Landschaftsschutzgesetz - Sitzung 25-05

  • Landschaftsschutzgesetz

    (Закон за заштита на пејзажот)


    Člen 1 – Ziel des Gesetzes

    (1) Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der natürlichen Landschaft, der ökologischen Vielfalt und des kulturell gewachsenen Raumes der Volksrepublik Pelagonien vor den Auswirkungen durch den Einsatz industrieller Windkraftanlagen.

    (2) Der Erhalt der Lebensräume geschützter Tierarten, insbesondere von Zugvögeln und Fledermäusen, sowie der Schutz des charakteristischen Landschaftsbildes gelten als vorrangige Interessen des pelagonischen Volkes.


    Člen 2 – Geltungsbereich

    Dieses Gesetz gilt für das gesamte Hoheitsgebiet der Volksrepublik Pelagonien, einschließlich aller Land-, Binnengewässer- und Küstenzonen sowie öffentlicher und privater Flächen.


    Člen 3 – Verbot von Windkraftanlagen

    (1) Die Errichtung, der Betrieb sowie jede Form der Erweiterung oder Reaktivierung von Windkraftanlagen sind untersagt.

    (2) Unter Windkraftanlagen im Sinne dieses Gesetzes fallen alle technischen Bauwerke, deren Zweck die Umwandlung von Windenergie in elektrische oder mechanische Energie ist, unabhängig von Leistung, Höhe oder technischer Ausführung.

    (3) Das Verbot erstreckt sich auch auf Kleinwindkraftanlagen, Demonstrationsanlagen sowie Versuchseinrichtungen jeder Art, unabhängig von Standort, Zweck oder technischer Ausführung.


    Člen 4 – Rückbaupflicht

    (1) Alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden Windkraftanlagen müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig rückgebaut werden.

    (2) Der Rückbau hat unter besonderer Rücksichtnahme auf Boden, Wasser und Vegetation zu erfolgen.

    (3) Materialien, insbesondere Rotorblätter aus Verbundstoffen, sind ordnungsgemäß zu entsorgen oder zu recyceln.

    (4) Die betroffenen Flächen sind durch geeignete Maßnahmen in einen naturnahen Zustand zu überführen.

    (5) Die staatlichen Umwelt- und Naturschutzbehörden sind berechtigt, nicht fristgerecht zurückgebaute oder verbotene Anlagen zu demontieren und dem Betreiber sämtliche Kosten in Rechnung zu stellen.


    Člen 5 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.


    Der Abgeordnete Nikolov hat das Wort.

    Никола Михајлов
    Nikola Mihajlov
    Domovina

    Rat-tat-tat-tat, tat-ta-tat, like that, and
    I never hesitate to put a Ratelonian on his back


  • Werte Genossen und Kollegen,


    mit dem Landschaftsschutzgesetz verfolgen wir ein klares Ziel: den dauerhaften Schutz unserer einzigartigen Natur- und Kulturlandschaften vor den schädlichen Auswirkungen industrieller Windkraftanlagen.


    Diese Anlagen greifen massiv in das Landschaftsbild ein, gefährden die Lebensräume zahlreicher geschützter Tierarten – insbesondere Zugvögel und Fledermäuse – und beeinträchtigen das ökologische Gleichgewicht ganzer Regionen.


    Darüber hinaus bleibt das Problem ungelöst, dass die Rotorblätter aus Verbundstoffen nur schwer oder gar nicht recycelbar sind und langfristig eine neue Altlast für Umwelt und Entsorgungsinfrastruktur darstellen.


    Hinzu kommt: Die Einspeisung von Windenergie unterliegt starken Schwankungen und ist nicht verlässlich planbar – mit erheblichen Folgen für Netzstabilität und Versorgungssicherheit.


    Pelagonien steht für eine harmonische Verbindung von Mensch, Natur und gewachsener Kulturlandschaft. Dieses Gesetz setzt ein klares Zeichen: Für echten Umweltschutz, für Artenvielfalt, für den Erhalt unseres Landschaftsbildes – und für eine ehrliche Energiepolitik.


    Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung.

  • Das vorliegende Gesetz benennt ein Ziel, das wir ausdrücklich teilen: den Schutz unserer pelagonischen Landschaft, unserer heimischen Artenvielfalt und des gewachsenen Kulturbildes. Doch der Weg, den die sozialistische Fraktion mit diesem Gesetz wählt, ist kein durchdachter. Ein pauschales, landesweites Verbot von Windkraftanlagen ohne jede Unterscheidung zwischen dem windreichen Küstenraum und dem sensiblen Hochland,entbehrt nicht nur der Verhältnismäßigkeit, sondern auch der strategischen Weitsicht.


