Beiträge von Živorad Trkulja

    Ich habe meine Sichtweise dargelegt, sie ihre. Die Vergangenheit ist nicht immer das Maß aller Dinge, wenn der Kandidat soweit geeignet ist, dann spricht prinzipiell auch nichts gegen ihn. Eine (ehem.) Parteimitgliedschaft ist dennoch ein Indiz, und hilft dabei auch ihn einzuordnen.


    Wir können festhalten, dass wir zumindest darin einig sind, dass die Thematik in eine Reform, durchaus angebracht ist. Wir als PROGRES diese Diskussion für Severanien als absolut relevant empfinden.

    Es geht hier nicht um subjektive Sichtweisen, sondern um die klaren gesetzlichen Grundlagen, die in der Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien verankert sind. Die geltenden Bestimmungen zur Ernennung eines Obersten Richters lassen keine Diskussion über eine „Parteilosigkeit“ zu, da diese weder gesetzlich vorgeschrieben noch als Kriterium in der Vergangenheit berücksichtigt wurde.

    Herr Präsident, ich muss Ihnen entschieden widersprechen. Die Verfassung sieht ausdrücklich nicht vor, dass der Oberste Richter parteilos sein muss. Auch in der Vergangenheit war eine Parteizugehörigkeit kein Kriterium für die Ernennung eines vorsitzenden Richters des Obersten Gerichts. Die Unabhängigkeit der Justiz und die Verpflichtung zur unparteiischen Urteilsfindung sind das entscheidende Kriterium – nicht die Parteizugehörigkeit.


    Wir stehen einer Reform des Justizsystems grundsätzlich offen gegenüber und führen bereits eingehende Diskussionen mit dem zuständigen Justizministerium. Eine Diskussion über ein mehrköpfiges Oberstes Gericht ist in diesem Zusammenhang sicherlich sinnvoll, jedoch muss sie auf einer breiten, sachlichen Grundlage und nicht auf parteipolitischen Interessen beruhen.


    Drage građanke i građani, drugarice i drugovi,


    heute verkünde ich mit Freude die Ernennung von Frau Nevena Stanišić zur Zivilen Generalverwalterin für Frejštajn. Frau Stanišić wird mit ihrer Erfahrung und ihrem Engagement die zivile Verwaltung in Luderica leiten und unsere Verantwortung dort wahrnehmen.


    Frejštajn ist von großer Bedeutung für die Sicherheit unserer Nation, ich bin zuversichtlich, dass Frau Stanišić mit Weisheit und Entschlossenheit zum Wohl aller Bürger dort arbeiten wird. Ihre Aufgabe dort wird es sein, den Wiederaufbau in allen Bereichen zu leiten und sicherzustellen, dass stabile demokratische Strukturen und Institutionen etabliert werden. Sie wird dafür verantwortlich sein, die Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen. Darüber hinaus wird sie daran arbeiten, die demokratischen Werte zu stärken und die Beteiligung der Bürger an der politischen Gestaltung aktiv zu unterstützen.


    Gospođo Stanišić, želim vam mnogo uspeha u ovoj važnoj misiji.


    КАНЦЕЛАРИЈА ПРЕДСЕДНИКА



    У име


    Социјалистичке Савезне Републике Севераније


    именујем

    госпођу


    НЕВЕНА СТАНИШИЋ


    као Цивилни генерални директор за Фрејштајн







    Винаши, 23. јануара 2025.


    Председник Социјалистичке Савезне Републике Севераније



    Die doch sehr unorthodoxe Ristić-Schule muss man nicht unbedingt mögen, aber viel interessanter ist: hat Jugoslav Blagojević jemals ein Amt oder eine Mitgliedschaft in einer Partei gehabt?

    Bis zum heutigen Zeitpunkt sind keine entsprechenden öffentlichen oder offiziellen Verbindungen bekannt. Unabhängig davon ist dies jedoch für die Beurteilung seiner Qualifikationen und Eignung irrelevant.

    Poštovani gospodine poslanče, Sie zeichnen sich erneut durch unsachliche und unangemessene Äußerungen aus.


    Herr Blagojević hat nicht nur an einer der renommiertesten Universitäten unseres Landes eine exzellente juristische Ausbildung genossen, er hat sich nach seinem Studium in der Rechtswissenschaftlichen Akademie sowie als Berater bei verschiedenen Gesetzesvorhaben engagiert. Seine Arbeit mag weniger sichtbar gewesen sein als die eines Politikers oder Rechtsanwalts, doch ist gerade dies ein Zeichen seiner Unparteilichkeit und seines Fokus auf die juristische Sacharbeit. Wir brauchen in diesem Amt jemanden, der die Rechtsstaatlichkeit mit ruhiger Hand schützt.


