Beiträge von Tomislav Batić

    Das Ding ist:


    Die kleinste sinnvolle Größe sind 5 Mandate. Damit hast du denselben Personalaufwand wie jetzt, nur dass die Republikspräsidenten auf Bundesebene nicht mehr mitreden können, was dieses jeweilige Amt deutlich unattraktiver macht. Eine Rückkehr zum Bundesrat wiederum erhöht die Hürde, weil man eben nur dann auf Bundesebene mitentscheiden kann, wenn man sich gleichzeitig einer Republik annimmt.


    Deshalb bin ich ein Fan des aktuellen Systems und finde jede denkbare Alternative schlechter.

    Genau, die Idee war, dass man eben allen IDs, Bundes- und Republiks-IDs aktives Wahlrecht gibt, wodurch man wiederum realistischere Ergebnisse erzielt.


    Das benachteiligt natürlich RL-Personen, die wenige oder nur eine ID betreiben.

    Da es bestimmt manche von euch erfreut:


    :prost:

    Sehr schickt! Sowas brauchen wir auch (wieder)! Auf der alten Website gab es mal ID-Cards für jeden Staatsbürger, recht simpel automatisch zusammengesetzt aus Avatar + Angaben aus Staatsbürgerliste.

    Poštovani kolega, gospodine predsjedniče Boban, das ist zutreffend. Ich sehe die Regierung allerdings nicht in der Verantwortung, der Judikative eine Geschäftsordnung zu schreiben. Dies ist das Privileg allein des Parlamentes.


    Poštovani kolega, gospodine Mihajlov, aktuell sind in der Bundesversammlung ausnahmslos bundesweit tätige Parteien vertreten. Die politische Auseinandersetzung findet nicht entlang der Republiksgrenzen oder gar entlang ethnischer Grenzen statt, sondern auf inhaltlicher Ebene und aufgrund unterschiedlicher politischer Überzeugung.


    Ich kann mich nicht erinnern, dass es in jüngster Vergangenheit notwendig geworden wäre, die Interessen einer bestimmten Region oder Volksgruppe innerhalb der Bundesversammlung explizit zu vertreten. Sie dürften mich gerne eines besseren belehren! Ich kann Ihre Kritik daher überhaupt nicht nachvollziehen.

    Herr Präsident, verehrte Genossen und Kollegen,


    ich mache es kurz, der Antrag spricht für sich. In der Vergangenheit haben die komplexen Regeln auf Bundesebene häufig dazu geführt, dass auf den ersten Blick nicht klar war, ob ein Antrag eine Chance auf eine Mehrheit hat oder nicht. Die Abstimmungsregeln der einzelnen Kammern der Bundesversammlung lähmte diese häufig und machte es einfach, eine Blockade herbeizuführen. Dieser Antrag lässt die Zusammensetzung der Bundesversammlung unverändert und ändert lediglich ihre innere Struktur und die Regeln von Abstimmungen und Beschlussfähigkeit.


    Außerdem schafft er Rechtssicherheit bei der Amtszeit von Präsident und Parlament. War es bisher nur ein lockeres Gebot, dass Präsidentschafts- und Parlamentswahlen gleichzeitig stattfinden sollen, wird nun ein eindeutiges Regularium geschaffen, das Neuwahlen dort verbindlich vorschreibt, wo sich Mehrheitsverhältnisse eindeutig und dauerhaft verändert haben. Das macht unser großartiges Land demokratischer und bürgernäher.


    Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen.

    Die Bundesregierung stellt folgenden Antrag:


    Gesetz zur Schaffung einer effizienten Staatsorganisation


    § 1 – Zweck


    Dieses Gesetz strafft die staatlichen Strukturen und vereinfacht die Entscheidungsfindung der Bundesorgane.


    § 2 – Änderung der Bundesverfassung


    (1) Artikel 5 Absatz VI wird gestrichen.


    (2) In Artikel 5 Absatz VII wird die folgende Passage gestrichen: „Amtsenthebung oder“.


