Verfassungsvorstoß


  • edit: Nummerierungsfehler
    edit2: ein "t" zuviel
    edit3: Artikel 9 erweitert
    edit4: Artikel 5 - Severostaranisch lediglich als 2. Amtssprache definiert/ Atikel 19 Stellvertreterregelung entschärft / Artikel 29 Rechtschreibdingsbums

    Никола Михајлов
    Nikola Mihajlov
    Domovina

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    4 Mal editiert, zuletzt von Nikola Mihajlov ()

  • Vielleicht sollte man die Möglichkeit der Übernahme der Staatsgewalt durch den Bundesrat bei Vakanz des Präsidentenamtes gemäß der Bundesverfassung übernehmen. Damit es hier keine Konflikte gibt. ;)

  • Zitat

    Original von Slobodan Tesla
    Vielleicht sollte man die Möglichkeit der Übernahme der Staatsgewalt durch den Bundesrat bei Vakanz des Präsidentenamtes gemäß der Bundesverfassung übernehmen. Damit es hier keine Konflikte gibt. ;)


    Welcher Konflikt? Bund schlägt Republik. Ende.

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  • Zitat

    Original von Slobodan Tesla
    Wo genau steht das?


    Na dann sollten man mal die Bundesverfassung stopfen und nicht hier damit anfangen.

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  • Naja, im jetzigen Fall müsste das oberste Gericht hier entscheiden, welches Recht höherrangig ist. Falls es zu der Entscheidung kommt, dass Republiksrecht höherrangig ist, würde es den entsprechenden Artikel in der Bundesverfassung sowie das Republiksvertretungsgesetz außer Kraft setzen.


    Falls es zu der Entscheidung kommt, dass hier Bundesrecht höherrangig ist oder wenn man in der Bundesverfassung die Norm einfügt, dass Bundesrecht Republiksrecht bricht, müsste das Vrhovni sud in beiden Fällen den entsprechenden Verfassungsartikel in Pelagonien außer Kraft setzen.


    Nach meiner Ansicht kommt man nicht drum herum, gerichtlich Normen (ggf. ganze Verfassungsartikel) außer Kraft setzen zu lassen, wenn man die pelagonische Verfassung nicht entsprechend anpasst. Das fände ich sehr unschön. Ich mache aber gern gleich einen Vorschlag.

  • Zitat

    Original von Slobodan Tesla
    Ich mache aber gern gleich einen Vorschlag.


    Nur zu!

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  • Neu ist Artikel 9b.

  • Zitat

    Original von Slobodan Tesla
    Neu ist Artikel 9b.


    Habe ich mal übernommen als Teil des Artikel 9.

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  • Ein recht gelungener Vorschlag. Einige Anmerkungen im Detail:



    Zitat

    Original von Nikola Mihajlov
    Artikel 5
    Die Staatssprache von Pelagonien ist Pelagonisch und Severostaranisch.


    Wieso soll Severostaranisch eine unserer Staatssprachen sein? Für die Menschen in unserem Lande ist das nur eine Zweitsprache. Und wenn es schon so sein muss, würde ich formulieren: "Die Staatssprachen von Pelagonien sind".



    Zitat


    Artikel 19
    Der Präsident vertritt die Republik Pelagonien in einer severanischen Kammer ihrer Teilrepubliken. Der Präsident kann einen Stellvertreter zur Ausübung dieses Amtes ernennen.


    Ich vermute, die Stellvertreter-Regelung widerspricht der Bundesverfassung. Dort ist nicht die Rede davon, dass die Vertretung auf eine andere Person als den Präsidenten übertragen werden kann.



    Zitat


    Artikel 25
    Das Recht der Gesetzesinitiative steht dem Präsidenten der Republik Pelagonien und Vertretern der Volkskammer der Republik Pelagonien zu.


    In dem Zusammenhang eine Frage bzw. Anmerkung: Der Präsident kann auch Mitglied der Volksversammlung sein?



    Zitat


    Artikel 29
    Der Präsident, die Mitglieder und Vertreter der übrigen Verfassungsorgane und der staatlichen Verwaltung leisten bei ihrem Amtsantritt folgenden Eid:
    „Ich gelobe bei meiner Ehre er Nation Pelagoniens zu dienen, die Verfassung und die Gesetze der Republik Pelagoniens zu schützen, die Prinzipien des Staates und die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten“
    Der Eidesformel darf keinerlei Zusatz angefügt werden.


    Zu Rechtschreibung und Zeichensetzung: "gelobe bei meiner Ehre, der Nation".

  • Zitat

    Original von Ivan Todorovski
    Wieso soll Severostaranisch eine unserer Staatssprachen sein? Für die Menschen in unserem Lande ist das nur eine Zweitsprache. Und wenn es schon so sein muss, würde ich formulieren: "Die Staatssprachen von Pelagonien sind".


