ZitatOriginal von Petro Juric
Ich wusste doch, dass von Ihnen solch ein Blödsinn kommt. Das Sie gegen Basisdemokratie sind und die desolate Lage erhalten wollen, ist eher faschistisch.
Nein, ich achte nämlich, in der Theorie sogar Sie, wobei das mit Ihrem Amt zu tun hat, staatliche Institutionen und das Prinzip der Gewaltenteilung.
Das hat doch nichts mit Basisdemokratie zu tun, wenn Sie eigenmächtig und alleine entscheiden, wer Wahlleiter einer Wahl werden und ob es eine verfassungsgebende Versammlung geben soll!
Unsere Verfassung ist freiheitlich und demokratisch. Für Verfassungsfragen ist die Skupstina zuständig. Wenn Sie eine verfassungsgebende Versammlung einrichten möchten, müssten Sie dafür erst einmal die Verfassung ändern.
Das, was Sie hier vorhaben, stellt vor allem einen Verstoß gegen Artikel 30 und 63 unserer Verfassung dar. Dass hier auch unstreitig Amtsanmaßung vorliegt, sollte auch klar sein.
Ich sage Ihnen 'mal was, so als Tipp von einem Juristen, der irgendwann in seiner Ausbildung auch etwas von Verfassungsrecht notiert hat: Verfassungsfragen sind Skupstina-Fragen. Wollen Sie das ändern, brauchen Sie eine Skupstina, die mit zwei Dritteln der gesetzmäßigen Stimmen eine Verfassungsänderung durchwinkt.
Unsere Verfassung sieht zunächst nur Änderungen der Verfassung vor. Eine Möglichkeit, sich eine neue Verfassung zu geben, sieht die Verfassung nicht vor. Da es allerdings auch keine Ausschlussklauseln gibt, die verbieten würden, die Verfassung partiell zu verändern, wäre es überhaupt kein Problem, so etwas in die Verfassung zu schreiben.
Solange es jedoch solche Normen nicht gibt, handeln Sie hier außerhalb des Rahmens, der durch unsere Verfassung begründet ist.
Sie legen Staatsgewalten zusammen, weil Sie der Meinung sind, diese seien nicht handlungsfähig. Das ist nicht ihre Aufgabe. Sie wollen Aufgaben der anderen Verfassungsorgane übernehmen. Das ist faschistisch im ureigensten Sinne.