Gesetz zur Änderung der Regelung zur Amtszeit des Vorsitzenden Richters am Obersten Gericht

  • Gesetz zur Änderung der Regelung zur Amtszeit des Vorsitzenden Richters am Obersten Gericht


    Član 1 – Ziel der Verfassungsänderung

    Dieses Gesetz ändert die Bestimmungen zur Bestellung und Amtszeit des vorsitzenden Richters am Obersten Gericht der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien in Artikel 8 Absatz IV der Bundesverfassung.


    Član 2 – Änderung der Bundesverfassung

    Artikel 8 Absatz IV der Bundesverfassung erhält folgende neue Fassung:

    "Der Vorsitzende Richter des Obersten Gerichts wird vom Präsidenten mit Zustimmung der Bundesversammlung für die Dauer von sechs Monaten ernannt. Die Amtszeit verlängert sich nach Ablauf automatisch jeweils um weitere sechs Monate, sofern die Bundesversammlung nicht vor Ablauf der Amtszeit einen Nachfolger wählt. Eine Abberufung während der laufenden Amtszeit ist nur durch Beschluss der Bundesversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen zulässig. Das Weitere regelt ein Bundesgesetz."


    Član 3 – Übergangsregelung

    Die neue Regelung zur Amtszeit gilt auch für den bei Inkrafttreten dieses Gesetzes amtierenden vorsitzenden Richter. Dessen bisherige Amtszeit verlängert sich mit Inkrafttreten dieses Gesetzes auf sechs Monate und unterliegt ebenfalls der automatischen Verlängerung gemäß Član 2.


    Član 4 – Inkrafttreten

    Diese Verfassungsänderung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.


    Die Regierung hat das Wort.

  • Poštovani predsjedniče, poštovane zastupnice i zastupnici,


    diese Regelung schafft Rechtssicherheit. Man kann sich darüber streiten, ob eine Bundesrichterin nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt bleibt, wenn die Bundesversammlung es schlichtweg versäumt, einen Nachfolger zu wählen. Man muss es aber nicht. Man kann das auch explizit regeln und das tun wir hiermit.

    Tomislav Batić

    Član Savezne skupštine

    Ministar unutrašnjih poslova i pravde

    Generalni sekretar Jedinstva


  • Minister Batić, erst mal muss ich widersprechen: der Bundespräsident ernennt den Obersten Richter, bzw. schlägt der Bundesversammlung diesen vor. Das heißt das Versäumnis ist seitens des Bundespräsidenten erfolgt und nicht der Bundesversammlung.


    Genau da ist auch meine Kritik: das Gesetz in der Form ist da widersprüchlich, da zunächst weiter von der Ernennung durch den BP und Bestätigung durch die BV die Rede ist, dann aber von "wählen" die Rede. Das ist nicht präzise.


    Ich lehne die Regelung aber in der Form ab, da ich nicht der Meinung bin, dass ein solches Amt ein sich verlängerndes Abo sein sollte.


    Die vergangene Jedinstvo-Regierung hat zumindest den Eindruck hinterlassen eine tatsächliche Reform anzustreben. Die PROGRES hatte dazu angeregt ein mehrköpfiges oberstes Gericht zu ernennen. Dieses Gesetz in dieser Form ist keine Reform.

  • Poštovani predsjedniče,


    mich wundert Ihr Redebeitrag in mehrfacher Hinsicht.


    Erstens: Sie selbst haben noch vor wenigen Tagen in Ihrer Funktion als Präsident der Bundesversammlung die Abgeordneten mit den Worten aufgefordert: „Wählen Sie Slobodan Tesla zum Obersten Richter?“

    Und zwar wörtlich. Lediglich der Antrag der Bundesregierung operiert der im Zusammenhang mit der Wahl von Slobodan Tesla begrifflich präzise entlang der Verfassung.


    Zweitens: Die Vakanz im Vorsitz des Obersten Gerichts ist nicht etwa entstanden, weil ein Mitglied der Bundesregierung versäumt hätte zu handeln, sondern weil sich in der Bundesversammlung keine Mehrheit für eine Nachfolgerin fand. Und Sie schlagen ernsthaft vor, ein mehrköpfiges Gremium zu wählen, für das es dann eine konsensfähige Mehrheit geben soll?


    Drittens: Wir reden hier über ein Amt, das mit höchster fachlicher und persönlicher Autorität ausgestattet sein muss – nicht über eine befristete Projektstelle. Ein Richter bringt keine Gesetze ein, er verfasst keine Initiativen. Er urteilt überparteilich. Und gerade deshalb darf seine Amtsführung nicht ständig unter dem Vorzeichen tagespolitischer Mehrheiten stehen.


    Was also spricht dagegen, wenn sich die Amtszeit eines Richters automatisch verlängert – sei es um sechs Monate oder bis zu einer festgelegten Altersgrenze? Viele Justizsysteme kennen Lebenszeitregelungen für Höchstrichter – und das aus gutem Grund. Unser Vorschlag ist imvor dem Hintergrund geradezu zurückhaltend.


    Ihre Kritik ist lediglich inhaltlich semantischer Natur. Es wird in der Praxis niemanden geben, der ernsthaft daran zweifelt, dass mit „Wahl“ die Zustimmung zur Ernennung gemeint ist – genauso, wie Sie es selbst formuliert haben.