    Energiehoheit ist heute ein Pfeiler nationaler Selbstbestimmung. Wenn wir nicht in der Lage sind, mit Augenmaß eigene erneuerbare Energien zu nutzen, machen wir uns abhängig – von Stromimporten, von fossilen Quellen, und nicht zuletzt: von politischen Launen anderer Staaten.


    Ich frage Sie: Ist es wirklich im nationalen Interesse, selbst Kleinanlagen zu verbieten? Forschungseinrichtungen und kommunale Pilotprojekte zu unterbinden? Ist es heimatverbunden, wenn wir unsere Energiezukunft in fremde Hände legen?


    Wir fordern:

    • eine differenzierte Regelung, die klar zwischen ökologisch sensiblen Gebieten wie unseren traumhaften Gebirgszügen und geeigneten Standorten an der Küste unterscheidet -> also Windkraftverträglichkeitsgebiete,

    • eine Ausnahmeregelung für Forschung, kommunale Eigenprojekte und strategische Energieversorgung dank einer Klausel im Gesetz

    • eine verhältnismäßige Rückbaufrist, die nicht in wirtschaftliche Willkür ausartet, 12 Monate sind nicht zumutbar, in dieser Zeit können nicht genügend Ersatzquellen aufgebaut werden

    • eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung vor Verboten, statt pauschaler Annahmen
    • ein Konzept der nationalen Energiehoheit, das auch erneuerbare Energien „im nationalen Interesse“ einschließt, sofern sie landschaftsverträglich gestaltet sind


    Nur so schützen wir nicht nur unsere Landschaft, sondern auch unsere Handlungsfreiheit als souveräne Nation.

    Пеќа Радева
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    Ich möchte ein Severanien, in welchem die Republiken über den Bund herrschen und nicht umgekehrt.

  • Werte Genossen und Kollegen,


    die Begeisterung für die Windkraft blendet die Realität aus, Stichwort Dunkelflaute.


    In Phasen, in denen weder ausreichend Wind noch Sonne zur Verfügung stehen, um unseren Energiebedarf zu decken, müssen Backup-Kraftwerke einspringen, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Das bedeutet: Wir bauen teure Doppelstrukturen auf – einerseits Windkraftanlagen, andererseits konventionelle Kraftwerke als Reserve. Diese Doppelstruktur verursacht nicht nur enorme zusätzliche Kosten, sondern stellt auch eine Herausforderung für die Stabilität unseres Stromnetzes dar.


    Windkraftanlagen sind keine Energiezukunft, sondern eine energiepolitische Sackgasse.

  • Wieviele Windkraftanlagen haben denn die Jedinstvo-Regierungen in der Vergangenheit gebaut, wieviele konventionelle abgebaut, so dass unsere Kapazitäten von den vielen Kohle- und Gaskraftwerken nicht ausreichen würden? Sie konstruieren hier ein Problem, gerade die Technologieoffenheit und Breite der eingesetztenTechnologien ist absichernd nicht gefährdend. Wir haben ja keine 80, 50 oder 30 Prozent Erneuerbare, wie kommen sie also auf so einen Mumpitz?

    Пеќа Радева
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    Ich möchte ein Severanien, in welchem die Republiken über den Bund herrschen und nicht umgekehrt.

  • Sie wollen mir noch nicht auch noch erklären, dass sie keine Backupkraftwerke für konventionellen Strom - auch rein fossilen - vorsehen möchten?

    Kohle- und Atomkraftwerke werden gewartet, fallen aus oder müssen bei Netzstörungen ersetzt werden. Auch da braucht es Reservekapazitäten.


    Die Dunkelflaute ist keine energiepolitische Apokalypse, sondern eine Aufgabe, die alle modernen Industriestaaten im Blick haben müssen. Wir werden in den kommenden Jahren mehr Strom brauchen, als weniger. Meine Regierung wird daher keine Kapazitäten abbauen.

    Ich würde mir wünschen, dass statt dieser Symbolpolitik ein Vorschlag kommen würde, der den Ausbau von Energie vorantreibt und nicht den Abbau unter dem Deckmantel des Landschaftschutzes.

    Пеќа Радева
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    Ich möchte ein Severanien, in welchem die Republiken über den Bund herrschen und nicht umgekehrt.

