Beiträge von Plamen Nikolov

    Kompromissvorschlag:


    Landschaftsschutzgesetz

    (Закон за заштита на пределот)


    Člen 1 – Ziel des Gesetzes

    (1) Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der natürlichen Landschaft, der ökologischen Vielfalt und des kulturell gewachsenen Raumes der Volksrepublik Pelagonien vor möglichen Beeinträchtigungen durch den Einsatz industrieller Windkraftanlagen.

    (2) Der Erhalt der Lebensräume geschützter Tierarten, insbesondere von Zugvögeln und Fledermäusen, sowie der Schutz des charakteristischen Landschaftsbildes gelten als vorrangige Interessen des pelagonischen Volkes.


    Člen 2 – Geltungsbereich

    Dieses Gesetz gilt für das gesamte Hoheitsgebiet der Volksrepublik Pelagonien, einschließlich aller Land-, Binnengewässer- und Küstenzonen sowie öffentlicher und privater Flächen.


    Člen 3 – Genehmigungspflicht

    (1) Windkraftanlagen dürfen nur nach vorheriger Einzelfallgenehmigung errichtet werden.

    (2) Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn alle Anforderungen dieses Gesetzes vollständig erfüllt sind.

    (3) Ein öffentliches Beteiligungsverfahren mit Einspruchsrecht der Anwohner ist verpflichtend.


    Člen 4 – Mindestabstände

    (1) Zu Wohnbebauung ist ein Mindestabstand von 1.000 Metern einzuhalten.

    (2) Zu Schutzgebieten ist ein Mindestabstand von 3.000 Metern einzuhalten. Schutzgebiete sind Gebiete, die aufgrund besonderer ökologischer, landschaftlicher oder naturschutzrechtlicher Bedeutung unter staatlichen Schutz gestellt sind.

    (3) In Waldgebieten ist die Errichtung von Windkraftanlagen untersagt.


    Člen 5 – Umwelt- und Artenschutz

    (1) Vor der Genehmigung ist ein unabhängiges, umfassendes Umweltverträglichkeitsgutachten durchzuführen.

    (2) Wird eine erhebliche Gefährdung geschützter Arten festgestellt, ist die Genehmigung zu verweigern.

    (3) Der Betrieb ist so zu gestalten, dass Vogelschlag und Beeinträchtigungen von Fledermäusen auf ein vernachlässigbares Maß reduziert werden.

    (4) Nachtabschaltungen in Zeiten hoher Fledermausaktivität sind verpflichtend.


    Člen 6 – Technische Anforderungen

    (1) Alle Windkraftanlagen müssen mit wirksamen Schall- und Schattenwurfreduzierern ausgestattet sein.

    (2) Der zulässige Dauerschallpegel am nächsten Wohnhaus darf 30 dB(A) nachts nicht überschreiten.

    (3) Infraschall-Emissionen müssen auf ein medizinisch unbedenkliches Maß begrenzt werden.


    Člen 7 – Rückbau und Entsorgung

    (1) Für jede Anlage ist bereits bei Genehmigung ein Rückbau- und Entsorgungskonzept vorzulegen.

    (2) Die vollständige Entsorgung aller Komponenten, einschließlich der Rotorblätter, ist spätestens 6 Monate nach Außerbetriebnahme nachzuweisen.

    (3) Die Verwendung nicht-recycelbarer Materialien ist unzulässig.


    Člen 8 – Übergangsbestimmungen

    Bereits genehmigte oder errichtete Windkraftanlagen, die den Anforderungen dieses Gesetzes nicht entsprechen, müssen innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten stillgelegt, angepasst oder auf Kosten der Betreiber demontiert werden.


    Člen 9 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

    Ich finde es befremdlich, wie unsachlich hier von „Schwurbelei“ geredet wird, aber die Physik völlig ignoriert wird. Und wer sich bei der Energieversorgung hinter einer chinopischen Mauer verschanzen will, ist Nationalist, aber kein Sozialist. „Weltkapitalismus“ ist struktureller Antisemitismus.

    Werte Genossen und Kollegen,


    ich möchte ergänzend darauf hinweisen, dass Windkraftanlagen nicht nur die Tierwelt und das Landschaftsbild beeinträchtigen, sondern auch das lokale Klima verändern können. Durch die Rotorblätter entstehen starke Turbulenzen, die die Luftzirkulation beeinflussen. Insbesondere in windabgewandten Gebieten hinter den Anlagen kann es zu einer verminderten Feuchtigkeitszufuhr kommen.


    Dieser Effekt ähnelt dem Phänomen der Föhnluft, bei der trockene, warme Luft auf der Lee-Seite von Gebirgen zu einer Austrocknung der Landschaft führt. In sensiblen Regionen Pelagoniens besteht daher die Gefahr, dass durch Windparks Böden und Vegetation austrocknen, was langfristig die ökologische Vielfalt weiter bedroht.


    Auch dieser Aspekt unterstreicht die Notwendigkeit dieses Gesetzes und den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen.

    Konventionelle Kraftwerke, wie Atom-, Kohle- oder Gaskraftwerke, können ihre Leistung flexibel an den Bedarf anpassen und so für eine kontinuierliche Stromversorgung sorgen.


    Windkraftanlagen hingegen liefern nur dann Strom, wenn ausreichend Wind weht. Diese Einspeisung schwankt stark und ist nicht planbar. In unserem Klima gibt es jedes Jahr zahlreiche Tage – oft mehrere Wochen kumuliert – an denen der Wind nicht in der erforderlichen Stärke weht, um nennenswert Strom zu erzeugen. Konventionelle Kraftwerke kennen dieses Problem nicht, da sie unabhängig von Wetterbedingungen Strom bereitstellen können.


