Liegt das eigentlich an meinem Computer oder an der Homepage das die Severanische Zeit eine Viertelstunde Unterschied zur echten Zeit hat? Oder ist das eine Kampagne der Regierung um nur ja nicht in der selben Zeitzone wie die Demokratische Union zu sein?
Beiträge von Duro Jurković
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Ja, unsere aggressive Siedlungspolitik und die Einführung des kaysteranischen Mutterkreuzes haben so ihre Früchte abgeworfen.
Aber interessant zu hören was aus Caya geworden ist. Gibt es hier eigentlich noch Zeitzeugen aus der Zeit vor 2002, also vor dem hier verlinkten Forum? Die Liste der Präsidenten fängt ja sogar schon 1992 an.
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Caya war doch AFAIK mehr kaukasisch und ist kulturell eigentlich mehr oder weniger von heute auf morgen verschwunden?
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Ich finde es auf diese Weise eigentlich besser. Ich befürchte nämlich das der Koretićputsch und das Regime sonst schnell verwechselt werden. Man kann ja auch einen Artikel "Koretićputsch machen" und mit diesem Artikel verlinken.
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Nehmt Euch doch bitte ein Zimmer.
Aber die Karte sieht tatsächlich so schon sehr gut aus.
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Oh, stimmt. Die war mir nicht mehr so präsent. So schliesst das eher daran an, oder? (Die Farben sind jetzt andersrum, also Centarkayisch Blau und Severokayisch Grün)
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Sehr schön. Wenn man dort die verschiedenen Sprachgruppen einzeichnet müsste man doch davon ausgehend die Verteilung berechnen können, oder nicht?
Hier mal ein, auf die Schnelle gemachtes, Vorbild.
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Ja, alles ausser uns ist ein Schreckensregime.
Sie haben nicht vielleicht die Möglichkeit die alten Kaysteran Foren für dieses Projekt zeitweise online zu stellen? Damit müsste man doch das meiste vergleichsweise einfach rekonstruieren können. Mir fallen da so spontan beispielsweise noch wichtige Ereignisse wie der Anschlag auf Präsidentij Kraskovic oder die Fussball WM in Kaysteran ein. Dann würde ich mir wohl die Mühe machen ein paar Ereignisse zu recherchieren und die zugehörigen Artikel zu schreiben.
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Interessante Homepage aber mich werden Sie nicht zu einem Kurs dort überreden können.
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Mmh, Abstiegskampf pur. Vielleicht muss ich auch mal Kontakt mit Friedhelm Funkić und Holger Fachić aufnehmen.
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Das Interesse scheint ja immens zu sein. Wenn es bis Dienstag keine Wortmeldung gibt gehen wir zur Abstimmung über.
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Zum dritten mal: ich habe immer drauf verwiesen das es dann keine Ausnahmen für Lohn- und Preisdumping geben wird. Die Gesetze Severaniens greifen dann genauso wie sie nun greifen.
Worum es mir nur geht ist strukturschwache Regionen mit Hilfe ausländischer Investoren zu entwickeln. Und wir werden keinen einzigen ausländischen Investor bekommen solange das Unternehmensgesetz auch für sie gilt. Wir haben noch immer Regionen in Kaysteran mit Arbeitslosenquoten von über zwanzig Prozent durch die Kriegsschäden. Wenn ausländische Investoren dort Arbeitsplätze schaffen und sich an die Sozialgesetze halten ist mir das lieber als das die Menschen dort eine Genossenschaft von Arbeitslosen sind.
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Ich weiss ja garnicht was Sie alle haben: Leute organisieren etwas in Heroth und das ist unsere Schuld. Ich war auf dem Fest nicht anwesend oder habe es in irgendeiner Weise unterstützt. Wenn Sie jeden Ansatz von Seperatismus uns in die Schuhe schieben wollen, haben sie ja viel zu tuen.
Ausserdem sind wir auch in Kaysteran demokratisch legitimiert. Offenbar gibt es hier genug "ewiggestrige, reaktionäre Industriebarone" um eine Mehrheit zu bilden.
