Beiträge von Marko Boban

    Zufall ist es nicht, aber in einer gewissen Weise gibt es eben Zufälle bspw. stimmen halt mal mehr oder weniger RL-Leute ab. Das hat vor allem bei den Parlamentsergebnissen ja schon mehrfach dazu geführt, dass die Jedinstvo ziemlich blöd aus der Wäsche geschaut hat. Aber am Ende ist halt Severanien schon auch sehr durch die Jedinstvo definiert, dass dürfte man auch sim on niemals vergessen. Olić hat rein theoretisch gute Chancen, und ein Wahlsieg wäre erklärbarer als wenn jetzt ein Boban antreten würde.

    Ich muss einfach sagen, dass Severanien halt tendeziell immer eine Wahl-MN war und auch bleiben wird. Ich weiß, dass es andere Staaten gibt, die zunehmend oder schon immer alles definiert haben. Aber unsere Identität hat dieses Zufallselement in sich. So kam es auch mal zur Überraschung Bajramović - damit hat ja auch keiner gerechnet. Und vielleicht wird es ja Olić, so genau weiß man das vorab eben nicht (und auch bei den Jedinstvolern gibt es ja durchaus Nuancen! :D )

    Allerdingst konnte ich im Forum keinem Flughafen finden.

    Ganz einfach weil bislang niemand sowas zum simulieren gebraucht hat. Ganz persönlich oder für Severanien gesprochen: Warum auch, wenn der Flughafen/die Gebäude des Flughafens auch noch nicht weiter ausgestaltet ist/sind?


    Die Ankunft kann man bspw. genauso gut simulieren in dem man im passenden Vinasy-Fashion-Week Thread von seiner Ankunft am VIA in der Vergangenheitsform erzählt. Hat bislang jeder Staatsbesucher im Zweifel auch so gemacht. Und noch mal ganz persönlich gesprochen: ein "Kommt am Flughafen an von seinem Flug"-Post in einem entsprechenden Thread braucht es irgendwie halt auch nicht um an einer Fashion Week Sim teilzunehmen.

    Der Bruch zwischen Pelagonien und Isteran war ja 1940 - da spaltete sich das Fürstentum Isteran als Volksrepublik ab. Wie lange war es aber Teil des Kgr. Pelagoniens?


    Evtl. macht es Sinn das ab genau 1821, nämlich der Ausrufung des Pelagonischen Königreichs zu machen. Wir haben vor 1821 bei Pelagonien bislang nur als "unter fremder Oberhoheit" definiert. Es könnte Sinn machen Isteran und Pelagonien ab 1821 schicksalshaft zu verknüpfen nachdem man zunächst unter der gleichen Oberhoheit leiden musste.


    Die Kandidaten für die Phase bis 1821 wären:

    MachtKontextWahrscheinlichkeit
    Imperia(-Vesteran)Zarentum Vesteran unter Kaiserkrone ImperiasZwar geographisch naheliegend, haben wir aber nie simuliert
    Novarischer StaatNachbarZumindest die Küste nach Celano zugewandt hat höhere Wahrscheinlichkeit. Müsste man mit der novarischen Geschichte checken
    UsitienNachbarWar selber eher Spielball, daher gering.
    Kayische Königreich
    Kaysteran + "Groß-"Kaya: Bis 1910 existent, dann DrullischHatte Usitien und Kaya nur bis 1839/40 unter Kontrolle, daher könnte auch Pelagonien (und Isteran) schon 1821 "verloren" worden sein
    Isfahnisches Reich Bis 1852 in AressinienEher unwahrscheinlich, wegen Religion.
    Drullisches ImperiumErneute Expansionsphase ab 1820erZu spät, war zwar auch schon mal bis 1735





    Gute Nachrichten: Die Einkommensteuer für mittelständische Unternehmen wird nicht erhöht. Ebenso wird es auch keine Erhöhung der Gewerbesteuer für Angestellte geben.


    Das sind Unternehmer, nicht Unternehmen.

    Unsinn, natürlich sind das Unternehmen - ich bin mit meiner Selbstständigkeit auch ein Einzelunternehmen, aber das Unternehmen keine juristische Person, da die Haftung bei der Person oder beim Zusammenschluss von Personen bleibt.


