Die PROGRES-Fraktion hat eine Aussprache über folgenden Verfassungsänderung beantragt.
Artikel 5, Absatz 2 der Bundesverfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien wird wie folgt geändert:
1. Der Präsident wird auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes direkt und geheim für die Dauer von sechs Monaten vom Volk gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Wenn kein Kandidat eine solche Mehrheit erhält, findet spätestens nach zehn Tagen eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Erreicht auch in der Stichwahl kein Kandidat die erforderliche Mehrheit oder tritt im ersten oder zweiten Wahlgang nur ein einziger Kandidat an, der die Mehrheit verfehlt, wählt die Bundesversammlung nach spätestens zehn Tagen den Präsidenten.
Der Abgeordnete Dubel-Hacac hat das Wort.