Beiträge von Aleksandar Ćetković

    Verordnung über die Organisation der Armee

    Uredba o ustrojstvu Narodne armije



    Član 1.

    Die Severanische Volksarmee gliedert sich in:

    a. den Hauptstab (Glavni Štab);

    b. die Landstreitkräfte (Kopnena Vojska);

    c. die Luft- und Luftverteidigungsstreitkräfte (Ratno Vazduhoplovstvo i Protivazdušna Odbrana);

    d. die Kriegsmarine (Ratna Mornarica).


    Član 2.

    Die Landstreitkräfte haben eine Truppenstärke von 80.000 Soldaten und sind in fünf Korps organisiert:

    a. das Korps der Spezialeinheiten (Korpus Specijalnih Jedinica) mit Hauptquartier in Prašovo;

    b. das 1. Korps mit Hauptquartier in Vinaši;

    c. das 2. Korps mit Hauptquartier in Aressaraj;

    d. das 3. Korps mit Hauptquartier in Veligrad;

    e. das 5. Korps mit Hauptquartier in Duranje.


    Član 3.

    (1) Das Korps der Spezialeinheiten umfasst das Garderegiment, das Regiment für Spezialoperationen und das Luftlanderegiment.

    (2) Die übrigen Korps gliedern sich in:

    a. ein Panzerregiment;

    b. drei mechanisierte Infanterieregimenter;

    c. ein Artillerieregiment;

    d. ein Fla-Raketenregiment;

    e. Kampf- und Führungsunterstützungstruppen.


    Član 4.

    Die Luft- und Luftverteidigungsstreitkräfte haben eine Truppenstärke von 24.000 Soldaten und sind in drei Korps organisiert:

    a. das 1. Korps mit Hauptquartier in Vinaši;

    b. das 3. Korps mit Hauptquartier in Bechtograd;

    c. das 5. Korps mit Hauptquartier in Duranje.


    Član 5.

    (1) Die Korps der RV i PVO gliedern sich in:

    a. ein Luftaufklärungsregiment;

    b. ein Jagdgeschwader;

    c. ein Jagdbombergeschwader;

    d. ein Lufttransportgeschwader;

    e. ein Flugabwehrraketengeschwader.

    (2) Dem 1. Korps sind zusätzlich ein Panzerabwehrgeschwader und der Flugdienst der Bundesbehörden (Avio servis saveznih organa SSR Severanije) unterstellt.


    Član 6.

    Die Kriegsmarine hat eine Truppenstärke von 16.000 Soldaten. Ihr Hauptquartier befindet sich in Adrina.


    Član 7.

    Die Kriegsmarine gliedert sich in:

    a. das Flottenkommando;

    b. drei Marineabschnittskommandos;

    d. ein Marineinfanterieregiment.


    Član 8.

    (1) Der Hauptstab der Severanischen Volksarmee ist das militärische Planungs- und Koordinierungsorgan des Volksverteidigungsrates.

    (2) Der Chef des Hauptstabes (Načelnik Glavnog štaba) ist der ranghöchste Soldat der Severanischen Volksarmee und oberster militärischer Berater der Bundesregierung. Er wird vom Präsidenten Severaniens auf Vorschlag des Verteidigungsministers ernannt.


    Član 9.

    Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.

    UKAZ

    o proglašenju Zakona o vojnoj obavezi


    Die Bundesversammlung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

    Gesetz über die Wehrpflicht


    Član 1.

    (1) Jeder Staatsbürger ist wehrpflichtig.

    (2) Mütter, die ihre Kinder betreuen, sind der Wehrpflicht enthoben.


    Član 2.

    Die Wehrpflicht umfasst die Verpflichtung,

    1. sich zur Erfassung zu melden;

    2. zur Musterung und Diensttauglichkeitsuntersuchung zu erscheinen;

    3. den Wehrdienst als aktiven Wehrdienst und Reservistenwehrdienst in den Streitkräften der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien abzuleisten;

    4. Veränderungen zur Person mitzuteilen.


    Član 3.

    (1) Die Wehrpflicht endet mit Anlauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet. Bei Offizieren endet sie mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.

    (2) Im Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensahr vollendet.


    Član 4.

    (1) Der auf Grund der Wehrpflicht zu leistende Wehrdienst umfasst:

    1. den Grundwehrdienst (čl. 5);

    2. Wehrübungen (čl. 6);

    3. im Verteidigungsfall den unbefristeten Wehrdienst.

    (2) Wehrpflichtige, die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben, gehören zur Reserve.


