Gesetz über die vereinigte Arbeit (2025)

  • Auf Antrag der Regierung wird über folgenden Gesetzvorschlag beraten.


    Gesetz über die vereinigte Arbeit

    (Zakon o udruženom radu)


    Artikel 1 – Gegenstand und Ziel des Gesetzes

    (1) Die vereinigte Arbeit (udruženi rad) ist die Grundlage der sozialistischen Wirtschaftsordnung in der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien. Sie beruht auf der Selbstverwaltung der Werktätigen und dem gesellschaftlichen Eigentum an den Produktionsmitteln.

    (2) Dieses Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Organisationen der vereinigten Arbeit sowie für die Entwicklung der gesellschaftlichen Beziehungen, die sich aus ihr ergeben.

    (3) Ziel des Gesetzes ist die Förderung der schöpferischen Initiative der Werktätigen, die Steigerung der Produktivität und die Verwirklichung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung im Sinne des sozialistischen Aufbaus.


    Artikel 2 – Begriffsbestimmungen

    (1) Gesellschaftliches Eigentum bezeichnet das Eigentum, das der gesamten Gesellschaft gehört und durch die Organisationen der vereinigten Arbeit verwaltet wird.

    (2) Organisationen der vereinigten Arbeit sind Betriebe und Einrichtungen, die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes selbstverwaltet von den Werktätigen geführt werden.

    (3) Die Grundorganisation der vereinigten Arbeit (Osnovna organizacija udruženog rada) ist die grundlegende Organisationseinheit der Produktion oder Dienstleistung im gesellschaftlichen Eigentum.

    (4) Die Zusammengesetzte Organisation der vereinigten Arbeit (Složena organizacija udruženog rada) ist ein Zusammenschluss mehrerer Grundorganisationen, der gemeinsame Produktions-, Planungs- und Verwaltungsaufgaben übernimmt.

    (5) Das Arbeitskollektiv (Radni kolektiv) ist die Gesamtheit aller Beschäftigten einer Organisation der vereinigten Arbeit und Träger der Selbstverwaltungsrechte.


    Artikel 3 – Gründung der Organisationen der vereinigten Arbeit

    (1) Die Organisationen der vereinigten Arbeit werden durch Selbstverwaltungsvereinbarung (Samoupravni sporazum) der beteiligten Werktätigen gegründet.

    (2) Die Selbstverwaltungsvereinbarung regelt:

    a) Zweck und Tätigkeitsbereich der Organisation,

    b) Zusammensetzung und Rechte der Organe,

    c) Regeln für Planung, Einkommen, Investitionen und Verwendung der Reserven,

    d) Verfahren zur Mitbestimmung der Werktätigen.


    Artikel 4 – Organe der Grundorganisationen der vereinigten Arbeit

    (1) Das höchste Organ der OOUR ist der Arbeiterrat (Radnički savet), gewählt vom Arbeitskollektiv.

    (2) Der Arbeiterrat entscheidet über:

    a) Arbeits- und Produktionspläne,

    b) Wahl und Abberufung des Direktors und des Exekutivrates,

    c) Verwendung der Einkommen und Reserven,

    d) Selbstverwaltungsvereinbarungen mit anderen Organisationen der vereinigten Arbeit.

    (3) Der Direktor führt die laufenden Geschäfte der OOUR und setzt die Beschlüsse des Arbeiterrats um.

    (4) Ein Exekutivrat (Izvršni odbor) unterstützt den Direktor und vertritt den Arbeiterrat zwischen den Sitzungen.


    Artikel 5 – Organe der Zusammengesetzten Organisation der vereinigten Arbeit

    (1) Der Arbeiterrat (Radnički savet) der SOUR setzt sich aus gewählten Delegierten der Grundorganisationen der vereinigten Arbeit (OOUR) zusammen.

