Änderungsgesetz der Geschäftsordnung der Bundesversammlung (Boban/PRO)

  • Folgender Antrag des Abgeordneten Boban steht zur Debatte.


    Geschäftsordnung der Bundesversammlung


    § 1 - Präsident der Bundesversammlung

    (1) Der Präsident der Bundesversammlung führt ihre Geschäfte, vertritt sie nach außen und übt das Hausrecht aus.

    (2) Der Präsident wird zu Beginn der Legislaturperiode des Rats der Bürger oder nach dem Rücktritt des bisherigen Präsidenten von den Mitgliedern der Bundesversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.

    (3) Bis zur Wahl eines Präsidenten verständigen sich die Mitglieder der Bundesversammlung auf ein erfahrenes Mitglied aus ihren Reihen, welches die Geschäfte des Hauses führt und die Aufgabe hat, die Wahl des Präsidenten der Bundesversammlung einzuleiten.

    (3) Bis zur Wahl des Präsidenten ist ein Mitglied der Bundesverammlung der geschäftsführender Präsident. Die Qualifizierung zu diesem geschäftsführenden Amt erfolgt in folgender Reihenfolge:

    1. letzter Präsident der Bundesversammlung

    2. längste Amtszeit in der Bundesversammlung

    3. Verständigung auf ein erfahrenes Mitglied

    4. der severanische Bundespräsident.


    § 2 - Rederecht

    (1) Rederecht im Bundesrat in der Bundesversammlung haben

    1. seine Mitglieder,

    2. Mitglieder der Regierungen der Republiken,

    3. Gouverneure der Republiken,

    4. der Präsident Severaniens und

    5. die Mitglieder der Bundesregierung.

    (2) Weiteres Rederecht erteilt der Vorsitzende auf Antrag.


    § 3 - Anträge

    (1) Anträge werden beim Präsidenten der Bundesversammlung gestellt.

    (2) Antragsberechtigt sind die Mitglieder der Bundesversammlung, die Mitglieder der Bundesregierung und der Präsident Severaniens.

    (3) Auf Antrag eröffnet der Präsident der Bundesversammlung eine Debatte.

    (4) Wird innerhalb von drei Tagen nach Antragstellung keine Debatte beantragt, wird die Abstimmung eröffnet.


    § 4 - Debatten

    (1) Debatten werden vom Präsidenten der Bundesversammlung auf Antrag eröffnet.

    (2) Eine Debatte soll grundsätzlich fünf Tage dauern. Ihre Dauer richtet sich im Einzelfall nach dem Diskussionsbedarf der Mitglieder der Bundesversammlung.

    (3) Besteht kein Diskussionsbedarf, kann der Präsident der Bundesversammlung die Debatte vorzeitig beenden.


    § 5 - Abstimmungen

    (1) Die gemeinsamen Abstimmungen beider Kammern der Bundesversammlung laufen grundsätzlich fünf Tage.

    (2) Die erforderlichen Mehrheiten werden getrennt nach Kammer ermittelt.

    (3) Sofern die Verfassung und die Gesetze Severaniens nichts anderes vorsehen, ist ein Antrag angenommmen, wenn er in beiden Kammern jeweils die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen kann.

    (4) Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist oder alle Stimmen abgegeben wurden.


    § 6 - Schlussbestimmungen

    Die Geschäftsordnung tritt mit der Verabschiedung in Kraft.


    Nachtrag:


    Änderungsgesetz der Geschäftsordnung der Bundesversammlung


    §1

    Der bisherige §1 (2) ändert sich wie folgt:

    (2) Der Präsident wird zu Beginn der Legislaturperiode des Rats der Bürger oder nach dem Rücktritt des bisherigen Präsidenten von den Mitgliedern der Bundesversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.


    §2

    Der bisherige §1 (3) ändert sich wie folgt:

    (3) Bis zur Wahl des Präsidenten ist ein Mitglied der Bundesverammlung der geschäftsführender Präsident. Die Qualifizierung zu diesem geschäftsführenden Amt erfolgt in folgender Reihenfolge:

    1. letzter Präsident der Bundesversammlung

    2. längste Amtszeit in der Bundesversammlung

    3. Verständigung auf ein erfahrenes Mitglied

    4. der severanische Bundespräsident.