    Član 5.

    (1) Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate und wird zusammenhängend geleistet.

    (2) Der Grundwehrdienst beginnt in der Regel in dem Kalenderjahr, in dem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet. Einem Antrag, vorzeitig zum Grundwehrdienst herangezogen zu werden, soll entsprochen werden.


    Član 6.

    (1) Eine Wehrübung dauert mindestens einen Tag und höchstens drei Monate.

    (2) Die Gesamtdauer der Wehrübungen beträgt bei Mannschaften und Unteroffizieren sechs, bei Offizieren zwölf Monate.


    Član 7.

    Wehrpflichtige, die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben, können auf Grund freiwilliger Meldung nach den jeweiligen militärischen Erfordernissen zum Wehrdienst als Zeitsoldat in der Gesamtdauer von höchstens 25 Jahren herangezogen werden. Eine weitere Heranziehung ist nur aus zwingenden militärischen Interessen zulässig. Dieser Wehrdienst darf nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres geleistet werden, in dem der Zeitsoldat das 60. Lebensjahr vollendet.


    Član 8.

    Zum Wehrdienst wird nicht herangezogen,

    1. wer für den Wehrdienst körperlich oder geistig dauernd untauglich ist oder

    2. wer entmündigt ist.


    Član 9.

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    UKAZ

    o proglašenju Zakona o narodnoj odbrani


    Die Bundesversammlung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

    Gesetz über die Volksverteidigung


    Član 1.

    Die Verteidigung des Landes ist das Recht und die Pflicht der Bürger, der Arbeits- und sonstigen Organisationen, sowie des Bundes, der Republiken, der Gemeinden und sonstiger gesellschaftspolitischer Gemeinschaften.


    Član 2.

    Die Streitkräfte der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien bilden ein einheitliches Ganzes und setzen sich zusammen aus der Severanischen Volksarmee als den gemeinsamen Streitkräften aller Völker und Völkerschaften sowie aller arbeitenden Menschen und Bürger, und aus der Territorialverteidigung als umfassendster Form des organisierten bewaffneten allgemeinen Volkswiderstandes.


    Član 3.

    (1) Die Severanische Volksarmee besteht aus den Landstreitkräften, den Luft- und Luftverteidigungsstreitkräften und der Kriegsmarine.

    (2) Die Severanische Volksarmee schützt die Unabhängigkeit, die Verfassungsordnung, die Unverletzlichkeit und die Integrität des Territoriums der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.


    Član 4.

    (1) Die Einheiten der Territorialverteidigung erfüllen folgende Aufgaben:

    1. selbständig oder in Zusammenarbeit mit der Severanischen Volksarmee führen sie den bewaffneten Kampf gegen den Feind;

    2. auf einem zeitweilig besetzten Gebiet führen sie den bewaffneten Kampf gegen den Feind und setzen den allgemeinen Volkswiderstand fort;

    3. sie schützen die Bevölkerung, das Territorium, die Arbeits- und sonstigen Organisationen und Organe der gesellschaftspolitischen Gemeinschaften vor allen Formen der Feindeinwirkung.

    (2) Die Einheiten der Territorialverteidigung erfüllen auch Aufgaben zum Schutz und zur Rettung der Bevölkerung und der materiellen Güter vor Kriegshandlungen.

    (3) Im Falle einer unmittelbaren Kriegsgefahr und im Krieg können die Einheiten der Territorialverteidigung auch Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung und öffentlichen Sicherheit wahrnehmen.


    Član 5.

    (1) Die Einheiten der Territorialverteidigung werden von der Gemeinde, der Autonomen Provinz und der Republik aufgestellt.

    (2) Eine kleinere gesellschaftspolitische Gemeinschaft ist verpflichtet, Einheiten der Territorialverteidigung auch gemäß dem Plan der größeren gesellschaftspolitischen Gemeinschaft zu bilden.

    (3) Eine Arbeitsorganisation kann Einheiten der Territorialverteidigung bilden. Sie muss sie bilden, wenn dies im Plan der Gemeinde oder der größeren gesellschaftspolitischen Gemeinschaft vorgesehen ist.


    Član 6.

    (1) Die Einheiten der Territorialverteidigung werden gebildet von den gemäß Kriegsplan in diese Einheiten eingeteilten Wehrpflichtigen und von Freiwilligen.

    (2) Die Einheiten der Territorialverteidigung der gesellschaftspolitischen Gemeinschaften werden gebildet von den Personen aus Absatz 1 dieses Artikels vom Territorium der Gemeinde bzw. der größeren gesellschaftspolitischen Gemeinschaft.

