Gesetz zur Förderung und Erhaltung des Centarkayischen
Artikel 1 – Ziel des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz zielt darauf ab, das Centarkayische als kulturelles Erbe zu bewahren, ihren Gebrauch in allen Altersgruppen zu fördern und sicherzustellen, dass sie in zukünftigen Generationen lebendig bleibt.
Das Centarkayische ist die traditionelle Sprache, die in der Republik Kaysteran gesprochen wird. Dieses Gesetz erkennt das Centarkayische als schützenswertes kulturelles Erbe an.
(2) Die Regelungen des Gesetzes ist für Regionen mit einem Anteil von mehr als 15% der sprechenden Bevölkerung gedacht. Gespanschaften können ab einem Anteil von mehr als 15% ebenfalls das Gesetz anwenden, sollte die Region diesen Anteil unterschreiten.
Artikel 2 – Förderung in der Bildung
(1) Das Centarkayische wird als verpflichtendes Fach in den Lehrplänen der Grund- und weiterführenden Schulen in dem betreffenden Regionen oder Gespanschaften integriert. Es werden spezielle Programme für Schüler angeboten, um das Centarkayische zu erlernen und zu verwenden.
(2) Sprachkurse für Erwachsene werden eingerichtet, um das Erlernen des Centarkayischen zu fördern, insbesondere für jüngere Generationen und Zugezogene.
Artikel 3 – Medien und Kultur
(1) Die Republik unterstützt die Produktion von Radio- und Fernsehsendungen sowie Online-Medien im Centarkayischen.
(2) Kulturelle Veranstaltungen, wie Theateraufführungen, Musikfestivals und Literaturveranstaltungen im Centarkayischen, werden finanziell gefördert.
Artikel 4 – Öffentliche Verwaltung
(1) Bürger einer betreffenden Region oder Gespanschaft haben das Recht, im Centarkayischen mit öffentlichen Behörden zu kommunizieren. Dokumente und Formulare werden nach Möglichkeit im Centarkayischen bereitgestellt.
(2) Das Centarkayische wird auf offiziellen Schildern und in öffentlichen Bekanntmachungen verwendet.
Artikel 5 – Wissenschaft und Forschung
(1) Die Erforschung des Centarkayischen, ihrer Geschichte und ihrer Verwendung wird durch staatliche Fördermittel unterstützt. Es sollen Dokumentationen und Studien zum Centarkayischen erstellt werden.
(2) Partnerschaften mit Universitäten und Forschungseinrichtungen werden gefördert, um die Sprache wissenschaftlich zu untersuchen und ihre Erhaltung zu sichern.
Artikel 6 – Intergenerationeller Sprachtransfer
(1) Es werden Programme eingerichtet, um den intergenerationellen Transfer der Sprache zu fördern. Ältere Sprecher des Centarkayischen werden ermutigt, ihr Wissen an jüngere Generationen weiterzugeben, beispielsweise durch Sprachpatenschaften oder Workshops.
Der Minister hat das Rederecht.