Gesetz zur Schaffung einer effizienten Staatsorganisation

  • Die Regierung möchte folgenden Gesetzentwurf debattieren:



    Gesetz zur Schaffung einer effizienten Staatsorganisation


    § 1 – Zweck


    Dieses Gesetz strafft die staatlichen Strukturen und vereinfacht die Entscheidungsfindung der Bundesorgane.


    § 2 – Änderung der Bundesverfassung


    (1) Artikel 5 Absatz VI wird gestrichen.


    (2) In Artikel 5 Absatz VII wird die folgende Passage gestrichen: „Amtsenthebung oder“.


    (3) Artikel 6 Absatz I Satz 2 wird gestrichen: „Sie besteht aus dem Rat der Bürger (Veće građana) als Unterhaus und dem Rat der Republiken (Veće republika) als Oberhaus.“


    (4) Artikel 6 Absatz II wird neu gefasst: „Die Bundesversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie berät öffentlich, sofern die Verfassung oder das Gesetz nichts anderes bestimmt. Der Präsident hat Rederecht in all ihren Sitzungen.


    (5) Artikel 6 Absatz III wird neu gefasst: „Die Bundesversammlung besteht aus neun stimmberechtigten Abgeordneten. Fünf dieser Abgeordnete werden durch freie, gleiche und geheime Wahl bestimmt. Näheres regelt ein Bundesgesetz.“


    (6) Artikel 6 Absatz IV wird neu gefasst: „Abgeordnete der Bundesversammlung qua Amt sind die vier Regierungsoberhäupter der Republiken. Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht sind die Vertreter der Autonomen Provinzen. Sie haben auf allen Sitzungen Rederecht.“


    (7) In Artikel 6 Absatz X wird folgende Passage gestrichen: „in beiden Kammern getrennt“.


    (8) In Artikel 6 Absatz XI wird der zweite Halbsatz neu gefasst: „entscheidet die Bundesversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung“



    § 3 – Neuordnungsprovision


    (1) Artikel 5 Absatz VI wird gestrichen.


    (2) Es wird der folgende Artikel 6a neu eingefügt:



    Artikel 6a – Neuordnungsklausel


    I. Die Bundesversammlung kann mit qualifizierter Mehrheit die Abwahl des Präsidenten der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien und die gleichzeitige Auflösung der Bundesversammlung (Neuordnung) beschließen. Die Abstimmung dauert wenigstens sieben Tage, näheres kann die Geschäftsordnung der Bundesversammlung regeln.


    II. Die Neuordnung wird auch ausgelöst durch Amtsverzicht des Präsidenten oder wenn seine Amtszeit durch seinen Tod endet.


    III. Wird durch das Oberste Gericht die Amtsunfähigkeit des Präsidenten festgestellt, kann die Bundesversammlung mit einfacher Mehrheit die Neuordnung auslösen.


    III. Der Präsident und die Abgeordneten der Bundesversammlung bleiben bis zur vollständigen Neuwahl mit allen Rechten und Pflichten in Amt und Mandat. Bei Amtsunfähigkeit oder Tod des Präsidenten übernimmt der Präsident der Bundesversammlung dessen Amt geschäftsführend.


    IV. Neuwahl der Bundesversammlung im Sinne dieses Artikels bezeichnet die Neuwahl der fünf gewählten Abgeordneten. Die Mitgliedschaft der Regierungsoberhäupter der Teilrepubliken bleibt davon unberührt.“



    § 4 – Inkrafttreten


    (1) Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.


    (2) Das Gesetz ist bereits auf die laufende Amts- und Mandatszeit des Präsidenten bzw. der Abgeordneten der Bundesversammlung anzuwenden.


    Minister Batić hat das Wort.

  • Herr Präsident, verehrte Genossen und Kollegen,


    ich mache es kurz, der Antrag spricht für sich. In der Vergangenheit haben die komplexen Regeln auf Bundesebene häufig dazu geführt, dass auf den ersten Blick nicht klar war, ob ein Antrag eine Chance auf eine Mehrheit hat oder nicht. Die Abstimmungsregeln der einzelnen Kammern der Bundesversammlung lähmte diese häufig und machte es einfach, eine Blockade herbeizuführen. Dieser Antrag lässt die Zusammensetzung der Bundesversammlung unverändert und ändert lediglich ihre innere Struktur und die Regeln von Abstimmungen und Beschlussfähigkeit.


