👍👎 Friedensvertrag Ratelon – PEACE Treaty

  • P.E.A.C.E. Treaty

    Pact for Engagement, Accord, Cooperation, and Endurance


    Between

    The United States of Astor

    The Kingdom of Albernia

    The Dominion of Cranberra

    The Kingdom of Gran Novara

    The Kingdom of Targa

    The Socialist Federal Republic of Severania


    And

    The Democratic Union Ratelon

    The Republic of Roldem

    The Republic Salbor


    Preamble


    Firmly believing that lasting peace is not merely the absence of conflict but the presence of active engagement, mutual understanding, and shared responsibility,

    driven by the will to overcome existing tensions, end human suffering, and promote stable relations based on trust among the signatory nations,

    the Parties to this Treaty reaffirm their commitment to:

    • sustained engagement in dialogue and de-escalation,



    • a mutual accord respecting each other’s obligations,



    • constructive cooperation to foster security, reconciliation, and reconstruction,



    • and the endurance to uphold these agreements with persistence and integrity.



    In this spirit, the signatory states enter into this Treaty,to open a new chapter of coexistence

    based on peace, stability, and mutual respect.



    Chapter I - Territorial


    Art. 1 - Dismantling of the Democratic UnionDie Vertragsparteien erkennen mit Inkrafttreten dieses Vertrages die Auflösung der Demokratischen Union Ratelon als abgeschlossen an. Ihre staatsrechtliche Existenz endet mit der Unterzeichnung dieses Vertrages durch alle Parteien.


    Art. 2 - Legal succession by Imperia-Freistein

    Imperia-Freistein wird von den Vertragsparteien als völkerrechtlicher Rechtsnachfolger der ehemaligen Demokratischen Union Ratelon bestimmt und anerkannt.

    Diese Anerkennung begründet die Verpflichtung Imperia-Freisteins zur Erfüllung sämtlicher in diesem Vertrag festgelegter Verpflichtungen.


    Art. 3 - Recognition of the successor states

    Die bisherigen Gliedstaaten Roldem und Salbor-Katista werden von allen Vertragsparteien als eigenständige, souveräne Republiken mit voller Völkerrechtssubjektivität anerkannt.


    Art. 4 - Status Heroths

    Über den künftigen Status von Heroth entscheidet die dortige Bevölkerung in einer freien, geheimen und allgemeinen Wahl unter internationaler Aufsicht.Alle Vertragsparteien verpflichten sich, das Ergebnis dieser Volksabstimmung vorbehaltlos anzuerkennen und die daraus resultierende staatliche Ordnung zu respektieren.


    Art. 5 - Conference of Nations

    Imperia-Freistein und die in diesem Vertrag definierten weiteren Nachfolgestaaten werden verpflichtet, die Charta der Konferenz der Nationen binnen einer Frist von 30 Tagen nach Unterzeichnung dieses Vertrages zu ratifizieren. Es wird ihnen untersagt, binnen eines Zeitraumes von zwei Jahren aus der Konferenz der Nationen auszutreten.



    Chapter II - Security


    Art. 6 - Troop withdrawal

    Die Vertragsparteien bekräftigen den vollständigen und endgültigen Abzug aller severanischen Streitkräfte aus Freistein binnen einer Frist von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieses Vertrages.


    Art. 7 - Regulation on reparations payments

    Imperia-Freistein verpflichtet sich zur Leistung von Reparationen an die Staaten Astor und Cranberra.

    Die genaue Höhe, Art und Frist der Zahlung wird in einem bilateralen Zusatzabkommen geregelt, das innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten dieses Vertrages auszuhandeln ist.

    Die weiteren Vertragspartner verzichten großzügigerweise auf Reparationszahlungen, um den neuen Gebieten Frieden, Freiheit, Chancengleichheit und eine nachhaltige Entradikalisierung zu ermöglichen.


    Art. 8 - Armament restrictions

    Imperia-Freistein unterliegt für eine Dauer von zwei Jahren einer Bewaffnungsrestriktion, die insbesondere umfasst:

    1. das Verbot des Besitzes und der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen,
    2. eine Begrenzung der aktiven Truppenstärke auf 5.000 Soldaten,
    3. die Pflicht zur Transparenz in Rüstungsfragen gegenüber der internationalen Gemeinschaft.
    4. Die Bereitstellung von Küstenwachen und polizeilichen Verbänden wird hierdurch nicht eingeschränkt.







    Diese Beschränkungen unterliegen regelmäßiger Überprüfung durch eine unabhängige Beobachterkommission unter Schirmherrschaft der Konferenz der Nationen.


    Art. 9 - No arms freeze for Roldem and Salbor

    Angesichts ihres frühen Widerstands gegen die Eskalation des Konflikts unter der ehemaligen Regierung der Demokratischen Union wird den Republiken Roldem und Salbor keine rüstungspolitische Einschränkung auferlegt.

    Die Vertragsparteien erkennen ihr souveränes Recht auf Selbstverteidigung ausdrücklich an.



    Chapter III - Final provisions


    Art. 10 - Diplomatic recognition

    Alle Vertragspartner erkennen sich gegenseitig und ihre Grenzen diplomatisch an und verpflichten sich, friedliche und kooperative Beziehungen zu pflegen.


    Art. 11 - Arbitration Commission

    Die Vertragspartner einigen sich darauf, dass strittiges Vertragswerk durch eine neutrale Schiedskommission in Form des Internationalen Gerichtshofes der Konferenz der Nationen überwacht und verhandelt wird. Im Falle einer Nichtaufrechterhaltung des Betriebs der Schiedskommission einigen sich die Vertragspartner schnellstmöglich über eine neue unabhängige und neutrale Schiedskommission.



    Chapter IV - Signatures


    District of the Capital, USA

    23rd April 2025


    Stimmen Sie Da, Ne oder enthalten Sie sich der Stimme.

    Die Abstimmung dauert fünf Tage.

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