👍👎 Verfassungsänderungsantrag zur Zusammensetzung der Bundesversammlung

  • Verfassungsänderungsantrag

    (Änderung Artikel 6 – Bundesversammlung)

    Die Bundesversammlung möge beschließen:

    Artikel 1 – Neufassung von Artikel 6

    I. Die Bundesversammlung besteht aus zwei getrennten Kammern:

    1. dem Bundesrat, bestehend aus den Regierungsoberhäuptern der Republiken Aressinien, Kaysteran, Pelagonien und Vesteran;
    2. der Bundeskammer (Bürgerrat), bestehend aus fünf durch allgemeine, gleiche, freie und geheime Wahl bestimmten Abgeordneten.

    II. Bundesrat und Bundeskammer tagen getrennt. Gemeinsame Sitzungen finden nur statt, soweit diese Verfassung dies ausdrücklich vorsieht.

    III. Beide Kammern geben sich eigene Geschäftsordnungen.

    IV. Die Gesetzgebung erfolgt durch übereinstimmende Beschlüsse beider Kammern, sofern diese Verfassung nichts anderes bestimmt.

    Artikel 2 – Folgeänderungen

    Bestimmungen der Verfassung, die dieser Struktur widersprechen, werden entsprechend angepasst oder aufgehoben.

    Artikel 3 – Inkrafttreten

    Diese Änderung tritt gemäß Artikel 9 Absatz V der Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien in Kraft.


    Für die Annahme des Gesetzes ist eine Mehrheit von 6 Stimmen notwendig (2/3 aller Sitze).

    Stimmen Sie Da, Ne oder enthalten Sie sich der Stimme.

    Die Abstimmung dauert fünf Tage.

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