Zudem haben wir als Partei noch nie von einem Austritt aus der Bundesrepublik gesprochen. Diese Gedanken sind wohl eher einer Paranoia verschiedener Jedinstvo-Politiker entsprungen. Wir stehen für ein selbstbewusstes Kaysteran innerhalb Severaniens mit maximalen Freiheiten. Wenn wir darum andere Meinungen als die Staatspartei haben kämpfen wir dafür aber das bedeutet noch nicht das wir gleich die Bundesrepublik verlassen wollen.
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Ja, der hätte Sie selbst überfahren können und wäre noch straffrei davon gekommen.
Irgendwie kommt mir das Team des Krankenhauses aber sehr bekannt vor. Ich muss Frau Jurković mal fragen woher das kommt...
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Nein, das habe ich gerade nicht gesagt. Ich habe doch explizit darauf hingewiesen das die Sozialstandards nicht zur Diskussion stehen. Der einzige Punkt um den es für mich geht ist das Unternehmensgesetz. Ich bin nämlich ziemlich sicher das dadurch kein Investor nach Severanien kommt.
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: ein ausländischer Unternehmer möchte eine Fabrik in Severanien eröffnen weil hier die Löhne günstiger sind. (Natürlich sicher nicht aus Barmherzigkeit wie Frau Jović zurecht sagte) Er hält sich an alle Gesetze, bezahlt seine Sozialabgaben etc und der Betrieb wächst und gedeiht. Aber plötzlich ist er dann so gross das er vergenossenschaftlich wird, und der Investor -der hier Geld investiert hat und Arbeitsplätze schuf- kann nicht über seinen eigenen Betrieb bestimmen. Unter den Voraussetzungen investiert hier doch kein Mensch!
Aus diesem Grund schlage ich darum vor das wir vereinzelte speziale Zonen schaffen, in denen ausländische Investoren nicht unter diese Regel fallen. Das kann ja auch gerade bewusst in strukturschwachen Regionen sein um sie zu fördern. Das werden dann sicherlich keine Wild-West-Zonen sein sondern beinahe alle Gesetz gelten dort genauso wie im Rest des Landes und dort wird es auch kein Sozialdumping geben.
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Das ist ein Ansicht die konsequent ist aber auch als Folge hat das wir keinen einzigen ausländischen Investor bekommt. Wer investiert denn Geld in Severanien wenn er ab einer gewissen Mindestgrösse seines Betriebes selbst nicht mehr bestimmen darf was damit geschieht?
Ich denke jedoch das es für unsere wirtschaftliche Entwicklung nötig ist auch ausländische Investoren zu überzeugen. Darum spreche ich für Ausnahmeregelungen oder speziale Wirtschaftszonen aus in denen dieses Gesetz nicht angewendet wird.
Diese dürfen natürlich nicht überhand nehmen, wir wollen natürlich nicht unser ganzes Land verhökern, oder Ausnahmen in anderen Sozialgesetzen bekommen. Aber in diesen speziellen Zonen sollen ausländische Investoren die Möglichkeit bekommen in Severanien zu produzieren und so Arbeitsplätze zu fairen Löhnen in diesem Land zu schaffen ohne das sie selbst die Kontrolle über ihr Unternehmen verlieren.
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Das Gesetz sieht wohl recht vernünftig aus. Darum habe ich nicht viel dazu zu sagen.
Die einzige Schwachstelle sehe ich im Moment darin, das es keinen Punkt hat wie mit multinationalen Betrieben umzugehen, ist beispielsweise bei ausländischen Investoren. Es spricht für sich, das die Mitarbeiter unter die lokalen Sozialgesetze fallen, aber meines Ermessens fallen sie dann beispielsweise nicht unter das Unternehmensgesetz wenn der Sitz nicht in Severanien ist. Ein multinationales Unternehmen kann ja schwerlich sagen, das ihre Filialen in Severanien eine Genossenschaft sind. Das erscheint mir doch recht unrealistisch.
