Schreiben zur Verfassungsreform in Vesteran

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    Премјера Вестерана



    Vinaši, 31.05.2024


    Sehr geehrter Frau Bajramović,


    die vesteranische Verfassung kennt als oberstes Exekutivorgan einzig den Premjier, dessen Aufgabe unter anderem die Sicherung des "ordnungsgemäßen Wirkens der Staatsgewalt" ist. Dabei übeträgt ihm Art. 2 (4) weitgehende - und einer parlamentarischen Kontrolle entzogene - Vollmachten: "Der Premijer ist berechtigt, zur Erfüllung der in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben vorübergehend oder dauerhaft Behörden einzurichten und nach eigenem Ermessen hierfür Beamte und Angestellte einzustellen."


    Mein Bestreben ist es, hier eine Reform der vesteranischen Verfassung anzustreben. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Premjier Staatsminister ernennen kann, die gewisse Ressorts übernehmen und der Nationalversammlung gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet sind. Die Einrichtung eines Ministerrates - als Regierung der Republik - ist meines Erachtens nicht nur demokratischer, sondern auch praktikabler und sparsamer als die o.g. Einrichtung von Behörden.


    Ich lade die PROGRES herzlich dazu ein, bei dieser Reform konstruktiv mitzuwirken. Einen entsprechenden Entwurf werde ich Ihnen in den nächsten Tagen vorstellen und gerne mit Ihnen diskutieren, bevor ich ihn in einem verfassungsgemäß gebotenen Referendum zur Abstimmung stelle.


    Srdačan pozdrav

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    Премјера Вестерана a.D., Председника Севераније a.D.
    Vorsitzende der DOMOVINA - Narodna Seljačka Stranka | Präsidentin der Narodna Skupština a.D.

    Staatsministerin für Unionsangelegenheiten a.D. | Ehemaliges Mitglied des Unionsrates
    Upravnika oblasti von Bechtograd a.D. | Gradonačelnika von Prezren a.D.

  • Sehr geehrte Premijera Markiević,

    vielen Dank für ihren Impuls und der Einladung zu einer Reformdiskussion. Wir möchten als PROGRES vorab natürlich keine Versprechen machen, sind aber gespannt auf Ihre vorgeschlagenen Veränderungen und möchten selbstverständlich positiv mit darauf einwirken.


    S poštovanjem,

    J. Bajramović

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    Премјера Вестерана



    Vinaši, 20.06.2024


    Sehr geehrte Frau Bajramović,


    wie angekündigt, möchte ich Ihnen meinen Entwurf für eine Verfassungsänderung zukommen lassen. Nach Artikel 2 soll der folgende Artikel eingefügt werden:


    Art. 2a – Der Ministerrat (Savet ministara)

    (1) Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Premijer Staatsminister (državni ministar) berufen. Ihre Amtszeit dauert bis zu ihrer Abberufung, längstes bis zum Ende der Amtszeit des Premijers.

    (2) Die Staatsminister können mit der Leitung eines bestimmten Ressorts betraut werden. Sie führend die Amtsgeschäfte nach eigenem Ermessen im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Premijers. Die Staatsminister sind dem Premijer und der Nationalversammlung zur Rechenschaft verpflichtet.

    (3) Der Premijer bestimmt aus der Reihe der Staatsminister einen ständigen Stellvertreter. Diese Stellvertretung umfasst auch die Vertretung Vesterans in den Organen der Bundesrepublik Severaniens, sofern diese Aufgabe nicht explizit durch den Premijer oder durch einen Beschluss des Ministerrates auf einen anderen Staatsminister übertragen wurde.

    (4) Die Staatsminister bilden in ihrer Gesamtheit den Ministerrat. Der Ministerrat tagt ständig unter dem Vorsitz des Premijers oder dessen Stellvertreters. Sind beide verhindert, so übernimmt der Staatsminister mit der längsten Amtszeit den Vorsitz. Sofern mehrere Staatsminister über dieselbe Dauer der Amtszeit verfügen, übernimmt von diesen der Staatsminister mit den meisten Lebensjahren den Vorsitz.

    (5) Die Mitglieder des Ministerrates genießen während ihrer Amtszeit Immunität. Die Immunität kann durch Beschluss der Nationalversammlung aufgehoben werden.


    Ich möchte aus aktuellem Anlass auf die Debatte auf Bundesebene zur Vertretung der Republiken hinweisen. Vesteran würde mit den Bestimmungen des Art. 2 (3) das Eingreifen des Bundes erhebnlich minimieren können und ein landesgesetzliches Instrumentarium für diesen Fall schaffen.


    Ihrer Rückmeldung und Ihren Anmerkungen zum vorliegenden Entwurf sehe ich interessiert entgegen.


    Srdačan pozdrav

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    Премјера Вестерана a.D., Председника Севераније a.D.
    Vorsitzende der DOMOVINA - Narodna Seljačka Stranka | Präsidentin der Narodna Skupština a.D.

    Staatsministerin für Unionsangelegenheiten a.D. | Ehemaliges Mitglied des Unionsrates
    Upravnika oblasti von Bechtograd a.D. | Gradonačelnika von Prezren a.D.

  • Ich möchte aus aktuellem Anlass auf die Debatte auf Bundesebene zur Vertretung der Republiken hinweisen. Vesteran würde mit den Bestimmungen des Art. 2 (3) das Eingreifen des Bundes erhebnlich minimieren können und ein landesgesetzliches Instrumentarium für diesen Fall schaffen.

    Das ist ja ohnehin die Aufgabe der Republiken. Die Exekution durch den Bund war doch immer nur ein Notfallinstrument.

  • Und insoweit ist es auch die Ultima ratio. Leider war das eben oft notwendig in der Vergangenheit und gerade die Regelungen in den Republik etwas problematisch. Was ich mich aber Frage ist, warum nicht der Weg in Vesteran gegangen werden soll, neben dem durchaus sinnvollen Vorschlag, der Skupština auch wirklich eine Regelung zu geben im Zweifel die Wahlen organisieren zu dürfen.

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