    (3) Die Einheiten der Territorialverteidigung der Arbeitsorganisationen werden gebildet von den in der Arbeitsorganisation beschäftigten Personen aus Absatz 1 dieses Artikels.


    Član 7.

    (1) Die Stäbe der Territorialen Verteidigung koordinieren im Krieg auf ihrem Territorium die Operationen der Einheiten der Territorialverteidigung mit den Plänen und Operationen der Severanischen Volksarmee.

    (2) Während gemeinsamer Aktionen mit der Severanischen Volksarmee unterstehen die Einheiten der Territorialverteidigung dem Vorgesetzten der Einheit der Severanischen Volksarmee, mit der sie an der Erfüllung der gemeinsamen Kampfaufgabe teilnehmen.

    (3) Im Krieg leitet und befehligt der Republikstab für die Territorialverteidigung alle Einheiten der bewaffneten Kräfte auf dem vom Feind zeitweilig besetzten Territorium.

    (4) Wenn eine Einheit der Territorialverteidigung für eine Arbeitsorganisation Sicherungs- und Verteidigungsaufgaben erfüllt, wird diese Einheit vom zuständigen Organ der Arbeitsorganisation geleitet.


    Član 8.

    (1) Der Volksverteidigungsrat sorgt für die Organisation und Mobilisierung der für die Bedürfnisse der Volksverteidigung erforderlichen Quellen und Kräfte des Landes.

    (2) Die Mitglieder des Volksverteidigungsrates werden auf Vorschlag des Präsidenten der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien vom Rat der Republiken ernannt und ihres Amtes enthoben.

    (3) Der Präsident der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien ist Vorsitzender des Volksverteidigungsrates.


    Član 9.

    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    (2) Das Wehrgesetz wird aufgehoben.

    Werte Kollegen,


    der vorliegende Entwurf ergänzt das Gesetz über die Volksverteidigung.


    Jeder geistig und körperlich taugliche männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig und leistet einen sechsmonatigen Grundwehrdienst mit anschließenden Wehrübungen.


    Ich bitte um Zustimmung!

    Werte Kollegen,


    mit dem vorliegenden Entwurf wird die Territorialverteidigung (TO) als gleichwertiger Organisationsbereich der Streitkräfte neben der Severanischen Volksarmee geschaffen. Im Gegensatz zur SNA wird die TO von den Gebietskörperschaften und gesellschaftspolitischen Institutionen aufgestellt.


    Im Krieg und im Falle einer unmittelbaren Kriegsgefahr müssen bezüglich des Einsatzes der Einheiten der Territorialverteidigung die Stäbe der kleineren Gemeinschaften die Befehle der Stäbe der breiteren gesellschaftspolitischen Gemeinschaften ausführen. Desweiteren müssen im Krieg alle Stäbe die Operationen der Territorialverteidigung in ihrem Bereich mit den Plänen und Operationen der Severanischen Volksarmee abstimmen.


    Ich bitte um Zustimmung!

    Antrag:

    Gesetz über die Wehrpflicht


    Član 1.

    Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig.


    Član 2.

    Die Wehrpflicht umfasst die Verpflichtung,

    1. sich zur Erfassung zu melden;

    2. zur Musterung und Diensttauglichkeitsuntersuchung zu erscheinen;

    3. den Wehrdienst als aktiven Wehrdienst und Reservistenwehrdienst in den Streitkräften der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien abzuleisten;

    4. Veränderungen zur Person mitzuteilen.


    Član 3.

    (1) Die Wehrpflicht endet mit Anlauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet. Bei Offizieren endet sie mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.

    (2) Im Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensahr vollendet.


    Član 4.

    (1) Der auf Grund der Wehrpflicht zu leistende Wehrdienst umfasst:

    1. den Grundwehrdienst (čl. 5);

    2. Wehrübungen (čl. 6);

    3. im Verteidigungsfall den unbefristeten Wehrdienst.

    (2) Wehrpflichtige, die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben, gehören zur Reserve.


    Član 5.

    (1) Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate und wird zusammenhängend geleistet.

    (2) Der Grundwehrdienst beginnt in der Regel in dem Kalenderjahr, in dem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet. Einem Antrag, vorzeitig zum Grundwehrdienst herangezogen zu werden, soll entsprochen werden.


    Član 6.

    (1) Eine Wehrübung dauert mindestens einen Tag und höchstens drei Monate.

