Gesetz über das Parlamentsfernsehen
1.Dieses Gesetz betrifft ein zu einrichtendes Parlamentsfernsehen.
2.Dieses hat die Aufgabe,Sitzungen der Bundesversammlung zu übertragen.
3.Es wird aus Mitteln der Regierung unterhalten.
Auf Antrag des Abgeordneten Dubel-Hacac eröffne ich die Debatte, Sie haben das Wort.