Beiträge von Snežana Jelić

    Wieso sollten freie Listen kein Nachrückrecht haben? Das macht ihre Teilnahme doch de facto nutzlos und destabilisiert erneut den Rat. Unser Parlament braucht funktionierende Kontinuität. Wieso sträuben Sie sich denn so dagegen?

    Dann bauen wir das halt ein. Wir wollen Schluss machen mit langen Wahlzetteln und einer Zusammensetzung der Bundesversammlung, über deren Größe, Inaktivität und Ineffizienz Sie sich selbst regelmäßig beklagen.


    Bitte belehren Sie mich auch nicht über das geltende Recht. Der Punkt ist, was sich als sinnvoll, handhabbar und politisch verantwortbar erwiesen hat.


    Man kann sich nicht andauernd über eine aufgeblähte, dysfunktionale Bundesversammlung beschweren und gleichzeitig jede strukturelle Reform blockieren. Parteien sollen Verantwortung für Programme und Personal übernehmen und Wähler klar Parteien wählen, nicht endlose Namenslisten. Damit ist jetzt Schluss.

    Zu den „freien Wahllisten“: Mein ursprünglicher Entwurf hatte diese Möglichkeit offen gehalten. In der politischen Praxis der Bundesrepublik hat sich jedoch gezeigt, dass Wahlvorschläge seit Jahren ausschließlich über Parteien erfolgen und auch das Vorschlagsrecht für das Präsidentenamt strikt parteigebunden ist. Vor diesem Hintergrund ist eine reine Parteienlistenwahl keine Einschränkung realer Beteiligung. Sie ist die Abbildung der tatsächlichen politischen Ordnung in einer klaren, rationalen Regelung.

    Sehr geehrte Abgeordnete,


    mit diesem Antrag beenden wir die unübersichtlichen Einzelkandidaturen und langen Wahlzettel.


    Künftig wählen die Bürger nur noch die Parteien und die Mandate werden automatisch in der von der Partei festgelegten Reihenfolge besetzt. So wird die Wahl übersichtlich, nachvollziehbar und kohärent.


    Bitte unterstützen Sie gleichzeitig eine bereinigte Neufassung des gesamten Gesetzes mit korrekter Nummerierung, die ich am Ende der Debatte vorlegen werde.

    Liebe Bürgerinnen und Bürger,


    Severanien muss wieder funktionieren. Dafür brauchen wir klare Strukturen und wirksame Gesetze.


    NAPRED reformiert die Bundesversammlung, um den Bund wieder arbeitsfähig zu machen. Künftig sollen die Organe wieder getrennt tagen: Der Bundesrat vertritt die vier Republiken, die neue Bundeskammer die gewählte bundesweite Ebene. Diese klare Trennung stärkt die Republiken, verhindert Kompetenzvermischung und beschleunigt Entscheidungen. Zugleich wird die Bundeskammer bewusst schlank gehalten und von fünf auf drei Abgeordnete reduziert. Aus Gründen der Effizienz und Verantwortlichkeit.


    So entsteht ein handlungsfähiger Bund mit klaren Zuständigkeiten.

    Ich stelle hiermit folgenden Änderungsantrag zum Wahlgesetz (WahlG) der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien:


    Artikel 1 – Änderung des § 8 (Wahl des Rates der Bürger)

    § 8 wird wie folgt neu gefasst:

    § 8 – Wahl des Rates der Bürger
    (1) Die Wahl zum Rat der Bürger erfolgt auf der Grundlage von Parteilisten.
    (2) Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die er einer Partei zuweist.
    (3) Die zu vergebenden Sitze im Rat der Bürger werden nach dem Sainte-Laguë-Verfahren auf die Parteilisten verteilt.
    (4) Die Vergabe der Mandate innerhalb einer Parteiliste erfolgt nach der von der Partei eingereichten Rangfolge der Kandidaten.
    (5) Der Rat der Bürger besteht aus fünf Abgeordneten.
    (6) Werden nicht mehr Kandidaten benannt, als Sitze zu vergeben sind, erklärt der Wahlleiter die Vorgeschlagenen als gewählt.

    Artikel 2 – Änderung des § 9 (Nachrücken)

    § 9 wird wie folgt neu gefasst:

    § 9 – Nachrücken
    Endet das Mandat eines Abgeordneten durch Rücktritt, Tod oder Mandatsverzicht, so rückt der nächstplatzierte, noch nicht berücksichtigte Kandidat derselben Parteiliste nach.

    Sehr geehrter Herr Präsident,
    sehr geehrte Abgeordnete,


    die Verfassung der Republik sieht vor, dass die Hoheitszeichen durch Gesetz geregelt werden. Eine entsprechende gesetzliche Regelung liegt bislang nicht vor.


