Antrag auf Änderung der Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien
1. Artikel 8 der Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien in der Fassung vom 14.12.2024 wird wie folgt geändert:
„Das Oberste Gericht der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien besteht aus einem Vorsitzenden Richter und 2 Beisitzern, welche vom Präsidenten nominiert und von der Bundesversammlung mit einer einfachen Mehrheit aller abgegebenen Stimmen bestätigt oder abgelehnt werden. Ihre Amtszeit beträgt ein Jahr."
Die Fraktion der PROGRES möchte über eine Verfassungsänderung sprechen.
Das Wort hat der Abgeordnete Dubel-Hacac.