Ich beantrage eine Aussprache zu den außenpolitischen Prioritäten der Regierung im allgemeinen und Futuna im Besonderen.
Gospodin Dubel-Hacac hat das Wort.
Ich beantrage eine Aussprache zu den außenpolitischen Prioritäten der Regierung im allgemeinen und Futuna im Besonderen.
Gospodin Dubel-Hacac hat das Wort.
Damit wurde der Bewerber gewählt mit vier Stimmen dafür und einer Enthaltung – in Abwesenheit von:
- beiden Jedinstvo-Abgeordneten des Hauses der Bürger: Mijatović und Trajanovski
- der Premerija Vesterans, Markiević, der Domovina
- des Predsedatel Pelagoniens, Nikolov, der Jedinstvo
Alles anzeigenIch beantrage eine Abstimmung zu folgendem Antrag:
Änderungsantrag zur Geschäftsordnung der Bundesversammlung
Mit dem Ziel, einen geordneten und respektvollen Verlauf der Debatten zu gewährleisten sowie die Effizienz der Bundesversammlung zu steigern, wird eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, die klare Verhaltensrichtlinien während der Debatten etabliert und die Befugnisse des Präsidenten zur Wahrung der Ordnung stärkt. Die Bundesversammlung beschließt, drei neue Punkte unter § 4 - Debatten einzuführen, die sich gezielt mit Verstößen gegen die Versammlungsordnung befassen.
§ 4 - Debatten
(4) Der Präsident kann Mitglieder der Bundesversammlung, wenn sie die Ordnung der Bundesversammlung verletzen, zur Ordnung rufen.
(5) Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Male auf die Folgen eines dritten Rufes zur Ordnung hingewiesen worden, so muss ihm der Präsident das Wort entziehen und darf es ihm für den betreffenden Tagesordnungspunkt nicht wieder erteilen.Der Redner wird des Saales verwiesen.
(6) Als Verstöße gegen die Ordnung der Bundesversammlung gelten insbesondere unangemessene Zwischenrufe, persönliche Angriffe, wiederholte Nichtbeachtung der Rednerordnung sowie jede Handlung, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Debatte stört oder unterbricht.
Kollege Dubel-Hacac, über diesen Wortlaut wurde meines Wissens bereits abgestimmt:
👍👎 Änderungsantrag zur Geschäftsordnung der Bundesversammlung
Gesetz zur Förderung und Erhaltung des Centarkayischen
Artikel 1 – Ziel des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz zielt darauf ab, das Centarkayische als kulturelles Erbe zu bewahren, ihren Gebrauch in allen Altersgruppen zu fördern und sicherzustellen, dass sie in zukünftigen Generationen lebendig bleibt.
Das Centarkayische ist die traditionelle Sprache, die in der Republik Kaysteran gesprochen wird. Dieses Gesetz erkennt das Centarkayische als schützenswertes kulturelles Erbe an.
(2) Die Regelungen des Gesetzes ist für Regionen mit einem Anteil von mehr als 15% der sprechenden Bevölkerung gedacht. Gespanschaften können ab einem Anteil von mehr als 15% ebenfalls das Gesetz anwenden, sollte die Region diesen Anteil unterschreiten.
Artikel 2 – Förderung in der Bildung
(1) Das Centarkayische wird als verpflichtendes Fach in den Lehrplänen der Grund- und weiterführenden Schulen in dem betreffenden Regionen oder Gespanschaften integriert. Es werden spezielle Programme für Schüler angeboten, um das Centarkayische zu erlernen und zu verwenden.
(2) Sprachkurse für Erwachsene werden eingerichtet, um das Erlernen des Centarkayischen zu fördern, insbesondere für jüngere Generationen und Zugezogene.
Artikel 3 – Medien und Kultur
(1) Die Republik unterstützt die Produktion von Radio- und Fernsehsendungen sowie Online-Medien im Centarkayischen.
(2) Kulturelle Veranstaltungen, wie Theateraufführungen, Musikfestivals und Literaturveranstaltungen im Centarkayischen, werden finanziell gefördert.
Artikel 4 – Öffentliche Verwaltung
(1) Bürger einer betreffenden Region oder Gespanschaft haben das Recht, im Centarkayischen mit öffentlichen Behörden zu kommunizieren. Dokumente und Formulare werden nach Möglichkeit im Centarkayischen bereitgestellt.