    (2) Der Rat entscheidet über:

    a) Strategische Entwicklungs- und Investitionspläne,

    b) Verteilung von Ressourcen zwischen Grundorganisationen,

    c) Wahl und Abberufung des Generaldirektors und des Exekutivrates,

    d) Abschluss von Selbstverwaltungsvereinbarungen zwischen Organisationen der vereinigten Arbeit.

    (3) Der Generaldirektor ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Rats verantwortlich.

    (4) Ein Exekutivrat (Izvršni odbor) koordiniert die Tätigkeiten der Grundorganisationen und vertritt den Rat zwischen den Sitzungen.


    Artikel 6 – Rechte der Werktätigen

    (1) Die Werktätigen haben das Recht, aktiv an der Selbstverwaltung ihrer Organisation der vereinigten Arbeit teilzunehmen.

    (2) Insbesondere umfasst dieses Recht:

    a) Wahl und Abberufung der Organe der Organisation der vereinigten Arbeit,

    b) Mitwirkung an der Planung der Produktion und der Verwendung des Einkommens,

    c) Kontrolle der Tätigkeit der Organe und Einforderung von Berichten,

    d) Einbringung von Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeit, der Organisation und der Arbeitsbedingungen,

    e) Mitwirkung an der Gestaltung von Selbstverwaltungsvereinbarungen zwischen Organisationen der vereinigten Arbeit,

    f) Mitbestimmung bei der Einrichtung und Nutzung sozialer und kultureller Einrichtungen für die Werktätigen.


    Artikel 7 – Genossenschaften und selbständige Betriebe

    (1) Die Republiken der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien haben das Recht, eigene Gesetze zur Regelung von Genossenschaften und selbständigen Betrieben zu erlassen.

    (2) Die Republiken können insbesondere regeln:

    a) Organisation, Leitung und Verwaltung der Genossenschaften und selbständigen Betriebe,

    b) Registrierung und Aufsicht über diese Organisationen,

    c) Rechtsform und Tätigkeitsbereiche der selbständigen Betriebe.

    (3) Die Zahl der Beschäftigten in einem selbständigen Betrieb darf zehn Personen nicht überschreiten. Teilzeitbeschäftigte werden anteilig nach ihrer regelmäßigen Arbeitszeit als Bruchteil eines Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt.

    (4) Überschreitet die Zahl der Beschäftigten in einem selbständigen Betrieb zehn Personen, so ist der Betrieb in eine Grundorganisation der vereinigten Arbeit (OOUR) zu überführen oder in eine Genossenschaft umzuwandeln.


    Artikel 8 – Sprachliche Gleichstellung

    (1) In den Republiken der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien können die Bezeichnungen der in diesem Gesetz genannten Organisationen und Organe in der jeweiligen Landessprache verwendet werden.

    (2) Die sprachliche Gleichstellung ist hierbei zu gewährleisten.


    Artikel 9 – Inkrafttreten

    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    (2) Gesetz über Wirtschaftliche Organisationsformen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien vom 20. März 2025 wird aufgehoben.


    Ein Vertreter der Bundesregierung hat das Wort.

  • Werte Abgeordnete,


    Der Entwurf des Gesetzes über die vereinigte Arbeit verfolgt das Ziel, die rechtlichen Grundlagen für die Organisation und Tätigkeit der Betriebe im gesellschaftlichen Eigentum in der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien zu schaffen. Die vereinigte Arbeit (udruženi rad) bildet die Grundlage der sozialistischen Wirtschaftsordnung. Durch die gesetzliche Verankerung der Selbstverwaltung der Werktätigen wird sichergestellt, dass die Beschäftigten aktiv an Planung, Organisation und Kontrolle ihrer Produktions- und Dienstleistungseinheiten teilnehmen. Das Gesetz fördert die schöpferische Initiative der Werktätigen, steigert die Produktivität und unterstützt die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung im Sinne des sozialistischen Aufbaus.