    §3

    Der bisherige §2 (1) ändert sich wie folgt:


    (1) Rederecht in der Bundesversammlung haben

    1. seine Mitglieder,

    2. Mitglieder der Regierungen der Republiken,

    3. Gouverneure der Republiken,

    4. der Präsident Severaniens und

    5. die Mitglieder der Bundesregierung.


    §4 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

  • Verehrte Kollegen,

    auch wenn der Fokus gerade in unseren Republiken wo anders liegt, habe ich angesichts der Erfahrungen der jüngsten Zeit ein paar Veränderungsvorschläge unserer GO. Ziel muss es sein, dass es keine 4-6 Wochen dauert nach der Wahl zum Rat der Bürger, dass wir wieder geschäftsfähig werden.

    Daher habe ich klarere Definitionen zum einen wann Wahlzeitpunkt ist zum Präsidenten beider Häuser (idF nach der Berufung des Bürgerrats) und viel wichtiger die Regelung wer sich um das Wahlprozedere zu kümmern hat. Der Vorschlag inkludiert drei Regelungen um bei Handlungsunfähigkeit möglichst schnell reagieren zu können.

    Der dritte Punkt ist lediglich ein fehlerhafter Ausdruck im bisherigen §2.

  • Liebe Genossen,


    ich unterstütze diesen Antrag.


    Ich möchte aber noch eine weitaus tiefgreifende Veränderung vorschlagen, nämlich quasi die Abschaffung der beiden getrennten Kammern unseres Parlaments. Unter der aktuellen Rechtslage ist ansonsten die Beschlussfähigkeit des Parlaments insgesamt zu hinterfragen, sofern eine Kammer überhaupt nicht abgestimmt hat. Deshalb und auch zur Vereinfachung des Procederes sollte einfach unabhängig von der Kammer jede Stimme gleich zählen und die Mehrheit nicht mehr getrennt nach Kammer ermittelt werden.


    Mir ist bewusst, dass das potenziell das Gewicht hin zugunsten des Bundes verschiebt, da der Rat der Bürger über einen Abgeordneten mehr verfügt. Aber das ist ja nicht unabänderlich.

  • Kollega Stanković,
    das ist natürlich ein stärkerer Eingriff in die jetzige "Architektur" des Bundes. Die Beschlussfähigkeit ist natürlich ein driftiger Grund, die vergangenen Jahre haben ja leider gezeigt, dass gerade die Kammer der Republiken nicht teilgenommen hat. Ich übe mich noch in Zurückhaltung dies bereits abschließend bewerten zu wollen, sehe es aber im Zuge der von uns geforderten Stärkung der Republiken fast als notwendig an, Stimmgewichtungen oder die Mandatsverteilungen dann zu ändern.

  • Poštovane kolege, ich möchte meine Bedenken und Einwände gegen den vorliegenden Antrag des Abgeordneten Boban zur Änderung der Geschäftsordnung der Bundesversammlung zum Ausdruck bringen.


    Ich sehe keine dringende Notwendigkeit für diese Änderungen. Die aktuelle Geschäftsordnung hat sich in der Vergangenheit bewährt und es ist nicht offensichtlich, dass die vorgeschlagenen Änderungen zu einer signifikanten Verbesserung führen werden.

    Милутин Петровић

    Бивши савезни министар спољних послова


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  • Herr Minister, ich bin ehrlich gesagt entsetzt über ihre Wahrnehmung - sie hat sich eben nicht bewährt: es hat in der aktuellen Legislaturperiode 2,5 Wochen bis zur konstituierenden Sitzung gedauert. Und weitere fünf Wochen bis zur Wahl eines neuen Präsidenten der Bundesversammlung. Und das unter anderem daher, weil sich niemand dafür verantwortlich sah.


    Alle Vorbehalte wurden in dieser Legislaturperiode durch ihre Regierung bestätigt. Der Status quo und der Erhalt der verkrusteten Strukturen hat für sie oberste Priorität. Das mag vielleicht nicht für die gesamte Jedinstvo gelten, aber die Regierung AM schläft innenpolitisch.

  • Polemische Rhetorik und Missachtung bewährter demokratischen Prozesse! Es ist respektlos und unhaltbar, die Arbeit und Bemühungen meiner Regierung in Frage zu stellen. Diese Regierung hat sich in verschiedenen Bereichen für unser Land engagiert und Fortschritte erzielt, die Sie nicht einfach ignorieren sollten.


