Sieht super aus. Tripolja ist aber am Severdelta. Dazu passt die Landschaft gar nicht da ist es richtig flach. Das westlich gelegene Prespan wäre gut denkbar
Beiträge von Marko Boban
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Dem Plan wurde zugestimmt. Die Abstimmung ist beendet.
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Die Nachrückerregelung ist problematisch. So kann eine Partei einfach nur einen Listenkandidaten benennen und den Rest dann am Wähler vorbei festlegen.
Wir machen da jetzt auch kein tam tam drum, wenn eine Regelung ohne das mehrheitsfähig ist sind wir bereit das mitzutragen.
RL macht das ja Sinn – aus Spielsicht dachte ich dass es halt etwas easier wäre.
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Eine Debatte dauert fünf Tage, Herr Präsident.
So denn, kann ja die Antragsstellerin gemäß ihren Wünschen einen angepassten Vorschlag formulieren, welcher zur Wahl steht. Die PROGRES möchte ihnen ungern ihr Recht hier streitig machen bzw. kann das gar nicht.
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Mein Gott, Sie schaffen es wirklich, selbst das Einfache zu verkomplizieren.
Das Nachrücken bei erschöpfter Liste (§ 9 Abs. 2) unterläuft den Wählerwillen. Aber dieser scheint Sie ohnehin wenig zu interessieren. Völliger Legitimitätsbruch. Aber bitte.
Das wurde bereits von Gospodin Olić vorgeschlagen, ihr Drama und gleichzeitiges "auf die Tube drücken" zeigt mir nur, dass es vielleicht nicht so schlau ist dem Ganzen zuzustimmen und bei der bestehenden Regelung zu bleiben.
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Herr Präsident, die Regierung ist weiterhin mit erheblichen personellen Altlasten aus der Ära Bajramović konfrontiert, insbesondere mit von PROGRES eingesetzten Verwaltungsbeamten. Diese Kontinuitäten haben die Aktualisierung des Gesetzesarchivs und die Anpassung nachgelagerter Gesetze verzögert.
Vier Legislaturperioden - sind sie nebenberuflich Komiker? Nun, selbst ihre daher geplapperte, unbegründete Anschuldigung spricht dann eher für fehlende Kompetenz auf ihrer Seite.
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Es heißt doch laut Verfassung gar nicht mehr Rat der Bürger, sondern Bundesversammlung. Das sollte angepasst werden.
Danke für die Feststellung. Es wurde jedoch bereits geändert und so verabschiedet, kein Wunder dass Premijerka Jelić da falsch zitiert. Aber die Regierung Mijatović hat das Gesetzesarchiv nicht aktualisiert und auch alle anderen Gesetze nicht angepasst, wie schon frühzeitig seitens der PROGRES darauf hingewiesen wurde.
Artikel 1 – Änderung des § 8
§ 8 wird wie folgt neu gefasst:
§ 8 – Wahl der Bundesversammlung
(1) Die Wahl zur Bundesversammlung erfolgt auf der Grundlage von Listen.
(2) Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die er einer Liste zuweist.
(3) Die zu vergebenden Sitze im Rat der Bürger werden nach dem Sainte-Laguë-Verfahren auf die Listen verteilt.
(4) Die Vergabe der Mandate innerhalb einer Liste erfolgt nach der von der Partei oder Organisation eingereichten Rangfolge der Kandidaten.
(5) Der Rat der Bürger besteht aus fünf Abgeordneten.
(6) Werden nicht mehr Kandidaten benannt, als Sitze zu vergeben sind, erklärt der Wahlleiter die Vorgeschlagenen als gewählt.
Artikel 2 – Änderung des § 9 (Nachrücken)
§ 9 wird wie folgt neu gefasst:
§ 9 – Nachrücken
(1) Endet das Mandat eines Abgeordneten durch Rücktritt, Tod oder Mandatsverzicht, so rückt der nächstplatzierte, noch nicht berücksichtigte Kandidat derselben Liste nach.
(2) Ist die Liste erschöpft, so benennt die Partei oder Organisation einen Nachrücker.
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Artikel 1 – Änderung des § 8 (Wahl des Rates der Bürger)
§ 8 wird wie folgt neu gefasst:
§ 8 – Wahl des Rates der Bürger
(1) Die Wahl zum Rat der Bürger erfolgt auf der Grundlage von Listen.
(2) Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die er einer Liste zuweist.
