Testet das Mikrofon an seinem Platz.

Ernennung zum Vorsitzenden Richter des Obersten Gerichts
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- Debatte
- Marko Boban
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Gemäß der Geschäftsordnung haben alle Mitglieder der Bundesversammlung automatisch Rederecht (§ 2 Abs. 1). Sie benötigen daher keinen gesonderten Antrag auf Rederecht, Abgeordneter Dubel-Hacac.
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Herr Blagojević, bitte erlauben Sie mir, mit den ersten Fragen zu beginnen:
- Sie haben an der Miroslav-Kurać-Universität zu Vinasy studiert, einer Institution, die für ihre exzellente Ausbildung in Rechtswissenschaften bekannt ist. Könnten Sie bitte erläutern, wie Ihre Ausbildung und Ihre Studienzeit dort Ihre juristische Denkweise und Ihre Herangehensweise an die Rechtsprechung geprägt haben?
- In Ihrer bisherigen Karriere haben Sie sich intensiv mit der Rechtsdogmatik sowie mit Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie beschäftigt. Wie können diese Fachgebiete Ihre Arbeit als Vorsitzender Richter des Obersten Gerichts bereichern und zur Weiterentwicklung der Rechtsprechung in der Bundesrepublik beitragen?
- In der Debatte wurde betont, wie wichtig Unabhängigkeit und Integrität für das Amt des Vorsitzenden Richters sind. Was verstehen Sie unter diesen Begriffen, wie haben Sie diese Prinzipien in Ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn gelebt?
- Es wird von einigen kritisiert, dass Sie wenig praktische Erfahrung im Gerichtssaal haben. Wie reagieren Sie auf diese Vorbehalte, und welche Qualifikationen und Fähigkeiten machen Sie dennoch zu einem idealen Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden Richters?
Herr Präsident Boban, ich bitte Sie, dem Kandidaten gemäß der Geschäftsordnung das Rederecht für die Beantwortung der Fragen zu erteilen.
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Herr Präsident Boban, ich bitte Sie, dem Kandidaten gemäß der Geschäftsordnung das Rederecht für die Beantwortung der Fragen zu erteilen.
Gewährt.
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Erwacht aus seinem Schlaf.
Huch! Was gibt's Neues?
Dann verläßt er den Plenarsaal,um sich in der Cafeteria einen Kaffee zu holen.
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Kommt zurück.
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Seitens der Fraktion der PROGRES haben wir folgende Fragen:
1. Ihr rechtswissenschaftlicher Werdegang wurde stark von der Lehre von Prof. Nebojša Ristić geprägt, die doch für eine sozialistisch-staatliche Rechtsdogmatik steht. Inwiefern beeinflusst diese Ausrichtung Ihre Sicht auf das Verhältnis zwischen Staat, Bürgern und individuellen Freiheitsrechten?
2.Obwohl Sie nie Mitglied der Jedinstvo-Partei waren, gibt es Bedenken, dass Ihre juristische Prägung eine gewisse Nähe zu staatlichen Strukturen begünstigen könnte. Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Entscheidungen frei von ideologischen Einflüssen und politischer Loyalität sind?
3. Welche Bedeutung messen Sie der Bindung an bestehende Präzedenzfälle bei, und unter welchen Umständen halten Sie es für gerechtfertigt, von diesen abzuweichen?
4. In einer Zeit wachsender öffentlicher Skepsis gegenüber staatlichen Institutionen – wie wollen Sie als oberster Richter das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Fairness der Justiz stärken?
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Könnten Sie vielleicht mal antworten?
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Herr Blagojević, die Justiz spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz der nationalen Souveränität.
- Wie werden Sie sicherstellen, dass Ihre Entscheidungen stets die Interessen unseres Landes und die Wahrung unserer traditionellen Werte in den Vordergrund stellen?
- In einer Zeit, in der internationale Einflüsse und liberale Ideologien zunehmen, erwarten viele Bürger, dass die Justiz als Bollwerk unserer nationalen Identität fungiert. Sehen Sie es als Ihre Aufgabe an, die kulturellen und gesellschaftlichen Grundlagen unseres Staates durch Ihre Rechtsprechung zu verteidigen?
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Kommt da noch was vom Kandidaten?
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Ich beantrage eine sofortige Abstimmung. Das hier ist eine Farce!
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Herr Vorsitzender,ich habe einen Antrag zur Geschäftsordnung.
Ich bitte daher um das Wort!
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Herr Vorsitzender,ich habe einen Antrag zur Geschäftsordnung.
Ich bitte daher um das Wort!
Es besteht die Möglichkeit einen eigenen Antrag und eine eigene Sitzung zu beantragen, diese Sitzung ist ausschließlich für die Ernennung und Befragung des Obersten Richters.
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Gut.Dieser Antwortet aber nicht
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Gut.Dieser Antwortet aber nicht
Nun deswegen werden wir jetzt nicht das Thema der Sitzung ändern.