    Mit diesem Gesetz setzen wir diese verfassungsrechtliche Vorgabe um. Der Entwurf definiert Nationalfarben, Nationalflagge und Wappen und schafft damit eine einheitliche und verbindliche Grundlage für deren Verwendung.


    Mit der Festlegung eines weißen Wolfskopfes auf blauem Schild knüpft die Regelung des Wappens bewusst an das ursprüngliche Wappen Vesterans an und stellt dessen Verwendung in einer rechtlich klaren Form wieder her.


    Wir bitten Sie um Ihre Zustimmung.

    NAPRED schickt Marković ins Rennen um Vinasy

    Ksenija Marković wird als Kandidatin der Partei für die Hauptstadt antreten. Mit dieser Entscheidung setzen wir ein klares Zeichen für Ordnung und nationale Verantwortung im politischen Zentrum Severaniens.


    „Vinasy braucht eine Führung, die entschlossen handelt, die Interessen der Bürger schützt und sich nicht dem Einfluss fremder Eliten beugt. Marković steht für diese Haltung und für eine starke, souveräne Hauptstadt“, erklärte Generalsekretärin Jelić.


    NARODNI PREPOROD – NAPRED, Vinaši | Centralna partijska kancelarija, Ulica 17. Marta 12, 22000 Vinaši

    SP-0126-Jelić




    РЕПУБЛИКА ВЕСТЕРАН

    СЛУЖБЕНО САОПШТЕЊЕ



    Винаши, 26. јануар 2026.


    Почетак избора за градоначелника града Винаши

    Die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Vinasy wird hiermit offiziell angekündigt und durch den Wahlleiter eröffnet. Die Durchführung erfolgt gemäß § 4 KommG-V und § 7 WahlG-V.

    Beginn der Wahl

    Der Wahlvorgang beginnt in sieben Tagen am 2. Februar 2026 mit der offiziellen Öffnung durch die Wahlleitung.

    Wahldauer

    Die Wahl dauert fünf Tage und endet am 6. Februar 2026.

    Zugelassene Kandidaten

    Zur Wahl stehen folgende offiziell bestätigte Kandidaten:

    Hinweise zur Stimmabgabe

    Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Vinasy sind aufgerufen, ihr demokratisches Recht wahrzunehmen. Die Wahl erfolgt nach den geltenden Bestimmungen unter Aufsicht der Wahlleitung.


    Die Wahlleitung ruft zu einem fairen, transparenten und respektvollen Wahlkampf auf.


    Die Regierung legt folgenden Gesetzesantrag vor:


    Gesetz über die Hoheitszeichen der Republik Vesteran

    § 1 – Nationalfarben

    (1) Die Nationalfarben der Republik Vesteran sind Blau, Weiß und Rot.

    (2) Die Nationalfarben sind auf allen staatlichen Symbolen, Flaggen, Dienstausweisen und offiziellen Publikationen zu verwenden.

    § 2 – Nationalflagge

    (1) Die Nationalflagge der Republik Vesteran hat das Seitenverhältnis 2:3.

    (2) Sie ist diagonal geteilt und besteht aus einem roten Dreieck oben links, einem blauen Dreieck unten rechts.

    (3) In der Mitte befindet sich ein weißer Wolfskopf, dessen Höhe drei Viertel der Flaggenhöhe beträgt.

    (4) Die Flagge wird als offizielles Symbol der Republik Vesteran auf öffentlichen Gebäuden, bei staatlichen Anlässen und im internationalen Kontext verwendet.

    § 3 – Wappen

    (1) Das Wappen der Republik Vesteran zeigt einen weißen Wolfskopf auf blauem Schild.

    (2) Das Wappen wird auf offiziellen Dokumenten, Siegeln, Flaggen und staatlichen Gebäuden verwendet.

    § 4 – Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik Vesteran in Kraft.

    Herr Mijatović, Ihre privatwirtschaftlichen Interessen seien Ihnen unbenommen, aber Zukunft zu planen heißt kontrollierbar, bundesweit fair und risikoarm und nicht Monumentalbau für lokale Glanzpunkte.


    Und natürlich gehört die gesamte außenpolitische Ausrichtung unseres Bundes und unsere Bündnispolitik auf den Prüfstand. Beziehungen zu Partnern müssen logischerweise regelmäßig überprüft und kritisch bewertet werden, um sicherzustellen, dass sie den langfristigen Interessen unseres Landes dienen und nicht nur kurzfristigen Prestigeprojekten oder lokalen Vorteilen. Gran Novaras aktuelle politische Lage ist fragil.