Lassen Sie sich nicht verunsichern. ![]()
Herzlich willkommen!
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Für Vesteran war auch Herta anwesend und spendierte respektvollen Applaus.

Премјера Вестерана
Ausschreibung
Gemäß § 4 WahlG ist durch den Premijer ein Wahlleiter zu benennen. Bewerbungen für die anstehende Wahl im September werden bis 18.08.(jul.) bzw. 31.08.2024 (greg.) entgegen genommen.
gez.

- Премјера Вестерана -
Vinaši, 09.08.2024 (jul.) | 22.08.2024 (greg.)
Ich glaube, die gesetzlichen Bestimmungen sind klar genug, dass ordnungsgemäße Wahlen durchgeführt werden können. Herr Dubel-Hacac kann ja nochmal in den einschlägigen Texten nachlesen.
Antwortet ebenfalls per Kurznachricht:
Gospodin Mihajlov, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne werde ich und meine Partei ihre Kandidatur unterstützen. Ich bin überzeugt, dass es uns dieses Mal gelingen wird, die Menschen in diesem Land von einer besseren Wahl zu überzeugen. Herzliche Grüße, Ihre H. Markievic
Bietet die Nominierung eines gemeinsamen Präsidentschaftskandidaten für die kommende Wahl an.

Премјера Вестерана
Vinaši, 20.06.2024
Sehr geehrte Frau Bajramović,
wie angekündigt, möchte ich Ihnen meinen Entwurf für eine Verfassungsänderung zukommen lassen. Nach Artikel 2 soll der folgende Artikel eingefügt werden:
Art. 2a – Der Ministerrat (Savet ministara)
(1) Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Premijer Staatsminister (državni ministar) berufen. Ihre Amtszeit dauert bis zu ihrer Abberufung, längstes bis zum Ende der Amtszeit des Premijers.
(2) Die Staatsminister können mit der Leitung eines bestimmten Ressorts betraut werden. Sie führend die Amtsgeschäfte nach eigenem Ermessen im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Premijers. Die Staatsminister sind dem Premijer und der Nationalversammlung zur Rechenschaft verpflichtet.
(3) Der Premijer bestimmt aus der Reihe der Staatsminister einen ständigen Stellvertreter. Diese Stellvertretung umfasst auch die Vertretung Vesterans in den Organen der Bundesrepublik Severaniens, sofern diese Aufgabe nicht explizit durch den Premijer oder durch einen Beschluss des Ministerrates auf einen anderen Staatsminister übertragen wurde.
(4) Die Staatsminister bilden in ihrer Gesamtheit den Ministerrat. Der Ministerrat tagt ständig unter dem Vorsitz des Premijers oder dessen Stellvertreters. Sind beide verhindert, so übernimmt der Staatsminister mit der längsten Amtszeit den Vorsitz. Sofern mehrere Staatsminister über dieselbe Dauer der Amtszeit verfügen, übernimmt von diesen der Staatsminister mit den meisten Lebensjahren den Vorsitz.
(5) Die Mitglieder des Ministerrates genießen während ihrer Amtszeit Immunität. Die Immunität kann durch Beschluss der Nationalversammlung aufgehoben werden.
Ich möchte aus aktuellem Anlass auf die Debatte auf Bundesebene zur Vertretung der Republiken hinweisen. Vesteran würde mit den Bestimmungen des Art. 2 (3) das Eingreifen des Bundes erhebnlich minimieren können und ein landesgesetzliches Instrumentarium für diesen Fall schaffen.
Ihrer Rückmeldung und Ihren Anmerkungen zum vorliegenden Entwurf sehe ich interessiert entgegen.
Srdačan pozdrav


Премјера Вестерана
Vinaši, 20.06.2024
Sehr geehrter Herr Mihajlov,
wie angekündigt, möchte ich Ihnen meinen Entwurf für eine Verfassungsänderung zukommen lassen. Nach Artikel 2 soll der folgende Artikel eingefügt werden:
Art. 2a – Der Ministerrat (Savet ministara)
(1) Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Premijer Staatsminister (državni ministar) berufen. Ihre Amtszeit dauert bis zu ihrer Abberufung, längstes bis zum Ende der Amtszeit des Premijers.
(2) Die Staatsminister können mit der Leitung eines bestimmten Ressorts betraut werden. Sie führend die Amtsgeschäfte nach eigenem Ermessen im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Premijers. Die Staatsminister sind dem Premijer und der Nationalversammlung zur Rechenschaft verpflichtet.
(3) Der Premijer bestimmt aus der Reihe der Staatsminister einen ständigen Stellvertreter. Diese Stellvertretung umfasst auch die Vertretung Vesterans in den Organen der Bundesrepublik Severaniens, sofern diese Aufgabe nicht explizit durch den Premijer oder durch einen Beschluss des Ministerrates auf einen anderen Staatsminister übertragen wurde.
(4) Die Staatsminister bilden in ihrer Gesamtheit den Ministerrat. Der Ministerrat tagt ständig unter dem Vorsitz des Premijers oder dessen Stellvertreters. Sind beide verhindert, so übernimmt der Staatsminister mit der längsten Amtszeit den Vorsitz. Sofern mehrere Staatsminister über dieselbe Dauer der Amtszeit verfügen, übernimmt von diesen der Staatsminister mit den meisten Lebensjahren den Vorsitz.
(5) Die Mitglieder des Ministerrates genießen während ihrer Amtszeit Immunität. Die Immunität kann durch Beschluss der Nationalversammlung aufgehoben werden.
Ich möchte aus aktuellem Anlass auf die Debatte auf Bundesebene zur Vertretung der Republiken hinweisen. Vesteran würde mit den Bestimmungen des Art. 2 (3) das Eingreifen des Bundes erhebnlich minimieren können und ein landesgesetzliches Instrumentarium für diesen Fall schaffen.
Ihrer Rückmeldung und Ihren Anmerkungen zum vorliegenden Entwurf sehe ich interessiert entgegen.
Srdačan pozdrav