    Die Bestimmungen zu OOUR und SOUR, zu den Organen der vereinigten Arbeit sowie zu den Rechten der Werktätigen sichern die direkte Mitbestimmung der Beschäftigten auf allen Ebenen der Produktion und Verwaltung. Das Arbeitskollektiv wird als Träger der Selbstverwaltungsrechte definiert, und der Arbeiterrat fungiert als höchstes Organ auf Ebene der Grundorganisationen und der zusammengesetzten Organisationen.


    Artikel 7 und 8 des Gesetzesentwurfs stärken die föderale Struktur der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien:

    1. Die Regelung über Genossenschaften und selbständige Betriebe überlässt den Republiken die Kompetenz, eigene Bestimmungen zu erlassen. Damit wird das föderale Prinzip gewahrt und den Teilrepubliken die Möglichkeit gegeben, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird durch die gesetzliche Obergrenze von zehn Beschäftigten sichergestellt, dass die wirtschaftliche Selbstverwaltung der Werktätigen nicht durch übergroße private Einheiten geschwächt wird.
    2. Die Bestimmung zur sprachlichen Gleichstellung der Bezeichnungen in den Republiken gewährleistet, dass jede Landessprache bei der Umsetzung der Selbstverwaltungsorganisationen verwendet werden kann. Dies stärkt die föderale Identität der Republiken und respektiert die sprachliche und kulturelle Vielfalt innerhalb der Bundesrepublik.


    Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes werden die Prinzipien der Selbstverwaltung, der gesellschaftlichen Eigentumsordnung und des föderalen Prinzips in Severanien klar gesetzlich verankert. Das Gesetz gewährleistet eine stabile, demokratisch legitimierte und produktive Organisation der Betriebe im gesellschaftlichen Eigentum und stärkt gleichzeitig die Mitbestimmung der Werktätigen und die Kompetenzen der Republiken.

    Димитар Илиевски
    Фабриките на работниците, земјата на селаните!


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  • Kolleginnen und Kollegen,

    wir haben mit dem WOG am 20. März 2025 ein Gesetz geschaffen, das eine neue Basis der Wirtschaft darstellen sollte. Wir sehen überall im Land, wie kleine Betriebe wieder die Möglichkeit zu florieren und wie mittelständische D.o.o.s Innovationen vorantreiben können – alles im Rahmen von sozialistischen Grundwerten -ohne eine kapitalistische Agenda, die uns so oft vorgeworfen wird.


    Der vorliegende Entwurf zur 'Vereinigten Arbeit' ist die Romantisierung einer vergangenen und erfolglosen Zeit, sie ist ein Rückfall in alte Dogmen. Die Regierung will den erfolgreichen Betrieb mit 50 Mitarbeitern zerschlagen bzw. Eingliedern. Sie will dem engagierten Gründer die Kontrolle entziehen und sie in endlose Gremiensitzungen verlagern.


    Hat der Minister überhaupt eine Ahnung was ein kleiner und ein mittlerer Betrieb ist? Wollen sie die Menschen für dumm verkaufen? Zehn Leute? Das stoische Herunterbeten des Ministers ohne überhaupt auf die bestehende Gesetzgebung einzugehen spricht dabei Bände.


    Das WOG ist der Konsens für die Gesellschaft, weil es Freiheit mit Verantwortung verbindet. Der neue Entwurf bietet nur Bürokratie und Unsicherheit und ist nur der Konsens einer alternden Jedintsvo. Sie spricht nur von Werktätigen, nicht von Selbstständigen, Freiberuflern, Künstlern, Unternehmern, Innovatoren, Bauern, Existenzgründern oder Handwerksmeistern.


    Wir sollten mehr WOG wagen, statt unsere Wirtschaft wieder zu zerstören.

  • Die von Ihnen genannte „bestehende Gesetzgebung“ in weiten Teilen eine Stichpunktesammlung, aber kein sinnvolles Gesetz.


    Anders als das WOG ist der vorliegende Gesetzentwurf in seiner Struktur logisch, inhaltlich konsistent und juristisch sauber. Zudem erhalten die Republiken einen größeren Gestaltungsspielraum.