    (3) Artikel 6 Absatz I Satz 2 wird gestrichen: „Sie besteht aus dem Rat der Bürger (Veće građana) als Unterhaus und dem Rat der Republiken (Veće republika) als Oberhaus.“


    (4) Artikel 6 Absatz II wird neu gefasst: „Die Bundesversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie berät öffentlich, sofern die Verfassung oder das Gesetz nichts anderes bestimmt. Der Präsident hat Rederecht in all ihren Sitzungen.


    (5) Artikel 6 Absatz III wird neu gefasst: „Die Bundesversammlung besteht aus neun stimmberechtigten Abgeordneten. Fünf dieser Abgeordnete werden durch freie, gleiche und geheime Wahl bestimmt. Näheres regelt ein Bundesgesetz.“


    (6) Artikel 6 Absatz IV wird neu gefasst: „Abgeordnete der Bundesversammlung qua Amt sind die vier Regierungsoberhäupter der Republiken. Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht sind die Vertreter der Autonomen Provinzen. Sie haben auf allen Sitzungen Rederecht.“


    (7) In Artikel 6 Absatz X wird folgende Passage gestrichen: „in beiden Kammern getrennt“.


    (8) In Artikel 6 Absatz XI wird der zweite Halbsatz neu gefasst: „entscheidet die Bundesversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung“



    § 3 – Neuordnungsprovision


    (1) Artikel 5 Absatz VI wird gestrichen.


    (2) Es wird der folgende Artikel 6a neu eingefügt:



    Artikel 6a – Neuordnungsklausel


    I. Die Bundesversammlung kann mit qualifizierter Mehrheit die Abwahl des Präsidenten der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien und die gleichzeitige Auflösung der Bundesversammlung (Neuordnung) beschließen. Die Abstimmung dauert wenigstens sieben Tage, näheres kann die Geschäftsordnung der Bundesversammlung regeln.


    II. Die Neuordnung wird auch ausgelöst durch Amtsverzicht des Präsidenten oder wenn seine Amtszeit durch seinen Tod endet.


    III. Wird durch das Oberste Gericht die Amtsunfähigkeit des Präsidenten festgestellt, kann die Bundesversammlung mit einfacher Mehrheit die Neuordnung auslösen.


    III. Der Präsident und die Abgeordneten der Bundesversammlung bleiben bis zur vollständigen Neuwahl mit allen Rechten und Pflichten in Amt und Mandat. Bei Amtsunfähigkeit oder Tod des Präsidenten übernimmt der Präsident der Bundesversammlung dessen Amt geschäftsführend.


    IV. Neuwahl der Bundesversammlung im Sinne dieses Artikels bezeichnet die Neuwahl der fünf gewählten Abgeordneten. Die Mitgliedschaft der Regierungsoberhäupter der Teilrepubliken bleibt davon unberührt.“



    § 4 – Inkrafttreten


    (1) Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.


    (2) Das Gesetz ist bereits auf die laufende Amts- und Mandatszeit des Präsidenten bzw. der Abgeordneten der Bundesversammlung anzuwenden.

    Hast du 'nen Plan Tomislav Batić ?

    Also erstmal ist es so, dass wir auf Bundesebene zur Vereinfachung nur "ekavisch" verwenden, d.h. Sever statt Sjever.


    Dann ist die Frage, welches Geschlecht "Hanar" hat. Ich denke männlich, so wie auch "Katar". Dann wäre die richtige Endung für das "Nord-" Severno. Man könnte es übersetzen mit

    • Ujedinjeno Carstvo Severno Hanar oder
    • Ujedinjeno Severno Hanarsko Carstvo

    Die Karte ist megageil. Leider sagen mir die Farben nicht so viel, aber da könnt ihr ja nichts für. Vielleicht könnte man sowas auf der Homepage irgendwann noch etwas interaktiver (und barrierefrei ;)) umsetzen. So dass man z.B. mit der Maus über die Legende fährt und nur die entsprechenden Staaten hervorgehoben werden.