(3) Die zu vergebenden Sitze im Rat der Bürger werden nach dem Sainte-Laguë-Verfahren auf die Listen verteilt.
(4) Die Vergabe der Mandate innerhalb einer Liste erfolgt nach der von der Partei oder Organisation eingereichten Rangfolge der Kandidaten.
(5) Der Rat der Bürger besteht aus fünf Abgeordneten.
(6) Werden nicht mehr Kandidaten benannt, als Sitze zu vergeben sind, erklärt der Wahlleiter die Vorgeschlagenen als gewählt.
Artikel 2 – Änderung des § 9 (Nachrücken)
§ 9 wird wie folgt neu gefasst:
§ 9 – Nachrücken
(1) Endet das Mandat eines Abgeordneten durch Rücktritt, Tod oder Mandatsverzicht, so rückt der nächstplatzierte, noch nicht berücksichtigte Kandidat derselben Liste nach.
(2) Ist die Liste erschöpft, so benennt die Partei oder Organisation einen Nachrücker.
Da in ihrem Gesetzentwurf der §4(2) ja bestehen blieb, waren ja faktisch Listen von Organisationen und Einzelpersonen weiter erlaubt.
Snežana Jelić Lassen sie es uns doch eifach allgemeiner definieren. Ich denke damit bleibt das eigentlich Ziel erreicht.
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15min Version for the children Directed by The Ummah Chroma in collaboration with Rage Against the Machine
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Nein keine Grundsatzdiskussion!

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Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
Ihre heutige Erklärung haben wir mit Respekt und menschlicher Anteilnahme zur Kenntnis genommen.
Im Namen der Partei PROGRES, aber auch persönlich, möchten wir Ihnen vor allem Kraft, Ruhe und Zuversicht für die bevorstehende Behandlung wünschen. Der offene und klare Umgang mit Ihrer Erkrankung verdient Anerkennung. Er zeigt Haltung, nicht im politischen, sondern im menschlichen Sinne.
Ihre Entscheidung, bei der kommenden Wahl nicht erneut zu kandidieren, um Ihre Amtszeit verantwortungsvoll zu Ende zu führen und einen geordneten Übergang sicherzustellen, ist Ausdruck dieser Haltung. Unabhängig von politischen Unterschieden gebührt diesem Schritt Respekt.
Für die kommende Zeit wünschen wir Ihnen eine erfolgreiche Genesung. Unsere Gedanken sind bei Ihnen - nicht als Amtsträger, sondern als Mensch.
Mit aufrichtigen Grüßen
im Namen des Parteipräsidiums der PROGRES
Marco Boban
Präsident Kaysterans
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Wieso sträuben Sie sich denn so dagegen?
Ja was denn jetzt? Erst nicht für freie Listen sein, weil Parteien ausreichend sind und jetzt Parteien unnötig machen?
Josip hat deutlich gemacht, was vorstellbar ist. Wir können auch gerne einen Vorschlag ausarbeiten - aber denken sie nicht Kompromisse finden sich leichter über Anschuldigungen.
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Zu den „freien Wahllisten“: Mein ursprünglicher Entwurf hatte diese Möglichkeit offen gehalten. In der politischen Praxis der Bundesrepublik hat sich jedoch gezeigt, dass Wahlvorschläge seit Jahren ausschließlich über Parteien erfolgen und auch das Vorschlagsrecht für das Präsidentenamt strikt parteigebunden ist. Vor diesem Hintergrund ist eine reine Parteienlistenwahl keine Einschränkung realer Beteiligung. Sie ist die Abbildung der tatsächlichen politischen Ordnung in einer klaren, rationalen Regelung.
Das ist keine 2,5 Jahre her, dass ich genauso über diese Möglichkeit zum ersten mal in die Bundesversammlung gewählt worden bin. Ihr Narrativ ist also falsch.
Verwechseln sie zudem nicht das vesteranische Recht mit dem severanischen. Dieses Vorschlagsrecht ist nur in Vesteran für die Wahl des Premijer vorhanden.
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Davanje suglasnosti na generalni plan izgradnje "Tunel ispod Medianskog zaljeva" i oslobađanje investicijskih sredstava.
(Genehmigung des Generalplans zum Bau des "Tunel ispod Medianskog zaljeva" und Freigabe der Investitionsmittel.)
