Grundlagenvertrag zwischen dem Fürstentum Eulenthal und der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien

  • Die Regierung beantragt eine Debatte über den Grundlagenvertrag zwischen dem Fürstentum Eulenthal und der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.


    Grundlagenvertrag zwischen dem Fürstentum Eulenthal und der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien

    Präambel

    Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien und das Fürstentum Eulenthal (im Folgenden "die Vertragsparteien") bekräftigen ihren Willen zur friedlichen und freundschaftlichen Zusammenarbeit auf politischer, wirtschaftlicher, kultureller und rechtlicher Ebene. In Anerkennung der Souveränität und territorialen Integrität beider Staaten sowie des gegenseitigen Interesses an einer vertieften Kooperation schließen die Vertragsparteien den folgenden Grundlagenvertrag.

    Artikel 1: Gegenseitige Anerkennung

    (1) Die Vertragsparteien erkennen einander als souveräne Staaten mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten an.

    (2) Die diplomatischen Beziehungen zwischen beiden Staaten werden auf der Grundlage gegenseitigen Respekts und gleichberechtigter Partnerschaft geführt.

    (3) Beide Staaten errichten diplomatische Vertretungen im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei.

    Artikel 2: Handels- und Wirtschaftsbeziehungen

    (1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Handel sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen ihnen zu fördern und auszubauen.

    (2) Sie werden sich bemühen, Handels- und Investitionshindernisse zu reduzieren und Handelsabkommen zu erleichtern.

    (3) Beide Seiten verpflichten sich zur Einführung eines einheitlichen Zollverfahrens und verzichten auf gegenseitige Strafzölle im Warenverkehr.

    Artikel 3: Bildungs- und Arbeitskräfteaustausch

    (1) Die Vertragsparteien erkennen gegenseitig Bildungsabschlüsse und akademische Titel an.

    (2) Sie erleichtern den Austausch von Studierenden, Forschenden und Fachkräften.

    (3) Saisonale Arbeitsvisa für Fachkräfte, insbesondere in der Tourismusbranche, werden durch vereinfachte Verfahren ermöglicht.

    Artikel 4: Sicherheitsrelevante Zusammenarbeit

    (1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, einen regelmäßigen bilateralen Dialog auf technischer Ebene zu etablieren, um den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen zu verbessern.

    (2) Die Zusammenarbeit umfasst insbesondere die Themenbereiche Cybersicherheit, Terrorismusprävention sowie Gefahrenabwehr im Bereich kritischer Infrastrukturen.

    Artikel 5: Zivile Verteidigung und Katastrophenhilfe

    (1) Severanien und Eulenthal werden ihre Anstrengungen koordinieren, um die Resilienz gegenüber Naturkatastrophen, Pandemien und anderen Krisensituationen zu erhöhen.

    (2) Zu diesem Zweck werden gemeinsame Übungen, Schulungsprogramme und der Austausch von Experten in Erwägung gezogen.

    (3) Die Kooperation in diesem Bereich bleibt zivil und schließt keine militärischen Verpflichtungen ein.

    Artikel 6: Multilaterale Zusammenarbeit und Friedensmissionen

    (1) Beide Staaten bekräftigen ihre Unterstützung für internationale Friedens- und Stabilitätsbemühungen.

    (2) Eine mögliche Teilnahme an internationalen Friedensmissionen erfolgt auf freiwilliger Basis und ohne einseitige Schutzverpflichtung.

    (3) Die Kooperation orientiert sich an der Prämisse gemeinsamer Verantwortung und gegenseitiger Interessen.

    Artikel 7: Wissenschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit

    (1) Die Vertragsparteien fördern den Austausch in Wissenschaft, Forschung und Entwicklung.

    (2) Sie unterstützen die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und kulturellen Institutionen.

    (3) Gemeinsame Programme zur Förderung von Sprache, Kunst und Kultur werden angestrebt.

    Artikel 8: Justizielle Zusammenarbeit

    (1) Die Vertragsparteien arbeiten in Fragen der Strafverfolgung und Strafvollstreckung zusammen.

    (2) Sie verpflichten sich, unter Einhaltung des Völkerrechts und nationaler Rechtsnormen Personen zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung auszuliefern.

    (3) Eine enge Kooperation zwischen den Justizbehörden wird angestrebt.

    Artikel 9: Schlussbestimmungen

    (1) Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die befugten Vertreter beider Vertragsparteien in Kraft.

    (2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.

    (3) Der Vertrag bleibt unbegrenzt gültig, kann jedoch von jeder Vertragspartei mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich gekündigt werden.


    Die Debatte dauert fünf Tage.


    Außenminister Ilarion Savićević hat das Wort.

  • Poštovana predsjednice, poštovani poslanici, uvažene koleginice i kolege,


    mit diesem Vertrag beginnt ein politisches Bekenntnis zur Zusammenarbeit, zum Frieden und zur gemeinsamen Verantwortung in einer sich wandelnden Welt.


    Der Grundlagenvertrag zwischen Severanien und Eulenthal ist ein Meilenstein in unseren bilateralen Beziehungen. Er basiert auf gegenseitigem Respekt, völkerrechtlicher Anerkennung und dem festen Willen, trotz unterschiedlicher Systeme ein stabiles, kooperatives Verhältnis zu pflegen.