    Um Ausfälle zu vermeiden, sind Backup-Kraftwerke erforderlich, die bei Flauten einspringen müssen. Dies bedeutet, dass bei einem Ausbau der Windenergie zusätzlich konventionelle Kraftwerke vorgehalten werden müssen, was die Versorgung komplexer und teurer macht.


    Dieser Aspekt zeigt, dass Windkraft keine verlässliche Lösung für eine stabile Energieversorgung ist.

    Werte Genossen und Kollegen,


    die Begeisterung für die Windkraft blendet die Realität aus, Stichwort Dunkelflaute.


    In Phasen, in denen weder ausreichend Wind noch Sonne zur Verfügung stehen, um unseren Energiebedarf zu decken, müssen Backup-Kraftwerke einspringen, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Das bedeutet: Wir bauen teure Doppelstrukturen auf – einerseits Windkraftanlagen, andererseits konventionelle Kraftwerke als Reserve. Diese Doppelstruktur verursacht nicht nur enorme zusätzliche Kosten, sondern stellt auch eine Herausforderung für die Stabilität unseres Stromnetzes dar.


    Windkraftanlagen sind keine Energiezukunft, sondern eine energiepolitische Sackgasse.

    Werte Genossen und Kollegen,


    mit dem Landschaftsschutzgesetz verfolgen wir ein klares Ziel: den dauerhaften Schutz unserer einzigartigen Natur- und Kulturlandschaften vor den schädlichen Auswirkungen industrieller Windkraftanlagen.


    Diese Anlagen greifen massiv in das Landschaftsbild ein, gefährden die Lebensräume zahlreicher geschützter Tierarten – insbesondere Zugvögel und Fledermäuse – und beeinträchtigen das ökologische Gleichgewicht ganzer Regionen.


    Darüber hinaus bleibt das Problem ungelöst, dass die Rotorblätter aus Verbundstoffen nur schwer oder gar nicht recycelbar sind und langfristig eine neue Altlast für Umwelt und Entsorgungsinfrastruktur darstellen.


    Hinzu kommt: Die Einspeisung von Windenergie unterliegt starken Schwankungen und ist nicht verlässlich planbar – mit erheblichen Folgen für Netzstabilität und Versorgungssicherheit.


    Pelagonien steht für eine harmonische Verbindung von Mensch, Natur und gewachsener Kulturlandschaft. Dieses Gesetz setzt ein klares Zeichen: Für echten Umweltschutz, für Artenvielfalt, für den Erhalt unseres Landschaftsbildes – und für eine ehrliche Energiepolitik.


    Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung.

    Es ist ein Unterschied, ob man eine Werbekampagne an sich kritisiert oder NS-Vergleiche konstruiert.


    Merkwürdigerweise gibt es keinen woken Shitstorm, wenn David Beckham in Unterhose duschen geht. Aber der wurde selbstverständlich nicht wegen seines Aussehens verpflichtet.

    Ich finde es lustig, wie ÖRR, taz & Co. jetzt irgendwelche "Fat‑Acceptance"-Aktivisten ausgraben, weil eine Modemarke Werbung mit einer schlanken weißen Frau macht.


    Vermutlich glaubt man dort, dass Hermann Göring im Widerstand war.

    Antrag:

    Landschaftsschutzgesetz

    (Закон за заштита на пејзажот)


    Člen 1 – Ziel des Gesetzes

    (1) Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der natürlichen Landschaft, der ökologischen Vielfalt und des kulturell gewachsenen Raumes der Volksrepublik Pelagonien vor den Auswirkungen durch den Einsatz industrieller Windkraftanlagen.

    (2) Der Erhalt der Lebensräume geschützter Tierarten, insbesondere von Zugvögeln und Fledermäusen, sowie der Schutz des charakteristischen Landschaftsbildes gelten als vorrangige Interessen des pelagonischen Volkes.


    Člen 2 – Geltungsbereich

    Dieses Gesetz gilt für das gesamte Hoheitsgebiet der Volksrepublik Pelagonien, einschließlich aller Land-, Binnengewässer- und Küstenzonen sowie öffentlicher und privater Flächen.


    Člen 3 – Verbot von Windkraftanlagen

    (1) Die Errichtung, der Betrieb sowie jede Form der Erweiterung oder Reaktivierung von Windkraftanlagen sind untersagt.

    (2) Unter Windkraftanlagen im Sinne dieses Gesetzes fallen alle technischen Bauwerke, deren Zweck die Umwandlung von Windenergie in elektrische oder mechanische Energie ist, unabhängig von Leistung, Höhe oder technischer Ausführung.

    (3) Das Verbot erstreckt sich auch auf Kleinwindkraftanlagen, Demonstrationsanlagen sowie Versuchseinrichtungen jeder Art, unabhängig von Standort, Zweck oder technischer Ausführung.


    Člen 4 – Rückbaupflicht

    (1) Alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden Windkraftanlagen müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig rückgebaut werden.

    (2) Der Rückbau hat unter besonderer Rücksichtnahme auf Boden, Wasser und Vegetation zu erfolgen.

    (3) Materialien, insbesondere Rotorblätter aus Verbundstoffen, sind ordnungsgemäß zu entsorgen oder zu recyceln.

    (4) Die betroffenen Flächen sind durch geeignete Maßnahmen in einen naturnahen Zustand zu überführen.

    (5) Die staatlichen Umwelt- und Naturschutzbehörden sind berechtigt, nicht fristgerecht zurückgebaute oder verbotene Anlagen zu demontieren und dem Betreiber sämtliche Kosten in Rechnung zu stellen.


    Člen 5 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.