    Und schließlich: Wenn die PROGRES eine echte Alternative vorschlagen will – zum Beispiel ein Kollegialorgan, ein rotierendes Gremium, was auch immer – dann bringen Sie bitte einen konkreten, praktikablen Vorschlag ein. Aber hören Sie auf, aus prinzipieller Opposition heraus die Handlungsfähigkeit unserer höchsten Gerichtsinstanz zu blockieren.



    Hvala vam, dame i gospodo.

    Tomislav Batić

    Član Savezne skupštine

    Ministar unutrašnjih poslova i pravde

    Generalni sekretar Jedinstva


  • Sie werfen uns bzw. mir vor, mit prinzipieller Opposition die Handlungsfähigkeit des Obersten Gerichts zu gefährden. In Wahrheit tun wir das Gegenteil: Wir verteidigen die Verfassung und die institutionelle Glaubwürdigkeit der Justiz gegen kurzfristige Vereinfachungen.


    Sie verweisen auf meine eigene Formulierung als Präsident der Bundesversammlung („Wählen Sie Slobodan Tesla…“). Korrekt. In der politischen Rede wird verkürzt - wir haben für alles Vorlagen: Abstimmungen, Debatten und Wahlen. Doch das ändert nichts an der Tatsache, dass in einem Verfassungstext oder einem Änderungsgesetz keine verkürzte Umgangssprache, sondern juristisch exakte Terminologie stehen muss. Hier geht es nicht um Stil, sondern um Gewaltenteilung. Wenn wir das aufweichen, öffnen wir Tür und Tor für Unklarheiten an anderer Stelle.


    Sie behaupten, die Vakanz sei durch mangelnde Mehrheiten im Parlament entstanden. Der Vorschlag zur Ernennung geht laut Verfassung vom Bundespräsidenten aus. Wenn dieser lange keinen Vorschlag einbringt, kann auch keine Zustimmung erfolgen. Die Verantwortung ist also geteilt – das Parlament allein dafür verantwortlich zu machen, ist politisch bequem,jedoch sachlich falsch.


    Natürlich soll das Amt des obersten Richters nicht von tagespolitischen Launen abhängen. Aber eine automatische Verlängerung entzieht das Amt auch jeder wirksamen Kontrolle. Und: Lebenszeitregelungen, auf die Sie verweisen, existieren meist in Systemen mit kollegialen Gerichten und starken Kontrollmechanismen. Sie übertragen das Prinzip, aber nicht die Schutzvorkehrungen. Das ist unausgewogen.


    Wir stehen für Reform. Sie selbst verweisen darauf, dass PROGRES ein Kollegialmodell angedeutet hat. Doch anstatt gemeinsam an einer praktikablen Lösung zu arbeiten, legen Sie nun ein Gesetz vor, das lediglich Symptome verwaltet. Dieses Gesetz ist keine Strukturreform, sondern eine prozedurale Verlegenheitslösung.


    Wenn Sie unsere Idee für unausgereift halten – durchaus, es ist eine Idee und kein gesetzlicher Vorschlag. Aber dann lassen Sie uns in eine strukturierte Debatte eintreten, etwa in einem Ausschuss. Aber ein Gesetz, das auf juristische Unschärfe, automatische Verlängerung und alleinige Parlamentshaftung setzt, kann und werde ich nicht mittragen.

  • Poštovani gospodine predsjedniče, poštovani gospodine savezni ministre, uvažene koleginice i kolege,


    derart kurze Amtszeiten mit automatischer Verlängerung machen den Vorsitzenden Richter politisch erpressbar. Stattdessen schlagen wir vor, drei Richter am Obersten Gericht auf Lebenszeit zu ernennen. Das stärkt die Stabilität, Unabhängigkeit und Integrität unserer höchsten Rechtsprechung.


    Hvala.

  • Ich beantrage die Verlängerung der Debatte. Jeder Grundschüler kann schon zusammenzählen, dass es hier nicht mal für eine einfache Mehrheit reichen wird, geschweige denn eine Zweidrittelmehrheit erreichbar wäre. Es zeigt die Unbekümmertheit der Bundesregierung in Verfassungsfragen.

    Пеќа Радева
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    Ich möchte ein Severanien, in welchem die Republiken über den Bund herrschen und nicht umgekehrt.

  • Ich beantrage die Verlängerung der Debatte. Jeder Grundschüler kann schon zusammenzählen, dass es hier nicht mal für eine einfache Mehrheit reichen wird, geschweige denn eine Zweidrittelmehrheit erreichbar wäre. Es zeigt die Unbekümmertheit der Bundesregierung in Verfassungsfragen.

    Gewährt. Ich verlängere bis zum 13. Juni.

  • Vor dem Hintergrund der weit auseinanderliegenden Auffassungen auch innerhalb der Oppositionsparteien ist die Bundesregierung als Antragstellerin einverstanden mit der Einrichtung eines Ausschusses zur konsensmäßigen Ausarbeitung einer Reform unseres Gerichtswesens.

    Tomislav Batić

    Član Savezne skupštine

    Ministar unutrašnjih poslova i pravde

    Generalni sekretar Jedinstva


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