    (2) Die Gesamtdauer der Wehrübungen beträgt bei Mannschaften und Unteroffizieren sechs, bei Offizieren zwölf Monate.


    Član 7.

    Wehrpflichtige, die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben, können auf Grund freiwilliger Meldung nach den jeweiligen militärischen Erfordernissen zum Wehrdienst als Zeitsoldat in der Gesamtdauer von höchstens 25 Jahren herangezogen werden. Eine weitere Heranziehung ist nur aus zwingenden militärischen Interessen zulässig. Dieser Wehrdienst darf nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres geleistet werden, in dem der Zeitsoldat das 60. Lebensjahr vollendet.


    Član 8.

    Zum Wehrdienst wird nicht herangezogen,

    1. wer für den Wehrdienst körperlich oder geistig dauernd untauglich ist oder

    2. wer entmündigt ist.


    Član 9.

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    Liebe Mitbürger,


    Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien bereitet sich auf eine allgemeine Volksverteidigung vor, für den Fall, dass seine Freiheit, Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität angegriffen und bedroht werden, und es ist entschlossen, sich jedem beliebien Aggressor mit allen seinen Kräften und Mitteln zu widersetzen.


    Ich habe hierzu soeben einen Gesetzentwurf über die Volksverteidigung in die Bundesversammlung eingebracht. Ergänzend hierzu wird noch ein Gesetzentwurf über die Wehrpflicht folgen.


    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und vielen Dank auch vorab für die Unterstützung dieses Vorhabens.

    Antrag:


    Gesetz über die Volksverteidigung


    Član 1.

    Die Verteidigung des Landes ist das Recht und die Pflicht der Bürger, der Arbeits- und sonstigen Organisationen, sowie des Bundes, der Republiken, der Gemeinden und sonstiger gesellschaftspolitischer Gemeinschaften.


    Član 2.

    Die Streitkräfte der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien bilden ein einheitliches Ganzes und setzen sich zusammen aus der Severanischen Volksarmee als den gemeinsamen Streitkräften aller Völker und Völkerschaften sowie aller arbeitenden Menschen und Bürger, und aus der Territorialverteidigung als umfassendster Form des organisierten bewaffneten allgemeinen Volkswiderstandes.


    Član 3.

    (1) Die Severanische Volksarmee besteht aus den Landstreitkräften, den Luft- und Luftverteidigungsstreitkräften und der Kriegsmarine.

    (2) Die Severanische Volksarmee schützt die Unabhängigkeit, die Verfassungsordnung, die Unverletzlichkeit und die Integrität des Territoriums der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.


    Član 4.

    (1) Die Einheiten der Territorialverteidigung erfüllen folgende Aufgaben:

    1. selbständig oder in Zusammenarbeit mit der Severanischen Volksarmee führen sie den bewaffneten Kampf gegen den Feind;

    2. auf einem zeitweilig besetzten Gebiet führen sie den bewaffneten Kampf gegen den Feind und setzen den allgemeinen Volkswiderstand fort;

    3. sie schützen die Bevölkerung, das Territorium, die Arbeits- und sonstigen Organisationen und Organe der gesellschaftspolitischen Gemeinschaften vor allen Formen der Feindeinwirkung.

    (2) Die Einheiten der Territorialverteidigung erfüllen auch Aufgaben zum Schutz und zur Rettung der Bevölkerung und der materiellen Güter vor Kriegshandlungen.

    (3) Im Falle einer unmittelbaren Kriegsgefahr und im Krieg können die Einheiten der Territorialverteidigung auch Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung und öffentlichen Sicherheit wahrnehmen.


    Član 5.

    (1) Die Einheiten der Territorialverteidigung werden von der Gemeinde, der Autonomen Provinz und der Republik aufgestellt.

    (2) Eine kleinere gesellschaftspolitische Gemeinschaft ist verpflichtet, Einheiten der Territorialverteidigung auch gemäß dem Plan der größeren gesellschaftspolitischen Gemeinschaft zu bilden.

    (3) Eine Arbeitsorganisation kann Einheiten der Territorialverteidigung bilden. Sie muss sie bilden, wenn dies im Plan der Gemeinde oder der größeren gesellschaftspolitischen Gemeinschaft vorgesehen ist.


    Član 6.

    (1) Die Einheiten der Territorialverteidigung werden gebildet von den gemäß Kriegsplan in diese Einheiten eingeteilten Wehrpflichtigen und von Freiwilligen.