A. Beschlussentwurf
Die Savezna skupština möge beschließen:
- Dem durch die UŽDS und die novarische Eisenbahngesellschaft ausgearbeiteten Generalplan zum Bau des 49 Kilometer langen Eisenbahntunnels unter dem Medianski Zaliv zwischen Bukošnican (Severanien) und Caltanissetta (Gran Novara) wird zugestimmt.
- Der severanische Anteil an den Gesamtkosten in Höhe von 60 Milliarden Talir (Gesamtprojektvolumen: 120 Milliarden Talir) wird in den langfristigen Staatshaushalt eingestellt.
- Die severanische Ostbahn wird ermächtigt, gemeinsam mit der Staatsbahn von Gran Novara die "Medianski Tunel Arbeitsgemeinschaft" zur Abwicklung des Baus und des späteren Betriebs zu gründen.
- Für das sicherheitskritische Leit- und Signalsystem wird eine internationale Ausschreibung genehmigt, um höchste technische Standards zu gewährleisten.
B. Begründung
Der wirtschaftliche und kulturelle Austausch innerhalb der Intesa Cordiale hat ein historisches Hoch erreicht. Die aktuelle Infrastruktur wird diesem Fortschritt jedoch nicht mehr gerecht. Die bestehende Verbindung über die Strecke Karašova–Medijana stellt ein massives Nadelöhr dar. Mit einer maximalen Reisegeschwindigkeit von lediglich 80 km/h und einer vollständigen Kapazitätsauslastung hemmt diese veraltete Trasse den sozialistischen Aufbau und den Warenaustausch. Ein konventioneller Ausbau der Bestandsstrecke ist technisch und wirtschaftlich nicht zielführend.
Um die Metropolregionen dauerhaft zu verbinden und den Međugradski ekspresni vlak effizient zu nutzen, ist der Neubau einer direkten Verbindung unter der Meeresbucht unumgänglich.
Das Projekt setzt neue Maßstäbe im Ingenieursbau und dient dem Schutz der werktätigen Bevölkerung sowie der Reisenden. Weiteres in der Anlage.
C. Finanzen
Dieses Jahrhundertprojekt ist ein Symbol der Völkerfreundschaft und Kooperation. Die Gesamtkosten für die Errichtung (inkl. Risikozuschlägen und technischer Ausrüstung) belaufen sich auf 120 Milliarden Talir (ca. 900 Mrd. Avere). Gemäß der bilateralen Vereinbarung mit Gran Novara werden diese Kosten zu gleichen Teilen (50/50) getragen.
Die Investition dient nicht der kurzfristigen Profite, sondern der langfristigen Stärkung der Volkswirtschaft. Die Refinanzierung erfolgt über Trassenentgelte, die von der gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft erhoben werden. Der Break-Even-Point (Kostendeckung) wird nach ca. 20-23 Betriebsjahren erwartet. Die vollständige Amortisation der Baukosten ist auf einen Zeitraum von 45 bis 50 Jahren kalkuliert.
Stimmen Sie Da, Ne oder enthalten Sie sich der Stimme.
Die Abstimmung dauert fünf Tage.
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Artikel 1 – Änderung des § 8 (Wahl des Rates der Bürger)
§ 8 wird wie folgt neu gefasst:
§ 8 – Wahl des Rates der Bürger
(1) Die Wahl zum Rat der Bürger erfolgt auf der Grundlage von Parteilisten.
(2) Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die er einer Partei zuweist.
(3) Die zu vergebenden Sitze im Rat der Bürger werden nach dem Sainte-Laguë-Verfahren auf die Parteilisten verteilt.
(4) Die Vergabe der Mandate innerhalb einer Parteiliste erfolgt nach der von der Partei eingereichten Rangfolge der Kandidaten.
(5) Der Rat der Bürger besteht aus fünf Abgeordneten.
(6) Werden nicht mehr Kandidaten benannt, als Sitze zu vergeben sind, erklärt der Wahlleiter die Vorgeschlagenen als gewählt.
Artikel 2 – Änderung des § 9 (Nachrücken)
§ 9 wird wie folgt neu gefasst:
§ 9 – Nachrücken
Endet das Mandat eines Abgeordneten durch Rücktritt, Tod oder Mandatsverzicht, so rückt der nächstplatzierte, noch nicht berücksichtigte Kandidat derselben Parteiliste nach.
Das Wort hat Premijerka Jelić
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Da keine Fragen mehr aufgekommen sind werde ich die Abstimmung zeitnah einleiten