👍👎 Gesetz über die Entsendung eines unabhängigen Vertreters der Bundesversammlung zur Vertretung der Interessen der Republiken und ihrer Bürger in Bündnisorganisationen (Intesa-Gesetz)

  • Gesetz über die Entsendung eines unabhängigen Vertreters der Bundesversammlung zur Vertretung der Interessen der Republiken und ihrer Bürger in Bündnisorganisationen (Intesa-Gesetz)


    §1 Zweck des Gesetzes


    Dieses Gesetz regelt die Entsendung eines unabhängigen Vertreters der Bundesversammlung, der neben den Vertretern der Regierung die Interessen der Republiken und ihrer Bürger in Bündnisorganisationen vertritt.


    §2 Entsendung des Vertreters


    (1) Die Bundesversammlung entsendet einen unabhängigen Vertreter zur Wahrnehmung der Interessen der Republiken und ihrer Bürger.


    (2) Die Wahl des Vertreters erfolgt durch einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Bundesversammlung und erfolgt jährlich.


    §3 Aufgaben des Vertreters


    Der unabhängige Vertreter hat die Aufgabe, die Interessen der Republiken und ihrer Bürger in allen relevanten Gremien und Entscheidungen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien zu vertreten. Über die Einbindung hinaus, besitzt der Vertreter keinerlei Stimmrechte im Namen der Bundesregierung, es sei denn, diese wurden ihm durch die Exekutive übertragen.


    §4 Amtszeit und Wiederwahl


    (1) Die Amtszeit des Vertreters beträgt ein Jahr.

    (2) Eine erneute Entsendung desselben Vertreters ist zulässig.


    §5 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Stimmen Sie Da, Ne oder enthalten Sie sich der Stimme.

    Die Abstimmung dauert fünf Tage.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!