• Die Idee ist wirklich gut, aber das Spiel über die letzten Jahre war ja immer sozialistisch oder nationalistisch. Mit der PROGRES kam ja jetzt erstmal wieder ein anderes Spektrum nach vielen Jahren rein (Sorry! ;-) ). Ich finde es ja eigentlich ganz gut, dass die Jedinstvo damit in die Rolle kommt irgendwie "die Mitte" zu sein. Progressive und nationalistisch-konservative Strömungen drumherum aushalten muss.

  • Ich könnte mir solch eine Aufteilung an Medien vorstellen, vielleicht schon wieder zu breit oder zu groß gedacht.

    BezeichnungMediumPolitische Ausrichtung/Politische Nähe zu ParteiForm
    RSSFernsehsender, staatlichsozialistisch-orthodox oder sozialistisch-liberal je nach Regierung | Jedinstvoneutral
    RT1
    Fernsehsender, ÖRbürgerlich-konservativ, patriotisch-kaysteranisch | keineneutral, bundeskritisch
    KURIRBoulevardblattArbeiter/Kleinbürgerlich, nationalistisch | NAPREDniveaufrei, versteckt xenophob
    tbd1Blog/Zeitung/Radio/TV/Channelliberal | PROGRESmoralisch, intellektuell, empörend
    tbd2Blog/Zeitung/Radio/TV/Channelsozialistisch-liberal | Jedinstvointellektuell, faktisch
    tbd3Blog/Zeitung/Radio/TV/Channelrechts-bürgerlich | NAPRED-nahempörend, alternative Fakten
  • Also vielleicht reicht es TV-seitig den RSS als Jedinstvo-nah zu etablieren, ein FOX-artiges Gegenstück für die NAPRED und eben der PROGRES irgendwie einen social-media Kanal oder Portal zu geben.

    Zeitungen sind ja mal unabhängig dazu und RT1 würde ich auch weiter betreiben, weil Kaysteran manchmal auch wie eine Partei sein kann ;)

  • Es muss doch keine feste Zuordnung der Medien zu bestimmten Lagern geben. Sowas ist immer veränderlich. Ich finde die Ausrichtung von Globus schon ziemlich gut so. Es ist ja durchaus denkbar, dass sich Globus näher an die NAPRED anlehnt, wenn die Jedinstvo sozialdemokratischer wird. Das ist alles im Fluss!

  • Wir könnten uns ja schon mal darauf einigen, unsere Beiträge für MN-Nachrichten möglichst neutral und für externe Leser so informativ wie möglich, jedoch nicht inhaltlich überfordernd zu formulieren? Bei gewecktem Interesse könnte der geneigte Leser sich eingehend über die nationalen Medien informieren, die es zu erweitern gilt.

  • Macht es Sinn, dass wir bpsw. alle Globus-Artikel welche auf MN-Nachrichten veröffentlicht werden und die nicht Severanien-bezogen(*) sind automatisiert als Thread in "Trg Dragana Stankovića" erstellen?

    Blagorodna Želeva du schreibst die ja meist noch etwas um für den severanischen Markt, ist dir das sehr wichtig? Zum einen ist Automatisierung ja immer gut ^^ und zum anderen wären dann auch immer Diskussionen unterhalb möglich wenn das immer ein eigener Thread ist.


    (*) Die Regeln müsste man genauer definieren: wahrscheinlich wäre es sinnvoll alles automatisiert zu posten, was nicht den "Severanien"-Tag auf MNN besitzt, es sei denn, es ist mit "International" getaggt.

  • Macht es Sinn, dass wir bpsw. alle Globus-Artikel welche auf MN-Nachrichten veröffentlicht werden und die nicht Severanien-bezogen(*) sind automatisiert als Thread in "Trg Dragana Stankovića" erstellen?

    Was genau meinst du damit? Bisher veröffentlich GLOBUS doch Auslandsnews doch eigentlich nur im Forum.

  • Das können wir sehr gerne so machen. Wie gesagt, ich wollte am Anfang nicht so viel Wind machen. Wenn euch jeweils ein eigener Thread aber nicht stört, dann immer her mit der Automation.


    Ginge das über diese ID oder erstellen wir einen GLOBUS Account? Ich bin offen für alles.

    РАДОЈКА ЈАНКЕТИЋ

    ВОДИТЕЉ ПРОГРАМА ГЛОБУС - ВЕСТИ ИЗ ИНОСТРАНСТВА

  • Ich werde künftig versuchen, das grün markierte Medium mit Leben zu füllen:


    BezeichnungMediumPolitische Ausrichtung/Politische Nähe zu ParteiForm
    RSSFernsehsender, staatlichsozialistisch-orthodox oder sozialistisch-liberal je nach Regierung | Jedinstvoneutral
    RT1
    Fernsehsender, ÖRbürgerlich-konservativ, patriotisch-kaysteranisch | keineneutral, bundeskritisch
    KURIRBoulevardblattArbeiter/Kleinbürgerlich, nationalistisch | NAPREDniveaufrei, versteckt xenophob
    tbd1Blog/Zeitung/Radio/TV/Channelliberal | PROGRESmoralisch, intellektuell, empörend
    Nova PerspektivaTageszeitungsozialistisch-liberal | Jedinstvointellektuell, faktisch
    tbd3Blog/Zeitung/Radio/TV/Channelrechts-bürgerlich | NAPRED-nahempörend, alternative Fakten
  • Gutes Thema, danke!

