Entscheidungsbefugnisse des Präsidenten

  • Auf Antrag des Mitglieds Duro Jurković eröffne ich die Debatte über die Entscheidungsbefugnisse des Präsidenten. Herr Jurković hat das Wort.

  • Vielen Dank Herr Präsident.


    Sehr geehrte Anwesenden,


    Wie Sie vielleicht bei der Antragstellung für diese Debatte gesehen habe, ist der konkrete Anlass für meinen Antrag die Unterzeichung des „Freundschafts- und Kooperationsvertrag mit der Intesa Codiale†durch unseren Präsidenten Herrn Olić. Es geht mir jedoch, um das nochmal gleich klar zu stellen, nicht um diesen konkreten Fall sondern mehr um die Frage wie weit die Befugnisse des Präsidenten reichen und in welchen Fällen er über föderale Angelegenheiten das Parlament konsultieren muss. Diese Unterzeichung war für mich eher ein Gedankenanstoss, als ich das ich gegen den Inhalt des Vertrags etwas hätte.


    Ich habe, als ich mir also diese Frage stellte, mal die Verfassungen von Severanien und Kaysteran angeschaut, aber leider wurde ich daraus auch nicht viel weiser.


    Die Severanische Verfassung sieht in Artikel 6 vor, dass die „demokratisch bestimmten Regierungsoberhäupter der Republiken“ über Verträge auf föderalem Niveau entscheiden. Unsere Kaysteranische Verfassung umschreibt das Amt des Präsidenten als „höchste(s) Amt“ und umschreibt die Funktion wiefolgt „(der Präsident) vertritt und leitet die Regierung und hat die Richtlinienkompeten“ (Artikel 14)


    Leider kann ich in der Kaysteranischen Verfassung nicht ganz erkennen für welche Entscheidungen auf föderalem Niveau der Präsident das Parlament bzw. die Regierung konsultieren muss. Darum schien es mir, auch um zukünftiges Kompetenzgerangel zu vermeiden, sinnvoll wenn wir jetzt dazu parteiübergreifende Absprachen machen.


    Ich habe gesehen das der Severanische Justizminister Herr Aleksandar Ivanov hier auch das Rederecht erteilt bekommen hat und hoffe das er uns vielleicht etwas mehr zu dieser Situation erzählen kann und wie es in anderen Republiken gehandhabt wird. Ich denke das dies auch ein sinnvoller Ausgangspunkt unserer Debatte sein wird.


    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    *Früherer kaysteranischer Präsident
    *Medienunternehmer und Großaktionär von ANTENA S
    "*Eigentümer von NK Dinamo Duranje

  • Herr Präsident, verehrte Abgeordnete,


    hier muss zwischen Bundesangelegenheiten und solchen Angelegenheiten in der Kompetenz der Teilrepubliken unterschieden werden. Welche Angelegenheiten Bundes- und welche Republikssache sind, regelt die severanische Bundesverfassung in Artikel 6 Absatz 5. Während Republiksangelegenheiten republiksintern geregelt werden, also durch das Parlament der Teilrepublik, ist der Bundesrat das zuständige Legislativorgan, das Bundesangelegenheiten regelt.


    Das bedeutet, dass die Präsidenten, deren Ämter ja in der Teilrepublik der Exekutive zugerechnet werden, auf Bundesebene ein legislatives Mandat im Bundesrat wahrnehmen. Ein imperatives Mandat des jeweiligen Republiksparlaments ist nicht vorgesehen. Dies gilt für Bundesgesetze wie auch für völkerrechtliche Verträge der SSRS, als auch für den Freundschafts- und Kooperationsvertrag mit der Intesa Codiale.


    Es ist weiterhin wichtig, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass Gospodin Olić diesen Vertrag in seiner Funktion als Präsident Kaysterans keineswegs unterschrieben hat oder unterschreiben wird. Er hat als Mitglied des Bundesrates die eigenverantwortliche Aufgabe, dem Vertrag zuzustimmen, ihn abzulehnen oder sich der Stimme zu enthalten.


    Anders würde es sich verhalten, wenn die Republik Kaysteran mit einem anderen Völkerrechtssubjekt einen Vertrag schließen würde.

  • Wenn ich das also recht verstehe ist das Amt in Personalunion Präsident von Kaysteran wie, sozusagen, Abgeordneter für Kaysteran auf föderalem Niveau?


    Sie schreiben das es ein imperatives Mandat des jeweiligen Republiksparlaments nicht vorgesehen ist, aber gäbe es theoretisch wohl die rechtliche Möglichkeit dem Parlament gewisse Rechte über die Verfassung der Republik zu geben?


    Meiner Meinung nach sollte es, zumindest hier in Kaysteran, doch eine gewisse Kontrolle des Präsidenten in dieser Funktion als Repräsentant in der Föderation geben. Natürlich wäre es ein wenig zuviel des guten, wenn der jeweilige Amtsträger wirklich alles abnicken lassen müssen. Aber ich denke dennoch, das man einige Entscheidungen doch durch das Parlament bestätigen lassen sollte.

    *Früherer kaysteranischer Präsident
    *Medienunternehmer und Großaktionär von ANTENA S
    "*Eigentümer von NK Dinamo Duranje

  • Zitat

    Original von Duro Jurković
    Wenn ich das also recht verstehe ist das Amt in Personalunion Präsident von Kaysteran wie, sozusagen, Abgeordneter für Kaysteran auf föderalem Niveau?


    Auf der Ebene der Bundesrepublik, richtig.


    Zitat

    Sie schreiben das es ein imperatives Mandat des jeweiligen Republiksparlaments nicht vorgesehen ist, aber gäbe es theoretisch wohl die rechtliche Möglichkeit dem Parlament gewisse Rechte über die Verfassung der Republik zu geben?


    Selbstverständlich hat das Parlament Kaysterans die Änderungskompetenz über die Verfassung der Republik Kaysteran. Dies stellt niemand in Frage.


    Für die Einführung eines imperativen Mandats im Bundesrat wäre eine Änderung der Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien nötig. Ich habe bisher vergessen, auf Artikel 6 Absatz 3 Satz 2 hinzuweisen, der in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung hat und folgenden Wortlaut hat (siehe Markierung in Kursivschrift):


    (3) Die Mitglieder des Bundesrates können wegen einer Meinungsäußerung oder Abstimmung strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen, inhaftiert oder bestraft werden. Sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.


    Zitat

    Meiner Meinung nach sollte es, zumindest hier in Kaysteran, doch eine gewisse Kontrolle des Präsidenten in dieser Funktion als Repräsentant in der Föderation geben. Natürlich wäre es ein wenig zuviel des guten, wenn der jeweilige Amtsträger wirklich alles abnicken lassen müssen. Aber ich denke dennoch, das man einige Entscheidungen doch durch das Parlament bestätigen lassen sollte.


    Dies müsste man dann entsprechend in die Bundesverfassung schreiben, also genau definieren, welche Fälle darunter fallen.

  • Gut, mit diesen Erklärungen ist, zumindest mir, das alles etwas deutlicher. Vielen Dank dafür, Herr Ivanov.

    *Früherer kaysteranischer Präsident
    *Medienunternehmer und Großaktionär von ANTENA S
    "*Eigentümer von NK Dinamo Duranje

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