    Aber die findest du irgendwann tatsächlich quasi nicht im Segment, welche Merz meinte, weil du früher oder später in die GmbH o.ä. wechseln wirst. Und deswegen stimmt' schon, ist das Unsinn was Merz sagt, da hätte er besser noch die Körperschaftssteuer genannt, die zumindest 'ne Bundessteuer ist (im Gegensatz zur Gewerbesteuer)

    Gute Idee eigentlich! Müsste dem deutschen Datenschutzmichel doch eh gefallen; was geht den Staat das denn an? ;)

    Momentan will ja Dobrindt eher genau das Gegenteil und "Trans-Register" einführen.


    Dürr kritisiert ja nicht das Gesetz sondern die sächsischen Behörden. Auch wenn das eher ein Einzelfall ist, darf man ruhig die Frage stellen, wie mit solch einem Einzelfall umzugehen ist und ob man durch rechtzeitige Antragstellung auf Änderung des Geschlechtseintrages beim Standesamt beeinflussen kann, wo man einfährt.

    Gewiss, aber den "Mißbrauch" musst du eben auch erst nachweisen. Liebich macht das geschickt und ist sich von Handtasche über lackierte Nägel hin zu Leotops für nichts zu schade. Aber das ist eine Einzelfallprüfung und die psychologischen Gutachten stehen wohl auch noch aus.

    Währenddessen ideologisiert der erste Unionspolitiker schon wieder: Ploß will einfach gleich wieder das Gesetz abschaffen.

    Ich stimme Jens insoweit zu, dass folgendes schon absurd ist:


    Es ist verboten, wegen des Geschlechtes zu diskriminieren. Dort wo nach Geschlecht unterschieden wird, hat dies einen bestimmten Grund (Strafvollzug, Frauenhäuser, Sport etc.). Anknüpfungspunkt ist offenbar das Geschlecht, was im Personenstandsregister eingetragen ist (ich kenne mich da nicht aus). Wenn wir nun überall zu einer Einzelfallprüfung kommen oder zu individuellen Definitionen von "Geschlecht" (was vielleicht sinnvoll ist), weil es mittlerweile möglich ist, seinen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen ohne besondere Auflagen zu ändern, dann brauchen wir auch kein Geschlecht mehr personenstandsmäßig erfassen. Das ist dann völlig unnötig. Wenn auf Briefen von Behörden gar keine Anrede mehr steht, kann es auch nicht die falsche sein.

    Ja, rechtliche Betrachtung ist das eine, gerade was eine mögliche Diskriminierung angeht… die gesellschaftliche noch mal das andere.

    Absurd ist aber wirklich dass der FDP-Mann Dürr hier einfachsten braunschwarzen Populismus versucht und weiter meint eine "AFDP"-Strategie anzuwenden. Wenn du für nix mehr stehen kannst, kannst es auch lassen.

    1. Ich weiß nicht was der Vorteil der Unterbringung ist für Liebich in einem Frauengefängnis. Gerade jemand, der eindeutig bei den Braunen ist, hat doch automatisch gleichgesinnten Anschluss im Männergefängnis.

    2. Liebich will provozieren: darum ging es immer. Da geht es auch gar nicht unbedingt um die Form, sondern nur um das tatsächlich zu tun.

    3. Es kann gut sein, dass die sächsische Justiz im Sinne der braun-blauen Union mit dieser Intension gehandelt hat das ad absurdum zu führen – aber die Hürden die Liebich vollzogen haben sind ja nicht klein. Das musst du erst mal alles so durchziehen und nach außen präsentieren. Tins Ausführungen sind da genau die richtige Betrachtungsweise, und gelten wie bei vielen Dingen in einer demokratischen und sozialen Gesellschaft: wegen einzelnem Missbrauch, darf nicht die Regelung selber in Frage gestellt werden. Das Prinzip kannst du beim Missbrauch von Bürgergeld anwenden, bei vielen Asylfragen usw. usf.


