Keine weitern Fragen.
Beiträge von Dr. Bogdan Savic
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Tippfehler ist korrigiert.
Das mit dem Thread verstehe ich nicht ganz? Soll in dem Thread nur eine Art Schlüsselübergabe stattfinden?
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Da ich das gerade für den Bundestag regel, hier eine Angepasste Version als Vorschlag, um ein wenig Ordnung zu schaffen:
Zitat
Geschäftsordnung der Narodna SkupŠ¡tina§1 Die Präsidentschaft
(1) Der Präsident der Narodna SkupŠ¡tina wird von den Mitgliedern mit einfacher Mehrheit für aufgerundet 3 Monate gewählt und Endet am Monatsletzten des dritten Monats.
(2) Der Präsident führt die Geschäfte der Narodna SkupŠ¡tina und verübt das Hausrecht.
(3) Scheidet der Präsident vorzeitig aus, ist länger als 10 Tage der Amtsgeschäfte abwesend oder findet kein Kandidat eine Mehrheit, so übernimmt der Premijer die Amtsgeschäfte und leitet eine Neuwahl ein.§3 Abstimmungen
(1) Abstimmungen laufen 5 Tage.
(2) Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine Mehrheit unausweichlich ist oder alle Stimmen abgegeben wurden.
(3) Stimmrecht haben alle wahlberechtigten Bürger der Republika Vesteran.§4 Anträge und Debatten
(1) Ein Gesetzesantrag muss mindestens 5 Tage zur Debatte verfügbar sein.
(2) Wird nach 5 Tagen keine Debatte erwünscht, so ist eine Abstimmung einzuleiten.
(3) Eine Debatte kann auf Antrag beendet werden, wenn 5 Tage keine Wortmeldung kam oder wenn die Fragesteller bekannt geben, dass keine weiteren Fragen offen sind. Nach Beendigung der Debatte wird eine Abstimmung eingeleitet.§5 Schlußbestimmungen
(1) Abweichende Handhabungen werden durch einfache Mehrheit in einer Abstimmung beschlossen.
(2) Die Geschäftsordnung tritt mit der Verabschiedung in Kraft. -
Herzlich Willkommen!
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Nachdem nun unsere Brüder und Schwestern in Pelagonien ordentlich vertreten sind, müssen wir uns wohl um eine Geschäftsordnung kümmern.
Hier ein einfacher Vorschlag zur Diskussion, der alles nötige enthält.
Eventl. könnte man noch Rederechtentzug für Nichtmitglieder, sowie nichtöffentliche Sitzungen einfügen. -
Die Republika Vesteran hat eine Debatte zu folgendem Leitantrag beantragt:
Zitat
Geschäftsordnung des Savezno Vece§1 Der Vorsitz
(1) Vorsitzender des Bundesrates sind die Mitglieder in rotierender Reihenfolge.
(2) Der Vorsitzende führt die Geschäfte des Bundesrates, verübt das Hausrecht und vertritt diesen nach Außen.
(3) Die Rotation läuft nach folgender Reihenfolge ab Republika Pelagonija, Republika Aresinija, Republika Vesteran.
(4) Hat eine Republik kein Mitglied im Bundesrat, wird die Republik in der Rotation übersprungen.
(5) Ist der Vorsitzende länger als 7 Tage abwesend, so wechselt der Vorsitz gemäß Rotation.
(6) Der Vorsitz rotiert nach aufgerundeten 2 Monaten, jeweils zum Monatsersten.§2 Das Rederecht
(1) Rederecht haben neben den Mitgliedern Regierungsmitglieder der Republiken, sowie die Mitglieder der Bundesregierung in Amtlicher Funktion, sowie ggf. eingesetzte Gouverneure.
(2) Zusätzliches Rederecht vergibt der Vorsitzende auf Antrag.§3 Abstimmungen
(1) Abstimmungen laufen 5 Tage.
(2) Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine Mehrheit unausweichlich ist oder alle Stimmen abgegeben wurden.