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Auf Anfrage unserer Ministerin für Soziales, Bildung und Kultur Frau Suzana Lugarić möchte ich hiermit diesen Reformvorschlag zum Schulgesetz hier präsentieren. Da es einige Veränderungen gibt sind sie angegeben, und auch die alte Version um die Unterschiede deutlich herauszustellen.
ZitatSchulgesetz (SchulG)
§1 Grundsätzliches
(1) Jeder Einwohner von Kaysteran (vormals: jeder Mensch) hat das Recht auf schulische Bildung und Förderung. Mit diesem Gesetz soll dieses Recht garantiert werden.
(2) Für den Zugang zu Schularten und Bildungsgängen dürfen weder die Herkunft und das Geschlecht, die wirtschaftliche und soziale Stellung, noch Religion und Weltanschauung bestimmend sein.§2 Auftrag aller Schulen-und Bildungseinrichtungen in Kaysteran
Alle Bildungseinrichtungen haben basierend auf den Werten, die in der Verfassung der Republikska festgeschrieben sind, den Auftrag die Entwicklung der Persönlichkeit des Schülers bestmöglich zu unterstützen, ihn zu einem selbständigen, frei denkenden Menschen zu erziehen, der verantwortungsvoll mit sich, seinen Mitmenschen und seiner Umwelt umzugehen weiß.§3 Schulpflicht
(1) Die Schulpflicht in der Republikska Kaysteranij beginnt mit dem dritten Lebenjahr und endet mit dem vollendeten fünfzehnten Lebensjahr.
(2) Stichtag im Jahr für die Einschulung ist der 31.06. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits drei Jahre alt ist, wird in die erste Klasse eingeschult.
(3) Eine Schulzeitverlängerung kann beantragt werden, wenn nicht garantiert ist, kann, daß ein Kind eine angemessene lebensvorbereitende Bildung erworben hat.
(4) Eine Schulzeitverlängerung ist für den Zeitraum eines Schuljahres befristet. Maximal können drei Schulzeitverlängerungen beantragt werden.
(5) Falls das Kind in einer nichtstaatlichen Schule ( siehe §5 ) beschult werden soll und das Einschulungsalter höher ist als drei Jahre, so muß das Kind bis zum Erreichen des jeweiligen Einschulungsalters eine staatliche Schule besuchen.§4 Wahl der Schule
(1) Jedem Kind steht es frei, eine staatliche-oder nichtstaatliche Schule zu besuchen.
(2) Die Entscheidung über die Schulwahl liegt bei den Eltern oder dem jeweiligen Vormund.des Kindes. (vormals: Die Entscheidung des Kindes ist zu aktzeptieren, auch wenn sie konträr zur Ansicht der Eltern stehen sollte. Ist ein Kind nicht in der Lage eine bewußte Entscheidung zu treffen, so übernehmen das die Eltern oder der jeweilige Vormund.)
(3) Falls die Wahl auf eine nichtstaatliche Schule fällt, sind die Rahmenrichtlinien der jeweiligen Schule zu akzeptieren.§5 staatliche Schularten und Beschreibung
(1) In der Republikska Kaysteranij gibt es folgende staatliche Schularten: - integrative Grundschule, Gesamtschule, Sonder - und Förderschule(2) Die integrative Grundschule
Diese Schule besuchen alle Kinder zusammen, egal welcher körperlichen und geistigen Verfassung, vom dritten bis zum zehnten Lebensjahr. Kinder mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf, werden von speziell ausgebildetem Personal betreut. Durch spielerisches Lernen, soll das Kind grundlegende Fertigen und Fähigkeiten für eine weitere schulische Bildung erwerben. Weiterhin soll durch den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern die Integration von Behinderten in die Gesellschaft unterstützt werden, sowie das gegenseitige Verständnis und die Hilfsbereitschaft der Menschen untereinander gefördert werden.
