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Schulgesetz der Republik Vesteran
§ 1 - Recht auf Bildung
(1) Jeder Schulpflichtige hat das Recht auf kostenlose Bildung durch die Schulen und Einrichtungen der Kinderbetreuung der Republik Vesteran. Hochschulen stehen allen nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Leistungen in gleicher Weise offen.
Die kostenlose Bildung sollte vielleicht eher in die Verfassung.
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(2) Der Unterricht ist durch Lehrer, die ein Examen (ispit) absolviert haben, durchzuführen.
"staatliches" Examen?
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(2) Die Schulpflicht beginnt mit Vollendung des dritten Lebensjahres und endet mit der Hochschulreife oder einem einem berufsqualifizierenden Abschluss, spätestens jedoch mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ich würde die Pflicht auf einen Abschluss auch über 18 Jahre hinaus setzen. Es geht ja nicht, dass wir noch Bürger ohne Schulabschluss haben, da sind soziale Probleme vorprogrammiert.
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§ 3 - Dauer des Unterrichts
Ein Schuljahr umfasst 36 Unterrichtswochen mit im Jahresdurchschnitt 36 Unterrichtsstunden á 45 Minuten.
Das sind 5 Tage von 8-13h ohne Nachmittagsunterricht? Die sollten vielleicht um 2-4 Unterrichtsstunden erhöht werden...
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8. Gesundheitslehre und Hauswirtschaft mit mindestens zwei Unterrichtsstunden wöchentlich;
Beinhaltet Hauswirtschaft Kochen und Bügeln oder auch Haushalten im Sinne von Budgetführung?
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12. ESP - Einführung in die sozialistische Produktion (ab 7. Unterrichtsjahr) mit mindestens zwei Unterrichtsstunden wöchentlich.
Ersetzt das Hauswirtschaft?
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Im 7.-9. Unterrichtsjahrerfolgt die Differenzierung von Gesellschaftskunde in Sozialkunde, Geschichte, Geografie und der Naturwissenschaften in Biologie, Chemie, Physik.
Gesellschaftskunde 4h wöchentlich soll in 6 Fächer aufgeteilt werden? Da müssten dann 2h dazu oder nicht?
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(3) Der Abschluss erfolgt durch Prüfungen in den Fächern Severostaranisch, Mathematik, einer Fremdsprache sowie in einem gesellschaftskundlichen oder einem naturwissenschaftlichen Fach.
Und einem 4. Wahlfach Fach. Das gibt die Chance z.B. durch Sportliche Leistung oder ähnliches zu verbessern. Ausgleichen würde ich das, indem eines der 4 Prüfungen nach Wahl mündlich stattfindet.
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1. sprachlich-humanistischer Zweig mit einer zweiten Fremdsprache, Latein oder Altgriechisch sowie Philosophie anstelle von Physik, Astronomie, Chemie und Biologie;
Altgriechisch nur als Wahlangebot an Schulen, an denen auch Latein angeboten wird. Ich sehe das ähnlich wie beim Beispiel der Imperianischen Sprache als Fremdsprache.
Ich würde außerdem Biologie oder Chemie beibehalten, da sonst ein Medizinstudium ausgeschlossen ist.
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2. naturwissenschaftlicher Zweig mit vertieftem Mathematikunterricht sowie Physik, Astronomie, Chemie und Biologie;
Wie schon gesagt, Astronomie ist eine "Orchideen"-Disziplin, die nicht unbedingt der allgemeinen Hochschulreife dient. Sollte kein Pflichtfach sein. Auch wenn es dir persönlich Spaß macht. 
Was haltet ihr von einem "Seminarfach" bei denen die Schüler ein Thema selbst erarbeiten, eine Arbeit anfertigen und anschließend Vortragen müssen? Das kann einem Prüfungsfach gleichgestellt werde.
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1. 5 (odličan) = „ausgezeichnet“;
2. 4 (vrlo dobar) = „sehr gut“;
3. 3 (dobar) = „gut“;
4. 2 (dovoljan) = „genügend“;
5. 1 (nedovoljan) = „ungenügend“.
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Alternativ, da mich das rückwärtssystem auf Anhieb verwirrt...
A, B, C, D, F