    Im Rundfunkgesetz sind übrigens einige Rahmenbedingungen aufgezeigt.

    Mir ist auch eben erst aufgefallen, dass wir kein Gesetz haben - so dachte ich - aber bei der Durchsicht von ein paar anderen Gesetzen fiel mir aber auf dass es Verweise auf ein Rundfunkgesetz gab.


    Habe dann mal das Rundfunkgesetz von 2008 (Tesla 1) beim Durchsuchen des alten Forums gefunden, im neuen hier aber nicht, eben nur diesen Verweis als Link auf ein nicht mehr existierendes Dokument von 2015. Weiß jemand ob das einfach nur ein Übertragungsfehler war? Dann würde ich es nachtragen im Gesetzarchiv.

  • Sollte das Gesetz dazu führen, dass ich es verletze, war es kein Übertragungsfehler und es kann weg bleiben.

    :D

    Rundfunkgesetz


    § 1 – Grundlagen

    (1) Dieses Gesetz regelt die Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunk in der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.

    (2) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Übertragung von Informationen jeglicher Art über elektromagnetische Wellen. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten auch für die Übertragung von Signalen über Kabelanlagen und Telekommunikationsnetze.

    (3) Wer Rundfunk veranstalten und verbreiten will, bedarf einer Zulassung der Republiken.


    § 2 – Aufgaben des Severanischen Rundfunks

    (1) Der Severanische Rundfunk sorgt durch die Planung, die Errichtung und den Betrieb der hiefür notwendigen technischen Einrichtungen für

    - die Verbreitung von Volks- und Jugendbildung;

    - die Vermittlung und Förderung von Kunst und Wissenschaft;

    - die objektive Information der Allgemeinheit in Form von Nachrichten, Reportagen, Kommentaren und Stellungnahmen;

    - die objektive Berichterstattung über die Tätigkeit der staatlichen Organe;

    - die Förderung des Interesses am Sport und

    - die Darbietung von Unterhaltung.

    (2) Der Severanische Rundfunk stellt durch die Herstellung und Sendung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen die Grundversorgung der Bevölkerung mit volksbildenden, künstlerischen und staatspolitischen Sendungen sicher. Der Betrieb von mehr als einem Fernsehprogramm und mehr als drei Hörfunkprogrammen bedarf der Zustimmung der Republiken.

    (3) Der Severanische Rundfunk ermöglicht den öffentlichen und privaten Rundfunkveranstaltern den Zugang zur Übertragungsinfrastruktur gemäß den Bestimmungen der Republiken. Hierbei sind die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des Severanischen Rundfunks, die Sicherung einer möglichst umfassenden Versorgung der Bevölkerung mit einem vielfältigen Programmangebot sowie landesweite, regionale oder lokale Belange besonders zu berücksichtigen.

    (4) Bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen und die guten Sitten, etwa durch Verherrlichung von Gewalt, Rassismus und Herabsetzung von Frauen, ist den Rundfunkanstalten im Wiederholungsfall die Sendeerlaubnis zu entziehen.

    (5) Die Bürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien sind gleichmäßig und ständig in Bezug auf Programm- und Empfangsqualität nach Maßgabe der technischen Entwicklung und der wirtschaftlichen Tragbarkeit angemessen zu versorgen.


    § 3 – Vorgaben zum Programminhalt

    (1) Die Programme der Rundfunkveranstalter haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.

    (2) Die Rundfunkprogramme haben entsprechend der jeweiligen Programmkategorie zu einer umfassenden Information und freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung beizutragen, der Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen und dem kulturellen Auftrag des Rundfunks zu entsprechen.

    (3) Die Rundfunkveranstalter sind berechtigt, im Rahmen ihrer Hörfunk- und Fernsehprogramme Sendezeiten gegen Bezahlung für kommerzielle Werbung zu vergeben. Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein und darf je Stunde Sendezeit 20 Minuten nicht überschreiten.

    (4) Die Rundfunkveranstalter sind verpflichtet, den staatlichen Organen für Aufrufe in Katastrophenfällen und andere wichtige Meldungen an die Allgemeinheit zu jeder Zeit die notwendige und zweckentsprechende Sendezeit zur Verfügung zu stellen.

    (5) Die Rundfunkveranstalter haben einen Teil ihrer Sendezeit an die politischen Parteien und an Interessenverbände zu vergeben. Dieser Teil darf je Programm ein Prozent nicht überschreiten und ist auf die Bewerber entsprechend ihrer Bedeutung im öffentlichen Leben aufzuteilen.


    § 4 - Schlussbestimmungen

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.



    Interessant dabei: die Republiken geben die Zulassung. Der RSS ist gar nicht geregelt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!