  • Konventionelle Kraftwerke, wie Atom-, Kohle- oder Gaskraftwerke, können ihre Leistung flexibel an den Bedarf anpassen und so für eine kontinuierliche Stromversorgung sorgen.


    Windkraftanlagen hingegen liefern nur dann Strom, wenn ausreichend Wind weht. Diese Einspeisung schwankt stark und ist nicht planbar. In unserem Klima gibt es jedes Jahr zahlreiche Tage – oft mehrere Wochen kumuliert – an denen der Wind nicht in der erforderlichen Stärke weht, um nennenswert Strom zu erzeugen. Konventionelle Kraftwerke kennen dieses Problem nicht, da sie unabhängig von Wetterbedingungen Strom bereitstellen können.


    Um Ausfälle zu vermeiden, sind Backup-Kraftwerke erforderlich, die bei Flauten einspringen müssen. Dies bedeutet, dass bei einem Ausbau der Windenergie zusätzlich konventionelle Kraftwerke vorgehalten werden müssen, was die Versorgung komplexer und teurer macht.


    Dieser Aspekt zeigt, dass Windkraft keine verlässliche Lösung für eine stabile Energieversorgung ist.

  • Werte Genossen und Kollegen,


    ich möchte ergänzend darauf hinweisen, dass Windkraftanlagen nicht nur die Tierwelt und das Landschaftsbild beeinträchtigen, sondern auch das lokale Klima verändern können. Durch die Rotorblätter entstehen starke Turbulenzen, die die Luftzirkulation beeinflussen. Insbesondere in windabgewandten Gebieten hinter den Anlagen kann es zu einer verminderten Feuchtigkeitszufuhr kommen.


    Dieser Effekt ähnelt dem Phänomen der Föhnluft, bei der trockene, warme Luft auf der Lee-Seite von Gebirgen zu einer Austrocknung der Landschaft führt. In sensiblen Regionen Pelagoniens besteht daher die Gefahr, dass durch Windparks Böden und Vegetation austrocknen, was langfristig die ökologische Vielfalt weiter bedroht.


    Auch dieser Aspekt unterstreicht die Notwendigkeit dieses Gesetzes und den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen.

  • Ich höre hier viel über Dunkelflauten, über angebliche Föhneffekte und gar klimatische Austrocknung durch Windräder, aber auffällig keine Antworten über das, was in meinen Redebeiträgen vorhin gesagt wurde. Man geht auf Fakten nicht ein, sondern wiederholt Schlagworte.


    Ja, ich teile den Grundgedanken, dass unsere Bergregionen und ihr Landschaftsbild geschützt werden müssen. Das ist nicht nur ein ökologisches, sondern auch ein kulturelles Anliegen. Und ja, auch beim weiteren Ausbau von Windkraftanlagen ist Zurückhaltung geboten… in bestimmten Regionen.


    Aber was ich hier höre, ist kein nüchternes Abwägen. Das sind zum Teil Behauptungen, die so pauschal sind, dass man sie bestenfalls in einer Stammtischrunde, aber nicht in einem Parlament vorbringen sollte. Wer hier ernsthaft behauptet, Windkraft sei allein wegen lokaler Turbulenzen eine Gefahr für unser Klima, der ignoriert Studien, Praxis und internationalen Vergleich.


    Planbarkeit ist relativ - auch konventionelle Kraftwerke fallen ungeplant aus (Störungen, Wartung, Brennstoffmangel). Deshalb brauchen alle Systeme Reserven. Wind ist meteorologisch vorhersagbar – Prognosen sind für 24–48 Stunden im Voraus sehr präzise, sodass Netzbetreiber die Erzeugung planen können. Backup-Kapazität wird nicht „neu“ vorgehalten, sondern dieselbe Reserve, die auch für Kohle- oder Atomstrom nötig ist.


    Und ich sage es deutlich: Diese Art von Argumentation hat oft einen Beigeschmack. Wenn ganze Technologien verteufelt werden, ohne auch nur den Versuch einer differenzierten Betrachtung, dann frage ich mich, wessen Interessen hier wirklich bedient werden.

    Wir können in Küstenregionen und unempfindlichen Ebenen sehr wohl Windkraftanlagen betreiben – ohne das Gesicht unseres Landes zu verunstalten. Wir können gleichzeitig sensible Regionen schützen und die Energieversorgung stabil halten. Das ist kein Widerspruch, sondern gesunder Menschenverstand.