(3) Stimmrecht haben nur die Mitglieder der Republiken.§4 Anträge und Debatten
(1) Ein Gesetzesantrag muss mindestens 5 Tage zur Debatte verfügbar sein.
(2) Wird nach 5 Tagen keine Debatte beantragt, so ist eine Abstimmung einzuleiten.
(3) Eine Debatte kann beendet werden, 3 Tage nach der letzten Wortmeldung oder wenn die Fragesteller bekannt geben, dass keine weiteren Fragen offen sind. Nach Beendigung der Debatte wird eine Abstimmung eingeleitet.§5 Schlußbestimmungen
(1) Abweichende Handhabungen werden durch einfache Mehrheit in einer Abstimmung beschlossen.
(2) Die Geschäftsordnung tritt mit der Verabschiedung in Kraft.Die Debatte ist hiermit eröffnet.
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Die Republika Vesteran stellt folgenden Leitantrag zur Debatte:
Zitat
Geschäftsordnung des Savezno Vece§1 Der Vorsitz
(1) Vorsitzender des Bundesrates sind die Mitglieder in rotierender Reihenfolge.
(2) Der Vorsitzende führt die Geschäfte des Bundesrates, verübt das Hausrecht und vertritt diesen nach Außen.
(3) Die Rotation läuft nach folgender Reihenfolge ab Republika Vesteran, Republika Pelagonija, Republika Arresinija.
(4) Hat eine Republik kein Mitglied im Bundesrat, wird die Republik in der Rotation übersprungen.
(5) Ist der Vorsitzende länger als 7 Tage abwesend, so wechselt der Vorsitz gemäß Rotation.
(6) Der Vorsitz rotiert nach aufgerundeten 2 Monaten, jeweils zum Monatsersten.§2 Das Rederecht
(1) Rederecht haben neben den Mitgliedern Regierungsmitglieder der Republiken, sowie die Mitglieder der Bundesregierung in Amtlicher Funktion, sowie ggf. eingesetzte Gouverneure.
(2) Zusätzliches Rederecht vergibt der Vorsitzende auf Antrag.§3 Abstimmungen
(1) Abstimmungen laufen 5 Tage.
(2) Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine Mehrheit unausweichlich ist oder alle Stimmen abgegeben wurden.
(3) Stimmrecht haben nur die Mitglieder der Republiken.§4 Anträge und Debatten
(1) Ein Gesetzesantrag muss mindestens 5 Tage zur Debatte verfügbar sein.
(2) Wird nach 5 Tagen keine Debatte beantragt, so ist eine Abstimmung einzuleiten.
(3) Eine Debatte wird beendet 3 Tage nach der letzten Wortmeldung oder wenn die Fragesteller bekannt geben, dass keine weiteren Fragen offen sind. Nach Beendigung der Debatte wird eine Abstimmung eingeleitet.§5 Schlußbestimmungen
(1) Abweichende Handhabungen werden durch einfache Mehrheit in einer Abstimmung beschlossen.
(2) Die Geschäftsordnung tritt mit der Verabschiedung in Kraft. -
Für's Protokoll, die Republiksvertretung der Republika Pelagonija ist mit der Wahl von Nikola Mihajlov zum Präsidenten ordentlich beendet worden. Ich gratuliere im Namen des Bundesrates.
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Ich gratuliere und freue mich bereits auf die Zusammenarbeit im Bundesrat!
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Immerhin behandelt die neue Ratelonische Klatschpresse den Zwischenfall... was auch nicht selbstverständlich ist. http://www.dur2005.de/forum/thread.php?threadid=3958
Das Niveau der Presse ist zwar wie zu erwarten schwach, aber immerhin ein Anfang.
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"Flüchtlinge"
"Wir können es uns nicht leisten, daß an unseren Grenzen Elendsslums entstehen, die ggf. zur Verbreitung von Krankheiten über unsere Grenzen hinweg führen"Die sind ziemlich weltfremd und isoliert die Armen.