(2.1) Die Klassenstärke darf eine Anzahl von 22 Schülern nicht übersteigen. Pro Klasse können vier geistig oder körperlich behinderte Kinder integriert werden.
(2.2) Jede Klasse wird von mindestens zwei Lehrern und von, je nach Bedarf benötigten, Sonderpädagogen betreut.
(2.3) Die Klassenstufen werden nach Alter eingeteilt: 1te Klasse ( 3 und 4 Jahre ) ; 2te Klasse ( 5 und 6 Jahre ); 3te Klasse ( 7 und 8 Jahre ) 4te Klasse ( 9 und 10 Jahre )(3) Die Gesamtschule
Die Mittelschule besuchen Schüler ohne sonderpädagogischen Förderungsbedarf vom zehnten bis zum fünfzehnten Lebensjahr. Ausnahmen sind aber möglich, vorausgesetzt, es besteht die Möglichkeit der Beschulung eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf und es entspricht dem Wunsch der Eltern (vormals: des Kindes). Ziel ist es, daß der Schüle eine möglichst realistische Lebens-und Berufs- bzw. Studiumsvorbereitende Bildung erwirbt.
(3.1) Die Klassenstärke darf eine Anzahl von 24 Schülern nicht übersteigen.
(3.2) Jede Klasse wird von zwei Lehrern betreut.
(3.3) Die Klassenstufen werden nach Alter eingeteilt: 5te Klasse ( 11 Jahre ) ; 6te Klasse ( 12 Jahre ); 7te Klasse ( 13 Jahre ) ; 8te Klasse ( 14 Jahre ) ; 9te Klasse ( 15 Jahre )(4) Die Sonder-und Förderschulen
Diese Schulen besuchen Kinder mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf ab dem zehnten Lebensjahr an. Ziel ist es hier ebenso, eine möglichst realistische Lebens-und Berufs-bzw. Studiumsvorbereitende Bildung, jedoch auf einem der Behinderung des Kindes angepaßten Wege, zu vermitteln.
(4.1) Die Klassenstärke darf eine Anzahl von 8 Schülern nicht übersteigen.
(4.2) Die Klassenstufen werden nach Alter: 5te Klasse ( 11 und 12 Jahre ) ; 6te Klasse ( 13 und 14 Jahre ); 7te Klasse ( 15 Jahre ) 8te Klasse ( 17 und 18 Jahre ) und nach Art der Behinderung: Sehbehinderung, Sprach-und Hörbehinderung, geistige Behinderung, Lernbehinderung eingeteilt. Die Einteilung nach Alter ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
(4.3) Jede Klasse wird von mindestens zwei Lehrern mit sonderpädagogischen Qualifikationen betreut.(5) Die Eliteschule
Die Eliteschule besuchen Schüler aussergewöhnlichen schulischen Leistungen. Ziel ist es, diese Schüler zu fördern und in ihrer Entwicklung zu stimulieren. Der Anteil der Eliteschüler darf nicht mehr als 5 Prozent eines Jahrganges überschreiten. Die Auswahl wird auf Basis der Noten in der Grundschule getroffen. In Ausnahmefällen kann die Schulleitung auch Kinder nach anderen Kriterien annehmen.
(5.1) Die Klassenstärke darf eine Anzahl von 12 Schülern nicht übersteigen.
(5.2) Jede Klasse wird von zwei Lehrern betreut.
(5.3) Die Klassen werden nicht nach Alter eingeteilt, sondern in jedem Fach gibt es verschiedene Niveaus die das Kind erreichen kann. Hiermit können Kinder, die nur über eine aussergewöhnliche Begabung in einem Bereich verfügen sich hierauf spezialisieren, während sie in anderen Fächern einen normalen Abschluss erzielen.(6) Alle Schularten sind, wenn geographisch möglich, in einem zusammenhängendem Schulkomplex anzusiedeln, damit die Integration von Behinderten, daß gegenseitige Verständniss und die Hilfsbereitschaft der Menschen untereinander, über den Zeitraum der integrativen Grundschule hinaus gefördert werden.
