Beiträge von Marko Boban

    Warum engagiert man sich nicht in bestehenden Projekten und gestaltet sie aktiv mit? Früher wurde man oft in Grund und Boden gestampft, aber heute gibt es doch ausreichend Offenheit und Raum für kreative Beiträge. Wenn ich einen Ausgestaltungsstaat benötige, warum integriere ich das Konzept nicht in eine bereits bestehende echte MN?

    Ach so eine Außenkomponente ist halt eine Teilgeschichte. Denk bei Kaysteran mal an die drullische Vergangenheit oder das Paradebeispiel Aztheran/Harnar – Usitien und Caskar als Nachbarn Vesterans.

    Die Sorge, dass die Einführung von Ausgestaltungsstaaten die Außenpolitik verwässern könnte, ist berechtigt. Warum interagieren die Spieler nicht einfach mit den bestehenden Staaten? Eine der größten Stärken einer Mikronationensimulation ist die Möglichkeit zur Interaktion und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Spielern und Staaten.


    Es besteht die Gefahr, dass Spieler noch stärker dazu neigen, hauptsächlich innerhalb ihrer eigenen Kreationen zu agieren und weniger mit anderen Spielern zu interagieren. Dies könnte die Gemeinschaft noch weiter fragmentieren und die Dynamik und Lebendigkeit des Spiels schwächen, die ohnehin schon unter Druck stehen. Steyffenrein und diese ganze planlose Gruppe da oben rechts agieren doch ohnehin nur unter sich!

    Ist weiter meine größte Sorge. Und hey ich verstehe es persönlich auch total, dass man eben auch Lust hat das Drumherum stärker (mit-)gestalten zu wollen. Ich hätte auch zig Ideen. Klar muss man sich wohl vom Gedanken verabschieden, dass sich noch großartig neue "echte" MNs finden werden, also diese Ausgestaltungsstaaten wirklich tatsächlich den Platz wegnehmen könnten.

    Die Diskussion um die NPC-Staaten bzw. Ausgestaltungsstaaten ist zur Zeit im Discord stark am laufen. Ich wollte euch mal updaten, dass es gerade zwei Fronten gibt, die die das wollen und die, die es nicht (unbedingt) brauchen.


    Es gab einen Vorschlag wie solche Staaten, die nur zur einfachen Interaktion (oder eher Rollenspiel) und zum Lückenfüllen auf der Karte genutzt werden könnten.

    https://text.is/629Y7



    Streitpunkte sind:

    - Wer darf wie viele Ausgestaltungsstaaten definieren?

    - Wenn Ausgestaltungsstaaten existieren, existiert Bestandsschutz auch im Falle eine echte MN hätte Interesse am Kartenplatz?

    - Sind die Ausgestaltungsstaaten einfach für alle nutzbar?


    Meine Bedenken sind auch, dass die laue Außenpolitik dadurch noch lauer wird. Andererseits, könnte man natürlich auch ehemalige Staaten einfach wieder verzeichnen und gemeinsame Geschichte konservieren.

    So neuer Versuch für das RL-Treffen!

    Wir haben einen Termin und der findet auch statt diesmal! :-D

    Das Wochenende vom 7.9.2024 ist auserkoren. 20 Jahre Severanien. Und das Beste ist es findet in Düsseldorf statt. Also für alle NRWler. Ich freue mich aber auch mal wieder in der Stadt mit den meisten japanischen Restaurants zu sein :-D

    Bislang sind wir zu dritt. Hat noch jemand Lust dabei zu sein? Macht dann vielleicht Sinn die Planung evtl in einer Signal-Gruppe weiterzuführen.


    Naja ist/war ja auch eine Forensoftware, welche seit fast 20 Jahren oder so nicht mehr aktualisiert wurde. Mittlerweile kommt ein 500er, tippe also der Hoster hat die alte PHP-Version endgültig deaktiviert. Denke nicht, dass wir das Verland-Forum jemals wiedersehen werden.

    Und insoweit ist es auch die Ultima ratio. Leider war das eben oft notwendig in der Vergangenheit und gerade die Regelungen in den Republik etwas problematisch. Was ich mich aber Frage ist, warum nicht der Weg in Vesteran gegangen werden soll, neben dem durchaus sinnvollen Vorschlag, der Skupština auch wirklich eine Regelung zu geben im Zweifel die Wahlen organisieren zu dürfen.

    Änderungsgesetz über die Wahl des Präsidenten der Republik Kaysteran


    §1

    Das Gesetz regelt Änderungen zum bisherigen PWahlG.


    §2

    Der §2(1) des PWahlG wird wie folgt geändert:

    (1) Bewerbungen sind spätestens 120 Stunden vor Wahlbeginn öffentlich bekanntzugeben.


    §3

    Der §3(3) des PWahlG wird wie folgt geändert:

    (2) Das Wahlamt ist eine dem Präsidenten der Republik Kaysteran unterstellte Behörde. Im Falle der Vakanz oder Absenz vom Amt des Präsidenten, obliegt dem Haus der Republik die Weisungsbefugnis.


    §4

    Der §3 des PWahlG wird um (6) und (7) erweitert:

    (6) Eine Absenz des Präsidenten kann durch das Haus der Republik festgestellt werden. Dies kann dann erfolgen, sollte der Präsident mehr als 30 Tagen nicht anwesend sein, oder die turnusgemäßen Wahlen mehr als 14 Tage ausstehen.


    (7) Falls kein Präsident im Amt ist oder seine Absenz festgestellt wurde, kann das Haus der Republik Wahlleiter und Wahltermin bestimmen.


    §5

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.