    Über die Mitarbeiterzahl in Artikel 7 (4) lässt sich ein diskutieren.

    Димитар Илиевски
    Фабриките на работниците, земјата на селаните!


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  • Tomislav_Bati%C4%87_%28Rede_vor_dem_Zentralkomitee_2025%29.jpg


    Gospodine predsjedniče Skupštine, dame i gospodo, drage kolegice i kolege,


    lassen Sie mich gleich zu Beginn etwas Klarheit schaffen. Wir reden heute nicht über weltanschauliche Höhenflüge, sondern über eine sehr nüchterne Frage: Wo beginnt die Pflicht zur Arbeiterselbstverwaltung und wo hört sie auf? Alles andere ist Beiwerk.


    Wir haben in Severanien eine Tradition der Selbstverwaltung und sie hat in bestimmten Zeiten und Bereichen gute Dienste geleistet. Gleichzeitig ist die wirtschaftliche Realität in unseren Republiken ausgesprochen unterschiedlich. Diese Realität lässt sich nicht durch ideologische Beschwörungen aus der Welt schaffen.


    Es ist daher erforderlich, dass wir einen Weg wählen, der weder die Wirtschaft gängelt noch die Prinzipien unserer Ordnung verwässert. Ich halte es für richtig, das Prinzip der Selbstverwaltung klar und verlässlich verfassungsrechtlich zu verankern. Nicht, um Streit zu gewinnen, sondern damit es künftig nicht mehr Gegenstand jedes politischen Wetterumschwungs ist.


    Zugleich müssen wir einen Korridor festlegen, innerhalb dessen die Republiken ihre wirtschaftlichen Regelungen selbst bestimmen können. Kaysteran braucht andere Instrumente als Pelagonien, und es wäre unverantwortlich, das zu ignorieren. Föderalismus ist kein Schmuckstück, sondern ein Arbeitsprinzip.


    Es ist kein Geheimnis, dass die Jedinstvo die Mehrheit hätte, den Entwurf auch allein zu verabschieden.

    Mehrheit ersetzt aber nicht Vernunft.


    Und sie ersetzt erst recht nicht die Verantwortung, ein System zu schaffen, das länger hält als die jeweilige Legislaturperiode.


    Wir brauchen einen Kompromiss, der die Kräfte bündelt und der den Menschen im Land Verlässlichkeit gibt – den Werktätigen ebenso wie den Unternehmern. Ein Kompromiss, der nicht spektakulär ist, aber stabil.


    Ich lade Sie ein, diesen Weg mitzugehen.


    Hvala na pozornosti.

  • Die von Ihnen genannte „bestehende Gesetzgebung“ in weiten Teilen eine Stichpunktesammlung, aber kein sinnvolles Gesetz.


    Anders als das WOG ist der vorliegende Gesetzentwurf in seiner Struktur logisch, inhaltlich konsistent und juristisch sauber. Zudem erhalten die Republiken einen größeren Gestaltungsspielraum.


    Über die Mitarbeiterzahl in Artikel 7 (4) lässt sich ein diskutieren.

    Herr Minister Ilievski,

    Sie kritisieren die Form des WOG, übersehen aber dessen Substanz: Es garantiert die D.o.o und damit die Haftungsbeschränkung. Ihr Entwurf streicht diese ersatzlos. Ihr Angebot, über Mitarbeiterzahlen zu feilschen, ist daher vergiftet: Wollen Sie dem Mittelstand ernsthaft die vollpersönliche Haftung aufzwingen? Ohne WOG stürzen Sie zudem Firmen in ein Rechtsvakuum - ohne klaren Status, Klagerecht oder Eigentumsschutz.

    Ihr versprochener "föderaler Spielraum" ist eine Illusion. Da Artikel 1 Ihres Entwurfs die "vereinigte Arbeit" verabsolutiert, kann keine Republik legal eine Kapitalgesellschaft gründen.


