Änderungsgesetz der Geschäftsordnung der Bundesversammlung
§1
Der bisherige §1 (2) ändert sich wie folgt:
(2) Der Präsident wird zu Beginn der Legislaturperiode des Rats der Bürger oder nach dem Rücktritt des bisherigen Präsidenten von den Mitgliedern der Bundesversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.
§2
Der bisherige §1 (3) ändert sich wie folgt:
(3) Bis zur Wahl des Präsidenten ist ein Mitglied der Bundesverammlung der geschäftsführender Präsident. Die Qualifizierung zu diesem geschäftsführenden Amt erfolgt in folgender Reihenfolge:
1. letzter Präsident der Bundesversammlung
2. Verständigung auf ein erfahrenes Mitglied
§3
Der bisherige §2 (1) ändert sich wie folgt:
(1) Rederecht in der Bundesversammlung haben
1. seine Mitglieder,
2. Mitglieder der Regierungen der Republiken,
3. Gouverneure der Republiken,
4. der Präsident Severaniens und
5. die Mitglieder der Bundesregierung.
§4 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Stimmen Sie Da, Ne oder enthalten Sie sich der Stimme. Die Abstimmung dauert fünf Tage.