    Was ich von diesem Haus erwarte, ist eine ehrliche Debatte. Kein Abschreiben von Argumenten von verbandelten Genossenschaften aus Višegrad, kein Herumreiten auf Angstbildern, sondern klare Standortregeln und eine energiepolitische Linie, die uns unabhängig und handlungsfähig hält.


    Wer stattdessen nur Totalverbote fordert, liefert uns in Wahrheit denen aus, von denen wir uns unabhängig machen sollten. Und das meine Damen und Herren ist die wahre Gefahr für unser Land.


    Noch eines, Herr Kollege: Wer heute hier den großen Mahner gibt, sollte sich erinnern lassen, dass er in seiner Zeit als Präsident unseres Landes völlig versagt hat. Monatelange Untätigkeit, Stillstand in der (Energie-)Politik, und am Ende hat er sich ins Ausland abgesetzt, statt Verantwortung zu übernehmen. Wer damals nichts getan hat, sollte heute nicht so tun, als hätte er das Patentrezept.


    Ich hoffe die Jedinstvo hat neben dem orthodoxen und dem sozialdemokratischen Flügel sich jetzt nicht noch einen Schwurbelflügel um Herrn Nikolov zugelegt.


    Die Frage ist ob der Antragssteller in der Lage ist, sich um das Ansinnen des Landschaftsschutz zu bemühen oder hier seine verquere Sichtweise im Sinne der Kohle- und Gasgenossenschaften durchdrücken zu wollen. Für ersteres sind wie bereit für einen Kompromiss bspw. in dieser Form:

    Člen 1 – Ziel des Gesetzes


    (1) Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der gewachsenen Kulturlandschaft und des charakteristischen Landschaftsbildes der Volksrepublik Pelagonien vor nachteiligen Auswirkungen durch den Einsatz industrieller Windkraftanlagen.


    (2) Die Sicherung des historischen Erscheinungsbildes von Städten, Dörfern und traditionellen Landschaftsräumen, insbesondere in Bergregionen und im Umfeld von Kulturdenkmälern, gilt als vorrangiges Interesse des pelagonischen Volkes.


    (3) Gleichzeitig soll eine geordnete Entwicklung der Windenergienutzung in dafür geeigneten Gebieten ermöglicht werden, um die nationale Energieversorgung zu stärken.


    Člen 2 – Geltungsbereich


    Dieses Gesetz gilt für das gesamte Hoheitsgebiet der Volksrepublik Pelagonien, einschließlich aller Land-, Binnengewässer- und Küstenzonen sowie öffentlicher und privater Flächen.


    Člen 3 – Genehmigungspflicht und Standortbeschränkungen


    (1) Die Errichtung, der Betrieb sowie die Erweiterung oder Reaktivierung von Windkraftanlagen bedürfen einer Genehmigung durch das zuständige Ministerium für Energie und Kulturlandschaftsschutz.


    (2) Genehmigungen werden nur erteilt, wenn:

    a) der Standort außerhalb sensibler Kulturlandschaften liegt, insbesondere Bergregionen, Natur- und Nationalparks sowie Bereiche mit hoher kulturhistorischer Bedeutung,

    b) die Anlage das traditionelle Landschaftsbild nicht wesentlich beeinträchtigt,

    c) die Anbindung an das Stromnetz ohne unverhältnismäßige Eingriffe in die Landschaft möglich ist.


    (3) Küstenregionen, unempfindliche Ebenen und bereits ausgewiesene Industrie- oder Hafenflächen gelten als bevorzugte Standorte.


    (4) Forschungs-, Demonstrations- und Kleinwindkraftanlagen können unabhängig vom Standort genehmigt werden, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes vorliegt.


    Člen 4 – Anpassung bestehender Anlagen


    (1) Bestehende Anlagen in sensiblen Kulturlandschaften sind innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu überprüfen.


    (2) Stellt die Überprüfung erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes fest, kann die Genehmigung mit angemessener Frist widerrufen oder mit Auflagen versehen werden.


    (3) Rückbau oder technische Anpassungen sind so durchzuführen, dass die betroffene Fläche in ein landschaftlich angepasstes Erscheinungsbild zurückgeführt wird.


    Člen 5 – Aufsicht und Sanktionen


    (1) Die staatlichen Behörden für Energie und Kulturlandschaftsschutz überwachen die Einhaltung dieses Gesetzes.


    (2) Bei Verstößen können Genehmigungen widerrufen und Anlagen auf Kosten des Betreibers entfernt werden.


    Člen 6 – Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.


