Liebe Freunde und Genossen,
nahezu seit zehn Jahren ist Kaysteran Teil Severaniens. Seitdem ist zu beobachen, dass durch den regen Austausch in Wirtschaft, Kultur und Politik mit unseren Brüdern in den übrigen Teilrepubliken die Grenzen der Sprachen verwischen, namentlich zwischen dem Severokayischen und Severostaranischen.
Tatsächlich verwenden die Bürger schon seit einigen Jahren immer häufiger den Begriff "Severanisch", wenn sie ihre Sprache benennen sollen.
Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, habe ich das folgende Abkommen ausgearbeitet, welches das Abkommen von Jablanica ersetzen soll.
1. Die Sprache der Aressinen, Kaysteranen und Vesteranen ist eine gemeinsame Sprache.
2. Der Name dieser Sprache soll SEVERANISCHE SPRACHE lauten.
3. Die medianische Schrift und die kyrillische Schrift sind gleichwertig. Die Völker der Aressinien, Kaysteranen und Vesteranen sollen deshalb beide Schriften erlernen.
4. Beide Mundarten, Ekavisch und Ijekavisch, sind gleichwertig.
5. Die Regierungen der an diesem Abkommen beteiligten Republiken werden an der Schaffung eines gemeinsamen Wörterbuchs und einer gemeinsamen Orthographie mitwirken.
6. Regionale Dialekte und Besonderheiten in Grammatik und Vokabular in Wort und Schrift werden respektiert. Von der Schaffung neuer künstlicher Dialekte und volksspezifischer Besonderheiten wird abgesehen.
7. Die Pflege und Weiterentwicklung der Sprache obliegt den Universitäten von Aressaraj, Duranje und VinaŠ¡i gemeinsam.
8. Die Regierungen der beteiligten Republiken verpflichten sich, die SEVERANISCHE SPRACHE als Amtssprache festzulegen und fordern das Bundesparlament auf, diese Sprache auch als Amtssprache der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien festzulegen.
9. Den Gebietskörperschaften wird die Möglichkeit eingeräumt, eine der Mundarten und eine der Schriften als vorrangig festzulegen, um die Arbeitsfähigkeit der Behörden zu gewährleisten. Auf Verlangen ist jedem Bürger eine entsprechende Ausfertigung des Dokuments in der von ihm genutzten Variante der SEVERANISCHEN SPRACHE auszuhändigen.