(2) Das Centarkayische wird auf offiziellen Schildern und in öffentlichen Bekanntmachungen verwendet.
Artikel 5 – Wissenschaft und Forschung
(1) Die Erforschung des Centarkayischen, ihrer Geschichte und ihrer Verwendung wird durch staatliche Fördermittel unterstützt. Es sollen Dokumentationen und Studien zum Centarkayischen erstellt werden.
(2) Partnerschaften mit Universitäten und Forschungseinrichtungen werden gefördert, um die Sprache wissenschaftlich zu untersuchen und ihre Erhaltung zu sichern.
Artikel 6 – Intergenerationeller Sprachtransfer
(1) Es werden Programme eingerichtet, um den intergenerationellen Transfer der Sprache zu fördern. Ältere Sprecher des Centarkayischen werden ermutigt, ihr Wissen an jüngere Generationen weiterzugeben, beispielsweise durch Sprachpatenschaften oder Workshops.
Der Minister hat das Rederecht.
Auch der Präsident Kaysterans ist heute in seinem schicksten T-Shirt anwesend. Sein einziges weißes Hemd war leider in der Reinigung.
Gesucht wird ein Präsident für die Bundesversammlung!
Bitte stimmen Sie für oder gegen den einzigen Bewerber: Marko Boban
Die Abstimmung dauert fünf Tage (oder wenn ein Mitglied eine absolute Mehrheit erreichen sollte)
Der Rat der Bürger stimmt mit den Stimmen der PROGRES und der NAPRED zu.
Die Abgeordneten der Jedinstvo stimmten nicht ab.
Patt im Bundesrat: dieser stimmt dem Vertrag nicht zu.
Vesteran (Domovina) und Aressinien (Jedinstvo) stimmten nicht ab.
Damit wurde die Charta durch die Bundesversammlung nicht verabschiedet.
Meine Glückwünsche!
Da thematisch passend wird die Anfrage des Präsidenten Pelagoniens hier weitergeführt:
Ich beantrage die Auskunft des Außenministers zu folgender Frage:
Für den Fall, dass Severanien der sogenannten „Konferenz der Nationen“ beitritt, wann und in welchem Verfahren wird festgestellt, ob das Fürstentum Kaschutistan von den in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt wird?
Der Minister hat das Wort.
und ich protestiere auf das Schärfste, einer laufenden Debatte aus dem Weg zu gehen und einfach zur Abstimmung zu schreiten.
Ich gebe Ihnen soweit recht, dass ich den Grundgedanken der fünftägigen Debatte mit zwar nun dem siebten Tag Debatte vielleicht zu konsequent beendet habe, wir beide als letzte Verbleibende in der Debatte, gerade nach ihrer letzten Antwort aber auch absolut nichts mehr zu debattieren hätten.
Präambel
Gedenkend dem gemeinsamen Erbe der Menschheit und der daraus folgenden Verpflichtung, dies der Nachwelt zu erholten und nachfolgenden Generationen Werte und Weisheit zu vermitteln
In Verantwortung und in der Liebe dem Menschen gegenüber geleitet und inspiriert
Im Willen Recht von Unrecht zu trennen und die Welt und ihre Wunder und Schätze zu erhalten
geben sich die hier versammelten Nationen folgende Charta und begründen mit ihr die Konferenz der Nationen.
Mandat der Konferenz der Nationen
Das Mandat der Konferenz der Nationen ist die Bewahrung von Kultur und Überlieferung als gemeinsamen Erbe der Menschheit. Dieses Mandat ist nur durch die Wahrung des Friedens und Rechtes zu gewährleisten. Getragen wird das Mandat durch die Kommunikation und das angemessenen Verhalten aller Nationen der Menschheit. Auseinandersetzungen zwischen den Nationen sind angemessen, so sie im Rahmen einer von der Konferenz bestimmten Weise stattfinden.