    Das hat offenbar politische Gründe, wenn man sich die neue Partei des Herrn Mihajlov anschaut. ;)


    Zitat

    Ich vermute, die Stellvertreter-Regelung widerspricht der Bundesverfassung. Dort ist nicht die Rede davon, dass die Vertretung auf eine andere Person als den Präsidenten übertragen werden kann.


    Das ist richtig.



    Zitat


    In dem Zusammenhang eine Frage bzw. Anmerkung: Der Präsident kann auch Mitglied der Volksversammlung sein?


    Die Verfassung lässt ja Raum für eine gewählte Volkskammer. In der muss der Präsident natürlich nicht zwingend Mitglied sein. Habe ich die Frage jetzt richtig verstanden?

  • Severostaranisch ist die Sprache des Bundes. So ist diese meines Erachtens ebenso eine Staatssprache wie Pelagonisch. Ohne Gewichtung. Wenn erwünscht, kann severostaranisch jedoch ausformuliert als zweite und zusätzliche Amtssprache definiert werden.


    Bzgl. der Stellvertreterregulierung sehe ich persönlich die Chance, im Falle einer Abwesenheit des Präsidenten eine Vertretung zu finden innerhalb der Republik. Ich denke eher eine Nachbesserung auf Bundesebene wäre hier angebrachter.


    Zur Volkskammer:
    Ich wählte eine Formulierung, die es ermöglicht das Gesetzgebungsorgan der Republik so zu formieren, dass es durch Gesetz bestimmt wird
    Ich zitiere:

    Zitat


    Artikel 23
    Die Volkskammer wird durch Vertreter von jedem Subjekt der Republik Pelagonien gebildet. Die Zusammensetzung und Zahl der Vertreter bestimmt ein Gesetz. Im Falle fehlender gesetzlicher Bestimmungen ist jeder Bürger der Republik Pelagonien, der seit mindestens 21 Tagen ständig in der Republik Pelagonien lebt.


    Das heißt, dass nach der Verkündung der Verfassung, jeder Bürger an der Volkskammer teilnehmen kann. Dazu gehört natürlich auch der Präsident, denn letztlich herrscht dann noch direkte Demokratie. Genaueres ist dann modulartig durch Gesetz erweiterbar. Sollte sich Pelagonien jemals entschließen eine eigene Kammer mittels Wahl bestimmen zu lassen, so ist dies ohne Neufassung der Verfassung möglich und dann auch wenn erwünscht ohne den Präsidenten.

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    Einmal editiert, zuletzt von Nikola Mihajlov ()

  • Zitat

    Original von Nikola Mihajlov
    Bzgl. der Stellvertreterregulierung sehe ich persönlich die Chance, im Falle einer Abwesenheit des Präsidenten eine Vertretung zu finden innerhalb der Republik. Ich denke eher eine Nachbesserung auf Bundesebene wäre hier angebrachter.


    Ich sehe hier ein Problem der demokratischen Legitimation. Der Stellvertreter ist nicht gewählt, wie es für das Staatsoberhaupt (den Pretsedatel) auch in der Bundesverfassung vorgeschrieben ist.

  • Mit einer demokratischen Legitimation sollte es aber möglich sein einen Vertreter zu bestimmen. Ob es den Aufwand nun hier wert ist weiter darüber zu diskutieren und diese Definition genaustens auszuarbeiten ist aber fraglich. Entsprechende Passage würde ich also dann zurückziehen.

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  • Verfassung wurde aktualisiert (siehe Edit Hinweise)


    Subjekt Jović: Ruhe! :D

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  • Wenn keine weiteren Fragen bestehen (Gospodij Todorvski warten ich noch ab), dann würde ich vorschlagen in der nächsten Woche das Referendum zu starten.

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    Einmal editiert, zuletzt von Nikola Mihajlov ()

  • Zitat

    Original von Nikola Mihajlov
    Severostaranisch ist die Sprache des Bundes. So ist diese meines Erachtens ebenso eine Staatssprache wie Pelagonisch. Ohne Gewichtung. Wenn erwünscht, kann severostaranisch jedoch ausformuliert als zweite und zusätzliche Amtssprache definiert werden.


    Meiner Ansicht nach sollte es so sein. Unsere Staatssprache ist Pelagonisch. Severostaranisch ist eine weitere Amtssprache.



    Zitat


    Das heißt, dass nach der Verkündung der Verfassung, jeder Bürger an der Volkskammer teilnehmen kann. Dazu gehört natürlich auch der Präsident, denn letztlich herrscht dann noch direkte Demokratie. Genaueres ist dann modulartig durch Gesetz erweiterbar. Sollte sich Pelagonien jemals entschließen eine eigene Kammer mittels Wahl bestimmen zu lassen, so ist dies ohne Neufassung der Verfassung möglich und dann auch wenn erwünscht ohne den Präsidenten.


    Nun gut, dann bleiben wir vorerst dabei.

  • Ich bitte um Wahlhilfe durch den Bund.
    Abstimmungszeitraum: 72 Stunden ab Beginn.


    Wahlberechtigt sind:
    - Dejan Markovic
    - Nikola Mihajlov
    - Ivan Todorovski

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