Das faszinierende ist, auch mit der Situation in Kaysteran wird das politisch nur wieder zum Wahlkampf genutzt um die bestehende Regierung zu kritisieren und über Zuständigkeiten zu streiten.
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Das heißt nicht, dass wir uns auf den Alternativvorschlag nicht vorbereiten. Momentan bevorzugt Ratelon die Alternative, die uns im Osten sehr isoliert:
Deine Meinung als unseren Vertreter dort hätte ich zu dem Vorschlag schon gerne.
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Mir fällt dazu ein:
Staat
Sex
Amen -
Zitat
Original von Slobodan Tesla
Ich wiederhole: Die Konflikte richten sich gegen die dortige Regierung und ihre Maßnahmen. Eine Ausweitung ist nicht zu befürchten.
Die Frage galt u.a. bezüglich der Kaysteranischen Minderheit in der Republika Vesteran.
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Die Republika Vesteran schließt sich den Fragen an und ergänzt
5.) Wie ist die Situation an der Grenze zu Kaysteran einzuschätzen? Ist eine Ausweitung der Konflikte auf vesteranischen Boden zu befürchten?
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Der Antrag bleibt noch 2 Tage zur Debatte offen, falls sich noch Änderungen oder Fragen ergeben.
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Die Republika Vesteran hat keine weiteren Fragen.
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Verkehr, Wasser- und Energieversorgung sind eindeutiges Republikrecht. Dieses Gesetz könnte höchstens als Rahmengesetz genutzt werden, verliert jedoch in dem Moment an Kraft sobald eine Republik eine eigene Regelung trifft.
Lediglich bei Republiksübergreifenden Verkehrsstrecken, sowie das Kommunikationsnetz sind Bundesangelegenheit und können Bundesgesetzlich geregelt werden.
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Die Republika Vesteran hat eine Debatte zu folgendem Gesetzesantrag beantragt:
Zitat
Infrastrukturnutzungsgesetz (InfraNutzG)§ 1 - Infrastruktur
(1) Die technische Infrastruktur ist Eigentum der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien und ihrer Gebietskörperschaften. Sie darf weder verkauft noch anderweitig in privates oder betriebliches Eigentum übertragen werden.
(2) Zur technischen Infrastruktur im Sinne dieses Gesetzes gehören:
- Die Versorgungsnetze für Wasser, Abwasser, Elektrizität, Gas und Wärme;
- die Kommunikationsnetze Radio, Fernsehen, Telefon und Internet;
- die Verkehrsinfrastruktur, beinhaltend Straßen, Eisenbahnstrecken einschließlich der Bahnhöfe, Binnenwasserstraßen, Häfen, Flughäfen sowie Navigationseinrichtungen.§ 2 - Nutzung
(1) Die Verwaltung, der Erhalt sowie der Aus- oder Rückbau der Infrastruktureinrichtungen obliegt den für sie nach den Bestimmungen der Verfassung und der Gesetze zuständigen Gebietskörperschaften.
(2) Die verantwortlichen Gebietskörperschaften stellen unter Berücksichtigung sicherheitspolitischer, sozialer und ökologischer Belange den offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Infrastruktureinrichtungen sicher. Sie sind berechtigt, Durchleitungsentgelte und Nutzungsgebühren zu erheben.
(3) Die verantwortlichen Gebietskörperschaften können die Wartung und den Betrieb der Infrastruktur an genossenschaftliche Dienstleister übertragen.§ 3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.Die Debatte ist hiermit eröffnet.
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Folgender Antrag wurde von Seiten der Republika Pelagonija gestellt:
Zitat
Ich beantrage eine Fragestunde an den Außenminister und Präsidenten zur Situation in Kaysteran, der Sicherheit severanischer Staatsbürger auf kaysteranischem Staatsgebiet, der Sicherheit severanischer Einrichtungen und vesteranischen Minderheit in Kaysteran.Die Debatte wurde eröffnet.
Genosse Nikola, ihre Fragen.