(7) Das verantwortliche Ministerium erstellt Lernziele für die verschiedenen Fächer, die ein Schüler bis zum Ende eines Schuljahres erreicht haben muss. Zwei mal im Jahr gibt es in jedem Fach republikweite Zentralprüfungen um das Niveau der Schüler zu prüfen und die Qualität der Schulen zu vergleichen.
(8 ) In der Methodik zum Erreichen dieser Lernziele haben die Schule weitestgehende Freiheit. Dies betrifft sowohl die pädagogischen Methoden wie die Personalpolitik.
(9) Das verantwortliche Ministerium hat jedoch die Möglichkeit die Finanzierung der Schulen von ihren Resultaten in den Zentralprüfungen abhängig zu machen. In Extremfällen, in denen das Wohl und die Entwicklung der Schüler gefährdet ist, behält sich das Ministerium die Möglichkeit des direkten Eingreifens in die Struktur und den Lehrbetrieb vor. Auch bei fortwährenden schlechten Resultaten in den Zentralprüfungen behält sich das Ministerium die Option des direkten Eingriffes vor.
(vormals:
(6) Für Alle Schulen gibt es keine verbindlichen Lehrpläne und somit auch keine Zensurengebung, Prüfungen oder Regelungen, daß ein Schüler eine Klasse wiederholen muß. Jedoch gibt es Mindestlernziele, die nach Abschluß einer jeweiligen Schulart durch den Schüler erreicht werden sollten. Diese Werden im Mindestlernzielkatalog genau beschrieben. Ansonsten steht es aber jedem Schüler frei, was er lernen will oder was er nicht lernen will. (7) Die Lehrer haben dabei die Aufgabe, dem Schüler Lernangebote zu unterbreiten, ihn zu animieren, zu motivieren und zu unterstützen.
(8 ) Das Inventar der jeweiligen Schule sollte nach Möglichkeit so beschaffen sein, daß es die Lernwünsche des Schülers unterstützt und nicht hemmt.)§6 nichtstaatliche Schularten
(1) folgende nichtstaatliche Schularten sind in der Republikska Kaysteranij zulässig: Privatschulen und Auslandsschulen(2) die Privatschulen
(2.1) Eine Gründungs-und Lehrerlaubniss kann nur nach einer Prüfung durch das verantwortliche Ministerium (vormals: Gesellschaftsministerium) erteilt werden.
(2.2) Privatschulen haben sich an den Bildungsauftrag ( §2 ) zu halten. Ansonsten sind für Organisation der Schule und Durchführung des Unterrichts nur eigene Rahmenrichtlinien bindend.
(2.3) Die Lehrerlaubniss der Schule kann entzogen werden, wenn gegen den Bildungsauftrag ( §2) verstoßen wird.(3) die Auslandsschulen
(3.1) Eine Gründungs-und Lehrerlaubniss kann nur nach einer Prüfung durch das verantwortliche Ministerium (vormals: Gesellschaftsministerium) erteilt werden.
(3.2) Privatschulen haben sich an den Bildungsauftrag ( §2 ) zu halten. Ansonsten sind für Organisation der Schule und Durchführung des Unterrichts die Schul-oder Bildungsgesetze des Heimatlandes bindend. (3.3) Die Lehrerlaubniss der Schule kann entzogen werden, wenn gegen den Bildungsauftrag ( §2) verstoßen wird.§7 Abschließendes
(1) Dieses Schulgesetz gilt auf dem gesamten Staatsgebiet der Republikska Kaysteranij.
(2) Weitere Bildungswege über das fünfzehnte Lebensjahr hinaus werden per Gesetz geregelt.
(3) Änderungen können mit einer einfachen Mehrheit im Haus der Republikska beschlossen werden.Frau Lugarić, Sie haben das Wort.
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Ich habe noch nicht all die offenen Türen eingetreten.
Im Prinzip steht das zwar alles schon in der Verfassung, aber schaden kann es ja nicht.