Die Besten der Besten der Besten, Sir!

  • 1. Ich weiß nicht was der Vorteil der Unterbringung ist für Liebich in einem Frauengefängnis. Gerade jemand, der eindeutig bei den Braunen ist, hat doch automatisch gleichgesinnten Anschluss im Männergefängnis.

    2. Liebich will provozieren: darum ging es immer. Da geht es auch gar nicht unbedingt um die Form, sondern nur um das tatsächlich zu tun.

    3. Es kann gut sein, dass die sächsische Justiz im Sinne der braun-blauen Union mit dieser Intension gehandelt hat das ad absurdum zu führen – aber die Hürden die Liebich vollzogen haben sind ja nicht klein. Das musst du erst mal alles so durchziehen und nach außen präsentieren. Tins Ausführungen sind da genau die richtige Betrachtungsweise, und gelten wie bei vielen Dingen in einer demokratischen und sozialen Gesellschaft: wegen einzelnem Missbrauch, darf nicht die Regelung selber in Frage gestellt werden. Das Prinzip kannst du beim Missbrauch von Bürgergeld anwenden, bei vielen Asylfragen usw. usf.

  • Ich stimme Jens insoweit zu, dass folgendes schon absurd ist:


    Es ist verboten, wegen des Geschlechtes zu diskriminieren. Dort wo nach Geschlecht unterschieden wird, hat dies einen bestimmten Grund (Strafvollzug, Frauenhäuser, Sport etc.). Anknüpfungspunkt ist offenbar das Geschlecht, was im Personenstandsregister eingetragen ist (ich kenne mich da nicht aus). Wenn wir nun überall zu einer Einzelfallprüfung kommen oder zu individuellen Definitionen von "Geschlecht" (was vielleicht sinnvoll ist), weil es mittlerweile möglich ist, seinen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen ohne besondere Auflagen zu ändern, dann brauchen wir auch kein Geschlecht mehr personenstandsmäßig erfassen. Das ist dann völlig unnötig. Wenn auf Briefen von Behörden gar keine Anrede mehr steht, kann es auch nicht die falsche sein.

  • Ich stimme Jens insoweit zu, dass folgendes schon absurd ist:


    Es ist verboten, wegen des Geschlechtes zu diskriminieren. Dort wo nach Geschlecht unterschieden wird, hat dies einen bestimmten Grund (Strafvollzug, Frauenhäuser, Sport etc.). Anknüpfungspunkt ist offenbar das Geschlecht, was im Personenstandsregister eingetragen ist (ich kenne mich da nicht aus). Wenn wir nun überall zu einer Einzelfallprüfung kommen oder zu individuellen Definitionen von "Geschlecht" (was vielleicht sinnvoll ist), weil es mittlerweile möglich ist, seinen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen ohne besondere Auflagen zu ändern, dann brauchen wir auch kein Geschlecht mehr personenstandsmäßig erfassen. Das ist dann völlig unnötig. Wenn auf Briefen von Behörden gar keine Anrede mehr steht, kann es auch nicht die falsche sein.

    Ja, rechtliche Betrachtung ist das eine, gerade was eine mögliche Diskriminierung angeht… die gesellschaftliche noch mal das andere.

    Absurd ist aber wirklich dass der FDP-Mann Dürr hier einfachsten braunschwarzen Populismus versucht und weiter meint eine "AFDP"-Strategie anzuwenden. Wenn du für nix mehr stehen kannst, kannst es auch lassen.

  • Wenn wir nun überall zu einer Einzelfallprüfung kommen oder zu individuellen Definitionen von "Geschlecht" (was vielleicht sinnvoll ist), weil es mittlerweile möglich ist, seinen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen ohne besondere Auflagen zu ändern, dann brauchen wir auch kein Geschlecht mehr personenstandsmäßig erfassen. Das ist dann völlig unnötig. Wenn auf Briefen von Behörden gar keine Anrede mehr steht, kann es auch nicht die falsche sein.

    Gute Idee eigentlich! Müsste dem deutschen Datenschutzmichel doch eh gefallen; was geht den Staat das denn an? ;)

  • Dürr kritisiert ja nicht das Gesetz sondern die sächsischen Behörden. Auch wenn das eher ein Einzelfall ist, darf man ruhig die Frage stellen, wie mit solch einem Einzelfall umzugehen ist und ob man durch rechtzeitige Antragstellung auf Änderung des Geschlechtseintrages beim Standesamt beeinflussen kann, wo man einfährt.


    Also, wenn ich mir das aussuchen könnte, würde ich mich auch lieber in den Frauenknast einbuchten lassen.


    Ob man das in der Bildzeitung machen muss, die für besonders differenzierte Berichtererstattung bekannt ist, ist eine andere Frage.

  • Gute Idee eigentlich! Müsste dem deutschen Datenschutzmichel doch eh gefallen; was geht den Staat das denn an? ;)

    Momentan will ja Dobrindt eher genau das Gegenteil und "Trans-Register" einführen.


