Anträge & Mitteilungen

  • Ich stelle folgenden Antrag und beantrage eine Debatte:


  • Ich stelle den Antrag auf Eröffnung einer Debatte zur Kandidatenfindung für das Amt des Präsidenten der Bundesversammlung (Predsednik savezne skupŠ¡tine).


    Die Zustimmung der Mehrheit des Hauses unterstellt, werde ich die Debatte gem. § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung eröffnen.

  • Antrag:


  • Antrag:

  • Antrag:


  • Antrag:


    Димитар Илиевски
    Претседател на Советот на народни комесари


    Edinstvo.png

  • Antrag:


    Gesetz über die Volksverteidigung


    Član 1.

    Die Verteidigung des Landes ist das Recht und die Pflicht der Bürger, der Arbeits- und sonstigen Organisationen, sowie des Bundes, der Republiken, der Gemeinden und sonstiger gesellschaftspolitischer Gemeinschaften.


    Član 2.

    Die Streitkräfte der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien bilden ein einheitliches Ganzes und setzen sich zusammen aus der Severanischen Volksarmee als den gemeinsamen Streitkräften aller Völker und Völkerschaften sowie aller arbeitenden Menschen und Bürger, und aus der Territorialverteidigung als umfassendster Form des organisierten bewaffneten allgemeinen Volkswiderstandes.


    Član 3.

    (1) Die Severanische Volksarmee besteht aus den Landstreitkräften, den Luft- und Luftverteidigungsstreitkräften und der Kriegsmarine.

    (2) Die Severanische Volksarmee schützt die Unabhängigkeit, die Verfassungsordnung, die Unverletzlichkeit und die Integrität des Territoriums der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.


    Član 4.

    (1) Die Einheiten der Territorialverteidigung erfüllen folgende Aufgaben:

    1. selbständig oder in Zusammenarbeit mit der Severanischen Volksarmee führen sie den bewaffneten Kampf gegen den Feind;

    2. auf einem zeitweilig besetzten Gebiet führen sie den bewaffneten Kampf gegen den Feind und setzen den allgemeinen Volkswiderstand fort;

    3. sie schützen die Bevölkerung, das Territorium, die Arbeits- und sonstigen Organisationen und Organe der gesellschaftspolitischen Gemeinschaften vor allen Formen der Feindeinwirkung.

    (2) Die Einheiten der Territorialverteidigung erfüllen auch Aufgaben zum Schutz und zur Rettung der Bevölkerung und der materiellen Güter vor Kriegshandlungen.

    (3) Im Falle einer unmittelbaren Kriegsgefahr und im Krieg können die Einheiten der Territorialverteidigung auch Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung und öffentlichen Sicherheit wahrnehmen.


    Član 5.

    (1) Die Einheiten der Territorialverteidigung werden von der Gemeinde, der Autonomen Provinz und der Republik aufgestellt.

    (2) Eine kleinere gesellschaftspolitische Gemeinschaft ist verpflichtet, Einheiten der Territorialverteidigung auch gemäß dem Plan der größeren gesellschaftspolitischen Gemeinschaft zu bilden.

    (3) Eine Arbeitsorganisation kann Einheiten der Territorialverteidigung bilden. Sie muss sie bilden, wenn dies im Plan der Gemeinde oder der größeren gesellschaftspolitischen Gemeinschaft vorgesehen ist.


    Član 6.

    (1) Die Einheiten der Territorialverteidigung werden gebildet von den gemäß Kriegsplan in diese Einheiten eingeteilten Wehrpflichtigen und von Freiwilligen.

    (2) Die Einheiten der Territorialverteidigung der gesellschaftspolitischen Gemeinschaften werden gebildet von den Personen aus Absatz 1 dieses Artikels vom Territorium der Gemeinde bzw. der größeren gesellschaftspolitischen Gemeinschaft.

    (3) Die Einheiten der Territorialverteidigung der Arbeitsorganisationen werden gebildet von den in der Arbeitsorganisation beschäftigten Personen aus Absatz 1 dieses Artikels.


    Član 7.

    (1) Die Stäbe der Territorialen Verteidigung koordinieren im Krieg auf ihrem Territorium die Operationen der Einheiten der Territorialverteidigung mit den Plänen und Operationen der Severanischen Volksarmee.

    (2) Während gemeinsamer Aktionen mit der Severanischen Volksarmee unterstehen die Einheiten der Territorialverteidigung dem Vorgesetzten der Einheit der Severanischen Volksarmee, mit der sie an der Erfüllung der gemeinsamen Kampfaufgabe teilnehmen.