    Außerdem schafft er Rechtssicherheit bei der Amtszeit von Präsident und Parlament. War es bisher nur ein lockeres Gebot, dass Präsidentschafts- und Parlamentswahlen gleichzeitig stattfinden sollen, wird nun ein eindeutiges Regularium geschaffen, das Neuwahlen dort verbindlich vorschreibt, wo sich Mehrheitsverhältnisse eindeutig und dauerhaft verändert haben. Das macht unser großartiges Land demokratischer und bürgernäher.


    Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen.

    Tomislav Batić

    Član Savezne skupštine

    Ministar unutrašnjih poslova i pravde

    Generalni sekretar Jedinstva


  • Ich kann mich nur dafür aussprechen. Natürlich, nimmt de facto die Macht ab durch den Bundesrat selbst, aber es geht hier um Repräsentanz innerhalb des staatlichen Gebildes, und das ist aus meiner Sicht so gegeben und repräsentativ für die Bundesrepublik bzw. ihre Bewohner.

  • Die NAPRED ist absolut gegen dieses Gesetz, da es nichts anderes ist als ein perfider Angriff auf die Souveränität und die Stärke unserer Republiken. Statt die tragenden Säulen unseres föderalen Systems zu stärken, versucht dieses Gesetz, die Stimmen der Regionen zu untergraben und die Macht in zentralistische Hände zu legen.


    Wir hätten uns eine klare und nachhaltige Stärkung der Republiken gewünscht – etwa durch die Einführung regionaler Wahlbezirke, die eine gerechtere und repräsentativere Verteilung der politischen Verantwortung ermöglichen. Aber was hier vorgelegt wird, ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die an die Autonomie und die Würde unserer Heimat glauben.


    Die NAPRED wird nicht zulassen, dass die Stimme der Regionen zum Schweigen gebracht wird. Wir werden weiter für eine starke, selbstbewusste Zukunft unserer Republiken kämpfen!

    Никола Михајлов
    Nikola Mihajlov
    Domovina

    Rat-tat-tat-tat, tat-ta-tat, like that, and
    I never hesitate to put a Ratelonian on his back


  • Poštovani kolega, gospodine predsjedniče Boban, das ist zutreffend. Ich sehe die Regierung allerdings nicht in der Verantwortung, der Judikative eine Geschäftsordnung zu schreiben. Dies ist das Privileg allein des Parlamentes.


    Poštovani kolega, gospodine Mihajlov, aktuell sind in der Bundesversammlung ausnahmslos bundesweit tätige Parteien vertreten. Die politische Auseinandersetzung findet nicht entlang der Republiksgrenzen oder gar entlang ethnischer Grenzen statt, sondern auf inhaltlicher Ebene und aufgrund unterschiedlicher politischer Überzeugung.


    Ich kann mich nicht erinnern, dass es in jüngster Vergangenheit notwendig geworden wäre, die Interessen einer bestimmten Region oder Volksgruppe innerhalb der Bundesversammlung explizit zu vertreten. Sie dürften mich gerne eines besseren belehren! Ich kann Ihre Kritik daher überhaupt nicht nachvollziehen.

    Tomislav Batić

    Član Savezne skupštine

    Ministar unutrašnjih poslova i pravde

    Generalni sekretar Jedinstva


  • Gospodine predsedniče, gospodine savezni ministre, poštovane kolege,


    ich schließe mich den Worten des Bundesinnenministers an. Dieses Gesetz ist ein notwendiger Schritt, um die Effizienz und Handlungsfähigkeit unserer Bundesversammlung zu stärken. Die föderalen Strukturen unseres Landes sind nicht verhandelbar, aber wir dürfen nicht zulassen, dass veraltete Verfahren unsere Entscheidungsprozesse lähmen.


    Dieses Gesetz schafft Klarheit und fördert eine bürgernahe, handlungsfähigere Staatsorganisation. Ich appelliere an Sie alle, diesem Gesetz zuzustimmen und so den Weg für eine modernere und effektivere Zukunft Severaniens zu ebnen.

  • Poštovani kolega, gospodine predsjedniče Boban, das ist zutreffend. Ich sehe die Regierung allerdings nicht in der Verantwortung, der Judikative eine Geschäftsordnung zu schreiben. Dies ist das Privileg allein des Parlamentes.

    Aber sicher doch, das war eher eine Feststellung als eine Aufforderung.


    Da es wohl keine weiteren Fragen gibt werde ich die Abstimmung einleiten.

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