    Dürr kritisiert ja nicht das Gesetz sondern die sächsischen Behörden. Auch wenn das eher ein Einzelfall ist, darf man ruhig die Frage stellen, wie mit solch einem Einzelfall umzugehen ist und ob man durch rechtzeitige Antragstellung auf Änderung des Geschlechtseintrages beim Standesamt beeinflussen kann, wo man einfährt.

    Gewiss, aber den "Mißbrauch" musst du eben auch erst nachweisen. Liebich macht das geschickt und ist sich von Handtasche über lackierte Nägel hin zu Leotops für nichts zu schade. Aber das ist eine Einzelfallprüfung und die psychologischen Gutachten stehen wohl auch noch aus.

    Währenddessen ideologisiert der erste Unionspolitiker schon wieder: Ploß will einfach gleich wieder das Gesetz abschaffen.

  • Gewiss, aber den "Mißbrauch" musst du eben auch erst nachweisen. Liebich macht das geschickt und ist sich von Handtasche über lackierte Nägel hin zu Leotops für nichts zu schade. Aber das ist eine Einzelfallprüfung und die psychologischen Gutachten stehen wohl auch noch aus.

    Welche Gutachten? Rein für den Wechsel des Geschlechtseintrages im Register braucht man ja kein Gutachten mehr und das ist vom Gesetzgeber auch so gewollt.

  • Welche Gutachten? Rein für den Wechsel des Geschlechtseintrages im Register braucht man ja kein Gutachten mehr und das ist vom Gesetzgeber auch so gewollt.

    Ne hatte irgendwo gelesen dass es noch ein psychologisches Gutachten bei der Einzelprüfung geben soll, welches eben noch aussteht.

  • Die Bild konstruiert einen „Justiz-Skandal“ und statt dass Dürr sachlich auf den zitierten § 10 Abs. 2 SächsStVollzG hinweist, behauptet er einen „offensichtlichen Missbrauch“.


    Die Bestimmung des sozialen und rechtlichen Geschlechts liegt aber nach SBGG allein bei der betroffenen Person – eine Plausibilitätskontrolle ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Nach dem klaren Wortlaut des von Paus und Buschmann initiierten Gesetzes kommt es gerade nicht darauf an, ob sich jemand tatsächlich zu einem anderen Geschlecht zählt, und das Äußere einer Person darf schon mal gar keine Rolle spielen.


    Jetzt einen Rechtsmissbrauch zu behaupten, weil die betroffene Person eine fragwürdige politische Gesinnung hat, ist absurd.

  • Gute Nachrichten: Die Einkommensteuer für mittelständische Unternehmen wird nicht erhöht. Ebenso wird es auch keine Erhöhung der Gewerbesteuer für Angestellte geben.

    Wer sind Sie und was haben Sie mit unserem Genossen gemacht? ;)

  • Aber du weißt schon, dass Personengesellschaften über ihre Gesellschafter Einkommensteuer auf ihre Gewinne zahlen, Plamen Nikolov, oder?

    Das sind Unternehmer, nicht Unternehmen.


    Es ergibt auch gar keinen Sinn, dass Merz (bzw. sein X-Knecht) nur für Unternehmer die Einkommensteuer-Erhöhung ausschließt.


    Da kann er ebenso eine USt-Erhöhung für CDU-Mitglieder ausschließen.


  • Gute Nachrichten: Die Einkommensteuer für mittelständische Unternehmen wird nicht erhöht. Ebenso wird es auch keine Erhöhung der Gewerbesteuer für Angestellte geben.


    Das sind Unternehmer, nicht Unternehmen.

    Unsinn, natürlich sind das Unternehmen - ich bin mit meiner Selbstständigkeit auch ein Einzelunternehmen, aber das Unternehmen keine juristische Person, da die Haftung bei der Person oder beim Zusammenschluss von Personen bleibt.


    Aber die findest du irgendwann tatsächlich quasi nicht im Segment, welche Merz meinte, weil du früher oder später in die GmbH o.ä. wechseln wirst. Und deswegen stimmt' schon, ist das Unsinn was Merz sagt, da hätte er besser noch die Körperschaftssteuer genannt, die zumindest 'ne Bundessteuer ist (im Gegensatz zur Gewerbesteuer)

  • Ich möchte mal sehen, dass die Einkommensteuer erhöht wird, aber „Unternehmen“ davon ausgenommen werden.

    Das hat man ja quasi gemacht, durch den § 34a EStG. Zum Erreichen einer annähernd rechtsformunabhängig gleichen Besteuerung der Unternehmen.


    Bei der Körperschaft gibt es eben noch eine Ebene der juristischen Person dazwischen, bei der Personengesellschaft nicht. Wenn Unternehmensgewinne besteuert werden, werden auch Unternehmen besteuert.

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