    (2) Die Einheiten der Territorialverteidigung der gesellschaftspolitischen Gemeinschaften werden gebildet von den Personen aus Absatz 1 dieses Artikels vom Territorium der Gemeinde bzw. der größeren gesellschaftspolitischen Gemeinschaft.

    (3) Die Einheiten der Territorialverteidigung der Arbeitsorganisationen werden gebildet von den in der Arbeitsorganisation beschäftigten Personen aus Absatz 1 dieses Artikels.


    Član 7.

    (1) Die Stäbe der Territorialen Verteidigung koordinieren im Krieg auf ihrem Territorium die Operationen der Einheiten der Territorialverteidigung mit den Plänen und Operationen der Severanischen Volksarmee.

    (2) Während gemeinsamer Aktionen mit der Severanischen Volksarmee unterstehen die Einheiten der Territorialverteidigung dem Vorgesetzten der Einheit der Severanischen Volksarmee, mit der sie an der Erfüllung der gemeinsamen Kampfaufgabe teilnehmen.

    (3) Im Krieg leitet und befehligt der Republikstab für die Territorialverteidigung alle Einheiten der bewaffneten Kräfte auf dem vom Feind zeitweilig besetzten Territorium.

    (4) Wenn eine Einheit der Territorialverteidigung für eine Arbeitsorganisation Sicherungs- und Verteidigungsaufgaben erfüllt, wird diese Einheit vom zuständigen Organ der Arbeitsorganisation geleitet.


    Član 8.

    (1) Der Volksverteidigungsrat sorgt für die Organisation und Mobilisierung der für die Bedürfnisse der Volksverteidigung erforderlichen Quellen und Kräfte des Landes.

    (2) Die Mitglieder des Volksverteidigungsrates werden auf Vorschlag des Präsidenten der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien vom Rat der Republiken ernannt und ihres Amtes enthoben.

    (3) Der Präsident der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien ist Vorsitzender des Volksverteidigungsrates.


    Član 9.

    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    (2) Das Wehrgesetz wird aufgehoben.

    Es war ja der Wehrmacht ab einem bestimmten Punkt klar, dass der Krieg nicht mehr zu gewinnen ist. Es gab auch bis zuletzt Bestrebungen, einen Separatfrieden mit den Alliierten zu schließen. Da stellt sich schon die Frage, ob die Herren eher mit der Judenvernichtung oder mit der drohenden Niederlage ein Problem hatten und deshalb einen Umsturz anzettelten.

    Korrekt. Die haben sich „umentschieden“ weil die Niederlage unausweichlich war, aber nicht weil sie mit der Ideologie ein Problem hatten.

    Zur Meldung, dass mehrer Twitter-Accounts gehackt wurden:


    Barack Obama, Joe Biden und andere fordern angeblich dazu auf, Bitcoins im Wert von 1000 Dollar schicken und versprechen, dass Doppelte zurückzuzahlen – und es gibt unter deren Followern genug Volltrottel, die das ernst nehmen und keinen Betrug vermuten?

    Boris Stanković bleibt weiterhin als Außenminister im Amt. Ich danke, dass er seine Arbeit fortführt.


    Edin Handanović wird neben seiner Tätigkeit als Innenminister zusätzlich als Verteidigungsminister dienen. Nach dem Subsidiaritätsprinzip sind die Inneren Angelegenheiten vorwiegend auf der Ebene der Republiken anzusiedeln. Ich halte es für sinnvoll, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gemeinsam mit der Landesverteidigung in einer Hand liegen und die Kräfte für den Heimatschutz gebündelt werden.


    Ivanka Petrova wird zukünftig das Volkswirtschaftsministerium führen und ihren ökonomischen Sachverstand einbringen.

    Hiermit ernenne ich Ivanka Petrova zur Ministarka narodne privrede (Ministerin für Volkswirtschaft).


    Ich bitte sie, folgenden Eid zu leisten:


    Ich gelobe bei meiner Ehre und meinem Gewissen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien Treue. Meine Pflichten werde ich zum Nutzen der Bürger erfüllen. Ich werde die Verfassung und die übrigen Gesetze wahren und so arbeiten, dass sie verwirklicht werden.

    Hiermit ernenne ich Edin Handanović zum Ministar odbrane (Verteidigungsminister).


    Ich bitte ihn, folgenden Eid zu leisten:


    Ich gelobe bei meiner Ehre und meinem Gewissen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien Treue. Meine Pflichten werde ich zum Nutzen der Bürger erfüllen. Ich werde die Verfassung und die übrigen Gesetze wahren und so arbeiten, dass sie verwirklicht werden.