    Ich bin wirklich gespannt wie die SPD damit umgehen wird. Klar ist, dass es bereits jetzt eine Lose-Lose-Situation für beide Parteien ist (natürlich nicht für die faktenfreien, braunen und erzkonservativen Flügel, aber die werden sich noch wundern), und die SPD würde mit rechten/rechteren Kandidaten der biggest Loser. Ich kann mir nicht vorstellen dass die SPD einen SPD-nahen Kandidaten findet der unbeschrieben in punkto Abtreibungsrecht ist, es sei denn sie bringen jemand aus dem Seeheimer Kreis, der Wirtschaftsjurist ist :D

    Ich muss mich korrigieren, vielleicht ist Krajilovac nicht so geeignet, evtl auch Portograd nicht. Ich denke die Regionen sind eher gefährdete Gebiete für Erdbeben. Bei Krajilovac würde ich also eher darauf verzichten.

    Dank Tin ist ja Kaysteran schon recht gut definiert. Was ich mir persönlich gut vorstellen könnte ist, dass Vesteran "die Atomrepublik" in Severanien ist. Hat Kaysteran eben nur ein AKW, so könnte ich mir in Vesteran, wegen der ratelonisch-imperianischen Vergangenheit sehr gut mehrere Kraftwerke vorstellen.


    Mein Vorschlag von West nach Ost:

    - Usetjak bei Bergerac an der Mirica
    - Templic

    - Krajilovac

    - Bechtograd


    Da Portograd und Umgebung früher auch vesteranisch waren, würde ich sagen, dass es Sinn macht an der Bistrica bei Portograd das einzige pelagonische AKW hinzusetzen. Aressinien würde ich persönlich als atomkraftwerksfrei sehen.

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    Predsjednik Kajsterana – Prezidentij Kajsteranij

    Verordnung zur Durchführung der statistischen Volkszählung 2025 in der Republik Kaysteran

    § 1 – Zweck der Volkszählung


    (1) Zur Erhebung verlässlicher demografischer, sozialer und wirtschaftlicher Basisdaten über die Bevölkerung der Republik Kaysteran wird im Zeitraum vom 15. August bis zum 14. September 2025 eine statistische Volkszählung durchgeführt.


    (2) Die Ergebnisse dienen der staatlichen Planung, der wissenschaftlichen Forschung, der regionalen Entwicklung sowie der Fortschreibung amtlicher Statistiken.



    § 2 – Zuständige Behörde


    (1) Zuständig für die Durchführung der Volkszählung ist das Innenministerium der Republik Kaysteran.


    (2) Das Innenministerium kann zur operativen Umsetzung untergeordnete Behörden, kommunale Verwaltungsstellen sowie geeignete Hilfskräfte mit der Durchführung der Erhebung betrauen.



    § 3 – Erhebungszeitraum und Stichtag


    (1) Der Erhebungszeitraum erstreckt sich vom 15. August 2025 bis einschließlich 14. September 2025.


    (2) Als Stichtag für die Zählung gilt der 15. August 2025. Alle Angaben sind auf diesen Tag zu beziehen.



    § 4 – Umfang der Erhebung


    (1) Erfasst werden:

    * Zahl und Zusammensetzung der Wohnbevölkerung,

    * Haushalts- und Familienstrukturen,

    * Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit,

    * Bildungsstand, Erwerbstätigkeit und wirtschaftliche Merkmale,

    * Wohnsituation und Mietverhältnisse.


    (2) Die Volkszählung erfolgt überwiegend in elektronischer Form. In begründeten Fällen sind auch Papierfragebögen zulässig.



    § 5 – Auskunftspflicht


    (1) Alle in Kaysteran ansässigen Personen sind zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Auskunftserteilung verpflichtet.


    (2) Für Personen unter 16 Jahren sowie für Personen, die zur Auskunft nicht in der Lage sind, sind die gesetzlichen Vertreter oder die Haushaltsvorstände zur Auskunft verpflichtet.



    § 6 – Datenschutz und Vertraulichkeit


    (1) Alle im Rahmen der Volkszählung erhobenen personenbezogenen Daten unterliegen dem Schutz nach dem Gesetz über amtliche Statistiken und Datenverarbeitung.


    (2) Eine Weitergabe individueller Angaben an andere staatliche Stellen oder Dritte ist ausgeschlossen, sofern keine gesetzliche Ausnahmeregelung besteht.


    (3) Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich in anonymisierter, aggregierter Form.



    § 7 – Straf- und Bußgeldvorschriften


    (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig seiner Auskunftspflicht nicht, nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäß nachkommt, kann mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld bis zu 3.000 Talir belegt werden.



    § 8 – Inkrafttreten


    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.