Gesetz zur Änderung des Gerichtsgesetzes (Regelung zur Bundesanwaltschaft)

  • Gesetz zur Änderung des Gerichtsgesetzes (Regelung zur Bundesanwaltschaft)

    Artikel 1 – Änderung des Gerichtsgesetzes


    Das Gerichtsgesetz (GerichtsG) vom 14.05.2004, zuletzt geändert am 04.07.2008, wird wie folgt geändert:


    Globale Namensanpassung

    In § 3 Absatz 2 , § 5 Absatz 5 , § 6 Absatz 3 und § 7 werden das Wort „Staatsanwaltschaft“ durch das Wort „Bundesanwaltschaft“ und das Wort „Staatsanwalt“ durch das Wort „Bundesanwalt“ (sowie deren grammatikalische Deklinationsformen) ersetzt.


    Neufassung von § 4

    § 4 erhält folgende neue Fassung:


    § 4 Bundesanwaltschaft


    (1) Der Vertreter des Volkes und der Leiter der Ermittlungen in den Verhandlungen ist der Bundesanwalt. Ist kein Bundesanwalt im Amt, übernimmt das Justizministerium oder ein anderer Beauftragter des Präsidenten dessen Aufgaben.


    (2) Der Bundesanwalt sammelt im Vorfeld der Verhandlung die Beweise aus den polizeilichen Ermittlungen und lässt diese dann dem Richter zukommen.


    (3) Der Bundesanwalt sucht Zeugen, die im Sinne der Urteilsfindung aussagen können. Die Liste seiner Zeugen lässt er dem Richter zukommen.


    (4) Nachdem der Richter mit der Befragung der Zeugen geendet hat, dürfen Bundesanwalt und Verteidigung, ohne sich dabei zu unterbrechen, mit ihrer Befragung beginnen.


    (5) Der Bundesanwalt wird direkt durch das Justizministerium ernannt.


    (6) Für die Zeit seines Amtes muss der Bundesanwalt sämtliche öffentlichen und politischen Ämter, sowie die Mitgliedschaft in politischen Parteien ruhen lassen, um seine Unabhängigkeit zu gewährleisten.“


    Artikel 2 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.


    Das Wort hat der Herr Bundesminister, Ivica Novak.

  • Werte Mitglieder der Bundesversammlung!


    Die neue Bundesanwaltschaft wird kein Spielball parlamentarischer Fraktionen mehr sein. Wir überführen sie in eine stabile, professionelle Struktur, die direkt dem vom Volk legitimierten Justizministerium untersteht. Das bringt mehr Kontinuität, mehr Professionalität und vor allem: eine klare demokratische Verantwortung im Sinne unserer Rechtsordnung!

    Hohes Haus, auch von einer echten Machtverschiebung zu sprechen, würde an der Realität vorbei gehen: Schon nach geltendem Recht übernimmt das Justizministerium ohnehin vollumfänglich alle Aufgaben der Anklagebehörde, sobald das Amt vakant ist.


    Wir überführen also nur eine ohnehin bestehende Praxis in eine dauerhafte, stabile Struktur. Zudem gilt: Die Bundesanwaltschaft klagt lediglich an. Das letzte Wort im Gerichtssaal behalten die völlig unabhängigen Richter. Die Budgethoheit und Gesetzgebungskompetenz verbleiben zudem vollständig bei der Bundesversammlung.

  • Ich beantrage im Namen der Fraktion PROGRES den Schluß der Aussprache und die Einleitung einer Abstimmung; es liegen offensichtlich keine weiteren Wortmeldungen vor.

    Präsident der Nationalversammlung sowie Wahlleiter Vesterans

    Mitglied der Bundesversammlung (PROGRES)

  • Poštovani predsedniče,
    poštovane poslanice i poslanici,


    ich beantrage eine Verlängerung der Debatte.


    Ich betrachte diesen Entwurf mit erheblicher Skepsis.


    Die Bundesregierung erklärt uns einerseits, die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft stärken zu wollen. Andererseits soll der Bundesanwalt künftig unmittelbar vom Justizministerium ernannt werden.


    Damit wird die Anklagebehörde organisatorisch näher an die Regierung gerückt, nicht weiter von ihr entfernt.


    Selbstverständlich entscheiden am Ende die Gerichte. Aber gerade deshalb sollte die Strafverfolgung nicht den Eindruck erwecken, von der jeweiligen Regierung abhängig zu sein.


    Der Bundesanwalt vertritt das Volk, nicht das Ministerium.


    Ich halte es daher für fragwürdig, ob dieser Entwurf die institutionelle Unabhängigkeit der Strafverfolgung tatsächlich stärkt oder ob er sie nicht vielmehr schwächt.


    Hvala.

  • Momentan gibt es keinen Bundesanwalt, und wir reden auch noch weiter vom Staatsanwalt in der Gesetzgebung. Die letzte Ernennung erfolgte …wann? Genau: nie.


    Die Regelung, dass das Jusitzministerium im Falle einer Nichternennung die Aufgabe übernimmt (oder ein präsidialer Vertreter) existiert seit 18 Jahren und ist seit 18 Jahren so auch unter jedem NAPRED-Präsidenten angewendet worden.


    Ihr Geschwätz vom Volke können sie auf dem nächsten Parteitag in Banja halten. Ihre Phrasen können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass ihre Partei, die Partei der Verwesung ist.

  • Poštovana predsednice,


    die Kollegin versucht, berechtigte verfassungsrechtliche Bedenken mit persönlicher Polemik zu überdecken.


    Dass in der Vergangenheit Übergangslösungen genutzt wurden, ist kein Argument für ihre dauerhafte Verfestigung.


    Die Verlagerung der Ernennung in das Justizministerium verstärkt genau das Problem, das hier ignoriert wird: die Nähe der Strafverfolgung zur Exekutive. Wer das bestreitet, verkennt den Kern jeder rechtsstaatlichen Gewaltenteilung.

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