    (3) Im Krieg leitet und befehligt der Republikstab für die Territorialverteidigung alle Einheiten der bewaffneten Kräfte auf dem vom Feind zeitweilig besetzten Territorium.

    (4) Wenn eine Einheit der Territorialverteidigung für eine Arbeitsorganisation Sicherungs- und Verteidigungsaufgaben erfüllt, wird diese Einheit vom zuständigen Organ der Arbeitsorganisation geleitet.


    Član 8.

    (1) Der Volksverteidigungsrat sorgt für die Organisation und Mobilisierung der für die Bedürfnisse der Volksverteidigung erforderlichen Quellen und Kräfte des Landes.

    (2) Die Mitglieder des Volksverteidigungsrates werden auf Vorschlag des Präsidenten der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien vom Rat der Republiken ernannt und ihres Amtes enthoben.

    (3) Der Präsident der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien ist Vorsitzender des Volksverteidigungsrates.


    Član 9.

    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    (2) Das Wehrgesetz wird aufgehoben.

  • Ich stelle den Antrag auf Eröffnung einer Debatte zur Kandidatenfindung für das Amt des Präsidenten der Bundesversammlung (Predsednik Savezne skupštine).

    Димитар Илиевски
    Претседател на Советот на народни комесари


    Edinstvo.png

  • Antrag:

    Gesetz über die Wehrpflicht


    Član 1.

    Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig.


    Član 2.

    Die Wehrpflicht umfasst die Verpflichtung,

    1. sich zur Erfassung zu melden;

    2. zur Musterung und Diensttauglichkeitsuntersuchung zu erscheinen;

    3. den Wehrdienst als aktiven Wehrdienst und Reservistenwehrdienst in den Streitkräften der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien abzuleisten;

    4. Veränderungen zur Person mitzuteilen.


    Član 3.

    (1) Die Wehrpflicht endet mit Anlauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet. Bei Offizieren endet sie mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.

    (2) Im Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensahr vollendet.


    Član 4.

    (1) Der auf Grund der Wehrpflicht zu leistende Wehrdienst umfasst:

    1. den Grundwehrdienst (čl. 5);

    2. Wehrübungen (čl. 6);

    3. im Verteidigungsfall den unbefristeten Wehrdienst.

    (2) Wehrpflichtige, die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben, gehören zur Reserve.


    Član 5.

    (1) Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate und wird zusammenhängend geleistet.

    (2) Der Grundwehrdienst beginnt in der Regel in dem Kalenderjahr, in dem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet. Einem Antrag, vorzeitig zum Grundwehrdienst herangezogen zu werden, soll entsprochen werden.


    Član 6.

    (1) Eine Wehrübung dauert mindestens einen Tag und höchstens drei Monate.

    (2) Die Gesamtdauer der Wehrübungen beträgt bei Mannschaften und Unteroffizieren sechs, bei Offizieren zwölf Monate.


    Član 7.

    Wehrpflichtige, die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben, können auf Grund freiwilliger Meldung nach den jeweiligen militärischen Erfordernissen zum Wehrdienst als Zeitsoldat in der Gesamtdauer von höchstens 25 Jahren herangezogen werden. Eine weitere Heranziehung ist nur aus zwingenden militärischen Interessen zulässig. Dieser Wehrdienst darf nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres geleistet werden, in dem der Zeitsoldat das 60. Lebensjahr vollendet.


    Član 8.

    Zum Wehrdienst wird nicht herangezogen,

    1. wer für den Wehrdienst körperlich oder geistig dauernd untauglich ist oder

    2. wer entmündigt ist.


    Član 9.

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

  • Beitrag von Vaclav Dubel-Hacac ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Lächerlich ().
  • Im Namen der Bundesregierung stelle ich folgenden Antrag:

    Милутин Петровић

    Бивши савезни министар спољних послова


    i3061byxxb2.png

  • Antrag:


    Gesetz über den Orden des Roten Sterns


    Član 1.

    Der Orden des Roten Sterns ist die höchste Auszeichnung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien, die an Personen verliehen wird, die sich persönlich in besonderer Weise um die Förderung des Gemeinwohls und der sozialen Gerechtigkeit verdient gemacht haben sowie an jene, die auf nationaler oder internationaler Ebene herausragende Leistungen erbracht haben, um das Ansehen und den Ruf der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien zu steigern.


    Član 2.

    Der Verdienstorden der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien wird vom Präsidenten verliehen und kann als

    Zeichen der allgemeinen Anerkennung in Form eines Ordenszeichens getragen werden.


    Član 3.

    (1) Das Ordenszeichen ist ein rot-emaillierter, silber gefasster Stern. In seiner Mitte ist der Bundeshelm in Rot aufgesetzt.


