Der Bundesinnenminister beantragt eine Debatte über folgendes Gesetz
Änderungsgesetz zur Einführung des Mehrstimmenwahlrechts für die Wahl des Rates der Bürger
§1
Der §8 (2) des Wahlgesetz wird wie folgt geändert:
Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen zu vergeben. Ein Panaschieren ist möglich: Die Vergabe der Stimmen kann auf mehr als einer Parteiliste erfolgen. Dem Wahlberechtigten ist es jedoch nur möglich eine Stimme einem Kandidaten zu geben.
§2
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Der Innenminister hat das Wort, Gospodin Novak!