    Die Verzögerungen, die wir in dieser Legislaturperiode erlebt haben, sind bedauerlich, aber das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Geschäftsordnung überarbeitet werden muss. Sie scheinen erneut in erster Linie darauf abzuzielen, unflexible Grenzen und Fristen einzuführen, ohne die realen Bedürfnisse und Umstände zu berücksichtigen. Wir werden verhindern, dass Sie unseren funktionierenden Staatsapparat in ein unflexibles Korsett zwängen.

  • Der Punkt ist, Predsednik Mažuranić, Flexibilität ist keine Auszeichnung, Flexibilität ist eine Freiheit die man sich erlauben können muss. Wir müssen aus den Problemen der Vergangenheit aber lernen und agil mit Situationen umgehen. Die Probleme verstehen und Lösungen darauf adaptieren. Ich habe bereits den zeitlichen Ablauf erläutert und warum er in einem demokratischen Prozess unhaltbar ist! Ihre "Verbohrtheit auf dem Altbewährten" zeigt dem Wähler deutlich wo Sie stehen: in der Vergangenheit!

  • § 2 - Rederecht

    (1) Rederecht im Bundesrat in der Bundesversammlung haben

    Ich weise darauf hin, dass dieser Teil der Geschäftsordnung unabhängig von den hier diskutierten politischen Fragen sachlich falsch ist und rege eine Abtrennung des Antrages mit Zustimmung des Antragstellers an.

  • Ich bin insgesamt irritiert über die Signale der Jedinstvo, konstruktive und positive Signale hier aus dem Rat der Republiken, ablehnende Signale aus dem Rat der Bürger.


    Neben der Fehlerkorrektur in §3 ist auch §1 nicht richtig geregelt und daher genauso nötig. Die Legislaturperiode einer Versammlung ist ja per se nicht existent, da die Mitglieder des Rates der Republiken dem nicht unterworfen sind.


    Für den §2 kann ich anbieten statt der obigen Regelung diese zu finden:


    §2

    Der bisherige §1 (3) ändert sich wie folgt:

    (3) Bis zur Wahl des Präsidenten ist ein Mitglied der Bundesversammlung der geschäftsführender Präsident. Die Qualifizierung zu diesem geschäftsführenden Amt erfolgt in folgender Reihenfolge:

    1. letzter Präsident der Bundesversammlung

    2. Verständigung auf ein erfahrenes Mitglied

  • Änderungsgesetz der Geschäftsordnung der Bundesversammlung


    §1

    Der bisherige §1 (2) ändert sich wie folgt:

    (2) Der Präsident wird zu Beginn der Legislaturperiode des Rats der Bürger oder nach dem Rücktritt des bisherigen Präsidenten von den Mitgliedern der Bundesversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.


    §2

    Der bisherige §1 (3) ändert sich wie folgt:

    (3) Bis zur Wahl des Präsidenten ist ein Mitglied der Bundesverammlung der geschäftsführender Präsident. Die Qualifizierung zu diesem geschäftsführenden Amt erfolgt in folgender Reihenfolge:

    1. letzter Präsident der Bundesversammlung

    2. Verständigung auf ein erfahrenes Mitglied


    §3

    Der bisherige §2 (1) ändert sich wie folgt:


    (1) Rederecht in der Bundesversammlung haben

    1. seine Mitglieder,

    2. Mitglieder der Regierungen der Republiken,

    3. Gouverneure der Republiken,

    4. der Präsident Severaniens und

    5. die Mitglieder der Bundesregierung.


    §4 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.


    Nun da ich keine Signale mehr bekommen habe zu meinem Kompromissvorschlag, kann ich lediglich anbieten dieses Stück Papier zur Abstimmung zu bringen, damit die Fehler des alten Gesetzes korrigiert werden und zumindest über die Definition des letzten Präsidenten der Bundesversammlung als Geschäftsführer der BV zumindest eine klare Regelung gefunden werden kann, nach der chaotischen Findung in dieser Legislatur.


    Ich kann nur dafür werben, dass die Mitglieder beider Kammern fraktionsunabhängig und nicht nur nach Parteibuch votieren werden.

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