    (2) Das Band des Ordens ist blau-weiß.


    (3) Der Orden wird an der linken oberen Brustseite getragen.


    Član 4.

    (1) Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Ordens des Roten Sterns sind alle Bürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.


    (2) Die Vorschläge sind dem Präsidialamt zuzuleiten, das sie dem Präsidenten zur Entscheidung vorlegt.


    (3) Der Orden des Roten Sterns wird jeweils durch einen besonderen Erlass des Präsidenten verliehen.


    Član 5.

    Erweist sich ein Beliehener durch sein späteres Verhalten, insbesondere durch Begehen einer entehrenden Straftat, der Auszeichnung unwürdig, so kann ihm die Befugnis zum Tragen des Verdienstordens entzogen werden.


    Član 6.

    Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

  • Antrag:


    Grundlagenvertrag für den Aufbau diplomatischer Beziehungen und die gegenseitige Anerkennung zwischen der Turanischen Föderation und der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien

    In dem Bestreben, die friedliche Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis zwischen der Turanischen Föderation und der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien zu fördern und zu stärken, haben sich beide Staaten auf den folgenden Grundlagenvertrag für den Aufbau diplomatischer Beziehungen und die gegenseitige Anerkennung geeinigt.


    Artikel 1: Diplomatische Beziehungen

    Die Vertragsparteien vereinbaren, vollständige diplomatische Beziehungen auf der Grundlage von Gleichheit, Respekt und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen Staates zu unterhalten. Sie werden diplomatische Vertretungen in ihren jeweiligen Hauptstädten einrichten.


    Artikel 2: Anerkennung der Souveränität und territorialen Integrität

    Beide Staaten erkennen die Souveränität und territoriale Integrität des anderen Staates an. Sie verpflichten sich, keine Handlungen zu unternehmen, die die territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit des anderen Staates gefährden.


    Artikel 3: Handel und Wirtschaftliche Zusammenarbeit

    Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen ihnen zu fördern und auszubauen. Sie werden sich bemühen, Hemmnisse im Handel und bei Investitionen zu reduzieren und Handelsabkommen zu erleichtern. Zudem werden sie eng zusammenarbeiten, um den Austausch von Waren und Dienstleistungen, den technischen Austausch, die Investitionen, die wissenschaftliche Zusammenarbeit, die Forschung und die Entwicklung zu fördern.


    Artikel 4: Kultur- und Bildungsaustausch

    Die Turanische Föderation und die Sozialistische Bundesrepublik Severanien verpflichten sich, den Austausch in den Bereichen Kultur, Kunst, Wissenschaft, Bildung, Sport und Tourismus zu fördern. Sie werden eng zusammenarbeiten, um Austauschprogramme für Studenten, Künstler und Wissenschaftler sowie gemeinsame kulturelle Veranstaltungen und Ausstellungen zu organisieren.


    Artikel 5: Zusammenarbeit bei regionalen und internationalen Angelegenheiten

    Die Vertragsparteien werden eng zusammenarbeiten, um regionale und internationale Angelegenheiten zu lösen. Sie werden sich bemühen, internationale Sicherheit und Stabilität zu fördern und gemeinsam für eine gerechte und friedliche Weltordnung zu arbeiten.


    Artikel 6: Streitbeilegung

    Jeder Streit oder jede Meinungsverschiedenheit zwischen den Vertragsparteien wird durch friedliche Verhandlungen und Konsultationen gelöst. Jeder Streit, der nicht durch Verhandlungen und Konsultationen gelöst werden kann, wird einer unabhängigen Schiedskommission vorgelegt.


    Artikel 7: Schlussbestimmungen

    Dieser Grundlagenvertrag tritt in Kraft, sobald er von beiden Vertragsparteien unterzeichnet und ratifiziert wurde. Er bleibt in Kraft, bis er von einer Vertragspartei gekündigt wird.

    Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags können von beiden Vertragsparteien schriftlich vereinbart und ratifiziert werden. Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen in turanischer und severostaranischer Sprache unterzeichnet, wobei beide Texte gleichermaßen verbindlich sind. Jeder Vertragspartner wird unverzüglich über die Unterzeichnung dieses Vertrags in Kenntnis gesetzt.


    Dieser Vertrag wird in der Hauptstadt der Turanischen Föderation am ___________ und der Hauptstadt der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien am ___________ unterzeichnet.


    Unterzeichnet von:


    Für die Turanische Föderation: ____________________________


    Für die Sozialistische Bundesrepublik Severanien: ____________________________

    Милутин Петровић

    Бивши савезни министар спољних послова


    i3061byxxb2.png

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!