    Пеќа Радева
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    Ich möchte ein Severanien, in welchem die Republiken über den Bund herrschen und nicht umgekehrt.

  • Werte geschätzte Genossen und Kollegen,


    Ich halte absolut nichts von der ursprünglichen Vorlage, wir Menschen machen uns die Gesetze laut dem wissenschaftlichen Sozialismus zu eigen um unsere materiellen Begrenzungen zu verringern um schlussendlich voran in eine Gesellschaft zu schreiten, in der alle nach ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten leben können. Dieses Gesetz trägt dazu absolut nichts bei außer ideologisch verblendet - im schlechtesten Sinne des Wortes - uns hier selbst Möglichkeiten selbst einzuschränken.


    Was hier von Seiten eines Teiles der Jedinstvo verbreitet wird ist reaktionäre kleinbürgerliche Schwurbelei ratelonischer Güte und ich schäme mich, dass der "Genosse" Nikolov hier den Sozialismus besudelt, anders kann man es leider nicht nennen. Er argumentiert hier mit Verschwörungsmythen wie Klimaveränderungen und nicht mit Fakten.


    Was wir brauchen ist keine Panikmache vor einer Dunkelflaute, sondern eine möglichst große Unabhängigkeit von diversen Rohstoffen und damit eine möglichst breite Unabhängigkeit vom Imperialismus und Weltkapitalismus, das schaffen vor allem moderne Atomenergie und regenerative Energien.


    Nicht jedes Windrand ist ein Windpark und nicht alle sind riesig und statt zu lamentieren, dass es Schwankungen gibt sollten wir uns darum kümmern, dass Pelagonien voranschreitet in der Erforschung wie wir die Speicherbarkeit regenerativer Energien erhöhen um schlussendlich eine möglichst umfassende an Autarkie grenzende Energieversorgung aus vielen verschiedenen Quellen hinbekommen.


    Meiner Meinung nach sollten die Arbeiter und Bauern in den Kommunen und Regionen selbst entscheiden was sie als vereinbar oder unvereinbar mit Kultur und Natur betrachten.

    "In den letzten Jahren ist das Machertum leider eklatant zurückgegangen, und wurde durch das Schwätzertum ersetzt." Slobodan Tesla, 2008

  • Kompromissvorschlag:


    Landschaftsschutzgesetz

    (Закон за заштита на пределот)


    Člen 1 – Ziel des Gesetzes

    (1) Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der natürlichen Landschaft, der ökologischen Vielfalt und des kulturell gewachsenen Raumes der Volksrepublik Pelagonien vor möglichen Beeinträchtigungen durch den Einsatz industrieller Windkraftanlagen.

    (2) Der Erhalt der Lebensräume geschützter Tierarten, insbesondere von Zugvögeln und Fledermäusen, sowie der Schutz des charakteristischen Landschaftsbildes gelten als vorrangige Interessen des pelagonischen Volkes.


    Člen 2 – Geltungsbereich

    Dieses Gesetz gilt für das gesamte Hoheitsgebiet der Volksrepublik Pelagonien, einschließlich aller Land-, Binnengewässer- und Küstenzonen sowie öffentlicher und privater Flächen.


    Člen 3 – Genehmigungspflicht

    (1) Windkraftanlagen dürfen nur nach vorheriger Einzelfallgenehmigung errichtet werden.

    (2) Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn alle Anforderungen dieses Gesetzes vollständig erfüllt sind.

    (3) Ein öffentliches Beteiligungsverfahren mit Einspruchsrecht der Anwohner ist verpflichtend.


    Člen 4 – Mindestabstände

    (1) Zu Wohnbebauung ist ein Mindestabstand von 1.000 Metern einzuhalten.

    (2) Zu Schutzgebieten ist ein Mindestabstand von 3.000 Metern einzuhalten. Schutzgebiete sind Gebiete, die aufgrund besonderer ökologischer, landschaftlicher oder naturschutzrechtlicher Bedeutung unter staatlichen Schutz gestellt sind.

    (3) In Waldgebieten ist die Errichtung von Windkraftanlagen untersagt.


    Člen 5 – Umwelt- und Artenschutz

    (1) Vor der Genehmigung ist ein unabhängiges, umfassendes Umweltverträglichkeitsgutachten durchzuführen.

    (2) Wird eine erhebliche Gefährdung geschützter Arten festgestellt, ist die Genehmigung zu verweigern.

    (3) Der Betrieb ist so zu gestalten, dass Vogelschlag und Beeinträchtigungen von Fledermäusen auf ein vernachlässigbares Maß reduziert werden.