    Der Vorwurf, es ginge hier um einen „linientreuen Apparatschik“, ist unbegründet und polemisch. Herr Blagojević wurde vorgeschlagen, weil er fachlich qualifiziert und integer ist. Ihm vorzuwerfen, er sei Teil einer politischen Agenda, beleidigt ihn und den Geist unserer Verfassung, die diese Position mit größter Sorgfalt besetzt sehen will.


    Ich möchte Sie, geschätzte Mitglieder der Bundesversammlung, bitten, bei der Bewertung dieser Ernennung auf die Qualifikationen und die Eignung für die Aufgabe zu achten, nicht auf politische Rhetorik, Bekanntheit oder persönliche Präferenzen. Herr Blagojević erfüllt alle Voraussetzungen, um das Amt des Vorsitzenden Richters mit Kompetenz, Unabhängigkeit und Integrität auszuüben.

    In einer Antwort erklärt die severanische Regierung, dass sie den Vorschlag, das Treffen am Wochenende ab dem 17. Januar stattfinden zu lassen, inhaltlich unterstützt und sich freut, zu diesem Zeitpunkt den Dialog zu intensivieren.


    Poštovani članovi Savezne skupštine,


    ich möchte Ihnen Herrn Jugoslav Blagojević zur Ernennung als Vorsitzenden Richter des Obersten Gerichts vorschlagen. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Vorschlag.


    Gospodin Blagojević ist der richtige Kandidat für dieses verantwortungsvolle Amt. Er hat an der renommierten Miroslav-Kurać-Universität zu Vinasy studiert, wo er sich an der Fakultät für Rechtswissenschaften ausgebildet hat. Diese Fakultät, unter der Leitung von Prof. Nebojsa Ristić, steht für eine exzellente Rechtsdogmatik sowie eine umfassende Ausbildung in Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und -soziologie.


    Mit seiner fundierten Ausbildung und seiner Erfahrung ist Herr Blagojević gut vorbereitet, das Amt des Vorsitzenden Richters verantwortungsvoll zu übernehmen.


    Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und ersuche Sie, diesem Vorschlag Ihre Zustimmung zu erteilen.

    Die Bundesregierung nimmt die Termininitiative des Fürstentums wohlwollend zur Kenntnis und signalisiert ihre grundsätzliche Bereitschaft, den Fürstlichen Generalagenten zu einem bilateralen Austausch im Januar zu empfangen. Man begrüßt die Möglichkeit, aktuelle Fragen von beiderseitigem Interesse zu erörtern.

    Gemäß Artikel 8 Absatz IV der Verfassung schlage ich hiermit Herrn Jugoslav Blagojević zur Ernennung als Vorsitzender Richter des Obersten Gerichts vor. Ich ersuche die Bundesversammlung um Zustimmung zu diesem Vorschlag.

    Formal habe ich zunächst das Mandat angenommen und bin dann aus der Partei ausgetreten. Damit sollte alles gesagt sein.

    Ich habe jeweils nichts zu beanstanden.

    Das Thema Personenwahl würde ich gerne zu gegebener Zeit an anderer Stelle erneut ansprechen.


    Ihre Argumentation bezüglich der Grundlage für den Erhalt des Mandats ist nachvollziehbar. Allerdings ist die Bewertung aufgrund der expliziten Wahl über eine Parteiliste schwierig.


    Ich halte es für fairer und transparenter, wenn beim dritten Verstoß verwiesen werden "muss“ und nicht nur „kann“. "Kann" finde ich immer schwierig.

    Das Haus ist vollständig. Ich stelle fest, dass Abgeordneter Mihajlov nicht weiter der NAPRED angehört. Sein Mandat wird dennoch bei ihm verbleiben.

    Ich danke Ihnen für Ihre Feststellung bezüglich des Mandats von Abgeordnetem Mihajlov. Allerdings möchte ich anmerken, dass es aus rechtlicher Sicht fraglich ist, ob ein Mandat nach dem Austritt aus der Partei weiterhin bei dem Abgeordneten verbleiben sollte, oder ob es nicht gemäß den Bestimmungen des Wahlgesetzes der NAPRED zurückfallen müsste, über deren Liste er gewählt wurde. Es wäre sinnvoll, diese Frage genauer zu prüfen, um etwaige rechtliche Unklarheiten zu vermeiden.


    Der vorliegende Entwurf der Geschäftsordnung scheint auf den ersten Blick keine offensichtlichen Heimtücken zu enthalten. Es stellt sich die Frage, warum Sie sich für die genannte Vereinfachung entschieden haben. Können wir ausschließen, dass diese Änderungen dazu führen, dass weniger Spielraum für eine differenzierte Bewertung von Ordnungsverstößen besteht?