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Herr Blagojević, bitte erlauben Sie mir, mit den ersten Fragen zu beginnen:
- Sie haben an der Miroslav-Kurać-Universität zu Vinasy studiert, einer Institution, die für ihre exzellente Ausbildung in Rechtswissenschaften bekannt ist. Könnten Sie bitte erläutern, wie Ihre Ausbildung und Ihre Studienzeit dort Ihre juristische Denkweise und Ihre Herangehensweise an die Rechtsprechung geprägt haben?
- In Ihrer bisherigen Karriere haben Sie sich intensiv mit der Rechtsdogmatik sowie mit Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie beschäftigt. Wie können diese Fachgebiete Ihre Arbeit als Vorsitzender Richter des Obersten Gerichts bereichern und zur Weiterentwicklung der Rechtsprechung in der Bundesrepublik beitragen?
- In der Debatte wurde betont, wie wichtig Unabhängigkeit und Integrität für das Amt des Vorsitzenden Richters sind. Was verstehen Sie unter diesen Begriffen, wie haben Sie diese Prinzipien in Ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn gelebt?
- Es wird von einigen kritisiert, dass Sie wenig praktische Erfahrung im Gerichtssaal haben. Wie reagieren Sie auf diese Vorbehalte, und welche Qualifikationen und Fähigkeiten machen Sie dennoch zu einem idealen Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden Richters?
Herr Präsident Boban, ich bitte Sie, dem Kandidaten gemäß der Geschäftsordnung das Rederecht für die Beantwortung der Fragen zu erteilen.
- Herr Bundespräsident Trkulja, ich danke Ihnen für die Frage. Die Miroslav-Kurać-Universität ist in der Tat eine Institution, die einen bedeutenden Beitrag zur wissenschaftlichen Entwicklung der Rechtswissenschaften in der Bundesrepublik leistet. Meine Studienzeit dort hat mich insbesondere durch den hohen Anspruch an methodische Genauigkeit und kritische Reflexion geprägt. Die Lehrenden vermittelten umfassende Kenntnisse im positiven Recht und legten großen Wert auf die theoretischen Grundlagen der Rechtsdogmatik und die Einbettung des Rechts in gesellschaftliche Zusammenhänge. Diese ganzheitliche Herangehensweise hat mein Verständnis dafür geschärft, dass Rechtsprechung nicht isoliert von sozialen, politischen und wirtschaftlichen Bedingungen betrachtet werden darf.
- Die von Ihnen genannten Fachgebiete spielen eine zentrale Rolle für eine moderne und fortschrittliche Rechtsprechung. Die Rechtsdogmatik liefert die systematischen Grundlagen zur Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts. Die Rechtsphilosophie ermöglicht es, die normativen Grundlagen des Rechts kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln, insbesondere im Hinblick auf Gerechtigkeit, Freiheit und Gleichheit. Die Rechtssoziologie schließlich trägt dazu bei, die Wirkung von Rechtsnormen in der Gesellschaft zu verstehen und Reformbedarfe zu identifizieren. Die Verbindung dieser drei Disziplinen erlaubt eine umfassende, wissenschaftlich fundierte Entscheidungsfindung, die sowohl die positiven Normen als auch deren gesellschaftliche Auswirkungen berücksichtigt.
- Unabhängigkeit bedeutet für mich, dass richterliche Entscheidungen allein dem Gesetz und dem Gewissen verpflichtet sind, frei von jeglicher politischen oder gesellschaftlichen Einflussnahme. Integrität verlangt, dass diese Unabhängigkeit durch eine konsequente, transparente und verantwortungsvolle Amtsführung gelebt wird. In meiner bisherigen Laufbahn habe ich stets darauf geachtet, meine wissenschaftlichen Arbeiten und Gutachten frei von äußeren Interessen zu gestalten. Die Einhaltung ethischer Grundsätze und eine loyale Haltung gegenüber den Werten der demokratisch-sozialistischen Ordnung der Bundesrepublik Severanien waren für mich immer handlungsleitend.
- Ich respektiere die geäußerten Bedenken und verstehe, dass praktische Erfahrung im Gerichtssaal eine wichtige Qualifikation für das Amt des Vorsitzenden Richters darstellt. Zugleich bin ich überzeugt, dass die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Rechts wesentliche Fähigkeiten vermittelt, die für eine unabhängige und fortschrittliche Rechtsprechung unerlässlich sind. Die Leitung eines obersten Gerichts erfordert neben juristischer Expertise vor allem die Fähigkeit, komplexe rechtliche Fragestellungen zu analysieren, fundierte Argumentationen zu entwickeln und zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung beizutragen. Meine langjährige Lehr- und Forschungstätigkeit sowie die Mitarbeit an Gesetzgebungsprojekten haben mich umfassend auf diese Aufgaben vorbereitet. Zudem bin ich bereit, mich jederzeit den Herausforderungen der Praxis zu stellen und den Austausch mit erfahrenen Praktikern zu suchen.
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Seitens der Fraktion der PROGRES haben wir folgende Fragen:
1. Ihr rechtswissenschaftlicher Werdegang wurde stark von der Lehre von Prof. Nebojša Ristić geprägt, die doch für eine sozialistisch-staatliche Rechtsdogmatik steht. Inwiefern beeinflusst diese Ausrichtung Ihre Sicht auf das Verhältnis zwischen Staat, Bürgern und individuellen Freiheitsrechten?
