1. Ich weiß nicht was der Vorteil der Unterbringung ist für Liebich in einem Frauengefängnis. Gerade jemand, der eindeutig bei den Braunen ist, hat doch automatisch gleichgesinnten Anschluss im Männergefängnis.
2. Liebich will provozieren: darum ging es immer. Da geht es auch gar nicht unbedingt um die Form, sondern nur um das tatsächlich zu tun.
3. Es kann gut sein, dass die sächsische Justiz im Sinne der braun-blauen Union mit dieser Intension gehandelt hat das ad absurdum zu führen – aber die Hürden die Liebich vollzogen haben sind ja nicht klein. Das musst du erst mal alles so durchziehen und nach außen präsentieren. Tins Ausführungen sind da genau die richtige Betrachtungsweise, und gelten wie bei vielen Dingen in einer demokratischen und sozialen Gesellschaft: wegen einzelnem Missbrauch, darf nicht die Regelung selber in Frage gestellt werden. Das Prinzip kannst du beim Missbrauch von Bürgergeld anwenden, bei vielen Asylfragen usw. usf.