Vielen Dank Herr Präsident.
Sehr geehrte Anwesenden,
Wie Sie vielleicht bei der Antragstellung für diese Debatte gesehen habe, ist der konkrete Anlass für meinen Antrag die Unterzeichung des „Freundschafts- und Kooperationsvertrag mit der Intesa Codiale†durch unseren Präsidenten Herrn Olić. Es geht mir jedoch, um das nochmal gleich klar zu stellen, nicht um diesen konkreten Fall sondern mehr um die Frage wie weit die Befugnisse des Präsidenten reichen und in welchen Fällen er über föderale Angelegenheiten das Parlament konsultieren muss. Diese Unterzeichung war für mich eher ein Gedankenanstoss, als ich das ich gegen den Inhalt des Vertrags etwas hätte.
Ich habe, als ich mir also diese Frage stellte, mal die Verfassungen von Severanien und Kaysteran angeschaut, aber leider wurde ich daraus auch nicht viel weiser.
Die Severanische Verfassung sieht in Artikel 6 vor, dass die „demokratisch bestimmten Regierungsoberhäupter der Republiken“ über Verträge auf föderalem Niveau entscheiden. Unsere Kaysteranische Verfassung umschreibt das Amt des Präsidenten als „höchste(s) Amt“ und umschreibt die Funktion wiefolgt „(der Präsident) vertritt und leitet die Regierung und hat die Richtlinienkompeten“ (Artikel 14)
Leider kann ich in der Kaysteranischen Verfassung nicht ganz erkennen für welche Entscheidungen auf föderalem Niveau der Präsident das Parlament bzw. die Regierung konsultieren muss. Darum schien es mir, auch um zukünftiges Kompetenzgerangel zu vermeiden, sinnvoll wenn wir jetzt dazu parteiübergreifende Absprachen machen.
Ich habe gesehen das der Severanische Justizminister Herr Aleksandar Ivanov hier auch das Rederecht erteilt bekommen hat und hoffe das er uns vielleicht etwas mehr zu dieser Situation erzählen kann und wie es in anderen Republiken gehandhabt wird. Ich denke das dies auch ein sinnvoller Ausgangspunkt unserer Debatte sein wird.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.