    Wir setzen mit diesem Vertrag ein klares Zeichen: Severanien ist bereit, Verantwortung zu übernehmen – im Austausch von Wissen, im Schutz gemeinsamer Interessen, im Kampf gegen globale Bedrohungen. Wir schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für Handel, Wissenschaft, Katastrophenhilfe und kulturellen Dialog. Und wir tun dies ohne militärische Bindungen, ohne politische Vereinnahmung – auf Augenhöhe.


    Ich fordere Sie auf, die nächsten fünf Tage zu nutzen: Für eine sachliche, konstruktive Debatte. Für die Prüfung dieses Vertragswerks im Geiste der Offenheit. Und letztlich für ein deutliches Votum, das zeigt: Severanien ist ein Staat, der Partnerschaften ernst nimmt.


    Ich danke Ihnen.

    Иларион Савићевић

    Савезни министар иностраних и одбрамбених послова


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  • Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    wir müssen uns an dieser Stelle die Frage stellen: Wofür steht Eulenthal eigentlich? Der vorliegende Vertrag suggeriert eine Partnerschaft auf Augenhöhe, doch was wir sehen, ist ein kleines Fürstentum, das sich in seiner außenpolitischen Haltung in vager Neutralität übt: bequem, unklar und letztlich unzuverlässig.


    Eulenthal vermeidet klare Bekenntnisse – weder zu unseren Werten noch zu internationalen Verpflichtungen. Es will wirtschaftliche Vorteile, kulturellen Austausch und sicherheitsrelevante Informationen, ohne selbst Verantwortung zu übernehmen oder Position zu beziehen, wenn es darauf ankommt.


    Ein Partner, der immer neutral bleibt, ist in Wahrheit kein Partner, sondern ein Zaungast mit Sonderrechten. Wir sollten uns gut überlegen, ob wir unsere Hand einem Staat reichen, der sich nicht entscheiden will, ob er wirklich an unserer Seite steht – oder einfach nur von unserer Stabilität profitieren möchte, ohne selbst etwas zu riskieren.


    Neutralität ist kein Fundament für Vertrauen. Und Vertrauen ist die erste Bedingung für einen tragfähigen Vertrag.


    Vielen Dank.

  • Das weise ich entschieden zurück. Eulenthal ist ein verlässlicher, geachteter Partner – seine Neutralität steht für Verantwortung und Stabilität.


    Gerade weil es auf Dialog statt Konfrontation setzt, ist Eulenthal für Severanien von besonderem Wert. Wir sind Nachbarn mit gemeinsamen Interessen und Herausforderungen – eine kooperative Beziehung ist unsere Stärke.


    Beide Seiten profitieren – wirtschaftlich, kulturell und sicherheitspolitisch. Ein souveränes Severanien kann solche Partnerschaften selbstbewusst und klug gestalten.

    Иларион Савићевић

    Савезни министар иностраних и одбрамбених послова


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  • Die PROGRES begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich,Diplomatische Beziehungen auf Augenhöhe insbesondere mit demokratischen Staaten sind lobenswert.

    Zudem ist Eulenburg ja vital für multilaterale Gespräche in Form der Konferenz der Nationen.

  • Severanien sollte sich einfach grundsätzlich nicht in Abhängigkeiten manövrieren. Ich werde gegen diesen Vertrag stimmen.

  • Ich sehe hier vor allem keine Abhängigkeiten, sondern ein Zeichen auch an die Weltgemeinschaft für eine offene und diverse Außenpolitik! Der Nutzen für Severanien liegt ja weniger in der Größe Eulenthals als vielmehr in der strategischen Tiefe: Vernetzung, Einfluss, Wissenstransfer und wirtschaftliche Mikrochancen sind gute und zentrale Motive.

  • Auf die sogenannte „strategische Tiefe“ in der Anbindung an ein Kleinstfürstentum sind wir dann sehr gespannt.


    Keine weiteren Anmerkungen.

  • Wir sprechen hier nicht über irgendein kleines Land. Aber grunsätzlich tragen auch kleine Staaten zur außenpolitischen Anerkennung bei und es zeigt gleichermaßen dass wir ein verlässlicher, dialogorientierter Partner sind …was gerade gegenüber blockfreien oder neutralen Ländern wichtig sein kann.

  • Man könnte meinen, Snezana Jelić und Ilarion Savićević haben einen rhetorischen Automatismus durchlaufen, der auf „hohe Wortdichte bei minimaler Empfänglichkeit“ optimiert ist.


    Da wird präzise formuliert, korrekt referenziert, betont staatsmännisch moduliert – aber ohne jedes erkennbare neuronale Echo auf das, was die jeweils andere Seite sagt. Inhaltlich mögen sie sich sogar widersprechen, aber formal wirken sie synchronisiert: gleiche Satzarchitektur, gleiche Dramaturgie, gleiche synthetische Gravitas. Nur dass eben kein echter Dialog entsteht, sondern eine Art intellektuelles Pingpong,der mit der Lebensrealität der Bürger im Land nichts,aber auch gar nichts zu tun hat!


    Keine weiteren Anmerkungen seitens der PROGRES.

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