Премјера Вестерана
Vinaši, 20.06.2024
Sehr geehrter Herr Trkulja,
wie angekündigt, möchte ich Ihnen meinen Entwurf für eine Verfassungsänderung zukommen lassen. Nach Artikel 2 soll der folgende Artikel eingefügt werden:
Art. 2a – Der Ministerrat (Savet ministara)
(1) Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Premijer Staatsminister (državni ministar) berufen. Ihre Amtszeit dauert bis zu ihrer Abberufung, längstes bis zum Ende der Amtszeit des Premijers.
(2) Die Staatsminister können mit der Leitung eines bestimmten Ressorts betraut werden. Sie führend die Amtsgeschäfte nach eigenem Ermessen im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Premijers. Die Staatsminister sind dem Premijer und der Nationalversammlung zur Rechenschaft verpflichtet.
(3) Der Premijer bestimmt aus der Reihe der Staatsminister einen ständigen Stellvertreter. Diese Stellvertretung umfasst auch die Vertretung Vesterans in den Organen der Bundesrepublik Severaniens, sofern diese Aufgabe nicht explizit durch den Premijer oder durch einen Beschluss des Ministerrates auf einen anderen Staatsminister übertragen wurde.
(4) Die Staatsminister bilden in ihrer Gesamtheit den Ministerrat. Der Ministerrat tagt ständig unter dem Vorsitz des Premijers oder dessen Stellvertreters. Sind beide verhindert, so übernimmt der Staatsminister mit der längsten Amtszeit den Vorsitz. Sofern mehrere Staatsminister über dieselbe Dauer der Amtszeit verfügen, übernimmt von diesen der Staatsminister mit den meisten Lebensjahren den Vorsitz.
(5) Die Mitglieder des Ministerrates genießen während ihrer Amtszeit Immunität. Die Immunität kann durch Beschluss der Nationalversammlung aufgehoben werden.
Ich möchte aus aktuellem Anlass auf die Debatte auf Bundesebene zur Vertretung der Republiken hinweisen. Vesteran würde mit den Bestimmungen des Art. 2 (3) das Eingreifen des Bundes erhebnlich minimieren können und ein landesgesetzliches Instrumentarium für diesen Fall schaffen.
Ihrer Rückmeldung und Ihren Anmerkungen zum vorliegenden Entwurf sehe ich interessiert entgegen.
Srdačan pozdrav

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen,
wir laufen leider genau in das Szenario, vor dem ich schon vor Wochen gewarnt habe. Die Regierung irrlichtert durch den Konflikt und hat keine klare rote Linie. Wenn es jetzt heißt, dass es ein koordinierte Vorgehen mit den Verbündeten geben soll, klingt das erstmal gut. Die Taten werden zeigen, was diese wohlklingenden Worte tatsächlich meinen.
Die Bundesversammlung hat vor allem eindeutig klar gemacht, dass eine militärische Intervention aus severanischer Sicht nicht angestrebt wirde. Ich erwarte nach wie vor ein deutlich stärkeres Engagement der Regierung und kann die bisherige Haltung keineswegs bestätigt sehen.
Herr Präsident, einer weiteren Konkretisierung stehe ich sehr offen gegenüber. Die Eingriffsmöglichkeiten des Bundes sollten aus meiner Sicht aber behutsamt, auf ein Minimum beschränkt und wirklich nur in schwerwiegenden Fällen als ultima ratio zum Einsatz kommen. Ein selbstständiges Verfahren der Länder sollte stets Vorrang haben.
Ich stelle fest, dass Vaclav Dubel-Hacac bei einer Enthaltung einstimmig zum Präsidenten der Narodna SkupŠ¡tina gewählt wurde und übergebe die Amtsgewschäfte hiermit.
Herr Präsident, geschätze Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrter Herr Minister,
Ihre Argumentation zu § 2 widerspricht sich. Einerseits mahnen Sie - zu recht! - an, dass die Republiken eigene Vorkehrungen zur Vertretung schaffen sollten und ich habe mir das als Hausaufgabe auch für die kommende Verfassungsreform in Vesteran notiert. Aber, wenn Sie die Formulierung jetzt so belassen, dann knüpfen Sie die Handlungsfähigkeit doch an das Staatsoberhaupt einer Republik. Es wäre dann ausgeschlossen, dass eine Vertretungsregelung greift, die vom jeweiligen Staatsoberhaupt losgelöst ist. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die jüngste Wahl in Vesteran verweisen, die wir sehr wohl und sehr gut im Rahmen der eigenen verfassungsmäßigen Ordnung eigenständig abwickeln konnten. Dieser Prozess hat von Anfang bis Ende und unter Beachtung der gesetzmäßigen Fristen länger als vier Wochen gedauert.
Ich schlage daher vor, den letzten Halbsatz wie folgt zu ändern: "wenn ihr länger als vier Wochen kein Staatsoberhaupt oder dessen Stellvertretung vorsteht und die Republik keine Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen hat."
Ich bitte aber weiterhin noch zu definieren, wer und auf welcher Grundlage feststellt, ob ein "Staatsoberhaupt vorsteht".
Spendet aus privaten Beständen eine Ausgabe von Susly, Arnost: Kayische Sprachlehre und Grammatik, Duranje 2004.
Gewalt erzeugt Gegengewalt, hat man Ihnen das nicht erklärt? Oder haben Sie da auch, wie so oft, einfach nicht genau zugehört?
Hier hat wohl jemand die - Zitat! - beste Band der Welt gehört. ![]()