Verfassungsänderungsantrag zur Zusammensetzung der Bundesversammlung

  • Verfassungsänderungsantrag

    (Änderung Artikel 6 – Bundesversammlung)

    Die Bundesversammlung möge beschließen:

    Artikel 1 – Neufassung von Artikel 6

    I. Die Bundesversammlung besteht aus zwei getrennten Kammern:

    1. dem Bundesrat, bestehend aus den Regierungsoberhäuptern der Republiken Aressinien, Kaysteran, Pelagonien und Vesteran;
    2. der Bundeskammer (Bürgerrat), bestehend aus fünf durch allgemeine, gleiche, freie und geheime Wahl bestimmten Abgeordneten.

    II. Bundesrat und Bundeskammer tagen getrennt. Gemeinsame Sitzungen finden nur statt, soweit diese Verfassung dies ausdrücklich vorsieht.

    III. Beide Kammern geben sich eigene Geschäftsordnungen.

    IV. Die Gesetzgebung erfolgt durch übereinstimmende Beschlüsse beider Kammern, sofern diese Verfassung nichts anderes bestimmt.

    Artikel 2 – Folgeänderungen

    Bestimmungen der Verfassung, die dieser Struktur widersprechen, werden entsprechend angepasst oder aufgehoben.

    Artikel 3 – Inkrafttreten

    Diese Änderung tritt gemäß Artikel 9 Absatz V der Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien in Kraft.

    Begründung

    Ziel der Änderung ist die klare institutionelle Trennung zwischen föderaler Vertretung (Bundesrat) und demokratischer Bürgervertretung (Bundeskammer), um Kompetenzüberschneidungen zu vermeiden, die Effizienz der Gesetzgebung zu erhöhen und die föderale Struktur des Staates zu stärken.


    Das Wort hat die Premijerka Vesterans.

  • Poštovani predsedniče,
    poštovane poslanice i poslanici,


    durch die Trennung in einen Bundesrat als föderales Organ und eine Bundeskammer als direkt gewählte Volksvertretung werden Zuständigkeiten eindeutig zugeordnet und institutionelle Rollen klar definiert.


    Die Republiken erhalten eine klare, eigenständige Stimme, die Bundeskammer konzentriert die demokratische Willensbildung auf Bundesebene.


    Effizienz, klare Prozesse und Rückbesinnung auf eine funktionierende föderale Ordnung.


    Diese Kammern waren bereits in der Vergangenheit getrennt organisiert und wir schlagen vor, zu einer solchen klaren Trennung zurückzukehren.

  • Glauben Sie nicht, daß dann nichtabstimmende Kammermitglieder Gesetze zum Scheitern bringen,wie vor der Reform oft geschehen?

    Präsident der Nationalversammlung sowie Wahlleiter Vesterans

    Mitglied der Bundesversammlung (PROGRES)

  • Trajanovski tritt ans Rednerpult, ordnet seine Unterlagen, schaut kurz in den Saal.


    Drugovi poslanici,


    ich habe mir diesen Antrag angesehen.

    Und ich muss sagen: Ich verstehe nicht ganz, was die NAPRED damit bezweckt.


    Wir haben eine Bundesversammlung. Da sitzen die Abgeordneten. Da sitzen auch die Republiken. Man kann reden, man kann abstimmen, man kann sich auch streiten. Das ist ja nicht verboten.


    Jetzt sollen daraus zwei Kammern werden.


    Gut. Dann reden wir erst hier. Dann dort. Dann wieder hier. Und am Ende weiß keiner mehr, wer eigentlich zugestimmt hat und wer nur nicht da war.


    Ich bin nicht grundsätzlich gegen Ordnung. Aber man soll aus Ordnung keine Verwirrung machen.

    Die Republiken haben ihre Stimme. Die Bürger auch. Das kann man verbessern, ja. Aber ob man dafür gleich die Bundesversammlung zerschneiden muss, das sehe ich nicht.


    Darum bin ich skeptisch.


    Ich bitte die Antragsteller, noch einmal zu erklären, welches Problem hier eigentlich gelöst werden soll.


    Ви благодарам.

  • Verehrtes Präsidium, meine Damen und Herren!


    Was mir bei diesem Entwurf komplett fehlt, ist das verfassungspolitische 1x1: Eine klare Definition der Zuständigkeiten. Es muss doch gelten: Sobald etwas Bundesrecht ist, braucht es keine weitere Zuordnung mehr. Punkt. Doch diese Reform geht rückwärts. Sie will lediglich den alten Zustand zurückbringen, um den Republiken mehr Macht zuzuschanzen, indem ihre Einzelstimme mehr Gewicht bekommt. Ist das Fortschritt? Ich denke das ist eine reine Machtverschiebung.


    Wir verdoppeln aber vor allem den administrativen Aufwand! Durch getrennte Tagungen, getrennte Abstimmungen und einen Berg von neuen Ausschüssen, die die Arbeit zwischen den Kammern überhaupt erst koordinieren müssen.


    Meine Damen und Herren, das ist institutionelle Selbstblockade. Ich lehne diese Reform in dieser Form entschieden ab!

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