als PROGRES diese Diskussion für Severanien als absolut relevant empfinden.
Es geht hier nicht um subjektive Sichtweisen, sondern um die klaren gesetzlichen Grundlagen, die in der Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien verankert sind. Die geltenden Bestimmungen zur Ernennung eines Obersten Richters lassen keine Diskussion über eine „Parteilosigkeit“ zu, da diese weder gesetzlich vorgeschrieben noch als Kriterium in der Vergangenheit berücksichtigt wurde.