    (4) Nachtabschaltungen in Zeiten hoher Fledermausaktivität sind verpflichtend.


    Člen 6 – Technische Anforderungen

    (1) Alle Windkraftanlagen müssen mit wirksamen Schall- und Schattenwurfreduzierern ausgestattet sein.

    (2) Der zulässige Dauerschallpegel am nächsten Wohnhaus darf 30 dB(A) nachts nicht überschreiten.

    (3) Infraschall-Emissionen müssen auf ein medizinisch unbedenkliches Maß begrenzt werden.


    Člen 7 – Rückbau und Entsorgung

    (1) Für jede Anlage ist bereits bei Genehmigung ein Rückbau- und Entsorgungskonzept vorzulegen.

    (2) Die vollständige Entsorgung aller Komponenten, einschließlich der Rotorblätter, ist spätestens 6 Monate nach Außerbetriebnahme nachzuweisen.

    (3) Die Verwendung nicht-recycelbarer Materialien ist unzulässig.


    Člen 8 – Übergangsbestimmungen

    Bereits genehmigte oder errichtete Windkraftanlagen, die den Anforderungen dieses Gesetzes nicht entsprechen, müssen innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten stillgelegt, angepasst oder auf Kosten der Betreiber demontiert werden.


    Člen 9 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

  • Werte Kolleginnen und Kollegen,

    ich habe den Kompromissvorschlag von Herrn Nikolov aufmerksam gelesen. Bezüglich der Schwurbelei haben Sie bereits ihre Maske fallen gelassen Herr Nikolov - da brauchen sie sich gar nicht mehr künstlich aufregen. Ob das ideologisch motiviert ist oder sie nur im Sinne von Interessengruppen, denen sie nahestehen könnten, handeln, kann ich nicht beurteilen.

    Der Text stellt nun den Tierschutz in den Vordergrund, als wäre das der entscheidende Punkt in dieser Debatte - wird die Jedinstvo hier plötzlich zur PROGRES? Ich sage es klar und deutlich: Die Bedrohung für geschützte Arten durch Windkraft ist gering und verkraftbar - Windkraft soll einen Nutzen haben für den Menschen. Das Herzstück dieser Diskussion sollte - allein des Titels wegen - der Schutz unserer Kulturlandschaft und unseres charakteristischen Landschaftsbildes sein, und nicht irgendwelche Fledermäuse.


    Zweitens: Der Entwurf sagt viel darüber, wo Windkraft verboten wird, aber kaum etwas darüber, wo sie möglich ist. Warum fehlen klare Positivlisten für Küstenregionen, Ebenen oder Industrie- und Hafenflächen? Wer nicht benennt, wo wir handeln wollen, sorgt nur für Rechtsunsicherheit.

    Die Übergangsbestimmungen sind völlig unrealistisch. Eine 12-Monats-Frist für Anpassung oder Rückbau? Das ist nicht geordnet, das ist eine Zwangsenteignung durch die Hintertür. Wer wirklich eine kontrollierte Entwicklung will, setzt angemessene Übergangsfristen… nicht eine juristische Abrissbirne.


    Die technischen Anforderungen sind so formuliert, dass sie in der Praxis kaum umsetzbar sind. 30 Dezibel nachts? Abstand von 1000m zu "Wohnbebauung" - was ist Wohnbebauung - ein einzelner Hof bereits? Entweder sie kennen außerhalb von Višegrad und Veligrad nicht die Besiedlung unserer Republik oder sie formulieren das mit voller Absicht, denn mit so einer Regelung verhindert man nicht nur den Bau in den Bergen, sondern auch im Flachland und zwar durch die Hintertür. Wenn wir Abstandsvorschriften machen, dann müssen die sich an zusammenhängender Bebauung ab einer bestimmten Größe orientieren, nicht am einzelnen Bauernhof mitten im Feld oder einem kleinen Weiler ohne echten Ortskern. Das ist eine versteckte Verbotsstrategie.


    Wir brauchen ein Gesetz, das unsere Landschaft schützt, sensible Regionen ausnimmt, aber an klar benannten Standorten, Küste, unempfindliche Ebenen, Industrieflächen den Ausbau ermöglicht. Das ist ehrliche Politik, ihr Kompromiss ist der Versuch uns hier in der Volksversammlung für dumm zu verkaufen.

    Пеќа Радева
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    Ich möchte ein Severanien, in welchem die Republiken über den Bund herrschen und nicht umgekehrt.

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