2.Obwohl Sie nie Mitglied der Jedinstvo-Partei waren, gibt es Bedenken, dass Ihre juristische Prägung eine gewisse Nähe zu staatlichen Strukturen begünstigen könnte. Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Entscheidungen frei von ideologischen Einflüssen und politischer Loyalität sind?
3. Welche Bedeutung messen Sie der Bindung an bestehende Präzedenzfälle bei, und unter welchen Umständen halten Sie es für gerechtfertigt, von diesen abzuweichen?
4. In einer Zeit wachsender öffentlicher Skepsis gegenüber staatlichen Institutionen – wie wollen Sie als oberster Richter das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Fairness der Justiz stärken?
- Herr Premierminister Kovač, die Lehre von Professor Ristić hat zweifellos meine wissenschaftliche Entwicklung geprägt, insbesondere in Bezug auf die soziale Verantwortung des Rechts. Dennoch sehe ich das Verhältnis zwischen Staat, Bürgern und individuellen Freiheitsrechten als ein dynamisches Gleichgewicht, das stets im Lichte der Verfassung und der Menschenrechte betrachtet werden muss. Die Aufgabe der Rechtsprechung besteht darin, die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, auch gegenüber staatlichen Eingriffen, und dabei den sozialen Ausgleich nicht aus dem Blick zu verlieren.
- Ich war nie Mitglied einer politischen Partei und meine wissenschaftliche Arbeit war stets von der Verpflichtung zu Objektivität und Wahrheit geleitet. Eine unabhängige Justiz ist ein Grundpfeiler der demokratischen Ordnung und ich bin mir der Verantwortung bewusst, die mit diesem Amt einhergeht. Meine Entscheidungen werden sich ausschließlich am Gesetz und den verfassungsrechtlichen Prinzipien orientieren, nicht an politischen oder ideologischen Präferenzen.
- Präzedenzfälle bieten Orientierung und Rechtssicherheit, was für das Vertrauen in die Justiz von großer Bedeutung ist. Gleichwohl darf die Bindung an frühere Entscheidungen nicht dazu führen, dass Fehlentwicklungen perpetuiert werden. Eine Abweichung ist dann gerechtfertigt, wenn sich die gesellschaftlichen Verhältnisse grundlegend verändert haben, neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen oder die bisherige Rechtsprechung mit den Grundwerten der Verfassung nicht mehr in Einklang steht.
- Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit und Fairness der Justiz ist für den Rechtsstaat unerlässlich. Transparenz, nachvollziehbare Entscheidungen und eine klare Kommunikation der Entscheidungsgründe sind zentrale Elemente, um dieses Vertrauen zu stärken. Zudem ist es mir ein Anliegen, den Dialog mit der Gesellschaft zu fördern und die Bedeutung der Justiz als Garant von Rechten und Freiheiten immer wieder zu verdeutlichen.
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Herr Blagojević, die Justiz spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz der nationalen Souveränität.
- Wie werden Sie sicherstellen, dass Ihre Entscheidungen stets die Interessen unseres Landes und die Wahrung unserer traditionellen Werte in den Vordergrund stellen?
- In einer Zeit, in der internationale Einflüsse und liberale Ideologien zunehmen, erwarten viele Bürger, dass die Justiz als Bollwerk unserer nationalen Identität fungiert. Sehen Sie es als Ihre Aufgabe an, die kulturellen und gesellschaftlichen Grundlagen unseres Staates durch Ihre Rechtsprechung zu verteidigen?
Herr Abgeordneter Mihajlov, die Justiz hat die Aufgabe, die Verfassung und die geltenden Gesetze unparteiisch anzuwenden. Dabei sind die Grundwerte unserer Bundesrepublik, einschließlich der nationalen Souveränität und der kulturellen Traditionen, in der Rechtsprechung zu berücksichtigen. Dennoch darf die Wahrung dieser Werte nicht im Widerspruch zu den verfassungsmäßig garantierten Freiheits- und Menschenrechten stehen. Die Rechtsprechung muss stets darauf bedacht sein, einen Ausgleich zwischen den individuellen Rechten der Bürgerinnen und Bürger und den kollektiven Interessen der Gesellschaft zu finden.
Die Justiz darf sich nicht von politischen Strömungen oder ideologischen Bewegungen vereinnahmen lassen. Ihre Aufgabe ist es, die Verfassung als höchsten Maßstab zu wahren und sicherzustellen, dass die Rechte und Freiheiten aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrer Weltanschauung geschützt werden.
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Auch ich habe eine Frage.
1.Wie stehen Sie zum hervorragenden WORK-Gesetz in Kaysteran? Ihre persönliche Meinung will ich hören.
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Herr Abgeordneter Dubel-Hacac, eine persönliche Stellungnahme zu Gesetzen halte ich in diesem Kontext nicht für zielführend. Mein Fokus liegt darauf, meine juristische Expertise und meine Verpflichtung zur Rechtsprechung im Einklang mit unserer Verfassung unter Beweis zu stellen.
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