    Ökonomisch errichten Sie ein "Todestal der Innovation". Egal wo die Grenze liegt: Sie bauen eine Wachstumsmauer. Niemand schafft den Arbeitsplatz, der zur Zwangsumwandlung und zum Verlust des Lebenswerks führt. Wir züchten künstliche Zwerge, während Innovatoren und Investitionen abwandern. Das WOG hat diese Mauer - leider - auch. Aber sie war genau das: der Kompromiss für die Gesellschaft.


    Schon heute werden Private bei Krediten und Aufträgen faktisch benachteiligt. Ihr Gesetz beendet das nicht, es institutionalisiert die Diskriminierung. Durch den Vorrang der OOURs koppeln Sie die privaten Leistungsträger endgültig vom Wirtschaftskreislauf ab.

    Ihre "saubere Struktur", zerstört den Mittelstand, es ist kein Fortschritt, sondern eine saubere Beerdigung.

  • Herr Präsident, Herr Minister,


    wir haben Ihre Worte zur Verlässlichkeit und zur Verankerung der Selbstverwaltung genau gehört. Wir teilen das Ziel, eine Ordnung zu schaffen, die Bestand hat.


    Doch wenn wir in unsere gemeinsame Verfassung schauen, insbesondere in Artikel 3, Absatz III, dann lesen wir dort einen klaren Auftrag: Die Verfassung garantiert die Koexistenz der verschiedenen Eigentumsbereiche – des staatlichen, des genossenschaftlichen und des privaten.


    Der vorliegende Entwurf zur vereinigten Arbeit regelt den staatlichen und genossenschaftlichen Teil. Aber wenn wir das WOG abschaffen, reißen wir die Säule des privaten Eigentums ein. Wir würden damit gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Koexistenz verstoßen.


    Ein Gesetz, das den in Artikel 2 Absatz V geschützten Status des Unternehmers faktisch beseitigt, steht auf tönernen Füßen. Wir wollen nicht, dass dieses Reformwerk in wenigen Monaten vor dem Obersten Gerichtshof landet, weil es die Eigentumsgarantie aus Artikel 3 Absatz IV verletzt.


    Unser Angebot zur verfassungsrechtlichen Absicherung ist daher folgendes:


    Wir verabschieden das Gesetz über die vereinigte Arbeit als Rahmen für den gesellschaftlichen Sektor und die Großindustrie.


    Wir behalten das WOG (ereformiert) als notwendigen Rahmen für den privaten Sektor, um dem Verfassungsauftrag der Koexistenz gerecht zu werden.


    Damit erfüllen wir den Willen der Verfassung: Ein starker sozialistischer Kern, flankiert von einer dynamischen privaten Wirtschaft. Das ist der wahre Weg, der Stabilität garantiert.


    Ich danke Ihnen.

  • Josip, er sagt doch, dass er die Verfassung ändern will um diese "Verlässlichkeit" herzustellen. Das ist das Ende der Privatwirtschaft.


    Ein Land ist nur so stark wie seine Wirtschaft. Das WOG erlaubt unseren heimischen Unternehmern - die hier Steuern zahlen - starke Firmen aufzubauen. Der neue Entwurf verbietet Wachstum. Er will aus stolzen severanischen Betrieben diskussionsfreudige Kollektive machen. Wo alle reden, führt keiner zur Innovation. Das ist keine Ordnung, das ist Anarchie am Arbeitsplatz.


    Was passiert mit dem Handwerksmeister oder dem Fabrikanten, der seinen Betrieb an seine Kinder weitergeben will? Ab 10 Mitarbeitern nimmt ihm dieses Gesetz den Betrieb weg. Es wird "gesellschaftliches Eigentum". Das ist ein Angriff auf das Erbe von Familien.


    Wenn wir unsere heimischen Betriebe und Industrien lähmen, müssen wir alles importieren. Wir werden abhängig von globalen Konzernen. Nur ein starker, privater Mittelstand - wie er im WOG steht - macht Severanien unabhängig.

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