Verfasstheit der Konferenz der Nationen
Die Konferenz der Nationen tagt öffentlich in Eulenfurt, Eulenthal. Jede Nation, die durch ihre freie Entscheidung der Konferenz der Nationen beitritt, unterwirft sich damit ihren Regeln und dieser Charta. Eintritt erfolgt durch Ratifikation der Charta durch die legislativen Organe der beitretenden Nation so die Nation von der in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt wird. Austritt erfolgt durch Erklärung des bevollmächtigten Vertreters einer Nation und beinhaltet das Erlöschen aller Verbindlichkeiten in einer Frist von 90 Tagen. Ferner kann eine Nation ausgeschlossen werden, so zwei Drittel der versammelten Nationen ihr die Souveränität aberkennen, oder ein berechtigter Vertreter der Konferenz mehr als 90 Tage ferngeblieben ist.
Die Konferenz der Nationen besteht aus einer Vollversammlung, in welcher jede teilhabende Nation eine gleichwertige Stimme besitzt, sowie einem Sekretariat, das diese leitet und die Beschlüsse und Vereinbarungen pflegt und zur Einsicht bereithält.
Die Konferenz der Nationen wird zu den Verfahren in der Vollversammlung eine eigene Satzung erlassen.
Verbindlichkeiten der Konferenz der Nationen
Jenseits des Mandates der Konferenz der Nationen sind die einzelnen Nationen nur an die Bestimmungen der Beschlüsse und Organschaften gebunden, denen sie freiwillig zustimmen und beitreten. Zu diesem Zweck schafft die Konferenz der Nationen Organe und Unterorganisationen durch Beschluss in der Vollversammlung.
Eine Änderung an dieser Charta ist nur mit Zweidrittelmehrheit aller souveränen Mitglieder möglich. Die Änderung an der Charta erfordert eine neue Ratifikation durch die versammelten Nationen.
Stimmen Sie bitte mir Da, Ne oder enthalten Sie sich der Stimme.
Die Abstimmung dauert fünf Tage oder nachdem eine unumstößliche Entscheidung feststeht.
Ich würde auch erneut kandieren. Vielleicht ist es am besten die Kandidatenfrist noch bis zum 18. August weiterlaufen zu lassen, es sei denn die anderen drei Fraktionen wollen auf Kandidaten verzichten.
Meinen Punkt hatte ich bereits gestern deutlich gemacht.
Ich hätte nun gerne die Frage beantwortet, warum eine mehrheitliche Anerkennung Voraussetzung für einen Beitritt sein soll und wie das ganze dann in der Praxis umgesetzt werden soll.
Bei ihrer Argumentation heißt das dann, dass zum Beitritt bspw. Einstimmigkeit herrschen müsste, damit neue Mitglieder aufgenommen werden dürften, damit es sich nicht um eine Mehrheit sondern um alle handelt.
Das würde also heißen, dass ihr Vesteranbeispiel dazu geführt hätte, dass eine Minderheit (!) sogar darüber bestimmt hätte, ob Vesteran Teil der internationalen Gemeinschaft sein dürfte oder eben nicht. Vielleicht verstehen Sie jetzt warum ihr Punkt und ihre Argumentation eben eher Ping Pong sind.
Da Cranberra stand jetzt die Charta nicht ratifiziert hat, kann diesem mithin mit z.B. 5:4 die Anerkennung und damit der Eintritt verweigert werden.
Welche Berechtigung dies hat und wie das ganze praktisch umgesetzt werden soll, können Sie sicherlich noch erläutern. Besten Dank.
Wollen Sie damit also sogar sagen, dass sie die Eintrittshürden sogar noch erhöhen wollen würden? Wo bleibt dann jetzt genau ihr Punkt? Einmal ist es die mangelnde Konsistenz der Regelung, das andere mal dass die Ablehnung/Aufnahme durch eine zu einfache Mehrheit möglich sei.
Zuvor steht halt „mehrheitlich“ beim Beitritt – aber Danke für die Bestätigung, wie inkonsistent diese von allen Unterzeichnern gründlich gelesene „Chara“ (sic) ist.
Das Zutritt und Austritt unterschiedlich gehandhabt werden hat durchaus seine Berechtigung, das ist mir zu lapidar wie Sie das in Stammtischmanier das abhandeln.
Das ist Propaganda und kein Journalismus
Was bei diesem Blatt ja auch niemanden wundert!
Es ist im übrigen erneut absurd solche Gedankenspiele um Cranberra zu machen. Präsident Nikolov, sie scheinen dem reaktionären NAPRED-Narativ verfallen zu sein.